AU und TÜV Plakettenkontroller der Polizei auf Firmenparkplatz
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Unwichtig ob hat oder nicht, es zählt nur die Tatsache, dass es theoretisch zu jeder Zeit könnte....!GrüßeChristoph
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Ihr begeht da einen Denkfehler;es geht nicht um Teilnahme am Straßenverkehr:Zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge müssen gültige Plaketten haben.Grüße
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Ich bleibe dabei, dass diese Rechtsauslegung irrig ist.Es geht um Fahrzeuge, die zwar zum Strassenverkjehr zugelassen sind, an diesem aber aus bestimmten Gründen nicht teilnehmen können.Es ist auch nirgendwo aus den Vorschriften herauszulesen, dass ein zugelassenes Fahrzeug ständig fahrbereit gehalten und ein berechtigter Fahrer zur Verfügung stehen muss, etwa damit es jederzeit zur Kontrolle beim nächsten Polizeirevier vorgefahren werden kann.Klaus
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Ich kann mich noch an einen "dicken Hund" aus der OM erinnern:Motorrad,seit Jahren zerlegt in der Garage,sollte endlich mal abgemeldet werden:Straßenverkehrsamt wollte Bußgeld wegen TÜV Überziehung.(Formal zu Recht).Grüße
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Ja, diese Fälle kenne ich. Es wurde auch mal über einen Fall berichtet, wo ein auf dem Anhänger transportiertes Motorrad mit abgelaufenem TÖV bei einer Verkehrskontrolle erwischt wurde.Die Betroffenen hatten deshalb eine Menge Ärger, denn Behörden haben nicht immer den gesunden Menschenverstand und versucht erstmal um jeden Preis zu kassieren.Klaus
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Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 13.03.08 11:39:49Ich bleibe dabei, dass diese Rechtsauslegung irrig ist.Dann klage doch dagegen, wenn Dein offensichtlicher Sturkopf sich jeglicher Logik verschliesst.Also wenn Du schon die Vorschriften der StVO nicht akzeptierst, dann ist Dir nicht mehr zu helfen.Und dort stehen nun mal keine Ausnahmen, die Du als Beispiel auffährst.Plakette mehr als 4 Wochen abgelaufen --> muttu zahlen.Eigentlich ganz einfach. Warum fabulierst Du dann was von "irriger Rechtsauslegung"?Es ist keine Auslegung, sondern ein § der StVO.Punkt.Chris.Beitrag geändert:13.03.08 12:57:41
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regt euch nicht auf, das ist der gleiche Sachverhalt wie beim Besitz von Utensilien zum Schnapsbrennen:Der Nachweis der "Schwarzbrennens" ist nicht erforderlich, es genügt, dass man "den Apparat dafür" hat. Allerdings müsste sich jeder Richter in D selbst wegen Vergewaltigung angeklagt und eingebuchtet haben - schliesslich hat er auch den "Apparat dafür" im der Hose ...Weil ja der Aloisius mit den göttlichen Eingebungen beim Bier höckt, muss man der deutschen Justiz solche "Irrungen" einfach nachsehen ...GrussWolfgangMerke: auf hoher See und bei Gericht ist man in Gottes Hand.
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Hallo, und damit man sich nicht auf GOTTES Hand verlassen muss, legt man eben SELBST Hand an und meidet Firmen, die irgendwelche Stasis nicht vom Hof scheuchen und auf JEDEN Fall müssen die Schilder ab. Denn ohne Schilder "kann" (DARF) man ja nicht jederzeit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Also ich hoffe, dass die Händler von Schnellverschlüssen bald Hochkonjunktur haben. Ja, wir haben eben leider eine BDR. Aber WIR sind das Volk. Hoffentlich. Gruß. Rolf
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Zitat:"Dann klage doch dagegen, wenn Dein offensichtlicher Sturkopf sich jeglicher Logik verschliesst."1300VC!Halte Dich gefälligst mit Deiner Polemik etwas zurück, solange Du nicht in der Lage bist, dem Sinn meiner Fragestellung zu folgen!Deshalb noch einmal: Wo steht eine Vorschrift, dass ein formell zum Strassenverkehr zugelassenes Fahrzeug immer vorschriftsmässig sein muss?Das kein bedeuteten:1.Plaketten dürfen nicht abegelaufen sein2.Fahrzeug muss verkehrssicher sein.Anders gefragt: Bin ich verpflichtet, mein Fahhzeug in jedem Fall unverzüglich abzumelden, wenn o.g. Bedingungen wegen nicht sofort verfügbarer Ersatzteile nicht eingehalten werden können?(Z.B. Kapitän-P25 mit zerstörtem Rücklicht).Dies ist eine Grundsatzfrage, die gar nichts mit den Inhalten der StVZO zu tun hat.Sollte es tatsächlich eine solche Vorschrift geben, dann könnte deren Nichteinhaltung lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die allenfall 10EUR kosten aber nicht mit FL-Punken bestraft werden dürfte.Klaus
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Lieber Klaus,kann es nicht sein, daß Du den Sinn der StVO im eigentlichen Sinne gar nicht verstehen willst ??Deine Fragen klingen fast schon wie die teilweise sinnentleerten von YRV...er will öfters auch nicht verstehen, wie die Gesetzeslage aussieht.Reicht es Dir nicht, um es zu verstehen, wenn es heißt:"Frist ÜBERschritten um X Monate...---> folglich X Verwarngeld/Bußgeld/Punkte" ?Ist das nicht klar genug ? Oder muß da stehen:"Wenn der Herr Altopelfreak seine ET nicht rechtzeitig beschaffen kann, dann gewährt ihm der Herr Justiz-/Verkehrsminister Aufschub...? X Monate" Wie sinnentleert sind demnach Deine "Forderungen" wie:(Zitat):"Wo steht eine Vorschrift, dass ein formell zum Strassenverkehr zugelassenes Fahrzeug immer vorschriftsmässig sein muss?(...)Bin ich verpflichtet, mein Fahrzeug in jedem Fall unverzüglich abzumelden, wenn o.g. Bedingungen wegen nicht sofort verfügbarer Ersatzteile nicht eingehalten werden können?(Z.B. Kapitän-P25 mit zerstörtem Rücklicht).Dies ist eine Grundsatzfrage, die gar nichts mit den Inhalten der StVZO zu tun hat."Besonders der letzte Satz lässt tief blicken über Dein Verständnis der Regularien einer StVO.Ist das so schwer zu kapieren: In der BRD muß jeder amtlich zur Teilnahme am StV zugelassene PKW sowohl verkehrssicher sein, wenn dieser am Straßenverkehr teilnehmen will, muß versichert sein, und muß gültige Fristen für HU/AU aufweisen.Alles andere erklärt sich eigentlich von selbst.Dir immer noch nicht ?Chris.P.S. Wenn Du Dein Auto in einer geschlossenen Halle/Garage aufbewahrst, und niemand sieht es, dann wird Dir auch niemand ein Knöllchen verpassen, wenn die HU/AU-Fristen ungültig werden.Beitrag geändert:17.03.08 14:13:30