Nicht bestellt und doch geliefert

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er ka
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Beitrag von er ka » Do 3. Apr 2008, 16:25

Hallo erstmal,mittlerweile hat sich der Händler gemeldet und dachte erst ich wolle reklamieren bis ihm klar wurde will ich garnicht, oder besser nicht so wie er dachte. Der Ton ist nun angenehm freundlich, selbstverständlich lässt er abholen und das fehlende, bestellte wird schnellstmöglich nachgeliefert.Betreten musste er noch eingestehen er wäre nie dahinter gekommen wo das falsch gelieferte Teil abgeblieben ist.Vielleicht ist es ihm eine Lehre und ob ich eine gute Tat vollbracht habe......ich weiss es nicht, aber wenigstens war es eine ehrliche Tat.Ich fahre(wenigstens etwas)freundlich grüssender ka

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Gordini
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Beitrag von Gordini » Do 3. Apr 2008, 17:00

Zitat:Original erstellt von Privra am/um 02.04.08 16:18:51Zitat:Original erstellt von Gordini am/um 02.04.08 15:48:05Hallo, das Angebot muss natürlich alle wesentlichen Merkmale eines Angebots enthalten. Wurde ein Preis genannt?Ohne Preis kein Angebot!GrüßeChristophFalsch. Schon mal ein Bier bestellt, ohne genau zu wissen, was es kostet? Trinken und hinterher sagen, kein Preis vereinbart, kein Vertrag, kein Geld?HalloIch glaube Du hast den Fall etwas falsch verstanden: Wenn ich in die Kneipe gehe und ein Bier bestelle signalisiere ich dem Wirt damit, ich möchte ein Bier haben und bin bereit das auch zu bezahlen.Ganz eindeutig oder?Erkas Fall sieht aber so aus: Er geht in eine fremde Kneipe, setzt sich hin und kriegt sofort ein Bier hingestellt. Wenn er die Bereitschaft nicht hat das Angebot anzunehmen, muss er das auch nicht tun. Wenn das Bier jetzt besonders günstig wäre könnte Erka es sich noch anders überlegen, er müsste dazu aber den Preis kennen.Also nix falsch! Richtig.GrüßeChristoph

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Beitrag von Privra » Fr 4. Apr 2008, 09:36

Zitat:Original erstellt von Gordini am/um 03.04.08 17:00:23HalloIch glaube Du hast den Fall etwas falsch verstanden:Wenn ich in die Kneipe gehe und ein Bier bestelle signalisiere ich dem Wirt damit, ich möchte ein Bier haben und bin bereit das auch zu bezahlen.Ganz eindeutig oder?Erkas Fall sieht aber so aus: Er geht in eine fremde Kneipe, setzt sich hin und kriegt sofort ein Bier hingestellt. Wenn er die Bereitschaft nicht hat das Angebot anzunehmen, muss er das auch nicht tun. Wenn das Bier jetzt besonders günstig wäre könnte Erka es sich noch anders überlegen, er müsste dazu aber den Preis kennen.Also nix falsch! Richtig.GrüßeChristophNein Gordini, wenn erka in eine fremde Kneipe geht, deren Preise er nicht kennt und der Wirt ungefragt ein Bier hinstellt, dann kennt erka den Preis nicht, weiss aber, dass es (in einer Kneipe) das Bier nur gegen Bezahlung gibt. Wenn er es trinkt (Angebotsannahme) muss er zahlen.Wenn er beim Kumpel ein Bier in der Garage hingehalten bekommt, kann er übrigens vom Angebot eines Schenkungsvertrages ausgehen.Jens

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Beitrag von Gordini » Fr 4. Apr 2008, 09:51

Hallo Jens, hier liegt die Betonung auf "wenn er es trinkt"!? Ist aber jetzt auch wurscht, der Fall ist bereits erledigt.GrüßeChristoph

Privra
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Beitrag von Privra » Fr 4. Apr 2008, 11:43

Praktisch erledigt, theoretisch nicht. Christoph, wir diskutieren um diese Aussage von Dir:"Hallo, das Angebot muss natürlich alle wesentlichen Merkmale eines Angebots enthalten. Wurde ein Preis genannt?Ohne Preis kein Angebot!"die falsch ist. Wenn er das Bier unangerührt stehen läßt, fehlt es an der Annahme des Angebotes, wenn er es irgendwie verwertet (er kann es auch auf statt in den Kopf schütten) nimmt er Eigentümerrechte wahr, Eigentümer wird er nur durch Angebotsannahme, also liegt eine konkludente Annahme durch sein Handeln vor. Der Drehpunkt hier war jetzt, dass ein Angebot keinen Preis enthalten muss, um wirksam zu sein. Ob man es annimmt ist die andere Frage.@ erka, lass Dir von dem Händler ein Bier ausgeben, verdient hast Du esJens

arondeman
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Beitrag von arondeman » Fr 4. Apr 2008, 11:56

Jetzt wird's aber juristisch-griffelspitzerisch spitzfindig!Oben hieß es noch bei dir, dass auch mit der "Einlagerung" (aber lt. Er Ka der UNBENUTZTEN Einlagerung) das Angebot als angenommen gilt!Was soll denn das?Um beim Bier zu bleiben: Das ist doch genau so, als wenn man das hingestellte Bier eben NICHT trinkt, aber einen Bierfilz aufs Glas auflegt, damit kein Fliegenschiss ins Glas fällt! Da ist dann ja sogar ein (unverlangter) Gratisservice für den (unverlangt liefernden) Anbieter! Oder hätte Er Ka die nicht bestellte Ware demonstrativ als sichtbares Zeichen der Nichtannahme im Hof im Regen stehen lassen sollen??Wie weltfremd geht's denn noch mit der Rechtsetzung/Rechtsprechung???Die Sorte der Fußangeln, die hier für jeden, der noch zu so etwas wie - der Juristerei gedanklich offensichtlich fremdem - gesundem Menschenverstand befähigt ist, lauert, leistet ja - um bei dieser Branche zu bleiben - dem Drückerkolonnentum in jeder Hinsicht Vorschub! Einerseits sollte Klein Doofi z.B. im Kfz-Gebrauchtwagenhandel höchststaatlich gegen irgendwelche für Klein Doofi vermeintlich unüberwindlichen "Gekauft-wie-besehen"-Hürden geschützt werden, andererseits solche Einladungen zu Windigkeiten der übelsten Art! Da hat wohl die Politik sich mal wieder von den falschen Lobbyisten in unheiliger Allianz was einflüstern lassen.Und da wundere sich noch einer über den allgemeinen Groll gegen DIESEN Berufsstand! einGrüßeS.

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Beitrag von Gordini » Fr 4. Apr 2008, 12:53

Zitat:Original erstellt von Privra am/um 04.04.08 11:43:52Praktisch erledigt, theoretisch nicht. Christoph, wir diskutieren um diese Aussage von Dir:"Hallo, das Angebot muss natürlich alle wesentlichen Merkmale eines Angebots enthalten. Wurde ein Preis genannt?Ohne Preis kein Angebot!"die falsch ist. Wenn er das Bier unangerührt stehen läßt, fehlt es an der Annahme des Angebotes, wenn er es irgendwie verwertet (er kann es auch auf statt in den Kopf schütten) nimmt er Eigentümerrechte wahr, Eigentümer wird er nur durch Angebotsannahme, also liegt eine konkludente Annahme durch sein Handeln vor.Der Drehpunkt hier war jetzt, dass ein Angebot keinen Preis enthalten muss, um wirksam zu sein. Ob man es annimmt ist die andere Frage.@ erka, lass Dir von dem Händler ein Bier ausgeben, verdient hast Du esJensJens, beim Bier geht man doch von einem verkehrsüblichen Wert aus. Wenn das Bier plötzlich 100 Euro kostet, muss ich den Preis vorher erfahren, der Preis von 100 Euro wäre nicht üblich, außer ich befinde mich im entsprechenden Etablissement und werde gerade unterm Tisch von einer netten Dame bearbeitet. Aber auch dafür gibt es einen verkehrsüblichen Wert.Wie weit sollen wir das jetzt treiben?GrüßeChristoph

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Beitrag von Privra » Fr 4. Apr 2008, 12:54

Zitat:Original erstellt von arondeman am/um 04.04.08 11:56:25Oben hieß es noch bei dir, dass auch mit der "Einlagerung" (aber lt. Er Ka der UNBENUTZTEN Einlagerung) das Angebot als angenommen gilt!Nein, es hieß bei "Eingliederung in SEINEN Lagerbestand". Also Vermischung mit seiner Ware, PC-Aufnahme in seinen Lagerbestand usw. Eine separierte Lagerung war damit nicht gemeint.Zitat: Wie weltfremd geht's denn noch mit der Rechtsetzung/Rechtsprechung???Die Sorte der Fußangeln, die hier für jeden, der noch zu so etwas wie - der Juristerei gedanklich offensichtlich fremdem - gesundem Menschenverstand befähigt ist, lauert, leistet ja - um bei dieser Branche zu bleiben - dem Drückerkolonnentum in jeder Hinsicht Vorschub!Sorry, schau Dir mal den Ursprungsfall und meine Antwort genau an. Die Auslotung der "Grauzone" die du hier umschreibst, ist doch genau der Bereich, wo heutzutage der NORMALBÜRGER nicht mehr mit Menschenverstand handelt, sondern mit der Frage "wo steht das" sein "Recht" auf Teufel komm raus durchsetzt. Der Jurist ist doch nur derjenige, der die fremdgekackten Krümel auf dem Teller präsentiert.Um mal dabeizubleiben, die Kümmelspalterei (längs, nicht quer) habe ich hier nicht losgetreten, im Gegenteil - ich habe versucht, von der reinen Juristerei zum Menschenverstand zurück zu kommen, schau Dir mal die ersten Reaktionen auf erkas Beitrag vor meiner Antwort an.Dann kommt was mit Hlabwissen, man erklärt und befindet sich in einer "Ich habe aber doch recht"-Diskussion mit ständigen Fallabwandlungen...Aber ich sehe wieder mal ein, dass meine Reaktion auf eine rechtliche Frage ein Fehler war, weil diese leidigen Diskussionen jedes mal entstehen.Zitat:Einerseits sollte Klein Doofi z.B. im Kfz-Gebrauchtwagenhandel höchststaatlich gegen irgendwelche für Klein Doofi vermeintlich unüberwindlichen "Gekauft-wie-besehen"-Hürden geschützt werden, andererseits solche Einladungen zu Windigkeiten der übelsten Art! Da hat wohl die Politik sich mal wieder von den falschen Lobbyisten in unheiliger Allianz was einflüstern lassen.Polemik, nicht mehr. Du hast wieder mal (?) nicht vollständig gelesen. Der Verbraucher ist hier deutlich besser geschützt. Zitat:Und da wundere sich noch einer über den allgemeinen Groll gegen DIESEN Berufsstand! einGrüßeS.Warum vergessen die Leute eigentlich immer, dass SIE den Anwälten den Auftrag geben?Ich möchte die Diskussion jetzt einfach mal beenden, ich muss Geld verdienen und heute nachmittag (bei einem Bier ) meinen Motor wieder einbauen.Jens

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Beitrag von Privra » Fr 4. Apr 2008, 12:57

Zitat:Original erstellt von Gordini am/um 04.04.08 12:53:57Jens, beim Bier geht man doch von einem verkehrsüblichen Wert aus. GrüßeChristoph... habe ich doch geschrieben...Kommt, lassen wir es gut sein... und lieber Bier trinken...

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Beitrag von arondeman » Fr 4. Apr 2008, 13:25

Privra, ich habe dir ja nicht persönlich die Schuld gegeben. Und wer rennt schon gerne zum Anwalt (außer ein paar notorischen Prozesshanseln?). Aber wieviele Dinge des Alltagslebens werden gesetzgeberisch immer weiter und weiter verkompliziert, so dass man gar nicht mehr ohne auskommt und immer weitere Felder des alltäglichen Lebens zu Erbhöfen für die Arbeitsbeschaffung der Juristerei verkommen? Da frage ich mich schon, wer da mit wem Allianzen eingegangen ist, bei denen der Normalbürger auf der Strecke bleibt. Und nochmals: Bei deiner Beschreibung, wann eine unverlangt erfolgte Zusendung schon als angenommen und damit der Vertrag als zustandegekommen gilt, kann einem schon angst und bange werden. Erinnert einen irgendwie an die fingierten "Telefonbranchenbucheintragsrechnungen", die immer wieder durch die Gegend geistern. Und bei unverlangten Warensendungen wird es noch schlimmer. Da liegt ein Grundfehler im System, dass UNVERLANGTE Zusendungen ÜBERHAUPT in IRGENDEINER Weise rechtens sind, und es stellt sich abermals die Frage, wie es soweit kommen konnte. Und von Verbraucherschutz (auch Schutz des gewerblichen Verbrauchers) sehe ich da weit und breit nichts.Womit sich der Kreis schließt .... GrüßeS.

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