Unterliegen Oldtimer der Einkommensteuer?

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DEUVET
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Unterliegen Oldtimer der Einkommensteuer?

Beitrag von DEUVET » Mo 9. Dez 2002, 20:37

Laut §23 des Einkommensteuergesetz müssen bislang Gewinne auf Wirtschaftsgüter versteuert werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Kauf ein Gewinn durch einen Verkauf erzielt wird (etwas vereinfacht wiedergegeben).Darunter fallen auch Kunstgegenstände, Schmuck, etc. – aber auch Oldtimer, die nicht täglich gebraucht werden.Ein normal zugelassenes Auto wird genutzt, steht also im Gebrauch, und fällt nicht darunter.Oldtimer als Spekulationsobjekt erworben und innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft, fielen darunter – auch wenn dies ein Privatmann tat (von den Aktien her ist das bekannt). Behält man sie länger als ein Jahr, wird der Gewinn beim Verkauf nicht steuerpflichtig.Nun soll auf Betreiben des Finanzministeriums diese Jahresfrist fallen. Damit könnten nicht zugelassene Oldtimer, die einen Wertzuwachs beispielsweise durch Restaurierung erfahren, beim Verkauf besteuert werden können. Abgezogen vom Gewinn können lediglich Kosten für Ersatzteile und für gegen Rechnung erbrachte Reparaturen, nicht jedoch investierte Eigenleistungen. Der Freibetrag im Jahr beträgt 512,- Euro (bis zu dieser Gewinngröße fällt keine Steuer an). Die Steuer soll 15% auf den Gewinn betragen.Kritisch wird dies meines Erachtens nur für nicht zugelassene Oldtimer in Sammlungen und auch für Oldtimer, die auf rote 07-Kennzeichen eingetragen sind (!), denn diese stehen natürlich nicht im täglichen Gebrauch. Oldtimer, die zugelassen sind (auch auf H-Kennzeichen), sind nicht betroffen.Ich will hier keine Panik machen, denn der normale Oldtimerbesitzer unter uns wird in den wenigsten Fällen große Gewinne mit seinen Autos einfahren – und jedes Jahr entstehen im Gegenzug Kosten beim Erhalt der Fahrzeuge (meist mehr, als uns lieb ist). Natürlich sollte man sich jeden Ersatzteilkauf künftig quittieren lassen.Realistisch sind meines Erachtens eher folgende Beispiele:Auto für 8000,- Euro gekauft, mit roten Kennzeichen gefahren, jedes Jahr ca. 500,- Euro rein gesteckt, nach 5 Jahren für 11.000,- Euro verkauft = fällt nicht unter die Steuerpflicht.Oder: Auto für 8000,- Euro gekauft, mit roten Kennzeichen gefahren, nichts investiert außer guter Pflege, nach 5 Jahren für 10.000,- Euro verkauft = 2000,- Euro Gewinn, bedeutet 300,- Euro für den Fiskus.Leider bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich das Fachchinesisch des Gesetzesentwurfes (Einkommensteuergesetz §23) in allen Details richtig interpretiert habe. Gibt es unter euch Steuerrechtsfachleute oder jemanden, der solche in seinem Bekanntenkreis hat und sich für uns mal genauer kundig machen könnte?Parallel läuft seit einiger Zeit von uns eine bislang nicht beantwortete Anfrage beim Finanzministerium.Über Unterstützung freue ich michMartin Kraut, DEUVET

C203
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Unterliegen Oldtimer der Einkommensteuer?

Beitrag von C203 » Mo 9. Dez 2002, 21:24

Hallo, dürfte im Normalfall fürs Finanzamt schwierig nachzuweisen werden wie bei den anderen Sachen auch - wo wollen die (von Denunzition durch Neider abgesehen) erfahren, wer ein nicht zugelassenes Fahrzeug verkauft hat und wie teuer es war? Könnte aber in Einzelfällen zum "Spaniensyndrom" führen - eine niedrige Rechnung fürs Finanzamt, eine richtige für die echten Unterlagen. In Spanien läuft das beim hauskauf so, der Notar verläßt netterweise kurzzeitig den Raum, damit die Differenz in Bar bezahlt werden kann, ohne das er es direkt sieht. Gruß Michael

PeF
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Unterliegen Oldtimer der Einkommensteuer?

Beitrag von PeF » Mo 9. Dez 2002, 21:39

Hallo Michael,die Information des verkaufes kann das Finanzamt sehr wohl bekommen und zwar über die Abmeldung eines Fahrzeuges aus einer 07- Zulassung (dazu ist ja jeder 07-Inhaber verpflichtet). Da es sich ja um eine steuerlich erhebliche Tatsache handeln wird, vermute ich, dass die Zulassungsstellen in Zukunft die Finazbehörden zu informieren haben.So, die brauchn dann eigentlich nur warten, ob eine Angabe in der befreffenden Steuererklärung auftaucht und im Zweifelsfall ein paar geschickte Fragen zum Hergang des Geschäftes stellen ("Spanien-Syndrom" ist gut und schön, aber hält Dein Geschäftspartner genauso dicht wie Du?).Ohne jetzt eine politische Diskussion anstossen zu wollen, aber unserer Regierung trau ich nicht aber ich trau ihr alles zu.Nachdenkliche GrüssePeter

MartinNg
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Unterliegen Oldtimer der Einkommensteuer?

Beitrag von MartinNg » Di 10. Dez 2002, 00:12

@DEUVET:Hallo Martin,Du hast den Gesetzesentwurf bezüglich EStG richtig interpretiert. Ich habe mich dieser Tage eingehend informiert und mit den neuen Gesetzen zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen auseinandersetzen müssen, da ich dabei bin eine Immobilie zu verkaufen. Da bisher selbst genutzt, bin ich 'noch mal davongekommen'.Wenn also tatsächlich unterm Strich nach Abzug aller Instandhaltungskosten ein Gewinn beim Verkauf eines Autos herauskommt, so wird er mit 15% zu versteuern sein. Ich vermute, daß man Betriebskosten und Steuern nicht abziehen kann. Auch im Falle einer Immobilie ist die bezahlte Grundsteuer nicht abzugsfähig. Besitzt man das Auto jetzt schon und verkauft es nach dem Stichtag, der für Ende Februar 2003 vorgesehen ist, so werden 1,5% vom Gesamterlös fällig, da der Fiskus einen pauschalisierten Gewinn in Höhe von 10% des Erlöses 'vermutet'. Unterm Strich gibt das eben diese 1,5% vom Gesamt-Verkaufspreis. Das könnte gerade im Falle eines Autos extrem ungünstig sein.Und für alle, die darauf spekulieren, daß es sowieso für das Finanzamt schwierig sein würde, irgendwelche Gewinne nachzuweisen gilt folgendes:Die Einkünfte aus Veräußerungsgewinnen werden nicht von Finanzamt selbst erhoben, sondern sind erklärungspflichtig. Wer das nicht tut, begeht Steuerhinterziehung. Auch wenn die nicht sofort auffliegt; wenn irgendwann geprüft wird, dann wird es herauskommen. Bei Aktien sieht es etwas anders aus. Hier plant das Finanzministerium die Banken zu Kontrollmitteilungen zu verpflichten. Werden also diese Gewinne nicht erklärt, so fliegt der Schwindel nach der nächsten EkST-Erklärung auf, sollten diese Kontrollmitteilungen tatsächlich eingeführt werden. Bezüglich Letzterem steht allerdings - noch - das Bankgeheimnis dagegen.Viele GrüßeMartin

DKW HARDY
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Unterliegen Oldtimer der Einkommensteuer?

Beitrag von DKW HARDY » Di 10. Dez 2002, 13:01

Hallo Also wenn ich das alles so lese kommt doch bei mir nur ein Wunsch hoch,nämlich AUSWANDERNSozialistische Grüße Hartmut[Diese Nachricht wurde von DKW HARDY am 10. Dezember 2002 editiert.]

FKS 750
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Unterliegen Oldtimer der Einkommensteuer?

Beitrag von FKS 750 » Di 10. Dez 2002, 18:09

nee, oder?vor ein paar wochen hatte ich mit ein paar freunden noch darüber gewitzelt, daß das bald kommen würde.....dabei ist es schon beschlossene sache.sei`s drum, wenn man zur "steuerhinterziehung" quasi gezwungen wird....dann eben so.mfg franz

ford64
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Unterliegen Oldtimer der Einkommensteuer?

Beitrag von ford64 » Di 10. Dez 2002, 18:59

solche Beschlüsse verpflichten schlichtweg zu sozialem Ungehorsam, wie es auch genannt wird...ansonsten halte ich es da mit DKW Hardy.Gruss

Rene E
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Unterliegen Oldtimer der Einkommensteuer?

Beitrag von Rene E » Mi 11. Dez 2002, 10:09

Jetzt jammert Ihr alle!Aber wenn irgendein Schlauberger, der mit Oldtimern kaum was am Hut hat, einem Opa bei Euch im Dorf den 1. Hand /8 für 1000 EUR vor der Nase wegschnappt und Euch für 5000 EUR eine Woche später anbietet, freut ihr Euch insgeheim über die Spekulations-Steuer. Ich gebe zu, ich würde sogar dafür sorgen, daß es jemand erfährt.

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Unterliegen Oldtimer der Einkommensteuer?

Beitrag von FKS 750 » Mi 11. Dez 2002, 14:25

stimmt nicht, rene. wenn man sich nicht kümmert hat man eben pech wenn ein anderer schneller ist und damit unter umständen dann ein geschäft macht.was ich von "verpetzen" halte, schreibe ich hier lieber nicht....franz

borgi
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Unterliegen Oldtimer der Einkommensteuer?

Beitrag von borgi » Mi 11. Dez 2002, 14:38

da kann ich Franz nur zustimmen.Man spricht doch immer von freier Marktwirtschaft.Ich frage mich nur, wie die hohen Herren der Gesetzesgebung noch Steuerehrlichkeit erreichen wollen.Gruß borgi

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