Wer von Euch würde eine Klage unterstützen ?
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Zitat:Original erstellt von osbourne68 am/um 22.05.2006 14:43:06Hallo Freunde,danke erstmal für Eure Bereitschaft.Thilo, dieses Detail müßte erst noch abgeklärt werden. Ich kann Dir das, ehrlich gesagt, noch nicht beantworten.Angenommen, dem wäre nicht so, wäre das ein Problem ?Viele Grüße,MarioEine Spendenquittung würde sicher bei vielen für mehr oder höhere Spendenbereitschaft sorgen.Unser Club ist z.B. selbst gemeinnützig und könnte dann auch an eine andere gemeinnützige Organisation (muß nicht unbedingt ein Verein sein) spenden. Uns steht dazu ein gewisser zweckgebundener Betrag jährlich aus Zuwendungen zur Verfügung.ventiloFord Oldtimer und Motorsport Club Cologne e.V.http://www.fomcc.de
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Hallo Mario,bin auch dabei !Wenn ich mein Fahrzeug in das Winterquartierfahren will, dann würde ich wahrscheinlichvon einem Fahrverbot ins andere hineinfahren.Es kann natürlich sein, dass die Polizei wennsie erkennt, dass dort kein rostiger Gebrauchtwagenfährt einfach mal eine kleine Sehschwäche hat. )Auf dies kann man sich aber nicht verlassen.GrussMichaelBMW E3
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Ich bin auch dabei!
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Hallo Mario,erstmal Glückwunsch zu dem großen Zuspruch, den euer Vorstoß findet. Der "Selbstbeschreibung" des Anwalts entnehme ich, daß er kein Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist, das ist aber meines Erachtens hier auch gar nicht nötig. Wichtig ist nur, daß die Zusammenhänge zwischen Europarecht und (deutschem) Verwaltungsrecht genau erkannt werden, denn es bringt natürlich nichts eine Lösung zu entwickeln, die zwar nach Verwaltungsrecht richtig ist aber dummerweise von EU-Recht überlagert wird.Zweiter wichtiger Punkt ist das Vorgehen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Wenn erst zu Beginn der "Oldtimersaison" ein normaler Verwaltungsprozeß eingeläutet wird, bewegt sich ein halbes Jahr lang erstmal gar nichts. Frank
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Hallo,vielleicht sollte man sich malin den anderen EU-Ländern umhörenwie dort der Stand mit dem Feinstaubu. evtl. Fahrverboten ist. Dann wäre es evtl.erfolgreicher über die EU einzusteigen.Ich denke da an Frankreich, wenn dort demonstriertwird, dann geht es dort richtig zur Sache.In Deutschland wäre es nur ein laues Windchen.Beispiel: In Paris gibt es eine Nachtlauf fürInliner immer Freitags "Paris Roller" dort wolltedie Regierung den Inlinern feste Routen vorschreiben.Kaum ausgesprochen wurde der komplette Verkehran allen wichtigen Staßen lahm gelegt. Ergebnis freieFahrt für freie Skater. Selbst die Polizei reißt sich um die Posten der Ordner für diesen Lauf (Teilnehmer bis zu 50.000)GrussMichaelBMW E3
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Hallo Mario,ich wäre auch dabei !Viele GrüßeDietrich
- Maxe
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Könntet ihr nicht alle in euren Foren, in denen ihr noch schreibt, Marios Beitrag veröffendlichen? Wäre doch gelacht, wenn 250.000 Oldtimer uns ihre Besitzer nicht etwas für 5000 € zusammen bekämen (Verwaltungsgebühren der Gerichte nicht vergessen)Gruss Maxe@Mario, in den Mercedes-Foren hab ich gesehen, machen auch viele mit und antworten positiv auf deinen Beitrag !
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Ich bin natürlich auch mit im Boot!Leider kann ich fachlich nicht viel beisteuern, da ich im öffentlichrechtlichen Bereich quasi überhaupt nicht tätig bin und mithin über keine ausreichende Erfahrung verfüge. Aber wenigstens finanziell kann ich mein Scherflein zu dieser Sache beitragen.Allerdings solltet Ihr die Gbührenfrage eindeutig klären!Gebührenvereinbarungen werden in solchen Angelegenheiten gerne auf Stundenbasis abgerechnet, was für den Mandanten ein kaum kalkulierbares Risiko beinhaltet. Ein Stundensatz von € 250,- ist nicht ungewöhnlich und die vom RA abgerechneten Stunden kaum überprüfbar. 5 Stunden Rechtsprechungsrecherche abgerechnet - und schon sind € 1.250,- fällig ....Ein RA, der sich auf diesen beschriebenen Rechtsstreit mit der Verwaltung einlässt, muß schon ein gerüttelt Maß Enthusiasmus mitbringen, denn der Aufwand steht wahrscheinlich in keinem gesunden Verhältnis zum Gebührenaufkommen. Der Regelstreitwert von €5.000,- würde einer Gebührenforderung von ca. €1.000,- für ein gerichtliches Verfahren entsprechen. Wenn dem Kollegen das zu wenig ist - was ich aus wirtschaftlicher Sicht verstehen könnte - stellt sich aber die Frage, mit welcher Gebührenforderung er tatsächlich rechnet (Honorarvereinbarung).Vielleicht wäre hier ein renommierter Verwaltungsrechtler mit Abrechnung nach RVG doch eine überlegenswerte Alternative ....GrußTripower
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Hallo an alle,zunächst einmal nochmals "danke" an alle, die ihre Unterstützung zugesagt haben. Ausdrücklich auch an diejenigen, die sich per Email bei mir gemeldet haben.Gerrit, die Kostenfrage wird aktuell abgeklärt. Da es sich bei dem RA um einen Oldtimerfan mit eigenem Fuhrpark handelt, hat er bereits Entgegenkommen signalisiert. Er ist sich dessen bewußt, daß er seinen Beitrag zu Sache dadurch leisten soll/wird/muß (wie auch immer), indem er nicht penibel jede aufgewendete Minute abrechnet.Wir lassen uns, wie gesagt, in jedem Falle eine Kostenaufstellung geben (diese natürlich einigermaßen exakt, wobei ja immer unkalkulierbare Toleranzen mit einfließen können) und diese auch hier veröffentlichen. Somit könnt Ihr anwesenden RAs immer noch abschätzen, ob es sich dabei um eine realistische Forderung handelt.Viele Grüße,Mario
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Wenn schon Honorarvereinbarung, dann empfehle ich eine Festlegung auf einen Fixbetrag für das Vorverfahren und das gerichtliche verfahren der 1. Instanz. So etwas ist nicht unüblich und der Mandant weiß genau, was an Kosten auf ihn zukommt.Wenn der ins Auge gefasst Kollege wirklich so ein Enthusiast mit erheblichem Eigeninteresse ist, sollte er eigentlich "normal" nach RVG abrechnen (nur meine Meinung).GrußTripower
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