Umweltzone Hannover ab 1.1.2008 beschlossen..
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Zitat:Original erstellt von goggo am/um 30.07.07 10:17:15 Ich brech zam .. welche Fachidioten beschliessen hier in D eigenlich was??Derjenige, der das 07-Kennzeichen nicht kannte, war der Pressesprecher. Ich glaube nicht, dass der irgendetwas beschlossen hat.Warten wir also mal ab, was der im Urlaub befindliche Verantwortliche für den Luftreinhalteplan sagt...Gruß,Thomas
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Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 30.07.07 10:05:12Und hier der versprochene Zwischenbericht aus Hannover:Auf meine Frage worauf sich denn die Ungleichbehandlung von H-Kennzeichen und 07er Kennzeichen begründet, fragte mich der städtische Pressesprecher "Was sind denn 07er Kennzeichen?". Frank siehste Zitat:Mit ein bisschen Lobby/Aufklärungsarbeit, sollte es den dortigen Vertretern der Oldtimerszene gelingen, auch Kleinwagen ohne H-Kennzeichen und 07 Fahrzeuge in diese Ausnahme mit hineinzubekommen.
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Ja genau!Das argument ist ja ganz einfach: Wenn die Kleinwagen beim TÜV zur H-Abnahme gewesen sind, müssten sie ja auch erstmal ohne "H" zur Zulassungsstelle fahren, die in H höchstwahrscheinlich in der Zone liegt, oder?Oder muss das Auto solange am Stadtrand parken bis der Besitzer zu Fuss weiter, bei Zul.Stelle und Schildermacher gewesen ist und das Beweiskräftige Schild mit den zwei H's angeschraubt hat.Nebenbei bemerkt fällt mit da was ein:In Hannover haben ja alle Autos automatisch ein H-Kennzeichen!Klaus
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Noch etwas ganz anderes:Ist die Einrichtung der Feinstaubzonen überhaupt schon durch den Bundesrat abgesegnet?Andernfalls wäre das alles bis jetzt nur Theorie!
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Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 30.07.07 14:45:50Noch etwas ganz anderes:Ist die Einrichtung der Feinstaubzonen überhaupt schon durch den Bundesrat abgesegnet?Andernfalls wäre das alles bis jetzt nur Theorie!http://www.umwelt-online.de/...BR/2007/0464_2D07.pdf
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Interessanter Link, hat aber mit meiner Fragestellung nichts zu tun!Hier geht es nur darum, dass Euro 1-Fahrzeuge im Falle von möglicher Einrichtung besagter Feinstaubzonen jetzt auch plaklettentauglich sind.Ob besagte Feinstaubzonen aber nach aktueller Gesetzeslage überhaupt errichtet werden können, geht daraus nicht hervor!Ich finde, dass diese Frage uns alle angeht!Klaus
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Zur Entwicklungsgeschichte des LuftreinhalteplansDie niedersächsische Landesregierung hat mit einem am 27.03.2007 veröffentlichten Erlass die Zuständigkeit für die Erstellung von Luftreinhalte-Aktionsplänen zum 01.04.2007 auf die Kommunen übertragen. Obwohl die Landeshauptstadt diese Zuständigkeitsverlagerung im Grundsatz falsch findet (damit kann es passieren, dass zukünftig in niedersächsischen Städten teilweise unterschiedliche Regelungen gelten), legt die Verwaltung der Landeshauptstadt hiermit umgehend einen Luftreinhalte-Aktionsplan für das Gebiet der Landeshauptstadt vor. In einem Schreiben vom 14.03.2007 begründet das Nds. Umweltministerium die Notwendigkeit der Aufstellung von Luftreinhalteplänen mit dem Schwerpunkt im Verkehrsbereich nicht mehr vorrangig mit den Grenzwertüberschreitungen bei Feinstäuben, sondern damit, dass die Stickstoffdioxidbelastungen in den Städten zu hoch ist und diese zu mehr als 60 % allein vom Verkehr verursacht wird. Nach Aussage des Nds. Umweltministeriums sind diese Belastungsspitzen überwiegend nur durch lokale Maßnahmen und zwar insbesondere im Verkehrsbereich zu mindern, und das Ministerium begründet damit schwerpunktmäßig die Zuständigkeitsverlagerung auf die Kommunen.Zitat aus dem »Luftreinhalte- Aktionsplan Hannover«GrußGerrit
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So, das zweite Gespräch mit der Stadt Hannover ist gerade zuende gegangen. Das Ergebnis ist etwas ernüchternd, gibt aber wertvolle Einblicke in die Denke der Behörde und zeigt wo man mit der Überzeugungsarbeit ansetzen kann. Eine generelle Ausnahme für Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen ist nicht vorgesehen. Der Grund hierfür: In Hannover gibt es rund 500 07er-Kennzeichen, bei denen nicht auf Anhieb unterschieden werden kann, ob sie für Autos über 30 oder unter 30 Jahre erteilt wurden. Laut Pressesprecher Helmer wird das 07er in Hannover aber "vorwiegend" für Autos unter 30 Jahren genutzt, eine generelle Vergleichbarkeit sei also zunächst nicht gegeben. Hauptargument ist also wieder einmal der befürchtete Verwaltungsaufwand beim auffinden und kennzeichnen der Ü30-Fahrzeuge - erhöhter Arbeitsaufwand ist aber keine Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung!Frank
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Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 30.07.07 16:51:39Hauptargument ist also wieder einmal der befürchtete Verwaltungsaufwand beim auffinden und kennzeichnen der Ü30-FahrzeugeDas ist genau, was ich nicht verstehe... wenn man schon bereit ist, Ausnahmen zuzulassen, warum behandelt man die Ü30-Fahrzeuge dann nicht gleich wie alle anderen? Sprich: grüne Plakette gegen Vorlage z.B. des H-Gutachtens (wenn man die Ausnahme partout auf offiziell anerkannte Oldtimer beschränken will)? Das wäre derselbe Verwaltungsaufwand wie für jedes "normale" Fahrzeug und würde den Bürger eine Gebühr von unter 10 EUR kosten. Gut, ich finde die Feinstaubplakette auch nicht besonders schön aber es wäre in meinen Augen ein relativ kleines Opfer...Gruß,Thomas
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Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 30.07.07 16:51:39... 07er-Kennzeichen, bei denen nicht auf Anhieb unterschieden werden kann, ob sie für Autos über 30 oder unter 30 Jahre erteilt wurden. Laut Pressesprecher Helmer wird das 07er in Hannover aber "vorwiegend" für Autos unter 30 Jahren genutzt ... Hauptargument ist also wieder einmal der befürchtete Verwaltungsaufwand beim auffinden und kennzeichnen der Ü30-Fahrzeuge - erhöhter Arbeitsaufwand ist aber keine Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung!Wie es SEAT sehr richtig andeutet:Das oben Gesagte ist HARRGENAU die Argumentation, die schon früher dazu führte, dass Ausnahmegenehmigungen für Oldtimer, die sich am FAHRZEUGALTER als einzigem Kriterium (ohne Unterscheidung nach H, 07, normaler Zulassung, Saison etc.) orientierten, mit der "Begründung" abgelehnt wurden, dass die Polizei dann bei Kontrollen nicht sofort erkennen könne, wer über und wer unter 30 Jahre alt ist. Gerade so, als ob der Blick in den Fahrzeugschein derart schwierig ist!Und man konnte bei den Verlautbarungen seitens der Oldtimerszene fast schon den Eindruck erhalten, als ob sich das Bedauern der Oldtimerlobbyisten (DEUVET, IKM-Gründer) darüber ziemlich in Grenzen hielt - gerade so, als gelte es um jeden Preis, die Unverzichtbarkeit der "Errungenschaft H-Kennzeichen" und des damit vorgeblich verbundenen "Kulturgutstatus" über alle Maßen hochzuhalten. Wenn also jemand an der oben von Hannover vorgebrachten Begründung GEGEN Fahrberechtigungen für 07er ansetzen will, müsste er eigentlich gleichzeitig für Fahrberechtigungen für ALLES ab dem magischen Alter von 30 Jahren ansetzen, denn die Begründungen sind exakt die gleichen - so rum oder so rum. Andernfalls würde die eigene Argumentation der Oldtimervertreter doch ziemlich fadenscheinig. GrußS.Beitrag geändert:30.07.07 19:49:12