Spekulationssteuer oder nicht?
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Hallo,ich habe da mal eine Frage an die Juristen und sonstigen Fachleute unter euch.Wenn nun jemand sehr häufig sein Alltagsauto wechselt, (sagen wir mal alle 6 Monate,) und in der Regel beim Verkauf einen guten Schnitt macht, muss derjenige dann dafür Spekulationssteuer abführen?Würde mich freuen, wenn jemand darüber bescheid wüsste.Mit freundlichen Grüßen,Dennis
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Spekulationssteuer oder nicht?
Nein(falscher Bergriff für deine Art Geschäfte *)"Spekulationssteuer" gibt es nur auf Gewinne aus Börsengeschäften, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zwölf Monate (Spekulationsfrist) verstrichen sind.Optionsgeschäfte wieder ein anderes Thema,unterliegen im allgemeinen auch dann dieser Steuer, wenn zwischen dem Eröffnungs- und Schlußgeschäft mehr als zwölf Monate liegenPrivate Hausverkäufe: Steuerfrei, wenn nach 10 Jahren verkauft wird. Spekulationsverluste können in diesem Zeitraum (12 Monate)gegen Gewinne aus Börsengeschäften, die in diesem Zeitfenster erzielt wurden, gegengerechnet werden oder falls keine Gewinne gemacht wurden, in den folgenden Jahren bei der Steuer auf diese Geschäfte,berücksichtigt werden. Gesetz ändert sich voraussichtlich ab 2009, dann gibt es keine Spekulationsfristen mehr. * Sollte die Finanzbehörde dir nachweisen, dass du gewerbsmäßigen Autohandel betreibst, sieht die Geschichte wieder anders aus Beitrag geändert:26.04.07 00:03:28
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Spekulationssteuer oder nicht?
Es könnte Dir höchstens der Gewinn versteuert werden bzw. Dir eine Gewerbetätigkeit nachgewiesen werden. Das natürlich dann mit allen Konsequenzen.Ein Steuerberater sagte mir mal zu dem gleichen Thema, dass es kein Problem für einen Privatmann wäre, zwei Autos pro Jahr zu verkaufen, ohne ein gewerbsmäßiges Handeln mit KFZ ableiten zu können.Aber - jedes Finanzamt wird das sicher anders sehen und so eine Gewerbetätigkeit unter Umständen unterstellen.
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Spekulationssteuer oder nicht?
Genau in die Richtung zielte nämlich auch meine Frage. Es ist ja nicht so, dass man gewerbsmäßig mit Autos handelt, soblad man gern öfter mal was neues fährt. Ist halt die Frage, ob das Finanzamt das genauso sieht. Ich überlege dort mal nachzufragen, auch auf die Gefahr hin schlafende Hunde zu wecken...Was meint ihr?
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Spekulationssteuer oder nicht?
Ich würde einen Steuerberater und nicht das Finanzamt fragen. Aufgrund der Stellung Deiner Frage würde ich als Beamter SOFORT eine Gewinnabsicht ableiten.Du schreibst, dass Du in der Regel und ursächlich einen guten Schnitt machen willst. Das ist Gewinnabsicht und nicht mehr Hobby bzw. Liebhaberei. Als Ärmelschoner im Amt würde ich das so sehen.
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Spekulationssteuer oder nicht?
Ich kenne mich damit aus. Ich würde auch lieber zum StB als zum FA gehen!Zur Sache: Gewerbsmäßiger Handel zu unterstellen ist nicht so einfach. Du meldest die Autos ja jedesmal auf dich an (!), fährst sie 1/2 Jahr, verkaufst sie wieder mit Gewinn. Ich kenne die Umstände nicht so genau, daß ich es ausschließen kann. Aber so wie du es darstellst, handelt es sich jeweils um Autos die im Privatvermögen gehalten und genutzt werden. Einen guten Schnitt machen will jeder (auch jeder Privatmann). Jahreswagenfahrer (WA) sind auch keine gewerbsmäßigen Händler sondern Privatleute!Das mit der Spekulationssteuer wurde oben falsch dargestellt. Natürlich gibt es (wie oben richtig bis 2008 noch in der heutigen Form) theoretisch eine Spekulationssteuer auch auf alle anderen Gegenstände (nicht nur Wertpapiere)! Bei Immobilien beträgt die Haltedauer 10 Jahre, danach frei. Bei allen anderen Gegenständen 1 Jahr, danach frei, §23 (1)Nr.2 ESTG. Wenn du nach 6 Monaten verkaufst, bist du dabei. Allerdings sind solche Gewinne bis 500EUR pro Jahr steuerfrei, bei Ehegatten bis 1.000EUR Pro Ehegatte 500EUR, dann müßte es z.B. tw. auf die Ehefrau laufen Wenn du die 500/1000EUR überschreitest, ist alles steuerpflichtig (sog. Freigrenze - kein Freibetrag). aber immer noch im Privatvermögen!Aber schaffst du es tatsächlich die Autos zu fahren und mehr als 500/1000EUR noch dabei zu verdienen, obwohl du die 1/2Jahr gefahren hast? Bei der Marktlage wäre ich froh nach 1/2 Jahr wieder das gleiche zu erzielen.hope it helpsBasti
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Spekulationssteuer oder nicht?
Hallo Dennis,prinzipiell sind alle privaten Veräusserungsgeschäfte steuerpflichtig, sofern zwischen An- und Verkauf weniger als 12 Monate (Grundvermögen 10 Jahre) liegen.Ich habe aber ein Urteil gefunden (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 2.10.2003, Az. 5 K 429/02), in dem es heisst, dass Privat-Pkw nicht als Wirtschaftsgut i.S.d. Par. 23 EStG gelten.Das muss nun nicht heissen, dass ein anderes Gericht nicht auch ein anderes Urteil fällen könnte, sofern es zu einem Verfahren käme.Eine ganz andere Frage ist die Einstufung als gewerbliche Tätigkeit.Da meine ich mich erinnnern zu können, dass es eine Entscheidung gab, dass bis zu 4 Pkw-Verkäufe im Jahr noch nicht zur Einstufung als gewerbliche Tätigkeit führen. Das ist aber länger her, und ob es noch gilt bzw. auf welcher Ebene das entschieden wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.Meine persönliche Einschätzung ist, dass Du mit 2 Fahrzeugen pro Jahr keine Probleme bekommen wirst.Interessanterweise sind bei der britischen Einkommenssteuer, die (wie die deutsche ab 2009) keine Spekulationsfrist kennt, private Pkw expressis verbis von der Steuerpflicht ausgenommen.Grüsse
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Spekulationssteuer oder nicht?
Hallo,und wie ist das bei Oldtimersammlern?Was ist, wenn jemand 10 oder 15 Oldtimer hat auf seinem 07-Kennzeichen und sich im Jahr 2-3 Autos kauft oder verkauft?Oder wenn jemand seine Sammlung auflösen will, weil er aufgrund "Feinstaubs" (oder was auch immer) sein Interesse verliert?GrußCarsten
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Spekulationssteuer oder nicht?
...da stimme ich Nobbi zu. Bei 2 PKWs glaube ich auch nicht an Probleme mit dem Amt zwecks Gewerblicher Tätigkeit (Begründung s.o.).Ergänzend ist noch zu sagen, von den Erlösen ist ja nicht nur der Einkaufpreis abzuziehen, sondern auch andere im Zusammenhang stehende Aufwendungen, z.B. Reparaturen, An- und Abmeldung. Natürlich kein Ölwechsel, Benzin, Steuer, Versicherung etc. Aber man könnte z.B. argumentieren, Kaufpreis plus Reparaturen = Verbesserungen führte zu dem höheren Verkaufpreis. Ob dann noch Gewinne über den Freigrenzen übrig bleiben, das ist die Frage.Auch wenn Verluste aus solchen Geschäften vorausgehen, können diese auf spätere Gewinne angerechnet werden innerhalb der Spekulation.Bei Oldtimern könnte es anders aussehen, wenn man jedesmal Schnäppchen macht. Aber wer verkauft die innerhalb eines Jahres? @moparcrazy: nach 12 Monaten ist man aus der Spekulation momentan draußen! Daher i.d.R. kein Spekulationsgewinn! Wenn ein privater Sammler soviele pro Jahr kauft/verkauft, würde ich zunächst von privaten Veräußerungsgeschaeften = Spekul. ausgehen. Gewerblichkeit nicht, solange man nicht dazu verdonnert wird. Kommt aber auf den Einzelfall an.GrüßeBastiBeitrag geändert:26.04.07 13:22:33
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Spekulationssteuer oder nicht?
Zitat:Das mit der Spekulationssteuer wurde oben falsch dargestellt... BastiWurde schon richtig dargestellt und zwar weil es gängige Praxis ist.Im Gegensatz zu privaten Verkäufen(99% dieser sind steuerfrei), sei es Auto, Pferd oder die Perlenkette der Gattin, hat das Finanzamt durch die Banken die Möglichkeit bei Wertpapiergeschäften bei jeden einzelnen in die Bücher zu schauen.Der Steuererklärung muss auch ein Formular der Bank beigefügt sein, das Auskunft über die Höhe der erzielten Einkünfte(realisierte Gewinne/Verluste usw.) detailliert auflistet.Weiterhin wird von den Banken automatisch(sofern die persönlichen Freigrenzen/Sparerfreibetrag)überschritten sind, Steuern von Dividenden(Halbeinkünfteverfahren)und Zinseinkommen an das Finanzamt überwiesen.Je nach persönlichem Steuersatz wird dieses Einkommen am Jahresende dann endgültig versteuert.Ab 2009( wie ich geschrieben habe, wird dieses Verfahren vermutlich geändert und durch eine Quellensteuer ersetzt.Was ihr hier betreibt ist Erbsenzählerei ohne Bezug zur Realität GrußBJ43Beitrag geändert:26.04.07 16:08:30