Voraussetzungen für -Zulassung

... Alles rund ums Hobby Oldtimer

Moderatoren:oldsbastel, Tripower

RA-Wilke
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Voraussetzungen für -Zulassung

Beitrag von RA-Wilke » Do 28. Okt 2004, 16:56

40-50 Prozent? Schön wär's. Vorfinanzierung? Lächerlich gering.Das Problem liegt darin, daß Rechtssuchende und Juristen "Erfolg" unterschiedlich definieren. Für den Mandanten bedeutet Erfolg, daß ihm - im Zivilrecht - der Betrag zugesprochen wird, den er eingeklagt hat - egal wie unrealistisch die Summe angesetzt war. Für Juristen bedeutet Erfolg, alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und für den Mandanten das maximal Erreichbare erzielt zu haben.Mit anderen Worten: Auch ein juristischer Volltrottel kann regelmäßige "Erfolge" vorweisen, wenn die Fälle simpel genug sind oder wenn er einfach Glück gehabt hat. Mit Arbeitsqualität hat das nichts zu tun.Außerdem möchtest auch Du in einer kniffligen Lage doch bestimmt nicht den Satz hören: "Tut mir leid, wir vertreten lieber Multi-Millionär X mit seinem verunfallten Hispano-Suiza. Das lohnt sich für uns mehr. Gehen Sie mit ihrer Ami-Schleuder doch woanders hin." Auch blöd.Frank

Privra
Beiträge:375
Registriert:Do 6. Mär 2003, 01:00
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable

Voraussetzungen für -Zulassung

Beitrag von Privra » Do 28. Okt 2004, 17:32

@oldbastel: Erfolgsquote? keine schlechte Idee aber:1.vollständige richtige Information durch den Mandanten vorausgesetzt. Ich bin heute Vormittag im Gericht auf die Schnauze gefallen, weil der vom Nachbarn des Mandanten errichtete Sichtschutz neben und eben nicht auf der Grundstücksgrenze stand. Mehrmalige Nachfragen waren erfolgt und der Mandant war schriftlich belehrt worden - beim Rausgehen murmelte er, das es meine Schuld wäre und ich doch mal meine Haftpflicht informieren soll und mein Honorar könne ich einklagen ... (mach ich auch, Festsetzung geht ganz fix)Du hast doch auch eine Firma - nimmst Du Aufträge unter dem Motto an: "Eigentlich nicht vernünftig zu machen, aber wir versuchen es mal" und wenn es nicht klappt, 20h Arbeit drin stecken, nimmst Du kein Geld?Der Arzt, der Krebs behandelt bekommt nur Geld, wenn er Dich heilt. Aussichtlose Fälle werden nicht angenommen? Jens

Benutzeravatar
oldsbastel
Beiträge:8355
Registriert:Fr 21. Feb 2003, 01:00
Wohnort:Fritzlar
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable

Voraussetzungen für -Zulassung

Beitrag von oldsbastel » Do 28. Okt 2004, 17:40

Zitat:Original erstellt von RA-Wilke:40-50 Prozent? Schön wär's. Vorfinanzierung? Lächerlich gering.Ich weiß nicht, ob es lächerlich gering ist, wenn z.T. über mehrere Jahre mehreMitarbeiter mit der Vorbereitung eine Falles beschäftigt sind.Im Übrigen tauchen diese horrenden Summen immer nur regelmäßig im Zusammenhang mit (Produkt)Haftungsfällen auf. Aber auch dazu muss man wissen, dass es in USA keine gesetzliche Unfallversicherung a la Berufsgenossenschaft gibt, die eine Rente bezahlt. Das heißt, die eingeklagte Summe muss dem Geschädigten bis zum Lebensende reichen. Obendrauf fallen in USA aber dem Geschädigten auch die "Punitive Damages" zu, die der Hersteller als Strafe zu bezahlen, damit er das nicht wieder macht. In Deutschland kassiert das Geld Hans Eichel.Im Übrigen kennt auch die EG-Richtlinie zur Produkthaftung bei Haftungsfällen grundsätzlich zunächst keine Obergrenze bei der Summe, sondern nur eine Untergrenze von 70 Mio ECU. Die Festlegung einer Obergrenze wurde den Mitgleidstaaten (kulturell und historisch bedingt) freigestellt. Daraus wurde in Deutschland eine Obergrenze von 160 Mio DM. Das reicht allerdings, um den meisten Firmen das Genick zu brechen.Und was die Arbeitsqualität anbetrifft. Wir beschäftigen uns hier als Ing.-Büro. u.a. schwerpunktmäßig mit der Harmonisierung des EU-Binnenmarkt bzw. den damit verbundenen geräterechtlichen Regelungen auf Grundlage der Artikel 95 und 137 in den EU-Verträgen (sprich: alle EG-Produktrichtlinien nach dem New Approach, GPSG, BetrSichV etc.).Ich finde es schon sehr erstaunlich, dass bei uns als Ing.-Büro mehr oder weniger regelmäßig Anwaltskanzleien anrufen, die von uns das europäische Geräterecht erklärt haben wollen, weil gerade wieder ein Mandant mit diesem Probelm bei ihnen aufgetaucht ist. Ist ja soweit auch noch nichts Verwerfliches. Wenn ich mir aber ausmale, ich wäre ein Hersteller und diese Anwälte sollen mich in einem Haftungsfall oder bei Problemen mit den Aufsichtsbehörden vertreten oder weltweite Rückrufaktionen organisieren, bei dem es um die Existenz meiner Firma geht, dann wird mir schwindelig!Ich habe einige Jahre nach einem Anwalt gesucht, der unsere Kunden bei solchen Schwierigkeiten mit den Behörden juristisch betreuen kann. Dafür habe ich diesen Bereich jetzt, glaube ich, exzellent abgedeckt. [Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 28. Oktober 2004 editiert.]

Benutzeravatar
Tripower
Beiträge:2670
Registriert:Do 28. Jun 2001, 00:00
Wohnort:Hofheim am Taunus
Kontaktdaten:

Voraussetzungen für -Zulassung

Beitrag von Tripower » Do 28. Okt 2004, 18:00

Zitat:Original erstellt von Maik:Daher mein Aufruf an alle Rechtsgelehrten hier im Forum: klärt mich als juristisch Unbewanderten bitte auf, ob ich mit meiner Auffassung der Dinge wirklich so daneben liege.Inzwischen habe ich das Urteil lesen können und mußte feststellen, daß die Ausfürungen in der Urteilsbegründung durchaus nachvollziehbar sind.Der Verkäufer hatte in der Produktbeschreibung selbst angegeben, daß ein "Audi 50-Motor" verbaut ist. Daneben hat er jedoch auch geschrieben "H- oder 07er Zulassung problemlos möglich". Am Ende aller Ausführungen hat er dann jedoch sämtliche vorangegangenen Beschreibungen mit dem Zusatz relativiert: "Alle Angaben ohne Gewähr".Hierin sah das Gericht den erklärten Willen des Verkäufers, eben gerade keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften abgeben zu wollen.Man kann sich nun zwar darüber streiten, inwieweit es akzeptabel ist, oben "Hüh" und unten "Hott" zu sagen, aber letztendlich haben wir im deutschen Recht eine Vertragsfreiheit, die jeder Partei die Entscheidung überlässt, zu welchen Bedingungen sie sich vertraglich binden will.Vor diesem Hintergrund lässt das Urteil keine "groben Fehler" oder Fehleinschätzungen erkennen.Schließlich betrafen auch die Ausführungen der Richterin im Urteil zu den "Zulassungsmöglichkeiten" lediglich die 07er "Zulassung" und waren insoweit nicht falsch. Das war deshalb erheblich, weil man eventuell dann einen "Mangel" im Rechtssinne hätte annehmen können, wenn man das Fahrzeug im tatsächlichen Zustand überhaupt nicht in den Straßenverkehr hätte bringen können. Hierzu hat die Richterin festgestellt, daß dies jedenfalls mit 07er-"Zulassung" möglich wäre, was wohl den Tatsachen entspricht.Kurzum: Das Fahrzeug ist nicht objektiv mangelhaft und es fehlt ihm auch keine zugesicherte Eigenschaft (weil gar keine solche wirksam zugesichert wurde). Eine Berufung hätte nach meinem Dafürhalten wenig Aussicht auf Erfolg.GrußTripowerP.S. an die Oberlehrer: Ich weiß sehr wohl, daß es sich bei der "07er"-Regelung nicht um eine Zulassung im Rechtssinne habdelt. Deshalb habe ich den Begriff in Anführungszeichen gesetzt!
Freunde sind wie Sterne: Man kann sie nicht immer sehen - aber sie sind immer da!

Benutzeravatar
Tripower
Beiträge:2670
Registriert:Do 28. Jun 2001, 00:00
Wohnort:Hofheim am Taunus
Kontaktdaten:

Voraussetzungen für -Zulassung

Beitrag von Tripower » Do 28. Okt 2004, 18:34

Zitat:Original erstellt von oldsbastel: Wenn ich mir aber ausmale, ich wäre ein Hersteller und diese Anwälte sollen mich in einem Haftungsfall oder bei Problemen mit den Aufsichtsbehörden vertreten oder weltweite Rückrufaktionen organisieren, bei dem es um die Existenz meiner Firma geht, dann wird mir schwindelig!Das sehe ich anders!Ich finde vielmehr, daß es ein positives Licht auf die Anwälte wirft. Sie sind sich nämlich nicht zu fein, bei "jemandem, der es weiß" nachzufragen, anstatt irgendetwas mit vermeintlichem Halbwissen hinzupfuschen.Kein Anwalt ist in sämtlichen Rechtsgebieten sattelfest und da ist es keine Schande den Rat bei anderen - auch Nichtjuristen - einzuholen. Wenn ich z.B. knifflige Fälle aus dem Bereich der Zwangsvollstreckung habe, dann rufe ich einstweilen auch einen Rechtspfleger beim Gericht oder einen Gerichtsvollzieher an und frage ihn um Rat. Und in Grundstücksangelegenheiten ist der Bürovorsteher eines befreundeten Notars meine beste Auskunftsquelle! Na und?Diese Leute haben ständig damit zu tun - ich dagegen u.U. zum ersten Mal oder nur gelegentlich. Ist es da eine Schande, den zu fragen, der im Zweifel mehr praktische Erfahrung hat? Soviel theoretisches Wissen kann ich mir gar nicht anlesen, um die praktische Erfahrung zu überwiegen!GrußTripowerder zugibt, vieles nicht zu wissen!
Freunde sind wie Sterne: Man kann sie nicht immer sehen - aber sie sind immer da!

Benutzeravatar
oldsbastel
Beiträge:8355
Registriert:Fr 21. Feb 2003, 01:00
Wohnort:Fritzlar
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable

Voraussetzungen für -Zulassung

Beitrag von oldsbastel » Do 28. Okt 2004, 19:08

Zitat:Original erstellt von Tripower: Ist es da eine Schande, den zu fragen, der im Zweifel mehr praktische Erfahrung hat? Soviel theoretisches Wissen kann ich mir gar nicht anlesen, um die praktische Erfahrung zu überwiegen!Es ist natürlich keine Schande, an anderer Stelle nachzufragen. Und niemand kann auf allen Gebieten Bescheid wissen. Auch richtig.Das Problem ist aber, dass es mit einem Anruf nicht getan ist. Dazu ist die Materie häufig zu komplex. Und wenn ich mich dann in einem Prozess o.ä. auf diese Anwälte verlassen muss, dann habe ich ein echtes Problem."Annerkennenswert" wäre es, wenn dieser Anwalt von dem Mandat Abstand nehmen würde.

Benutzeravatar
Tripower
Beiträge:2670
Registriert:Do 28. Jun 2001, 00:00
Wohnort:Hofheim am Taunus
Kontaktdaten:

Voraussetzungen für -Zulassung

Beitrag von Tripower » Fr 29. Okt 2004, 08:53

Zitat:Original erstellt von oldsbastel: "Annerkennenswert" wäre es, wenn dieser Anwalt von dem Mandat Abstand nehmen würde.Da hast Du zweifellos recht! Wenn ich erkenne, daß mir das relevante Rechtsgebiet nicht ausreichend vertraut - und die Angelegenheit von Bedeutung ist, dann schicke ich die Mandanten zu einem entsprechend versierten Kollegen. Für seriöse Anwälte sollte dieses Pocedere eigentlich selbstverständlich sein ....GrußTripower
Freunde sind wie Sterne: Man kann sie nicht immer sehen - aber sie sind immer da!

Mossi
Beiträge:217
Registriert:So 3. Aug 2003, 00:00
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable

Voraussetzungen für -Zulassung

Beitrag von Mossi » Fr 29. Okt 2004, 13:53

das ist. u.U. aber bereits ein Problem... wenn ein vielleicht eher ungeeigneter Anwalt dies noch vor seinem "Mandanten" zugeben müßte... wahrscheinlich sind da die meisten auch zuviel Menschen....außerdem tummeln sich in jeder Branche auch schwarze Schafe... (auch eine Kompetenzmangel kann schwärzen )in der Zukunft werde ich meine juristischen Grundprobleme perspektivisch vielleicht intern lösen können:meine Frau: RFAmein Bruder: angehender JuristFrau meines Trauzeugen: promovierte Juristin im Notfall: meine Rechtsschutzversicherung Mossi (der gottseidank noch nie anwaltliche Unterstützung benötig hat)

biallas
Beiträge:6
Registriert:Di 26. Okt 2004, 00:00
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable

Voraussetzungen für -Zulassung

Beitrag von biallas » Sa 30. Okt 2004, 17:33

Zunächst einmal meinen Dank an Tripower, der m.E. objektiv, sach- und fachkundig von einer Berufung abrät. Erhebt sich die Frage, waraum mein RA mir überhaupt zur Klage geraten hatte. Wenn ich nun zum Verkäufer gehen und sagen könnte. "sorry, gib mir jetzt MEIN Auto, auch mit defektem Motor" , wäre ja alles klar. Leider ist der Horrortrip aber noch lange nicht zu Ende: Zwischenzeitlich liegt mir vom Autohaus Hoffmann (von dort hatte ich das Auto geholt und nach der Panne auch wieder hingebracht) eine Rechnung über 15 Euro "Stellplatzgebühr" pro Tag vor. Vom 3.6. bis Ende dieses Monats macht das gut 2.300 Euro. Eine weitere Rechnung vom Autohaus Hoffmann für "Pannenhilfe vor Ort und Schadensermittlung in der Werkstatt" beläuft sich auf 347,51 Euro.Und da befürchte ich, daß die ohne Bezahlung meiner "Schulden" den Wagen gar nicht rausgeben.Wie das Gefährt in der Zwischenzeit aussieht, weiß ich nicht, befürchte aber Schlimmstes. Mit Sicherheit hat es die ganze Zeit draußen gestanden und das Wasser in den Zylindern (nach 15 km Fahrt hatte sich die Kopfdichtung verabschiedet) wird dem Motor nicht gerade gut getan zu haben. Ich wäre ja ggf. zu einem "Behaltet den Wagen - und die Sache ist vergessen" bereit. Aber das vermutlich zwischenzeitlich vergammelte Wrack werden die nicht wollen . Also werde ich wohl das Wrack abholen und meine Schulden bezahlen müssen.Wie heißt es so schön: >>Es gibt nur schlaue Menschen auf der Welt, ein Teil davon ist vorher schlau, der andere Teil hinterher.<<Leider gehöre ich mal wieder zum zweiten TeilÜbrigens: Wer Interesse an dem Teil hat, kann sich gerne bei mir melden.

Antworten
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable