H und Feinstaubplakette?
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- Registriert:Do 28. Mär 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo Helmut,das Fundament Deiner Aussage ist wahrscheinlich richtig.Aber, wenn hier einer rumquakt der die Kernaussagen nicht versteht und meint Recht müsse so gebogen und korrigiert werden damit man mit einer Reisschüssel hinfährt wo man nichts zu suchen hat und dann noch dazu nicht mal eine ernsthafte Absicht anführen kann um dorthin zu fahren, dann entbehrt diese Geschichte für mich jeglicher Grundlage und jeglicher Basis. Genau dieses ist für mich rumblöken. Es dreht sich nicht darum die Zonen ad absurdum zu führen, das wird die verstreichende Zeit schon gründlich erledigen. Alle Mittel sind da auch nicht recht, da gibt es Klagewege, Einsprüche gegen Bescheide, Widersprüche usw. Rechtsanwälte verdienen ihr Geld zu recht mit solchen Vorkommnissen und anstatt rumzublöken.......darauf ankommen lassen und klagen, nicht schwafeln und jammern.Denke einfach mal drüber nach, Du bekommst keine Plaketten und ich will sie nicht. Du darfst nicht fahren und ich fahre trotzdem, na, merkst Du jetzt etwas?Ich fahre(Hallo?)freundlich grüssender ka
H und Feinstaubplakette?
Helmut, mein Kommentar bezog sich nicht darauf, ob Umweltzonen einen Sinn machen oder nicht, sondern auf YRVs beharrliche Forderung nach einer oberinstanzlichen Definition des Begriffes "gleichwertig". Und die Klärung dieser Frage ist schlicht und einfach überflüssig.
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Nach meinem Rechtsverständnis darf YRV mit seinem 81er Daihatsu nicht in die Zone. Wäre diese Auto nicht in A sondern in D angemeldet, wäre es ein "youngtimer" unter 30 Jahren und bekäme weder H noch 07. Und würde sein Schicksal mit tausenden anderer Youngtimer teilen, die ebenfalls nicht reindürfen. Was für mich den eigentlichen Skandal darstellt.Gut finde ich, dass er als Ösi und somit auch EU-Bürger bei den deutschen Behörden diesbezüglich eine Menge Wind macht und auf ungeklärte Umstände hinweist. Denn alles, was die UWZ und deren Umsetzung in Frage stellt, schwächt die Argumentation pro UWZ. Ich glaube nicht, dass YRV jetzt unbedingt tatsächlich in die Zone reinwill, aber ich verstehe, dass er Rechtssicherheit haben will. Denkt doch mal weiter, was wäre der nächste Schritt:Österreich führt Umweltzonen ein. Dort wiederholt sich die Geschichte und nach langem Kämpfen gibt es Ausnahmen für Oldtimer. Nach Österreichischem Recht. Und dann darf sein (imaginärer) deutscher Clubkumpel mit seinem 81er Daihatsu ohne H-Kennzeichen zwar nach Wien, aber nicht nach München. Oder wie?Und hackt nicht so auf dem armen Dickschädel rum. Ich finde das Auto auch hässlich, aber genau solche Dickschädel bewirken Veränderungen. Denkt mal drüber nach...
- oldsbastel
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Zitat:Original erstellt von 1300VC am/um 06.01.08 13:30:00Zitat:Original erstellt von YRV am/um 06.01.08 10:03:16VIEL interessanter wird es wenn SChweizer, Holländer, Österreicher oder italienische Oldtimer in die deutsche Umweltzone einfahren....nur daß die Schweiz nicht in der EU ist, noch Mitglied der EWG.......!Die Schweiz hat das EU-Recht zumindest in allen wesentlichen Punkten übernommen. Mit der Schweiz gibt es für zahlreiche Bereich Sonderabkommen. Hier wird es ähnlich sein. Sie ist damit das einzige EU-Mitglied, dass keine Beiträge bezahlt.
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Dieses posting hier/jetzt beinhaltet KEINE Ironischen Anspielungen, zweideutigkeiten oder gemeinheiten, das nur mal vorweg.WOW! DANKE!Ich bin fast sprachlos, aber auch wirklich happy darüber das wir hier beginnen an einem Seil zu ziehen!Und nein, auch diesmal geht es zumindest mir nicht um mein Auto. Ja, ich nutze ihn als Aufhänger bei den Behörden und Klubs, aber mal ernsthaft, warum sollte ich mindestens 400 KM mit meinem Daihatsu fahren um DANN in einer Grosstadt meine Runden zu drehen?!? Das wäre ja hirnrissig, aber ich MUSS es sagen damit mein gegenüber einen Grund hat über die ganze Sachlage nachzudenken. Und mein gegenüber seit in dem Fall nicht ihr, sondern die Ämter/Behörden und Automobil/Oldtimerklubs.Diese Sache sehe ich eher hypothetisch und sie muß auch für echte Oldtimer gelöst werden. Es geht auch nicht um einen 1981er Daihatsu Charade G10 der euch allen nicht gefällt, muß er auch nicht, es ist MEIN Baby.Aber wenn einer mit einem 1981er Ferrari auf ein Oldtimertreffen will hat vermutlich keiner was dagegen. Und was wäre mit einem 1968 Austin Martin DB5? Nehmen wir mal so als Gedankenspiel an dieses teil hat eine Österreichische Zulassung, er wurde in Österreich NICHT als Oldtimer typisiert, darf er DANN in die Deutsche Umweltzone einfahren??Grund: In Österreich sind DIE WENIGSTEN Oldtimer auch als solche Zugelassen, einfach weil es in Österreich nicht allzuviel Sinn macht, da man lediglich an der Versicherung vergünstigungen bekommt die man auch ohne Oldtimerstatus bekommen kann (UND man hat mit einer normalen zulassung keine Einschränkung auf 120 tage/Jahr)Was wäre denn mit einem 1937er Steyr der nach München fährt, zuerst am Anhänger und dann durch die Altstadt? Der hat KEINE Oldtimereinstufung in Österreich unter umständen, würde aber locker in Deutschland in H Kennzeichen bekommen.....Aber das kann man "irgendwann" hinten anhängen und ist nicht mein begehr hier und und jetzt, das können die machen die so ein Auto haben, ich bitte nur darüber NACHZUDENKEN!!
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Hallo YRV,dann denke bitte auch nach. Das Zauberwort heisst "gleichwertig" und dabei ist es egal wie das Fahrzeug versichert oder in welchem Heimatland ausserhalb Deutschlands zugelassen ist.Also 30 Jahre und/oder älter, im Ausland zugelassen wird gesehen wie die deutsche H Zulassung und/oder das 07er Kennzeichen. Weniger als 30 Jahre und im Ausland angemeldet ist es egal ob Maranellodose oder Reisschüssel, es geht dabei nicht um Dein Auto, es geht um den Gesetztestext und der ist nach meinem Empfinden deutlich.Da ist nichts hypothetisch und für echte Oldtimer ist es gelöst, die Probleme liegen an anderer (Kleinwagen und Youngtimer) Front.An Deinem Seil möchte ich nicht ziehen, für mich muss ein trifftiger Grund anliegen um an einem Seil zu ziehen und den hat Helmut viel fundierter.Ich fahre(kann es so schwer sein?)freundlich grüssender ka
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Zitat:Original erstellt von er ka am/um 08.01.08 14:30:16Hallo YRV,dann denke bitte auch nach. Das Zauberwort heisst "gleichwertig" und dabei ist es egal wie das Fahrzeug versichert oder in welchem Heimatland ausserhalb Deutschlands zugelassen ist.Also 30 Jahre und/oder älter, im Ausland zugelassen wird gesehen wie die deutsche H Zulassung und/oder das 07er Kennzeichen. Weniger als 30 Jahre und im Ausland angemeldet ist es egal ob Maranellodose oder Reisschüssel, es geht dabei nicht um Dein Auto, es geht um den Gesetztestext und der ist nach meinem Empfinden deutlich.Da ist nichts hypothetisch und für echte Oldtimer ist es gelöst, die Probleme liegen an anderer (Kleinwagen und Youngtimer) Front.An Deinem Seil möchte ich nicht ziehen, für mich muss ein trifftiger Grund anliegen um an einem Seil zu ziehen und den hat Helmut viel fundierter.Ich fahre(kann es so schwer sein?)freundlich grüssender kaWenn du dich an die "gleichheit" festlegst, was ist dann mit einem echten Oldtimer, wie oben von mir bereits als Beispiel genannten 1937er Steyr der in Österreich NICHT als Oldtimer typisiert ist?Möchtest du hier es daran aufhängen das er eigentlich ein echter Oldtimer ist vom Baujahr her oder hängst du das DANN auf der Oldtimerzulassung in Österreich ab? Oder zählt bei dir nur beides?Und wenn alles so klar ist wie du es schreibst, warum gibt der DEUVET dann eindeutig eine GANZ andere Auskunft? Haben die ein anderes Wissen/Verständnis von der Materie oder haben sie sich einfach "nur" geirrt? Und JA, die Anfrage war DEFINITIV nach meinem 81er Daihatsu.....
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Zitat:Original erstellt von YRV am/um 08.01.08 14:18:08Grund: In Österreich sind DIE WENIGSTEN Oldtimer auch als solche Zugelassen, einfach weil es in Österreich nicht allzuviel Sinn macht, da man lediglich an der Versicherung vergünstigungen bekommt die man auch ohne Oldtimerstatus bekommen kann (UND man hat mit einer normalen zulassung keine Einschränkung auf 120 tage/Jahr)Was wäre denn mit einem 1937er Steyr der nach München fährt, zuerst am Anhänger und dann durch die Altstadt? Der hat KEINE Oldtimereinstufung in Österreich unter umständen, würde aber locker in Deutschland in H Kennzeichen bekommen.....Das ist genau das, was RA-Wilke er ka weiter oben sagten:Worüber wird hier eigentlich debattiert? Zeugt das nicht alles von hochgradiger Praxis- und Realitätsferne? Glaubt hier denn irgendeiner (außer vielleicht einem gewissen paragraphen- und reglementierungsbesessenen Ösi), dass es z.B. bei einem über 30, aber auch ruhig 40 oder 50 oder 60 Jahre alten im Ausland zugelassenen Fahrzeug IRGENDEINE Politesse oder sonst einen Kontrolleur interessiert, wie diese Fahrzeuge in ihrem Heimatland zugelassen sind oder was es gar mit dieser "Typisierung" in Österreich (die sowieso nur einem hochgradig paragraphenverseuchten Behördenhirn entsprungen sein kann) auf sich hat? Österreich ist nämlich NICHT der Nabel der (Oldtimer-)Welt und anderswo gibt es da auch feine, aber durchaus nicht zwingende Unterscheidungen bei der Zulassungsart, die aber für die Einstufung als Oldtimer VÖLLIG unerheblich sind und die BEILEIBE NICHT die Aussagekraft haben, die ihnen Uneingeweihte bei oberflächlichem Drüberlesen unterstellen. Siehe z.B. die "Carte Grise Collection" in Frankreich, die MITNICHTEN bedeutet, dass nur ein Fahrzeug mit dieser Zulassungsform ein "Sammlerfahrzeug" ist, denn ihr Daseinszweck ist ein ganz anderer!!(Wie auch das H oder 07 nur dank der kurzsichtigen, leichtfertigen (Nicht-)Lobbyarbeit der "Lobbyisten" in Deutschland in dieser Feinstaubdebatte mit einem Mal zum KO-Kriterium für den "Oldtimerstatus" hochgepusht wurden, obwohl dies, speziell im Falle des H-Kennzeichens, dem EIGENTLICH Zweck dieser Zulassungsform diametral entgegenläuft ... aber das ist eine ganz andere Geschichte und gehört nicht hierher, ist außerdem so allmählich Schnee von gestern - leider ...).Im Klartext: "Gleichwertig" KANN doch nur heißen: Wenn Das Vehikel mindestens 30 Jahre (!!) alt ist und nach allgemeiner Beschaffenheit (Zustand etc.) den Eindruck eines Oldtimers macht, also nach aller landläufigne Meinung auch in Deutschland "ein Oldtimer wäre", dann sind die Ausländer aus dem Schneider. Denn wer unter den Ordnungshütern würde denn überhaupt nur VERSUCHEN KÖNNEN, die Zulassungsbesonderheiten eines jeden Landes auseinanderzuklamüsern? Vom WOLLEN ganz zu schweigen? Zumal dort der Oldtimerstatus eben gottseidank NICHT an irgendwelchen Zulassungsvarianten festgemacht wird.Also, lieber YRV, magst ja an Spaß dran haben, so a klaans Michael Kohlhaaserl zu spüin, aber irgendwann ist es doch mal gut, oder?Beitrag geändert:08.01.08 15:14:26
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@arondemanOkay, das ist natürlich eine Argumentation, wenn ihr der Meinung seit das "regelt sich eh von alleine und unter der Hand" und ihr dann das erste knöllchen samt punkt(e) in Flensburg bekommt, DANN gibts das große geschrei.Und DANN wird ein schlauer Mensch sagen, naja, die Regelung gilt sei x Jahren und bis JETZT hat sich niemand darüber aufgeregt......Es macht SEHR WOHL sinn gegen etwas zu sein das wissentlich so nicht richtig ist. Ja klar, dich trifft das JETZT einmal nicht, aber dann mußt du dieses Thema auch nicht weiter mitverfolgen, oder?ICH bestreite jetzt diesen weg, ich kläre diese Sitution und ich will das wir (in dem Fall Ausländer mit Oldtimer in Deutscher Umweltzone) das EINDEUTIG geklärt haben.Wenn wir nicht reindürfen ist das auch okay, aber es muß KLAR gesagt werden!!!Ander Länder werden dem deutschen Beispiel garantiert folgen, unter anderem auch Österreich, erste Gerüchte und Gespräche laufen diesbezüglich schon. Und DANN sollen die nicht einfach das Deutsche Recht 1:1 übernehmen. Und dann währt ihr in der lage das ihr etwa nicht nach Salzburg einfahren dürft weil euer Oldtimer z.B. einen stärkeren Motor drinnen hat, der wäre dann nämlich nach Österreichischen Gesetz NICHT erlaubt, egal was der deutsche TÜV sagt. DAS würdet ihr dann auch sicher nicht hinnehmen, egal ob ihr jetzt wirklich dorthin fahren wollt oder nicht, oder??Man muß die Sachlage klären BEVOR es zu spät ist und zu dem Zeitpunkt zu dem man noch MÖGLICHKEITEN hat das Gesetz anzupassen ohne das jemand sein Gesicht verliert (und das wäre ein Jahr später garantiert der Fall und dann würde man das SICHER nicht mehr ändern wollen)....
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Hallo YRV,wie war das noch mit Betonkopf?Es ist eindeutig geklärt in Deutschland, merkst Du das nicht oder bist Du nur einfach lernresistent?Für wen oder was es zu spät ist lasse ich jetzt mal offen.Ich fahre(Herr schmeiss Hirn vom Himmel und triff bitte auch noch)freundlich grüssender ka