Schock für Oldtimer-Händler
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Guten Morgen zusammen,Nobbi hat Recht, was den prozentualen Anteil von Oldtimern am gesamten Fahrzeugbestand angeht, denn da stehen die Autos, die über 20 oder gar 30 Jahre alt sind, weit hinten. Andererseits macht aber gerade diese kleine Gruppe einen ziemlichen Wirtschaftsfaktor aus, denn es werden nicht nur einzelne, extrem teure Autos vom Schlage eines Kompressor-Mercedes verkauft, auch die in großen Mengen angebotenen Triumphs, Healeys etc. müssen von den Händlern vor dem Verkauf meist erstmal mit neuen Teilen aufbereitet werden.Gegen EU-Recht braucht die Oldie-Szene zum Glück nicht vorgehen (wäre auch schwer), sondern einfach und allein gegen die Auslegung der geänderten Vorschriften im BGB. Das ist gerade jetzt noch möglich, deshalb diskutieren wir die ganze Geschichte ja hier und haben auch schon gute Lösungsansätze gehört.Die Vertragsfreiheit bleibt natürlich erhalten, wird aber - wie immer - durch rechtliche Bestimmungen eingeschränkt. Dadurch sollen - vereinfacht ausgedrückt - die "unmündigen" Bürger davor geschützt werden, bei Vertragsabschlüssen durch "Mündige" über den Tisch gezogen zu werden. Aber der Witz ist in unserem Fall eben, dass der Oldiefahrer meistens nicht mehr so unmündig ist und weiß, was auf ihn zukommt.In ihre AGB können Händler natürlich erstmal reinschreiben was sie wollen (inklusive aller Enthaftungen für unsachgemäßen Gebrauch, Kilometerbeschränkung etc.), ob sie einer Überprüfung anhand des AGB-Gesetzes standhalten, weiss man dann allerdings wieder erst nach der Gerichtsverhandlung.
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@RA Wilke:In Deiner Startmitteilung am Anfang dieses Themas schreibst Du was von 6 Monaten. Ich lese aber immer was von 12 Monaten bei Gebrauchtwagen. Wo hast Du jetzt die 6 Monate her oder gibt es da eine Unteregelung oder habe ich was falsch verstanden? Ich habe mir mal eben den Gesetzestext dazu runtergeladen: 685 Seiten... gründlich, gründlich... Thomas
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Hallo Thomas,die Gewährleistungsdauer für Gebrauchtwagen beträgt 12 Monate, in den ersten 6 Monaten gilt aber die ominöse Beweislastumkehr, die den Oldtimer-Händlern zu schaffen machen wird, d.h. der Händler muß beweisen, dass der Wagen bei Übergabe mängelfrei war. Nach 6 Monaten trifft diese Beweislast dann wieder den Käufer.
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Danke für die Aufklärung!Ich dachte immer, man ist betrebt das alles etwas einfacher und durchsichtiger zu machen aber das war wohl nichts...Thomas
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hallo,ich bezweifele ganz stark, dass der Verbraucherschutz hier im Vordergrund steht.Diese Richtlinien sind für mich ganz klar politische Marktlenkungs- und Beeinflußungsmaßnahmen, genau wie Ökosteuer und KFZ-Steuer. Hier soll der Verkauf von Neuwagen gefördert werden. Dem Verbraucher wird sein achtjähriger Gebrauchter zum Problem gemacht. Da gibts kein Gebrauchtwagensiegel für und kaum ein Händler wird den Wagen zum gerechten Preis in Zahlung nehmen. Der Verbraucher wird wahrscheinlich reagieren und nach spätestens sieben Jahren ein fabrikneues Auto kaufen. Ziel erreicht ! Und dies zeigt wiederum den Zustand eines Staates, den Zustand der EU, und wie frei eine freie Marktwirtschaft heute noch ist.Transparenz wird dadurch vorsätzlich unterbunden.Die Gesellschaften und der Staaten, die davon profitieren sind "Global Player" und biegen sich die Gesetze langsam in die Richtung, die gerade gebraucht wird.Frank
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Hallo Helmut.Also das fände ich nun wieder etwas extrem, muß ich sagen. Da würde ich als Kunde vermutlich sagen: Was ist mit dem denn los? Mache ich hier ne Fahrstunde? Ich will bloß ein Auto kaufen. Wenn ich hier Interessenten durch den Stadtverkehr scheuchen würde, würden die wahrscheinlich heulend zusammen brechen.Aber ein guter Punkt: Man muß auf die Besonderheiten hinweisen: Wie besonderes Öl, bestimmte Schaltweisen und Schalttricks. Was würdest Du machen, wenn jetzt einer nach einer halben Stunde noch nicht mit dem Schalten richtig klarkommt? Sagen: Tja, tut mir leid, da müssen Sie wohl erst noch üben bevor Sie den Wagen kaufen können? Was da wohl der Interessent sagen würde? Es ist wirklich nicht immer einfach, den Gang zu treffen. Besonders bei Messingwagen aber auch manchen Vorkriegswagen. Man muß jemandem der einen Ford Model T kauft, zeigen wie das Ding geht. Aber sicher sein, daß er ausversehen mal auf den Rückfahrhebel in der Mitte latscht, weil er es mit dem Bremspedal verwechselte, kann man auch nicht. Wer noch nie mit einem unsychronisiertem Getriebe gefahren hat, dem muß das dann beim Händler beigebracht werden und hoffen, daß er es auch in Zukunft so macht.Ach ja, ich vergaß mich noch darüber aufzuregen, daß Händler sogar für Autos in Kommission die Rübe hinhalten sollen. Man kann ja schlecht das Auto von einem Kunden zerlegen. Der wird einem was husten.Thomas[Diese Nachricht wurde von Old Cadillac am 14. November 2001 editiert.]
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Auch "Motor Klassik" hat das Thema jetzt in der Dezember-Ausgabe aufgegriffen. "Recht so" lautet die Überschrift im Editorial, gepriesen werden die Vorzüge, die die Gesetzesänderung für den Oldtimerkäufer hat, man freut sich, dass die Händler jetzt zur Ehrlichkeit erzogen werden. Aber liegt denn die Problematik nicht ganz woanders? Gegen die schwarzen Schafe unter den Händlern konnte man schon immer vorgehen. Jetzt werden allerdings auch die ehrlichen Händler vor fast unlösbare Probleme gestellt, wenn sie Dinge beweisen sollen, die kaum beweisbar sind und von findigen Kunden einfach mal als Fehler hingestellt werden. Was meint Ihr, ist das wirklich "Recht so"?
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Tja, ich sehe auch kaum lösbare Probleme oder nur mit großen Aufwand lösbar. Z.B. Rost, Krümel, etc. im Tank. Das kann man ja nur vorher prüfen indem man den Tank ausbaut, reinigt, versiegelt etc. Was ist denn, wenn der Wagen vorher einwandfrei lief, und nach 5 Monaten nach dem Kauf jetzt die ersten Krümel, Ärger im Vergaser machen bei einem Zustand 3 Auto? Muß der Händler jetzt den Tank reinigen lassen bzw. die Kosten übernehmen oder wäre es zumutbar einen Filter einzubauen (sofern das von der Benzinzufuhr her möglich ist)?Ich finde es gut wenn man den richtig fiesen Typen die einen über den Tisch ziehen wollen, das Handwerk legt und so die Oldtimerhändler in Verruf bringen. Wie sonst erklären sich solche Sätze: "Sie handeln mit Oldtimern? Ne, danke!". Da diese Regelung ja wohl EU weit gilt, kenne ich ein Duett was sich für die Zukunft wohl warm anziehen muß. Allerdings fürchte ich auch, daß die Händler die eine nicht so dicke Kapitaldecke haben, voll ein's vor die Zähne bekommen. Wie ich bereits erwähnte, finde ich diese Regelung bei Oldtimern total fehl am Platz. Schutz gegen Betrüger muß sein. Ganz klar aber hier bekommen die anderen gleich mit was drauf.Ach ja, was ist denn im Einzelfall ein Mangel? Nehmen wir mal an, an einem importiertem Auto aus den USA aus den 50s, kann man per Magnet an den hinteren Schwellern und Türen, Spachtel feststellen. Nun kann man ja in die Türen und beim Hardtop Coupe in die hinteren Schweller reinsehen. Dort kann man erkennen, daß hier nicht nur einfach Löcher zugespachtelt wurden wo jetzt der Spachtel nach innen durdrückt sondern es wurden Bleche eingeschweißt, allerdings von innen. Der nach außen entstandene Absatz im Blech, wurde mit Spachtel dem übrigen Blech angeglichen, da diese Stelle ja jetzt etwas tiefer liegt (eben um eine Blechstärke). Ist das nun ein Mangel? Muß ein Blech stumpf eingeschweißt werden bzw. der ganze Schweller ersetzt werden? Sicher ist es falsch, Löcher zu zukleistern oder mit GFK dicht zupappen. Hier wurde ja aber ein neues Blech eingeschweißt und (ganz wichtig) krankes Blech rausgeschnitten. In USA eine durchaus übliche Methode.Würde mich mal interessieren.Thomas
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Hallo Helmut,eine solchen "Tauglichkeitsnachweis für Oldtimerkäufer" haben wir hier in der Redaktion auch schon mal besprochen, allerdings war das zeitlich so um den 1. April herum...Aber ganz im Ernst: Mit dieser Aktion würde man potentielle Käufer sicherlich abschrecken, denn auf den ersten Blick wirkt das ganze etwas schulmeisterlich. Außerdem wäre diese Prüfung nur eine Voraussetzung für den Abschluß eines Kaufvertrages, nicht aber dessen Bestandteil! Der eigentliche Sinn könnte sich dann sogar ins Gegenteil verkehren: Stell Dir vor, Du verkaufst ein Auto an einen "versierten" Oldtimerfahrer, einen echten Meister im Doppelkuppeln mit Zwischengas. Diesem Experten widerfährt dann ein Defekt. Das indiziert doch schon fast, dass ein Fehler am Auto vorliegen muß, oder? An dem erfahrenen Fahrer scheint es dann ja nicht mehr zu liegen. Könnte also ein Eigentor werden!Was sagt eigentlich der DEUVET zu diesem Thema? In der neuen Presse-Info werden die neuen Gewährleistungsregeln zwar erwähnt aber zum Kernpunkt, nämlich der Beweislastumkehr und den Folgen für den Oldtimerhandel liest man nichts. Wird vom DEUVET aus schon was getan?
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@RA Wilke.Was sagst Du zu meinem Fall mit dem Spachtel etwas weiter oben?Thomas