TÜV macht laut neuestem Pamphlet keine Vollabnahmen mehr in Werkstätten

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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mocambique-amazone
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TÜV macht laut neuestem Pamphlet keine Vollabnahmen mehr in Werkstätten

Beitrag von mocambique-amazone » Mo 11. Aug 2008, 14:51

Moin, Ventilo hat zu 100% ins Schwarze getroffen. Hier geht es um 2 Fahrzeuge aus dem Ausland, welche mit dem nicht-deutschen Kennzeichen bis zur Werkstatt gefahren worden sind. Nun sind alle Umrüstungen gemacht, bei dem einen sind sogar alle Teile von einem Euro II Fahrzeug verbaut, und das ist der Knackpunkt:Der Prüfer in der Werkstatt sieht den ausgewechselten Kram dort liegen: Motor, Steuergeräte, Kat etc. Der Prüfer in der TP glaubt erst einmal nix, und der 100km gen Osten kennt mich und weiß das ich keinen Sch... erzähle. Zudem ist der intelligent genug die Motornummer zu vergleichen, während die Stiesel in der TP sich anstellen werden, tja, hab ich Pech gehabt.Zum mogeln brauch ich keine TP oder so, es gibt andere die kaufen sich die Abnahmen und den TÜV ohne dass das Fahrzeug dem Unterschreibenden gezeigt wird. Wir machen so einen Dreck nicht, viele Grüße, speziell an ventilo, Kay

uwm121
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TÜV macht laut neuestem Pamphlet keine Vollabnahmen mehr in Werkstätten

Beitrag von uwm121 » Mo 11. Aug 2008, 16:06

Heul doch!

alex0469
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TÜV macht laut neuestem Pamphlet keine Vollabnahmen mehr in Werkstätten

Beitrag von alex0469 » Mo 11. Aug 2008, 16:44

Und seit wann gilt diese Regelung ? Vor 3 Monaten gab es noch kein Problem beim §21 in der Werkstatt ? Oder gilt das nur beim TÜV Nord, ich hab im Internet nichts gefunden.Gruß Alex

mocambique-amazone
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Beitrag von mocambique-amazone » Mo 11. Aug 2008, 16:47

Och mein armer kleiner uwm121, fühlst dich wieder mal angegriffen??Komm her, ich streichle dir deine schütteren Haare, och, ich hab Mitleid mit dir Bist doch gar nicht gemeint gewesen, musst nicht immer alles auf dich beziehen, nur weil ..... och nö, nicht heulen Kriegst auch deine Bonsches (wo ist bloss dein Vater, Mift)http://www.youtube.com/watch...m/watch?v=nojWJ6-XmeQ

1300VC
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TÜV macht laut neuestem Pamphlet keine Vollabnahmen mehr in Werkstätten

Beitrag von 1300VC » Mo 11. Aug 2008, 19:43

Zitat:Original erstellt von mocambique-amazone am/um 11.08.08 16:47:53Och mein armer ....??Temperatur und Öldruck noch ok bei Dir ??

hallo-stege
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TÜV macht laut neuestem Pamphlet keine Vollabnahmen mehr in Werkstätten

Beitrag von hallo-stege » Di 12. Aug 2008, 19:41

Zitat:Original erstellt von mocambique-amazone am/um 08.08.08 18:06:14Der TÜV hat ein neues Pamphlet erlassen, demzufolge dürfen Vollabnahmen (§21) nicht mehr in Werkstätten durchgeführt werden.Ich denke, das Problem ist eher, das der TÜV keine amtlich anerkannten Sachverständigen mehr in die Werkstätten schickt, sondern "nur" noch Prüfingenieure, und die dürfen eben - an welchem Ort auch immer - keine § 21 Abnahmen machen.Gruss von Frank

g.stillt
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TÜV macht laut neuestem Pamphlet keine Vollabnahmen mehr in Werkstätten

Beitrag von g.stillt » Fr 15. Aug 2008, 19:17

§14fzv abs.2 gilt es besonders aufmerksam durchzulesen...(2) 1Soll ein nach Absatz 1 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung vorzulegen, § 6 gilt entsprechend. 2Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. 3Satz 2 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. 4Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.Beitrag geändert:15.08.08 19:23:22

Bernd35
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TÜV macht laut neuestem Pamphlet keine Vollabnahmen mehr in Werkstätten

Beitrag von Bernd35 » Sa 4. Okt 2008, 18:26

Hallo Leute,ich finde es nicht besonders Hilfreich hier in aller Öffentlichkeit die Großzügigkeit gewisser TÜV oder DEKRA- Prüfer im Umgang mit Euren Oldies zu diskutieren; (fehlt nur noch eine Namensliste.)Warum wohl ???Seid froh, gebt mal unauffällig nen Tip (P.N.), aber tut euch selbst den Gefallen, dieses Thema mit sehr viel Diskretion weiterzuführen.Der Spielraum der Genannten wird sonst immer geringer, und es schadet den Toleranten .Ich bin im Übrigen sehr froh, daß ich für den absoluten Härtefall jemanden bei einem TÜV kenne, der mir HELFEN WILL mein Problem zu lösen, und zwahr genau bis an die Spielraumgrenze, bis zu der ER sich zutraut das auch verantworten zu können, und weil er weiß, daß ich ihn nicht als "Abnicker" brauche, sondern als kompetenten Partner mit Sachverstand mit dem ich als Schrauber im Gegensatz zum Grosteil der "Auto-User" bis zu einem gewissen Level seines Wissens mithalten kann um seine Grenzen auszuloten; durch RICHTIGE Argumente vielleicht sogar etwas zu verschieben.Traurig, daß man auf solche Tip`s angewiesen ist, weil es zu viele Ignoranten und sture Paragraphenreiter gibt, die sicherheitshalber nicht selbst so mutig sind Neues kritisch zu prüfen, sondern ihren "Job" als Ordnung halten verstehen.Sie entwickeln sich dabei aber stetig zurück, statt sich weiter zu entwickeln.Bernd35

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Sa 4. Okt 2008, 20:38

"Bei den oben genannten Begutachtungen von Fahrzeugen, deren bisherige Betriebserlaubnisinfolge einer nachträglichen Änderung durch Ein- oder Anbau vonTeilen erloschen ist (§ 19 Abs. 2), darf der aaS Prüfungsbestätigungen anderersachverständiger Personen oder Stellen (z.B. Prüfberichte, Meßberichte, Gutachten,Musterberichte oder -gutachten, Herstellerbescheinigungen) nur dann als Ersatz füreigene Prüfungen und Messungen eigenverantwortlich verwenden, wenn die Identitätdes ein- oder angebauten Teiles mit dem in der Prüfungsbestätigung beschriebenemTeil eindeutig ist. Dies ist bei Einzelanfertigung nur dann gegeben, wenn das einoderangebaute Teil eine dauerhafte und unverwechselbare Kennzeichnung aufweistund diese in der Prüfungsbestätigung aufgeführt ist. Die Prüfungsbestätigung mußfür jedes Teil von der ausstellenden Person oder Stelle original unterschrieben undabgestempelt sein.Für reihenweise hergestellte Teile ist eine Bauartgenehmigung, Teilebetriebserlaubnis,EG- oder ECE-Genehmigung, ein Nachtrag zur Genehmigung des Fahrzeugtypsoder ein Teilegutachten erforderlich. Prüfungsbestätigungen dürfen für diese Teilenicht verwendet werden."Wie soll ein Sachverständiger mit so einer verbindlichen Dienstanweisung bedroht noch irgendetwas selbst entscheiden?Wie soll er eigene Messungen und Prüfungen selbst durchführen?Eigentlich darf er nur noch tätig werden wenn auch für die letzte Schraube ein Gutachten vorliegt,daß er abheften kann.Ziel:Keinerlei Basteleien mehr-alle Änderungen nur noch mit Gutachten über einen zertifizierten Hersteller.Grüße

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TÜV macht laut neuestem Pamphlet keine Vollabnahmen mehr in Werkstätten

Beitrag von Gordini » Di 7. Okt 2008, 14:16

Warum braucht man für diesen Job dann einen Dipl.-Ing?Alle kündigen, Hausfrauen oder Hartz4- Empfänger zum abstempeln von irgendwelchen Zetteln einstellen und fertig.

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