Schock für Oldtimer-Händler

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Meissner
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Schock für Oldtimer-Händler

Beitrag von Meissner » Mi 7. Nov 2001, 20:04

Hallo,@ Thomas, Du hast wirklich recht. In Berlin oder Brüssel kümmert man sich recht wenig um die wirlich wichtigen Sachen.Was normale Gebrauchtwagen betrifft kommt sicher auch schon einiges auf den Verbraucher zu. Sicher einerseits ist Verbraucherschutz wichtig. Aber die Sache hat noch mehr Haken, wie ich finde. Die Oldtimer-Sache wird ja schon heiss diskutiert.Wenn ein 7-jähriger Gebrauchter noch so ein Gebrauchtwagen-Siegel bekommt, es geht ja um die Kalkulierbarkeit von Risiken, gibt's auch irgendwo eine Altersgrenze. Welcher Händler nimmt dann den 8-jährigen, mit "nicht mehr kalkulierbaren Risiko", noch in Zahlung ? Ab wann ist das Risiko nicht mehr kalkulierbar ? Wollte die Dekra nicht vor ein paar Wochen noch alle älteren Autos jedes Jahr bei ihren Prüfstellen sehen ?Und schon verschiebt sich einiges auf den Privathandel mit allen Haken und Ösen, sowie mit erheblichen Aufwand für den Verkäufer. Alle die schon mal etwas verkauft haben kennen das. Bla, Bla am Telefon, nicht eingehaltene Termine usw.Die geprüften Wagen, mit Siegel, werden natürlich dann teurer. Statt 10.000 plus 16% kostet die Karre nun 10.500 plus 16%. Und der Fiskus nimmt durch den Verbraucherschutz aberwitzge Summen mehr ein.Indirekte Steuererhöhung, oder ? Steuererhöhung hört sich immer doof an und ruft Volkeszorn hervor. Aber Steuermehreinnahmen klingt schon etwas anders.Auch muss man sich fragen, wie es kommt dass das Gesetz noch gar nicht raus ist und Organisationen wie die Dekra schon mit einem Gebrauchtwagen-Siegel in den Startlöchern stehen. Ich bin fest davon überzeugt davon, dass das Gesetz noch nicht verabschiedet war, da haben die es schon gewusst. Hier geht es um Milliardenumsätze und um Chairholdersvalue. Wem gehört denn die Dekra ? Wie gesagt Verbraucherschutz ist wichtig, aber genau der Verbraucher muss den ganzen Kram aber auch immer mitbezahlen. Oder glaubt noch irgend jemand das es etwas für lau gibt ?FRankFrank

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Vette58
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Schock für Oldtimer-Händler

Beitrag von Vette58 » Do 8. Nov 2001, 07:56

Hallo, nur mal zur Klarstellung. Hier handelt es sich ausnahmsweise mal nicht um Deutsche Gründlichkeit, sondern um die spätestens zum 1.1.02 fällige Umsetzung einer europäischen Richtlinie in Landesrecht. Nach meiner Einschätzung werden alle Oldiehändler mit ihren Verkäufen im ersten Quartal fürchterlich im Regen stehen, da mangels Grundsatzurteilen die Käufer in Scharen kostenlose Nachbesserungen genehmigt bekommen. Erst danach wird sich das Thema langsam einschleifen. Harte Zeiten für Oldie-Händler also .Aber auch gute Zeiten für Käufer. Also geht mal zum Oldie-Händler eures NICHTvertrauens und schaut euch im Januar mal seine Angebote an .Nein, mal im Ernst, ich glaube, dass es manchen Oldie-Händler um seine Existenz bringen kann.Gruß Uli

Meissner
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Beitrag von Meissner » Do 8. Nov 2001, 09:27

Hallo,eine EU-Richtlinie ? Na gut, aber wenn ein Land dort eine Idee einbringt und sich besonders stark macht, um diese Idee auch umzusetzen, kommt der Entscheid aus Brüssel. Aber die Initiatoren können trotzdem ganz woanders sitzen.Nicht alles was in Brüssel entschieden wird, stammt auch von dort.Frank

markk
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Beitrag von markk » Do 8. Nov 2001, 10:18

@Roland: Genau siehe Opel (heisst das bei denen nicht Car-Garantie oder so ähnlich?)Die bieten über diese Versicherung eine "Gebrauchtwagen-Garantie" an. Ähnliches gibt es auch bei anderen Gebrauchtwagen-Händlern: Manchmal bereits im Kaufpreis enthalten, manchmal auf Wunsch gegen Aufpreis.Ich denke so wird es sich bei den Oldies auch einspielen. Kostet ein paar hundert DM mehr - dafür ist die Garantie von irgendeiner Versicherung abgedeckt und der Händler ist aus dem Schneider.Markus

Old Cadillac
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Schock für Oldtimer-Händler

Beitrag von Old Cadillac » Do 8. Nov 2001, 10:26

Hallo Markus.Tja, schön wär's mit der Versicherung. Is aber nich! Nachfolgenden Text habe ich hier eingefügt von der Oldtimer.de Hauptseite:"Genau an diesem Punkt steht der Oldtimer-Händler im Regen: Ihn nehmen die Versicherungen als Kunden nicht. Angeblich ist das Risiko bei einem Auto, das zwischen 20 und 80 Jahren alt ist, unkalkulierbar. Der TÜV Nord macht bereits bei 7 Jahren Schluß, Ausnahmen, heißt es, seien bei wenig gefahrenen „Rentnerautos“ zwar möglich, die Voraussetzungen müssten aber im Einzelfall überprüft werden. Auch bei CG Car Garantie und German Assistance lautet der Tenor: „Oldtimer? Lieber nicht!“. Der Grund dafür liegt nicht nur im hohen Risiko, sondern auch in der mangelnden wirtschaftlichen Bedeutung, denn die Umsatzzahlen des Oldtimer-Handels sind im Vergleich zu denen des Gebrauchtwagenhandels verschwindend gering. Man orientiert sich lieber am Kerngeschäft."Tja, Pech gehabt.Thomas

RA-Wilke
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Beitrag von RA-Wilke » Do 8. Nov 2001, 11:27

Hallo Histomat,war gerade auf der Seite, habe aber keine AGB gefunden.

Nobbi
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Beitrag von Nobbi » Do 8. Nov 2001, 16:02

Hallo nochmal,die Entwuerfe sind ja schoen und nett, machen auch Sinn, nur glauben wir hier ernsthaft, mit einer Interessengruppe von im Hoechstfall 200.000 Buergern (es gibt angeblich in Dtl. ca. 500.000 Autos aelter als 20 Jahre; der "typische" Klassikerfan besitzt sicher mehr als einen...) EU-Recht beeinflussen zu koennen?? Schoen waer's natuerlich (nicht nur hier) schon.Bei einer rein nationalen Frage haette ich schon eine Chance gesehen, aber so?Was ist eigentlich aus der vielbeschworenen Vertragsfreiheit geworden, nach der 2 Vertragsparteien so ziemlich alles vereinbaren koennen, so lange es nicht gegen die guten Sitten und die Verfassung verstoesst?? Und das gesetzlich Vorgesehene nur gilt, wenn zum strittigen Punkt nichts Konkretes formuliert war.Koennte man da ansetzen??Mir geht es gewaltig gegen den Strich, dass immer mehr Angelegenheiten in immer tiefere Details reglementiert werden.War nicht irgendwann mal die Rede vom "muendigen Buerger"??Insofern wuerde ich Widerstand gegen solche Gesetze durchaus unterstuetzen, auch wenn ich keine Erfolgsaussicht sehe.Viel Erfolg!

Rainman
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Schock für Oldtimer-Händler

Beitrag von Rainman » Do 8. Nov 2001, 16:14

Hallo,ich finde den Entwurf von Histomat gut. Er berücksichtigt die Erwartungen die ich als Käufer habe.Vieleicht wäre ein Ausschluß von Garantieleistungen bei "sportlicher bzw. wettbewerbsähnlicher Nutzung" noch einzufügen.Auch bei Neufahrzeugen habe ich bei einer wettbewerbsmäßigen Nutzung des Fahrzeuges schließlich keine Garantie.Gruß Frank[Diese Nachricht wurde von Rainman am 08. November 2001 editiert.]

Old Cadillac
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Beitrag von Old Cadillac » Do 8. Nov 2001, 16:26

Evtl. wäre eine max. Kilometerleistung in dieser Zeit der Gewährleistung zu vereinbaren? Gibt ja Leute die da richtig gut Kilometer abspulen. Ich sehe da noch ein Problem: Was ist, wenn der neue Besitzer mit dem Auto nicht richtig umgehen kann und so z.B. ein Getriebe zur Strecke bringt, weil es es nicht schafft bei einem 70 Jahre alten Auto richtig mit Zwischengas zu schalten? Oder wenn jemand mit einem Ford Model A häufig ans Drehzahllimit geht um schneller voranzukommen? Das mögen solche Motoren nicht sehr gerne. Thomas

Renault52
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Beitrag von Renault52 » Do 8. Nov 2001, 17:02

Hallo Thomas,das mit dem nötigen "richtig umgehen" ist wohl in diesem Zusammenhang ein ganz wichtiger Aspekt. Kauft jemand, der sich im Besitz eines für das Fahrzeug gültigen Führerscheines befindet, einen Gebrauchtwagen, wird doch zwangsläufig davon ausgegangen, daß er über alle erforderlichen Kenntnissen zum sachgerechten Gebrauch des Fahrzeuges verfügt. Kauft die gleiche Person ein 50 Jahre altes Auto und weiss nichts über den Umgang mit einem unsynchronisierten Getriebe, der Notwendigkeit des regelmäßigen Abschmierens, dem Fadingverhalten von 4 unterdimensionierten Trommelbremsen oder dem Einfluß von konstanten Motordrehzahlen auf gegossene Lager, kann er sich dann künftig darauf berufen, daß der Händler ihn nicht ausreichend aufgeklärt hat ? Sollte das tatsächlich so sein, bleibt vielleicht wirklich nur der Ausweg, ein solches Fahrzeug im Kaufvertrag als nicht gebrauchsfähiges Sammlerstück zu deklarieren. Oder der Kunde unterschreibt dafür, daß er erst einmal genau benannte antiquarische Standardwerke der Automobiltechnik zu lesen hat, bevor er das Fahrzeug in irgendeiner Weise in Gebraucht nimmt. Da ja heutzutage jeder Trottel sich nicht zu blöde ist, für sein eigenes Unvermögen irgendwen auf Schadenersatz zu verklagen (und daher bereits auf Kaffeetassen ein Warnhinweis zur allgemeinen Gefahr von Heissgetränken zu lesen ist) können wir uns in dieser Richtung sicherlich noch auf einiges gefasst machen.Viele GrüßeDietrich

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