H und Feinstaubplakette?
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Zitat:Original erstellt von Dannoso am/um 09.01.08 21:04:30Zitat:Original erstellt von YRV am/um 09.01.08 16:07:05Hier das von der FIVA angehängte Dokumenthttp://www.daihatsu-forum.de...id=11060&d=1199892781Beitrag geändert:09.01.08 16:34:18Ich wiederhole mich ja nur ungern. Was sagt denn nun die FIVA konkret?Dem Link zu folgen bringt nix da muß man sich ja im Daihatsu Forum anmelden...Sorry, das hatte ich nicht bedacht.Hier von hier kannst du es downloaden:http://www.japan-oldies.at/F...IVA_Nat_Report_dt.pdf
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Zitat:Original erstellt von YRV am/um 09.01.08 20:56:03Das kann nicht ernst gemeint sein, oder?Rechtsicherheit "ausprobieren"?Und wenn es dann nur ein Zufall war weil gerade keine Politesse da war? *kopfschüttel*Es gibt nur einen Ausweg, YRV, du mußt dich opfern, im Namen der Rechtssicherheit!Du fährst mit deinem Charade direkt in das Zentrum des Bösen, die Kölner Innenstadt. Von dort aus rufst du den Leiter des Ordnungsamtes an, machst eine Selbstanzeige und gibst deinen Standort durch. Wenn er dann deinen Wagen als Oldtimer einstuft, wunderbar. Wenn nicht, bekommst du ein Knöllchen (zahlen wir), dagegen legst du Widerspruch ein, gegen den Widerspruchsbescheid klagst du vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Köln, wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfrage steht dann sicherlich auch der Weg zum Bundesverwaltungsgericht offen. Weil alles zügig gehen muß, könnte man das alles wohl auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nach §80 VwGO durchführen. Vom BVerwG erhältst du dann die definitive Antwort auf die Frage, was der Begriff "gleichwertig" bedeutet. Wenn du dann noch Zeit, Lust und Geld hast, kannst du unter Umständen noch zum Europäischen Gerichtshof, weil der Begriff "gleichwertig" natürlich europarechtsfreundlich auszulegen ist.Am Ende dieses Prozesses bist du dann entweder der "Held der freien Fahrt für Oldtimer" oder, wenn es schiefgeht, der meistgehaßte Oldtimerfahrer Europas. Eine Titelgeschichte in der Fachpresse ist dir dann gewiß aber darin wird es nicht um die Restauration deines Daihatsu gehen.Das, lieber YRV, ist der einzige Weg um deinen Wissensdurst endgültig zu stillen. All deine Schreiben an FIVA, DEUVET, ADAC, ÖAMTC etc. sind reine Zeit- und Energieverschwendung, es sind allesamt private Clubs, die in der Klärung dieser Frage nichts zu sagen haben.Frank
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Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 09.01.08 22:12:56...direkt in das Zentrum des Bösen, die Kölner Innenstadt.Dieser Formulierung muss ich vehement widersprechen. Erst, wenn in der Kölner Altstadt Alt ausgeschenkt wird, können wir noch einmal darüber diskutieren. Dumme Fragen eines Rechtslaien: Wenn zwei Richter zu demselben Thema Recht sprechen, kommt dann auch immer dasselbe Urteil heraus? Bestünde die theoretische Möglichkeit, daß auch nachdem man den ganzen Europäischen Justizapparat auf Höchstdrehzahl gebracht hat, YRV nur ein Urteil, aber nicht die endgültige Antwort auf seinen Wissensdurst erhält?Beitrag geändert:10.01.08 00:40:27
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es ist an der zeit, das eine europaweit einheitliche regelung dem deutschen blödsinn ein ende macht.ich habe es in frankreich geschafft, meinen 1994er audi A8 als oldtimer zu versichern.begründung: es ist eines der ersten vorserienfahrzeuge, erstzulassung märz 1994,prototypenstatus. erhaltenswert. ich nutze das auto nicht im alltag. das wurde akzeptiert.mein cutlass ist normal versichert, alltagsauto.alle über 20 jahre alten autos sind oldtimer. jünger unter bestimmten bedingungen.gruß, peter
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Interessant finde ich, dass selbst der DEUVET ist sich in dieser Frage nicht einig ist:Maik Hirschfeld / Präsident Bundesverband DEUVET schreibt im DEUVET Report DEUTSCHLAND / FIVA 2007:Der Bundesrat hatte mit Beschluss vom 21.09.2007 einem entsprechendenVerordnungsentwurf mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Ausnahme von derKennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1 für Oldtimer, die ein Kennzeichen nach § 9 Abs.1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung („H“- oder „07“-Kennzeichen) führen,vorgesehen würde. Die Maßgabe des Bundesrates beschränkt sich nur auf Fahrzeuge,die nach nationalen Vorschriften klassifiziert sind.Die Maßgabe wird unter Ergänzung um eine Gleichwertigkeitsklausel übernommen.Danach werden auch Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der EuropäischenUnion, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumoder der Türkei zugelassen sind, von der Befreiung der Kennzeichnungspflichterfasst, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen, wie deutsche Oldtimer.-From: (e-mail adresse(n) von mir entfernt)To: Rainer ADAMCc: (e-mail adresse(n) von mir entfernt)Sent: Monday, January 07, 2008 2:38 PMSubject: Re: WG: Deuvet: Ausnahmen von FeinstaubfahrverbotenSehr geehrter Herr Adam,in der EU wird bei Zulassungsfragen immer auf die Fahrzeugzulassungsverordnung des Herkunftlandes Bezug genommen. Diesbezüglich meint die deutsche Gesetzgebung eine vergleichbare Oldtimerzulassung in Österreich. Eben selbige haben Sie erwähnt. Sie können also davon ausgehen, wenn Ihr Oldtimer die entsprechende Kennzeichnung als österreichischer Oldtimer besitzt, daß diese auch in Deutschland anerkannt wird. Nichts anderes soll durch die bereits zugesandten Texte ausgedrückt werden.Mit freundlichem GrußPeter Schneider
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Danke GerritDas bringt sicher ein bisschen mehr licht in diese Sache und es zeigt das die ganze Sache an sich (für Ausländer) noch nicht geklärt ist.Hast du dafür einen Link für mich wo das gesamte Dokument erhältlich ist?Wobei, wart mal das würde mir vermutlich wieder nichts bringen weil das ist eh "nur" der DEUVET der ja keine Rechtsgewalt hat das auch durchzusetzen....Schmarrn....Beitrag geändert:10.01.08 09:13:03
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Hallo Gerrit, nichts für ungut, aber Maik Hirschfeld ist gelernter Koch (ein Beruf, den ich sehr schätze, was man mir leider auch deutlich ansieht ), was ihn nicht zwangsläufig zum Kommentieren und Interpretieren von Gesetzen qualifiziert. Ursula Busch hat sich bisher mit öffentlichen Empfehlungen und Interpretationen zurückgehalten, was mich nicht wirklich wundert...
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Es geht auch hier wiederum nur um die Klärung was "gleichwertig" bedeutet. Und das werden wir hier nicht rechtskräftig klären können. Selbst in Gerichtsverfahren das Baurecht betreffend gibt es unterschiedliche Ansichten.Die weitere Diskussion ist wirklich Zeitverschwendung!Mit GrußPeter Schneider
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Allerdings. Es ist etwas ärgerlich, wenn man sich die Mühe macht, ironisch aber zutreffend den korrekten Instanzenweg in dieser Sache aufzuzeigen und sich YRV bei der nächstbesten Gelegenheit doch wieder auf irgendein Dokument irgendeiner Organisation stürzt, über das er weiterrätseln kann.Bislang dachte ich, daß es ihm wirklich um die Klärung einer Sachfrage geht. Mittlerweile wirkt es aber so als ob es sich eher um einen reinen Zeitvertreib oder Werbung für das eigene Auto handelt. Schade.
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Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 10.01.08 11:56:34Allerdings. Es ist etwas ärgerlich, wenn man sich die Mühe macht, ironisch aber zutreffend den korrekten Instanzenweg in dieser Sache aufzuzeigen und sich YRV bei der nächstbesten Gelegenheit doch wieder auf irgendein Dokument irgendeiner Organisation stürzt, über das er weiterrätseln kann.Bislang dachte ich, daß es ihm wirklich um die Klärung einer Sachfrage geht. Mittlerweile wirkt es aber so als ob es sich eher um einen reinen Zeitvertreib oder Werbung für das eigene Auto handelt. Schade.Nein, da haben sie micht wirklich falsch verstanden! Ich finde es toll das sie mir dieses Angebot gemacht haben mit der 40 Euro strafe.Aber ich sehe diesen Thread hier eher als "Auflärungsversuch" für all diejenigen die in diese "FALLE" reintappen könnten.Einige hier im Forum haben sehr schöne Ansätze geliefert oder versucht darzulegen dass es bereits eine Lösung gibt oder besser gesagt man DACHTE das es bereits gelöst ist.JA, natürlich für euch hier als Deutsche IST die Sache gegessen, das stellte ich auch nie in abrede.Aber für uns Ausländer die vielleicht einmal im Jahr nach Deutschland fahren ist das sehr wohl ein Thema und so möchte ich EIGENTLICH diesen Thread auch gesehen haben.Natürlich kommen immer wieder kleine sticheleien über die aber denke ich niemand ernsthaft böse ist, so wie Gordinis zwischenrufe mit dem mindestalter von 30 Jahren, es ist witzig und ich glaube auch nicht das er das jetzt böse gemeint hat. Man knurrt sich halt einfach mal an und schaut wie der andere darauf regiert, aber das ist ja nichts böses.er ka und ich haben da scheinbar einen ganz besonderen "draht" zu einander der fast immer zum kurzschluss führt.Zuerst hieß es ja, die sache ist klar, man darf, weil der DEUVET das gesagt hat und jetzt kommen (natürlich) einwände dagegen weil es ja wirklich nicht so ist dass diese Vereine etwas (rechtsverbindliches) zu sagen haben.Also sehen wir das hier als "aufgabe" die es zu klären gilt, nicht mehr und nicht weniger.wobei "klären" hier FÜR MICH, NICHT bedeutet das wenn dann rausgekommen ist das ich mit meinem 1980/81er Daihatsu Charade nicht in einem Umweltzone einfahren darf das ich dann dagegen prozessiere, das habe ich bereits mehrfach klar gemacht.An dieser Stelle möchte ich auch nochmal vermerkten das ich es NICHT gut finde dass der ADAC seinen Mitgliedern bei klagen gegen die Umweltzonen helfen will.ICH sage es ist wichtig eine klare Aussage zu bekommen von wegen "darf oder darf nicht".Was dann jeder einzelne daraus für sich entscheidet ist seine Angelegenheit....Die Dokumente die ich immer wieder aus dem Hut zauere sind die die ich so bekomme als Antwort auf meine laufenden Anfragen, so warte ich z.B. noch auf Antwort vom Bundesverkehrsministerium und auf Antwort von der Kölner Polizei die ich gestern abend abgeschickt habe.UND auf Antwort des ÖAMTC der mir eine Rechtsverbindliche Auskunft geben wird wie die Sachelage nun für mich aussieht.Sonst werden keine weiteren neuen Dokumente aus dem Hut gezaubert, natürlich wenn mich jemand fragt woher ich diese oder jene information habe werde ich diese Dokumente auch hier anhängen, einfach als Quellnachweis sozusagen.Es geht wirklich NUR um die Klärung der Sachlage lieber RA-WilkeBeitrag geändert:10.01.08 12:39:45