30 Jahre Regelung für Rotes Kennzeichen jetzt durch
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- Registriert:Sa 25. Mär 2000, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Zitat:Original erstellt von MartinNg:...noch der Volltext auf der Seite des Bundesrates 100% Auskunft.Einmal mehr haut unsere Bundesregierung ein Schriftstück über fast 200 Seiten hinaus, welches Lücken enthält...Viele GrüßeMartinHallo Martin,bin ich denn blind?Wo auf den Seiten des BR findest Du denn diese Doku?? (ich suche - wie angemerkt "Fahrzeugzulassungsverordnung kurz: FZV)das 221-seitige PDF-Dokument beinhaltet ja nur unter Top 78 folgendes:TOP 78:Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugenzum StraßenverkehrDrucksache: 811/05Mit der vorliegenden Verordnung wird das Zulassungsrecht von Fahrzeugen zumStraßenverkehr übersichtlicher geregelt. Dabei wird das Zulassungsverfahrenvereinfacht und die künftige verstärkte Online-Kommunikation berücksichtigt.Die Regelungen zur Zulassungspflicht der Fahrzeuge (ihre Registrierung), zumVerfahren und den diesbezüglichen Pflichten der Fahrzeughalter und -eigentümerwerden in der neu geschaffenen Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)zusammengefasst. Diese enthält die bisherigen Zulassungsvorschriften aus derStraßenverkehrszulassungsordnung, aus der Fahrzeugregisterverordnung und ausder Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr. Auch einige in denletzten Jahren erlassene Ausnahmeverordnungen, die Selbstfahrer-Vermiet-Verordnung und die Bestimmungen über Tarnkennzeichen und Übermittlungssperrenwerden in die neue FZV integriert. Die bisherige unterschiedlicheZulassung von Oldtimer-Fahrzeugen wird einheitlich geregelt. Die Verordnungleistet damit einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und zur Deregulierung.Insgesamt vier Verordnungen werden außer Kraft treten. Der federführendeVerkehrsausschuss und der Agrarausschuss empfehlen dem Bundesrat, derVerordnung nach Maßgabe zahlreicher - oft redaktioneller - Änderungenzuzustimmen. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss fürUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sprechen sich für die unveränderteZustimmung zur Verordnung aus. Einzelheiten ergeben sich aus derAusschussempfehlung 811/1/05.Suchende GrüsseJürgen
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Das hier sollte Die FZV sein: http://www.bundesrat.de/coremedia/gener ... kument.pdf Habe ich mir heute Morgen mal gleich angeschaut nachdem ich einem Forum die Informationen zur 07 gelesen hatte. Habe selbst ein 07-er Kennzeichen, zur Zeit aber kein Fahrzeug im Bereich von 20-29 Jahren in Betrieb. Ist schon interessant wie leichtfertig unsere "Politkasper" im Bundesrat solche Dinge einfach mal schnell beschliessen. Eigentlich wollte ich mir dieses Jahr noch einen Youngtimer zulegen, wenn das mit dem Bestandsschutz aber nicht zieht gebe ich die Nummer zurück. Wir sind nicht nur das Land der Dichter und Denker, auch das der Politiker und Bürokraten sowie der Gesetze und Verordnungen...
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Edit um die Beiträge wieder zu verschlanken[Diese Nachricht wurde von Gerrit am 18. Februar 2006 editiert.]
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Hallo,bevor der Begriff ' Bestandsschutz ' überstrapaziert wird: es geht erst mal gar nicht darum, ob Bestandsschutz existiert oder nicht. Es ist nur die Rede von 'Nichtverlängerung befristeter 07-er Nummern'. Sollten einzelne Zulassungsstellen anfangen, erteilte unbefristete Nummern einzuziehen, so wäre das etwas, was SO nicht im Gesetzestext steht und auf Willkür beruhen würde.Und DAGEGEN wäre vorzugehen. Einen Bestandsschutz werden die schon irgendwie kaputtreden können; es geht einzig und allein darum, dass nur das angewendet werden kann, was im Gesetzestext steht und von einer Einziehung unbefristeter Nummern ist da nichts zu lesen.Mein Vorschlag einer Sammelklage im Falle eines Falles bezieht sich keineswegs darauf einen 'Bestandsschutz' zu reklamieren. Da rechne ich uns auch wenig Chancen ein. Deren Winkeladvokaten werden schon Mittel und Wege finden, das Gegenteil zu 'beweisen'.Es geht darum, etwaige einzelne, dem Youngtimer weniger gesonnene Zulassungsstellen davon abzuhalten, etwas zu tun, was so gar nicht im Gesetz steht.Viele GrüßeMartin
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@Oelsardine: DANKE - genau DAS ist das Dingens @Gerrit: dieses Dokument beschreibt nur, was in dem von Oelsardine angeg. geändert wird...so z. B.: In Artikel 2 Nr. 5 Buchstabe a ist in § 19 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 das Wort "Sachverständigengutachtens" durch die Wörter "Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder einesPrüfingenieurs" zu ersetzen.Begründung:Die Begutachtung von Fahrzeugen im Rahmen dieser Vorschrift kann nichtvon einem beliebigen Kraftfahrzeugsachverständigen, sondern nur von denamtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehroder den Prüfingenieuren der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationendurchgeführt werden. Diese Änderung entspricht im Übrigender Regelung in § 5 Abs. 3 Nr. 1 FZV.I]
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Zitat:Original erstellt von BJ43: Hallo Micha,diese " Unterstellung" halte ich nun auch für starken Tobak.Es gibt ebenfalls Autos, die einen TÜV- Aufkleber erhalten, aber bei genauerer Prüfung trotzdem verkehrsunsicher sind.Es werden doch von der Polzei täglich LKW(müssen die nicht jährlich zum TÜV ?)und PKW mit erheblichen Mängeln aus dem Verkehr gezogen.TÜV-Plakettesagt nichts über Verkehrssicherheit aus !!!GrußBJ 43Das mag sein und damit hast Du auch 100% Recht, aber irgendwie muß man ja zumindestens versuchen, die Spreu vom Weizen trennen (d.h. diejenigen die wirklich ihre Fahrzeuge pflegen und die die die Regelungen nur für ihre Zwecke mißbrauchen, weil sie in der Beziehung offen für Mißbrauch wie ein Scheunentor sind. Daß TÜV/DEKRA/GTÜ teils blind agieren bzw. offensichtliche Mängel entweder aus Unkenntnis oder Zeitnot übersehen sind wir uns klar (um nicht sagen übersehen zu müssen), daß der TÜV teils über Beziehungen läuft und längst schrottreifen Wagen weiterfahren dürfen.Aber auf eine Nomenklatur der Kontrolle auf Verkehrssicherheit muß sich ja geeinigt werden. Da bleibt als (offizielle) Institution nur der TÜV oder man beschreitet komplett neue Wege, indem man die Verkehrstüchtigkeit von einer Fachwerkstatt prüfen läßt. Aber wer prüft hier wieder den Prüfer bzw. wie kann man es 100%ig wasserdicht machen ? Das wird es (leider) nie geben, da Menschen Fehler machen oder die lieben Beziehungen gewisse Dinge erleichtern.Nicht daß wir uns falsch verstehen. Ich ziehe nicht automatisch jeden 07er Fahrer in den Topf rein, nur weil er nicht zum TÜV muß, aber leider nutzen diese Option die schwarzen Schafe, die dann mit ihren alten (eigentlich schrottreifen) Möhren frank und frei weiterfahren, ohne auch nur im geringsten auf deren Verkehrssicherheit zu achten. Und um die (nur um die) geht es mir hier nur. Will das nicht falsch verstanden haben. Daher stand bei meinem Beitrag auch ebenfalls mit 07er Nummer herumfahrenden und nicht alle... [Diese Nachricht wurde von Micha1971 am 18. Februar 2006 editiert.]
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Zitat:Original erstellt von jawolf30:@Gerrit: dieses Dokument beschreibt nur, was in dem von Oelsardine angeg. geändert wird...Ich hatte geschrieben Dokument "811/05" und nicht "811/05 (Beschluss)" aber Du bist ja fündig geworden Gerrit
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Hallo Leute,ich habe es eben erst erfahren, daß die Grenzezur Erteilung vom 07er Kennzeichen auf 30 Jahrehochgeschraubt wurde!!!Ich bin wirklich entsetzt, denn seid 5 Jahren habe ich nun mein Auto restauriert um die Bestimmungen fürs 07er Kennzeichen einzuhalten.Mein BMW ist Bj.1981.Ich habe das Kennzeichen am 12.01.2006 nun bekommen, allerdings befristet auf 1 Jahr!Ich hab mich noch gewundert und den Beamten nach den Gründen für diese Befristung befragt.Er hat mir keinerlei Infos dazu geben wollen.Ich hab mir dann auch nichts weiter dabei gedacht... "Vielleicht so eine Art Bewährung"Wenn ich ehrlich bin dann ist das doch reine Abzocke!!! Darum streben wir jetzt eine Klagebeim Bundesrat an, wir haben eine "Interessengemeinschaft für die Erhaltung kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts" gegründet Nun suchen wir Leute die uns bei dieser Klageunterstützen wollen, wir Autoliebhaber könnenuns nicht immer alles gefallen lassen!!!!!Geht mal auf unsere HP und schreibt einen Beitrag ins Gästebuch, ich werde in den nächsten Tagen eine neue eigenständige Homepage erstellen die nur für diesen Zweckbestimmt ist, gegen dieses Urteil vorzugehen!Besten Grüsse an alle Young- und Oltimerfahrerbmwtante[Diese Nachricht wurde von RA-Wilke am 18. Februar 2006 editiert.]
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Zitat:Original erstellt von bmwtante:http://www.bmw-freunde-engstingen.deGeht mal auf unsere HP und schreibt einen Beitrag ins Gästebuch, ich werde in den nächsten Tagen eine neue eigenständige Homepage erstellen die nur für diesen Zweckbestimmt ist, gegen dieses Urteil vorzugehen!Besten Grüsse an alle Young- und OltimerfahrerbmwtanteHallo,nix für ungut; und wäre die Lage nicht wirklich ernst, würde ich jetzt wahrscheinlich lieber schweigen. Aber ehrlich gesagt; wenn ich mir Eure Homepage anschaue, dann wage ich zu bezweifeln, ob Ihr die optimal richtigen Leute seid, um gegen diesen Beschluss vorzugehen.Bitte nicht falsch verstehen; jedem wie es beliebt, aber bei manchen Eurer Autos und der Erwähnung 'Tuningmesse Bodensee' bekomme ich persönlich Probleme, das mit dem strapazierten Begriff des 'Kulturguts' unter einen Hut zu bekommen. Ob das nicht alles eher 'Wasser auf die Mühlen' der 07er-Gegener ist ?Wie gesagt; vielleicht sollte ich lieber schweigen; aber bei dem Ernst der Lage sollte man Klartext reden, sonst bringt's nix.Viele GrüßeMartin
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Hallo zusammen,jetzt wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, drängt sich die Frage nach dem Bestandsschutz natürlich auf. Dazu folgendes:Derjenige, dessen 07er Nummer befristet unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt wurde, kann sich jeglichen Bestandsschutz abschminken. Die Zuteilung erfolgte von vornherein nur für 1 Jahr, was den jetzt "Betroffenen" auch bekannt war. Beim jährlichen Antrag auf Verlängerung (streng genommen ein Antrag auf erneute Zuteilung) muß die Behörde die zum Antragszeitpunkt geltende Rechtslage beachten. Diese sieht ab dem 1.1.07 vor, daß für Fahrzeuge unter 30 Jahren keine 07er Nummer mehr erteilt werden kann. Einen Ermessensspielraum gibt es hierbei nicht.Etwas komplizierter ist es bei den wenigen 07er Nummern, die unbefristet erteilt wurden. Hier muß man unterscheiden, ob die Erteilung ebenfalls unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs stand oder nicht. Ist dies der Fall, gilt §49 II Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und es handelt sich um die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes. Diese kann erfolgen, wenn der Verwaltungsakt von vornherein unter einem Widerrufsvorbehalt stand.Schwieriger wird es für die Behörde, wenn sie an diesen Widerrufsvorbehalt nicht gedacht ist. Um den Verwaltungsakt zurücknehmen zu können, muß in diesem Fall einer der in §49 II VwVfG genannten Gründe vorliegen. Von allen dort aufgeführten Gründen kommen hier allenfalls "schwere Nachteile für das Gemeinwohl" in Betracht aber wo die liegen sollen, ist mir schleierhaft. Man kann wohl kaum alle Fahrer von Autos zwischen 20 und 30 Jahren pauschal verdächtigen, mit verkehrsunsicheren Möhren durch die Gegend zu fahren und ab einem Alter von 30 Jahren ändert sich diese Pflegementalität auf einmal schlagartig.Es sieht also so aus, als ob ein ganz kleiner Kreis von 07er Inhabern tatsächlich Glück gehabt hat (ich gehöre leider nicht dazu). Gönnen wir es Ihnen.Frank