Zahlungsempfänger: Initiative Kulturgut Mobilität

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Maxe
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Beitrag von Maxe » Di 19. Dez 2006, 14:20

Sie kann doch nur platzen wenn die Macher aufhören zu machen.Sollte aus dieser Richtung etwas kommen, wird es uns wohl beeinflussen aber nicht zum Stillstand führen, da wir keine Gehahltsempfänger der Initiative Kulturgut Mobilität sind.Gruß MaxeP.S. sowohl der Link zur Unterschriftenaktion als auch die Bankverbindng ist auf der Homepage der Initative Kulturgut Mobilität verankert. Bitte entschuldigt, das es etwas gedauert hat.

Josef Eckert
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Beitrag von Josef Eckert » Di 19. Dez 2006, 14:28

Hallo Maxe,aber dass Spenden = Einnahmen versteuert werden müssen ist Euch doch hoffentlich bekannt!GrußJosef

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Di 19. Dez 2006, 15:06

Ich hatte auch schon vor geraumer Zeit geschrieben, daß u.a. auch für unseren Club Spenden nur dann an die Initiative Kulturgut fließen können, wenn diese so wie unser Club als gemeinnützig anerkannt ist.Das kann - je nach zuständigem Finanzamt - ein sehr langwieriges Verfahren werden. Hier im Raum Köln praktisch nur noch für Brauchtumsvereine (Karnelval!) oder Sportvereine. Daher u.a. auch das Wort "Motorsport" in unserem Clubnamen.ventiloFOMCC e.V.http://www.fomcc.degemeinnützig unterwegs ....Beitrag geändert:19.12.06 14:14:33

bruechi
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Beitrag von bruechi » Di 19. Dez 2006, 16:04

Hallo zusammenNun bleibt doch mal "auf'm Teppich".Wie wir eventuelle Zahlungen an die Initiative nennen ist der Überweisung (und dem Finanzamt) sch.. egal.Jeder Club und/oder Sportverein/Stammtisch kann eine eigene Kasse haben, solange er keinen Profit macht und sich der Geldbetrag in Grenzen hält.Es geht also nicht, dass ein Club z.B. auf einer Messe einen Verkaufsstand betreibt und dort z.B. 20.000 Euro Reingewinn macht.Wenn aber ein Club/Stammtisch eine Portokasse mit z.B. 2500 Euro hat (bei, sagen wir mal 200 Mitgliedern), so hat der Club keine Gewinne erwirtschaftet (das Geld kommt ja von den Leuten selbst und nicht durch Verkäufe) und dies gilt einfach als "Notreserve".Also, wenn wir nun insgesamt so an die 10.000 Euro an die Initiative "spenden" und dieses Geld für die üblichen Dinge ausgegeben wird, so kann das Finanzamt kaum die Hand aufhalten. Anders wäre es, wenn die Euros dazu benützt werden würden, um damit Gewinne (Kauf und wieder Verkauf)zu erziehlen.Sollte das Finanzamt dennoch so unverschämt sein und möchte das Geld versteuert haben, so sollten wir dies als Anreiz sehen nun erst recht unseren Widerstand zu verstärken!Thema "Spenden" : natürlich kann man als Spender nur dann seine Spende von der Steuer absetzen, wenn das Geld an einen als gemeinnützig anerkannten Club oder sowas geht. Also, nicht vor der Spende rummeckern dass sich der Staat das Geld holen KÖNNTE, probieren wirs einfach aus???Grüßlis, Brüchi

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Di 19. Dez 2006, 16:16

lieber Brüchi, ganz so einfach ist das mit unserem Finanzamt leider nicht - wie wir in den letzten Jahren am eigenen Leib erfahren mußten.....

bruechi
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Beitrag von bruechi » Di 19. Dez 2006, 16:54

Hi VentiloHm, dann hat unser Club (ca. 500 Mitglieder) bisher immer Glück gehabt...alle anderen mir bekannten Clubs aber auch.Soll uns ja Recht sein Egal, denn was die Initiative betrifft so versuchen wir es halt ohne gierigem Finanzamt. Gehts schief und ein Teil des Geldes wird "verschlungen", so gibts halt zukünftig mehr reale Geschenke (Fahrkarten, Tankfüllung) an die Veranwortlichen.Wer nicht wagt, der nicht gewinnt, oder?Grüßlis, Brüchi

BJ43
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Beitrag von BJ43 » Di 19. Dez 2006, 17:35

Hallo,die Initiative Kulturgut-Mobilität ist,wie man der Seite entnehmen kann ein nichteingetragener VereinDies bedeutet (auch hinsichtlich Spenden):Nicht eingetragene Vereine sind Zusammenschlüsse die die genannten Punkte auch erfüllen aber bewusst darauf verzichtet haben sich als Verein eintragen zu lassen. Es sind nicht rechtsfähige VereineAuskunft des Finanzamtes:Sowohl der eingetragene als auch der nicht eingetragene Verein können die Gemeinnützigkeit erlangen. Voraussetzung ist das der Verein gemäß seiner Satzung, als auch tatsächlich, gemeinnützige Zwecke verfolgt (z.B. Gemeindearbeit). Allerdings ist der Verein verpflichtet, alle drei Jahre die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit vom Finanzamt überprüfen zu lassen. (Wir machen das nicht) Auch ein Nichteingetragener Verein hat eine ordenliche Buchführung zu erstellen. Das heißt die Einnahmen und Ausgaben sind zu dokumentieren. Dies beinhaltet auch ein eigenes Konto für den nichteingetragenen Verein. Da dies bei einen nicht eingetragenen Verein nicht so ohne weiteres möglich ist, muss das Konto auf eine natürliche Person lauten. Es ist ratsam das (in Fall einer Gemeinde) die Ältesten (die Ältesten sind auch der Vorstand der Gemeinde) einen schriftlichen Entschluss fassen, dass das Konto des Vereins (Bank, BLZ, Kto.-Nr) von Herrn/Frau xyz geführt wird und auf dessen Namen lautet. (anders geht es gar nicht) Und das alle Ein- und Ausgänge allein für den Verein getätigt werden dürfen. Sowohl der Kontoinhaber wie die Ältesten (Als Vorstand) unterschreiben diesen Entschluss.Der Kontobesitzer xyz unterschreibt eine Abtretungserklärung, dass die Umsätze auf dem Konto (Bank, BLZ, Kto.-Nr.) allein dem Verein zu Gute kommen und zu Lasten gehen. Dies dient dem Finanzamt und anderen Behörden als rechtsgültige Erklärung dass die Gelder des Kontos nicht dem Beitzer des Kontos zu gute kommen sondern dem Verein in unserem Fall der Gemeinde. Natürlich darf auch ein nichteigetragener Verein Spenden einnehmen. Ist die Gemeinnützigkeit nicht gegeben so kann der Verein eine Quittung aber keine Spendenbescheinigung ausstellen. Alle Spenden dürfen nur für Dinge die in der Satzung stehen verwendet werden. (Also sich nicht selber zu sehr begrenzen).Macht der nichteingetragene Verein Umsätze, das bedeutet Geldbewegungen durch Handel usw. so dürfen die Umsätze aus diesen Tätigkeiten pro Jahr nicht über 17500 € liegen und der Gewinn aus diesen Tätigkeiten nicht über 3848 € liegen. Sollten Umsätze und oder Gewinn höher liegen so muss man sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und auch Steuern zahlen.Kurz gesagt:Wenn eine Gemeinde (nichteigetragener Verein) Gelder ein- und ausgibt die im Sinne der Vereinsrichtlinien sind, eine ordentliche Buchführung hat und ein eigenes Konto hat und kein Gewerbe betreibt, brauchen die Unterlagen nicht einmal ans Finanzamt gegeben zu werden.Erst wenn der nichteigetragene Verein die Gemeinnützigkeit beantragt, oder durch Gewerbliche Arbeit Umsätze über 17500 € oder Gewinne über 3848 € erzielt, muss das dem Finanzamt gemeldet werden. Soweit die Aussagen des Registrierungsgerichts und des Finanzamtes. Ich hoffe ich konnte allen damit etwas helfen. Im übrigen gibt es bei Gericht Broschüren die auch dieses Thema beinhalten. Quelle: http://apgd.net/gemeindelebe.../ev_oder_gemeinde.htmIch hoffe,ich habe ein bißchen Licht ins rechtliche Dunkel gebracht und falls Emmozzione diese Punkte noch nicht geklärt hat, hilft ihm das sicherlich weiter.GrußBJ43Beitrag geändert:19.12.06 16:38:55

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Beitrag von ventilo » Di 19. Dez 2006, 22:48

soweit Alles klar (oder unklar)nur wir (als gemeinnütziger Verein) bekämen Probleme bei der nächsten Prüfung, wenn wir größere Summen als Spende (ohne Gegenleistung) einem nicht gemeinnützigen Verein (egal ob e.V. oder nicht) zu Gute kommen lassen würdendann würde nämlich unser Finanzamt (zu Recht) irgendwelchen Klüngel dahinter vermutendie Kölschen sind halt gebrannte Kinder....Beitrag geändert:19.12.06 21:51:12

Mario
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Beitrag von Mario » Di 19. Dez 2006, 22:56

Thilo, als völlig Unkundiger in Finanzfragen würde mich interessieren, was dagegen spricht, wenn nicht Euer Club, sondern die Mitglieder sich an der Initiative beteiligen?Viele Grüße,Mario

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Beitrag von BJ43 » Di 19. Dez 2006, 23:00

Zitat:Original erstellt von osbourne68 am/um 19.12.06 21:56:34Thilo, als völlig Unkundiger in Finanzfragen würde mich interessieren, was dagegen spricht, wenn nicht Euer Club, sondern die Mitglieder sich an der Initiative beteiligen?Viele Grüße,MarioWerde die Frage mal ausführlich beantworten.Nichts Kleiner Hinweis noch: Stellt doch bei eurer Weihnachtsfeier oder bei eurem nächsten Clubabend eine Spendenkasse für die Initiative auf, dann überweist eine Einzelperson diese gesammelten Gelder. Beitrag geändert:19.12.06 22:19:27

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