Feinstaub-Ausnahmen Baden-Württemberg beschlossen

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RA-Wilke
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Beitrag von RA-Wilke » Do 8. Nov 2007, 12:20

Hallo Pit,der Begriff Youngtimer hat nichts direkt mit dem Alter eines Autos zu tun. Wenn dein Wagen 20 Jahre alt wird ändert sich für dich nicht das geringste. Früher (bis zum 1. März dieses Jahres) konntest du ab 20 Jahren ein 07er Kennzeichen beantragen, diese Grenze liegt aber mittlerweile bei 30 Jahren.

Pit Dralon
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Beitrag von Pit Dralon » Do 8. Nov 2007, 17:12

Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 08.11.07 11:20:34Hallo Pit,der Begriff Youngtimer hat nichts direkt mit dem Alter eines Autos zu tun. Wenn dein Wagen 20 Jahre alt wird ändert sich für dich nicht das geringste. Früher (bis zum 1. März dieses Jahres) konntest du ab 20 Jahren ein 07er Kennzeichen beantragen, diese Grenze liegt aber mittlerweile bei 30 Jahren.ach so?davon habe ich nichts mittbekommen ... war ja die ganze zeit für mich noch nicht interessant, da er ja erst 19 ist.also: ist der youngtimer offiziell / amtlich / versicherunstechnisch überhaupt irgendwie existent? oder gibts den nur noch in der autoszene? zum statement der bawü-umweltministerin tanja gönner (31.10.2007):(...) Bei den Ausnahmemöglichkeiten des Landes gelte der Grundsatz 'Nachrüstung vor Ausnahme', betonte Umweltministerin Gönner. "Bei allen berechtigen Anliegen, die es geben kann, müssen wir aufpassen, dass wir am Ende nicht ein Konzept haben, das löchrig wie ein Käse ist." Grundvoraussetzung für etwaige Ausnahmen von Fahrverboten sei, dass eine Nachrüstung technisch nicht möglich oder aber aus wirtschaftlichen Gründen eine Nachrüstung nicht zumutbar ist, wenn beispielsweise die Kosten unverhältnismäßig zum Zeitwert des Fahrzeugs sind oder bei Gewerbetreibenden deren wirtschaftliche Existenz gefährdet würde. (...)quelle: www.oldtimer-info.deist damit ein schlupfloch für die fahrer von trabis ab '78 gefunden? technisch nicht möglich trifft ja darauf voll zu!Beitrag geändert:08.11.07 16:26:48

MartinNg
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Beitrag von MartinNg » Do 8. Nov 2007, 17:18

Hallo zusammen,was ist jetzt eigentlich bezüglich der Fahrverbots-Regelungen mit den 07er-Nummern, die Bestandsschutz geniessen ? Also noch vor Inkrafttreten der 30-Jahre Regelung eine 07er-Nummer erhielten, aber noch keine 30 Jahre alt sind ? Ich hab' so einen Kandidaten mit 07er, ist aber erst 28 Jahre alt.Viele GrüßeMartin

Mario
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Beitrag von Mario » Do 8. Nov 2007, 17:30

Hallo Martin,lt. Umweltministerium BW genießen sie Bestandsschutz und dürfen fahren. Wie das auf Bundesebene aussieht, kann ich Dir nicht beantworten, kann mir aber beileibe nicht vorstellen, daß es da anders aussieht. Wenn es heißt, Fahrzeuge mit "H" und "07" sind ausgenommen, so ist es sinnlos innherhalb dessen nochmals nach Baujahren zu untergliedern, nur weil bis 31.3.diesen Jahres die Grenze noch bei 20 Jahren lag.Viele GrüßeMario

BJ43
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Beitrag von BJ43 » Do 8. Nov 2007, 17:44

Zitat:Original erstellt von osbourne68 am/um 08.11.07 16:30:29Hallo Martin,lt. Umweltministerium BW genießen sie Bestandsschutz und dürfen fahren. Wie das auf Bundesebene aussieht, kann ich Dir nicht beantworten, kann mir aber beileibe nicht vorstellen, daß es da anders aussieht. Wenn es heißt, Fahrzeuge mit "H" und "07" sind ausgenommen, so ist es sinnlos innherhalb dessen nochmals nach Baujahren zu untergliedern, nur weil bis 31.3.diesen Jahres die Grenze noch bei 20 Jahren lag.Viele GrüßeMarioHabe ich auch so verstanden, als ich das BaWü- Papier gelesen habe.Die Pressemeldungen - Berlin betreffend- kann man auch so deuten.Sie werden, falls die Regelung bundesweit durchgewunken wird, kein neues Fass aufmachen, der Aufwand wäre zu groß:GrußBJ43

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Do 8. Nov 2007, 23:57

Hallo, was Berlin betrifft, habe ich erfahren, dass die Sozialistin Lompscher, die Oldtimer nur ungern dulden wollte, RAUCHERIN ist. Also jede Menge Feinstaub. Sehr logisch handelnde Persönlichkeit. Antisozialistischen/antifaschistischen Gruß. Rolf

Rene E
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Beitrag von Rene E » Fr 9. Nov 2007, 09:54

Zitat:Grundvoraussetzung für etwaige Ausnahmen von Fahrverboten sei, dass eine Nachrüstung technisch nicht möglich oder aber aus wirtschaftlichen Gründen eine Nachrüstung nicht zumutbar ist, wenn beispielsweise die Kosten unverhältnismäßig zum Zeitwert des Fahrzeugs sind oder bei Gewerbetreibenden deren wirtschaftliche Existenz gefährdet würde. (...)ist damit ein schlupfloch für die fahrer von trabis ab '78 gefunden? technisch nicht möglich trifft ja darauf voll zu!Man kann es versuchen. Umgekehrt wird die Behörde aber wohl leider argumentieren daß ein Trabbi faktisch wertlos ist und Du ihn jederzeit gegen ein "richtiges Auto"* ersetzen kannst.Der ADAC hat aber zugesagt Autofahrer bei KLagen gegen die Enteignung zu unterstützen.Wenn gar nichts geht würde ich versuchen den 88er Trabbi mit einer alten Fahrgestellnummer und einem alten Brief zu einem Neuaufbau mit H-Kennzeichen zu machen. Die hat es in der DDR durch die obligatorische staatliche Vollkaskoversicherung recht häufig gegeben. Ein Freund von mir hat so einen. In allen Details ein 88er Modell, aber mit Brief und Fahrgestellnummer aus den frühen 70ern. Gehörte einer Hebamme die sich im Dienst bei Glatteis mit dem Alten gewürfelt hatte und direkt einen Neuen bekam.Es soll sogar Zulassungsseitige P 500 geben die eigentlich späte P 601 sind.*) Nicht ärgern: Selber habe ich einen P 601 von 11/88Beitrag geändert:09.11.07 08:55:24

FREDDY
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Beitrag von FREDDY » Mi 14. Nov 2007, 22:07

*Off-Topic an*Genau, diese Neuaufbauten wurden aber auch gemacht, weil die Autos nach einer gewissen Zeit einfach verbraucht waren und neue so schnell nicht nachkamen... Im Schnitt übrigens drei mal pro Autoleben in der DDR *Off-Topic aus*Bei welcher offiziellen Stelle muss man denn anfragen um sowas bescheinigt zu bekommen? Sind da schon Details (und Tarife *hüstel*) bekannt? Wohne zwar in RLP, aber wenn ich nicht mehr über den Rhein nach Mannheim zum Einkaufen fahren kann, weil ich mir in der Bahn nicht in den Rücken husten lassen will, schädigt das doch auch wieder die Wirtschaft, oder? Nein, im Ernst, ich sehe darin auch die einzige Chance, und eine Möglichkeit für den führenden deutschen Trabiclub Intertrab (oder den DEUVET?Nein, ich glaube nicht dran...), eine generelle Befreiung auf Grundlage der Einigungsverträge zu erreichen, in denen wegen Abgas und vielen weiteren schon damals nicht mehr zeitgemäßen Punkten Ostfahrzeugen ein Sonderstatus zugestanden wurde.Hier übrigens nochmal der Link, den Pit wohl einstellen wollte: http://www.um.baden-wuerttem....de/servlet/is/39634/Gruß,FreddyBeitrag geändert:14.11.07 21:25:15

BJ43
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Beitrag von BJ43 » Mi 21. Nov 2007, 12:21

BUNDESRATErste Verordnung zur Änderung der Verordnung zurKennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zurSchadstoffbelastung819-07.....dass eine Ausnahme vonder Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1 für Oldtimer, die ein Kennzeichennach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung („H“- oder„07“-Kennzeichen) führen, vorgesehen würde.Die Maßgabe des Bundesrates beschränkt sich nur auf Fahrzeuge, die nachnationalen Vorschriften klassifiziert sind. Die Maßgabe wird daher unter Ergänzungum eine Gleichwertigkeitsklausel übernommen. Danach werdenauch Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union,einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, von der Befreiung der Kennzeichnungspflichterfasst, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen, wiedeutsche Oldtimer.....http://www.bundesrat.de/cln_...onFile.pdf/819-07.pdf

Pit Dralon
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Beitrag von Pit Dralon » Sa 2. Feb 2008, 14:50

auch für oldtimer nur zeitlich begrenzte ausnahmegenehmigung?wenn ich diese öffentliche bekanntmachung der stadt mannheim(der link: mannheim.de/io2/download/webseiten/wirtschaft/bekanntmachungen/dokumente/a030.pdf?disposition=inline )durchlese, dann haben auch oldtimer nicht einfach so freie fahrt.ich verstehe das so, dass auch oldtimer nur eine bis zum 31.12.2009 befristete ausnahmegenehmigung zum befahren der umweltzone haben (# 1.3 b in verbindung mit # 2). mag sein dass das danach immer wieder neu beantragt werden kann und erteilt wird, aber das bedeutet kosten und bürokratieaufwand.außerdem muss man eine bescheinigung über die nichtnachrüstbarkeit "kaufen", wenn die EZ nach dem 1.1.71 erfolgte (# 2.1).für ältere "noch-nicht-oldtimer", die auch keine 07er kennzeichen haben, bringt eine bescheinigung über die nicht-nachrüstbarkeit scheinbar garnichts Beitrag geändert:02.02.08 13:58:34menno, warum ist das hier so kompliziert, einen link einzufügen?Beitrag geändert:02.02.08 14:00:17

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