AHK und H-Zulassung
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Moderne PKW werden in Deutschland nicht mehr nach STVZO sondern nach europäischem Recht (EG-Gesamtfahrzeugzulassung -WVTA-) zugelassen.Beleuchtungsfragen regelt u.a. die ECE-R48 bzw. die entsprechende EU-Richtlinie.Dort ist die Anhängerkontroll-Leuchte nicht gefordert, man muß aber den Ausfall der Anhänger-Blinkleuchten an einer geänderten Blinkfrequenz der optischen und/oder akustischen Anzeige erkennen können.Bin mir nicht sicher, ob sowas einfach nachrüstbar ist.
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- Registriert:Fr 18. Jan 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Hallo Marius,der F93 hat ein kombiniertes Brems-Blinklicht, darum musst Du in jedem Fall die Kabel für die Anhängersteckdose von vorne holen, das Bremslicht kannst Du direkt am Bremslichtschalter im Hauptbremszylinder abnehmen, die Blinker für den Anhänger mußt Du von den vorderen Blinkerzuleitungen abgreifen. Der Zusatzausgang (C2) am Blinkrelais ist nur für die Zusatzkontrolleuchte.Gruß Frank
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@mariusF 102 hat es schon vorweggenommen: Für die zusätzliche Kontrolleuchte unter C2 ist kein Kabel von hinten nötig. Im Blinkgeber wird der Widerstand gemessen uns entsprechend blinkt es nur über C1 (ohne Anhänger) oder C1 und C2 (mit Anhänger)Zum zusätzlichen Kabel: An meinem Pan waren noch beim Vorbesitzer Rückleuchten, bei denen auch Brems- und Blinklicht über eine Lampe liefen. Das wurde dann mal geändert, damit der Pan auch an andere Fahrzeuge gehängt werden konnte.Wenn Du also einen originalen Wohnwagen mit 2-Kammer-Leuchte anhängst, könntest Du auch das bestehende elektrische System einfach zur Steckdose "verlängern" - Du kannst dann aber nur dieses speziellen Anhänger anhängen.Zum europäischen Recht (Zulassung). Ist zwar richtig, was ventilo sagt, aber, wie er ja auch sagt, es gilt nur für aktuell zuzulassende Fahrzeuge. Man kann nicht bei einem Oldtimer sich die Vorschrift raussuchen, die gerade die günstigere ist. Oldtimer werden nach geltenden deutschen Vorschriften zugelassen (was auch insgesamt sehr gut so ist).Trotzdem wird das Blinkleuchten-Problem ein so marginales sein, dass Dir wegen einer fehlenden Blinkleuchte sicher nicht die Abnahme verweigert wird, denke ich. Ich mache mich deswegen aber noch mal schlau.Beste GrüßeMartin
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Inzwischen ist auch die Antwort vom TÜV Süddeutschland da: Wie hier schon angenommen, ist eine Kontrolleuchte zwar nicht mehr vorgeschrieben, wohl aber eine Kontrollmöglichkeit oder Kontrollfunktion. Dies kann eben die Anhänger-Kontrolleuchte sein, oder die normale Blinkerkontrolleuchte, die bei Ausfall des Anhänger-Blinkers in einer anderen Frequenz blinkt oder eine akustische Anzeige (Summer oder Pieper) oder eine Anzeige über den Bildschirm des Bordcomputers.All das hatten wir ja aber auch schon rausgefunden ...Alle Klarheiten beseitigt?Beste GrüßeMartin
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Hallo Deuvet!Stimmt soweit alles... - Aber...!Jedoch ist es falsch das Oldtimer nur nach nationalem Recht "abgenommen" werden! §19 StVZO über die Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis sagt kurz (auf deutsch):Die Vorschriften dieser Verordnung (StVZO) oder(!) die entsprechende Einzelrichtlinie der EG sind zu erfüllen. In Anhang II Betriebserlaubnisrichtlinie 70/156/EWG sind die Einzelrichtlinien genannt.Man kann sich also aussuchen nach welchem Recht man geprüft werden will!Beispiel: Die Radabdeckung (bei nachrüsten von Breitreifen mit Alus) wird bei fast allen Autos nach der nationalen Rili geprüft und nicht nach EG, auch wenn das Neufahrzeug nur nach EG-Recht in den Verkehr kommen kann! (Denn die nationale Rili ist nicht ganz so "streng")Winker sind übrigens nicht abgeschafft oder verboten! Nur ist damit nicht die Forderung der Warnblinkanlage zu erfüllen und deshalb sind "normale" Blinker nachzurüsten!Und wenn sie dann schon einmal dran sind...Gruß Chris
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Hallo Chris!Erst mal Danke für Deine Beiträge!Du hast recht: Winker sind nicht abgeschafft! Aber Blinker sind Vorschrift, sie müssen also dran sein. Ich hatte selbst an einem Auto unauffällige Blinker unter der Stoßstange und beim Blinken gingen immer die Winker mit raus. Das war ganz legal.Nationale oder EG-Rili: In aller Regel sind bezüglich Oldtimer die EG-Rili "unpassender", da nach neuesten Erkenntnissen erstellt. Und wir Oldtimerbesitzer erfreuen uns ja meist an den vielen altersbezogenen Ausnahmeregelungen der StVZO. Mit einer Abnahme nach EG-Rili würden wir uns meist ein Eigentor schießen.Das "oder" bezieht sich nach meinem Wissen darauf, dass man eine Abnahme zwar nach Eg-Rili oder StVZO machen kann, aber nicht beides an einem Fahrzeug. Dies wurde bei einer Verkehrssicherheitskonferenz beschlossen, als es darum ging, dass Motorrad-Eigenbauten sich zwar gerne auf ein altes Baujahr des Rahmens und den damit verbundenen Zulassungsbestimmungen berufen, dazu aber am selben Fahrzeugen die EG-Rilis in Anspruch nehmen wollen, beispielsweise mit sehr kurzen Schutzblechen etc.Hier muss man sich wohl entscheiden.Ich denke aber, dass das in aller Regel bei originalen Oldtimern gar nicht zum Tragen kommt.Mit besten GrüßenMartin
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Vor dem Problem mit der Kontrollleuchte stehe ich auch. Ich will einfach kein Loch in mein Armaturenbrett bohren. Kann ich den TÜV irgendwie überzeugen? Blinkrelais 6V. Würde ich das elektronische vom Trabbi nehmen 4 * 21 W. Kostet neu verpackt unter 10.- DM Ist sehr zuverlässig und hat einen Kontrollleuchtenausgang. Wenn der Wohnanhänger optisch nicht sooo alt sein muß kann ich nur den QEK-Junior aus der DDR empfehlen. Der ist aus selbsttragendem Kunststoff und ein wundervolles Beispiel für intelligenten Ultraleichtbau. Er ist viel größer als ein Eriba-Puck, wiegt nur 300 kg und ist mit etwas Glück für unter 1000 DM in gutem Zustand zu kriegen.
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Ich würde es beim TÜV auch einfach ohne die Leuchte probieren - ich denke in den meisten Fällen kümmerst sich sowieso keiner drum und wenn doch hilft vielleicht die Originalitäts-Tour (kein zusätzliches Loch im Armaturenbrett,...)Im Zweifelsfall könnte man auch einfach irgendwo eine lose Lampe mit ein wenig Klebeband unter das Armaturenbrett kleben - die kann man ja später wieder entfernen. Bei der normalen HU interessiert sich unter Garantie keiner mehr dafür.Markus
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Hallo Deuvet,stimmt natürlich die EG-Rilis sind oftmals unpassender aber nicht immer...Bei originalen Oldtimern kommt das natürlich nicht zum tragen, da hast Du natürlich recht!Das ODER ist aber definitiv so!!! Beispiel: Man muß dann nur entweder die Radabdeckung nach EG oder der nationalen Rili einhalten. Gemischt, also vorne national, hinten EG wäre also nicht zulässig. Das gleiche bei der Beleuchtungsanlage: Entweder national oder EG. EG ist hier oft besser, wegen der geringeren Abstandsmaße z.B. Blinker....Mit den Motorradrahmen hat das andere Hintergründe:Die Frage bei einem Eigenbau ist ja folgende: Wer ist Hersteller und in einem Fall wo nur noch der Rahmen Original ist (z.B. BMW) kann BMW ja nicht mehr der Hersteller sein (auch aus Haftungsrechtlichen Gründen heraus...) und wenn nun der Hersteller z.B. Deuvet ist kann es natürlich nicht sein das man das alte Datum der Erstzulassung des Rahmens "benutzt" um in den Genuß "alter" Vorschriftenlage zu kommen. Denn es handelt sich ja dann um ein Neufahrzeug wenn Hersteller Deuvet ist und das Fahrzeug 2002 aufbaut und dem entsprechend müssen auch die aktuellen Bestimmungen eingehalten werden!Bei welchem Umfang es sich noch um eine Veränderung des Originals handelt und ab wann es nicht mehr der alte Hersteller sein kann ist natürlich im Einzellfall zu klären. Bei einem kompletten Eigenbau mit "altem" Rahmen ist die Sache aber eigentlich klar.Gruß Chris
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Hallo Rene E und markk,ich hab das Gefühl ihr habt den Sinn der Kontrolllampe nicht verstanden?! Sie soll euch durch eine verdopplung der Blinkfrequenz anzeigen wenn am Anhänger eine Leuchte ausser Funktion ist. Für mich eine Sinvolle Sache wenn man das angezeigt bekommt! Jedenfalls sinnvoller als vom Hintermann beim z.B. linksabbiegen überholt zu werden und damit unter Umständen jahrelange Restaurationsarbeit aufs Spiel zu setzen bzw. einen Oldtimer und Anhänger zu Grunde zu richten!!Es ist doch auch gar kein Problem mit dem bohren, denn es besteht doch auch die nun schon öfters aufgezeigte Möglichkeit der akustischen Ausfallkontrolle! Da wird nichts gebohrt und es funktioniert trotzdem. Ich kann nicht verstehen wie man sich "stundenlang" Gedanken macht wie man an den Vorschriften vorbeikommt die nebenbei auch noch Sinn machen um den Versicherungsschutz zu erhalten und die Schuldfrage im Schadensfall kommt dann auch nicht auf! In dieser Zeit hab ich schon lange meine Ausfallkontrolle installiert!Gruß Chris