KFZ Restaurationsbetrieb ohne KFZ Meister möglich ?
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siehe meisterprüfung .die früheren vorschriften über nachweis meisterprüfung bei werkstatteröffnung sind inzwischen von der Eu ausgehebelt worden .im prinzip kann heute ein friseur ne werkstatt eröffnen .die meisterprüfung(oder vergleichbarer bildungsstand wie ing .) ist heute nur noch zur lehrlingsausbildung nötig.zur meisterprüfung ist auch heute noch eine bestimmte anzahl gesellenjahre oder vergleichbare tätigkeit nötig.und das ganze hat leider die qualität der werkstättenstark vermindert .zusammen mit der ausbildung als mechatroniker ,die weder fisch noch fleisch sind .ein böser spruch : weder gute mechaniker noch schlechte elektroniker .,grüsse uli (meisterprüfung 1976 )
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KFZ Restaurationsbetrieb ohne KFZ Meister möglich ?
Hallo zusammen und danke für die Infos.Das die Qualität bei fehlender Kompetenz sinkt ist wohl wahr, derjenige um den es oben geht hat auch wohl schon ein bißchen Ärger an den Hacken gehabt....GrüßeTom
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KFZ Restaurationsbetrieb ohne KFZ Meister möglich ?
Auaauaaua...Da wird ja massenhaft Halb- und Viertelwissen verbreitet!Dann versuch ich mal, etwas Licht ins Dunkel zu bringen:Ein KFZ-Werkstatt gehört definitiv zu den zulassungspflichtigen Handwerken!D.h. bei einem Einzelunternehmen muß der Betreiber entweder:a) einen Meisterbrief haben b)die "Altgesellenregelung" erfüllen (Gesellenprüfung KFZ, 6 Jahre Berufserfahrung, davon 4 in leitender Tätigkeit)c) eine Ausnahmebewilligung beantragen (z.B. plötzlicher Tod des Meisters und der Geselle kann den Betrieb übernehmen; oder die EU-Ausnahmeregelung beantragen(z.B.Italiener betreibt seit mind. 6 Jahren einen KFZ-Werkstatt in Rom und möchte nun eine Werkstatt in Deutschland eröffnen)d)das "Witwenprivileg" erfüllen (Inhaber stirbt und Lebenspartner übernimmt Geschäfte (es muß aber "unverzüglich" ein Betriebsleiter mit entsprechender Qualifikation eingestellt werden))e)einen Abschluß als Diplom-Ingenieur nachweisenBei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften muß ein Meister oder Ingenieur für die Betriebsleitung eingestellt werden.Dann gibt es noch die Unterscheidung a) handwerklicher Nebenbetrieb und b) handwerklicher Hilfsbetrieb:bei a) wäre das zum Beispiel eine einem KFZ-Handel angeschlossene Reparaturwerkstatt. Hier muß der Leiter des Nebenbetriebs die Eintragungsvoraussetzungen erfüllen.b) wäre z.B eine speditionseigene Werkstatt zur Wartung der eigenen Fahrzeuge. Hier wird kein Meisterbrief benötigt.Wer seinen Betrieb ohne einen Eintrag in die Handwerksrolle betreibt (z.B. KFZ-Werkstatt ohne entsprechende Zulassungsvoraussetzung), begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit Bußgeld oder Betriebsschließung geahndet wird.Alles nachzulesen in der Handwerksordnung. Wenn ich mal mehr Zeit hab, kann ich das noch näher erläutern!Gruß aus dem sonnigen SaarlandRainer
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KFZ Restaurationsbetrieb ohne KFZ Meister möglich ?
Zitat:Original erstellt von eddie am/um 29.03.08 13:37:00e)einen Abschluß als Diplom-Ingenieur nachweisenÄHHH, mal ganz doof gefragt: Irgendein Dipl.-Ing.? Auch Physik oder Informatik???
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KFZ Restaurationsbetrieb ohne KFZ Meister möglich ?
Hallo, wenn der ZWECK des Gewerbes die Reparatur-TÄTIGKEIT ist, hat eddie natürlich Recht. Wenn der Zweck des Gewerbes der HANDEL ist mit angeschlossener Werkstatt für EIGENE Zwecke, um Fahrzeuge verkaufsfähig zu machen, sieht das m.W. anders aus. Die Fachkenntnisse für Oldtimer haben sogar WIR in etlichen Bereichen mehr als ein "frischer" Meister von heute. Für das Reparieren von Fensterhebern, Erneuern von Türverkleidungen, Wartungs- und Verschönerungsarbeiten etc. ist/war nie ein Meisterbrief erforderlich. Die QUALITÄT der Arbeiten an sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen wird letztlich durch eine Vollabnahme/HU abgesegnet. Gruß. Rolf
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KFZ Restaurationsbetrieb ohne KFZ Meister möglich ?
Die QUALITÄT der Arbeiten an sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen wird letztlich durch eine Vollabnahme/HU abgesegnet. Gruß. Rolf[/quote]Scherzkeks!
- Th. Dinter
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KFZ Restaurationsbetrieb ohne KFZ Meister möglich ?
...dann stelle ich mal eine ganz andere Frage: wieso Kfz-Reparatur??Eine Oldtimerrestaurierug hat doch garnichts mit einer Kfz-Reparatur zu tun.Und einen Restaurator-Meister gibt es bei uns nicht....Und wenn jemand die Restaurierung organisiert für einen Kunden??Also z.B.: der Kunde bringt sein Auto, in welchem Zustand auch immer, der "Restaurator" organisiert (oder macht selbst) das Zerlegen und Überstellen der Komponenten in Fachbetriebe und baut (läßt bauen) danach alles wieder zusammen. Der repariert also garnix.Ich meine, daß das eine sehr auslegbare Geschichte ist...grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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KFZ Restaurationsbetrieb ohne KFZ Meister möglich ?
Das Lesen von Beiträgen scheint ganz schön schwierig zu sein-insbesonders wenn die Beiträge die eigene Meinung nicht widergeben.Grüße
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KFZ Restaurationsbetrieb ohne KFZ Meister möglich ?
Hej Svejs!Hmmm ich bin ja Republikflüchtling , aber soviel weiss ich noch aus den damaligen Querelen: Wenn man sich auf "Auslegungformen" verlässt steht man dumm da! Es sei denn das 2te Vollzeithobby ist Jura!Habe so einen Zettel von der FH Masch.bau/Kfz und durfte damals eine Werkstatt leiten. Bekannte betreiben sowas mit reinen Maschbauzetteln.Andere beschäftigen 75 Jahre alte KFZmeister nebenberuflich.Eddie liegt denke ich richtig und auf Diskusionen mit der Kammer und IHK lässt man sich besser nicht ein ,wenns um die eigene Existens geht.Und das mit der Hu/Vollabnahme ist wohl nen Schenkelklopfer oder?
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KFZ Restaurationsbetrieb ohne KFZ Meister möglich ?
Zitat:Original erstellt von eddie am/um 29.03.08 13:37:00Auaauaaua...Da wird ja massenhaft Halb- und Viertelwissen verbreitet!Dann versuch ich mal, etwas Licht ins Dunkel zu bringen:Ein KFZ-Werkstatt gehört definitiv zu den zulassungspflichtigen Handwerken!D.h. bei einem Einzelunternehmen muß der Betreiber entweder:a) einen Meisterbrief habenb)die "Altgesellenregelung" erfüllen (Gesellenprüfung KFZ, 6 Jahre Berufserfahrung, davon 4 in leitender Tätigkeit)c) eine Ausnahmebewilligung beantragen (z.B. plötzlicher Tod des Meisters und der Geselle kann den Betrieb übernehmen; oder die EU-Ausnahmeregelung beantragen(z.B.Italiener betreibt seit mind. 6 Jahren einen KFZ-Werkstatt in Rom und möchte nun eine Werkstatt in Deutschland eröffnen)d)das "Witwenprivileg" erfüllen (Inhaber stirbt und Lebenspartner übernimmt Geschäfte (es muß aber "unverzüglich" ein Betriebsleiter mit entsprechender Qualifikation eingestellt werden))e)einen Abschluß als Diplom-Ingenieur nachweisen(...)Dann gibt es noch die Unterscheidung a) handwerklicher Nebenbetrieb und b) handwerklicher Hilfsbetrieb:bei a) wäre das zum Beispiel eine einem KFZ-Handel angeschlossene Reparaturwerkstatt.(...)oder die EU-Ausnahmeregelung beantragen(z.B.Italiener betreibt seit mind. 6 Jahren einen KFZ-Werkstatt in Rom und möchte nun eine Werkstatt in Deutschland eröffnen)(...)Nix aua, aua.Das Ganze git nur, wenn in die Handwerksrolle eingetragen werden soll! DAS ist der Knackpunkt.Das sind zwar alles korrekte Tatsachen, jedoch sieht die Praxis je nach Gebiet durchaus moderater aus, wenn eben keine Eintragung angestrebt wird.In ländlichen Gebieten wird wesentlich weniger kontrolliert; ausserdem kommt es wie gesagt darauf an, WAS man in der Gewerbeanmeldung genau angibt. Ich kenne diverse Fälle, wo kein Meisterbrief vorhanden ist, wo auch keine Altgesellenregelung zum Zeitpunkt der Betriebseröffnung gegriffen hat etc. andere Ausnahmen und trotzdem existieren diese Werkstätten mittlerweile seit vielen Jahren offiziell. Wo kein Kläger, auch kein .....Ein-Mann-Betriebe werden offensichtlich durchaus auf verschlungenen Wegen toleriert, so meine Erfahrung.Und bei Reisegewerbe, sprich einer mobilen Werkstatt, sieht es auch wieder anders aus.....Wer die EU-Ausnahmegenehmigung beantragen will, kann auch selbst im EU-Ausland eine definierte Zeit dort eine Werkstatt geleitet/geführt/besessen haben und kann nach Rückkehr nach D auch hier OHNE HWR/Meisterzwang eine Werkstatt eröffnen. Selbst wenn nicht mal ein Gesellenbrief vorhanden ist....(!), weil im Ausland ein solcher nicht immer vorhaden sein muß.Also nix nur für italienische EU-Bürger/Ausländer etc. ....Mein Hinweis auf eine prozentuale Regelung ist ebenfalls nicht aus der Luft gegriffen, denn da heißt es:"....Ein unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb liegt vor, wenn der handwerkliche Nebenbetrieb mit einem (nicht notwendig handwerklichen) Hauptbetrieb verbunden ist, und wenn er "den durchschnittlichen Umsatz und die durchschnittliche Arbeitszeit eines ohne Hilfskräfte Vollzeit arbeitenden Betriebs des betreffenden Handwerkszweiges" nicht übersteigt." Und da wären wir wieder bei der Gewerbeanmeldung....wonach folglich z.B. ein als Autohandel angemeldeter Betrieb mit Nebentätigkeit "Werkstatt" oder auch nur "Autoservice" durchaus machbar ist...OHNE Eintragung in die HWR und ohne Meisterbrief....Chris.Beitrag geändert:31.03.08 11:10:49