Gewerbliche Nutzung H- Kennzeichen
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- Registriert:Mo 25. Feb 2008, 01:44 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo, Ihr Hüter "automobiler Kulturgüter",Ich habe vor ca. 3 Monaten meinen geschäftlich genutzten Mini abgeschafft und fahre jetzt nur noch "altes Blech". Seit einigen Jahren habe ich im Fuhrpark meiner Firma jeweils einen Oldtimer mit H-Nummer angemeldet. Über die 1%- Regelung zum damaligen Neupreis streite ich mich gerade mit meinem Prüfer herum. Die gewerbliche Nutzung jedoch als solche hat er zu keiner Zeit infrage gestellt. Nun aber der Schock:Laut "Oldtimermarkt" von letzter Woche (alles zum Thema H- Kennzeichen und 07er Nummer) sind H-Kennzeichen nicht zur gewerblichen Nutzung zugelassen. Mich hat aber noch nie jemand darauf aufmerksam gemacht und ich habe mit meinem Fuhrpark mit zeitweise sogar 2 gewerblich genutzten Oldies von der- zugegeben in solchen Fragen vollkommen ahnungslosen- Finanzbehörde nie irgendwelchen Ärger bekommen. In älteren Beiträgen hier habe ich gelesen, dass ich im Zweifel sogar ein "Steuerhinterzieher" bin (Wanderer kommst du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mitten rein...*gg*)Was stimmt denn nun? ich holpere, verwirrter, denn je, ... Martin. PS: ich fahre nur absolut originales "Kulturgut" spazieren. Sogenannte "zeitgenössische" Umbauten kommen für mich nicht in die Garage.
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Gewerbliche Nutzung H- Kennzeichen
Löblich, dass Du Dir nur originales Blech in die Garage stellst!Und ja, es ist so. Gewerbliche Nutzung und H-Kennzeichen gleichzeitig geht nicht. Bleibt die Frage, warum das niemand merkt. Vielleicht wissen die im Amt das auch nicht, kann ja sein. Was das für Dich an Konsequenzen nach sich ziehen könnte, kann ich Dir aber nicht sagen. Das wissen andere.Liechtenstein ist wunderschön. Klein, aber fein. Fahr' mal hin!
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Zitat:Original erstellt von Amazombi220 am/um 06.03.08 00:38:13Hallo, Ihr Hüter "automobiler Kulturgüter",PS: ich fahre nur absolut originales "Kulturgut" spazieren. Sogenannte "zeitgenössische" Umbauten kommen für mich nicht in die Garage.Selber schuld, jeder wie er mag, nur bitte mit Geschmack!Ps. Hurvinek, hat natürlich recht.GrüßeChristoph
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Hallo Christoph,hat er leider nicht.Es gibt mittlerweile eine Reihe von Ausnahmen welche zur gewerblichen Nutzung des H Kennzeichen quasi geduldet werden.Da bleibt aber nur die Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt, denn es geht nur um die Steuer.So darf Beispielsweise ein H Kennzeichen NICHT bei Taxen eingesetzt werden, bei Bauunternehmen für Transporte von Baustoffen, bei Malerbetrieben für den Transport von Renovierungsmaterialien usw.Aber die H Kennzeichen dürfen insoweit genutzt werden wenn das Fahrzeug als Werbeträger mit zeitgenössischer Beschriftung fährt (statt Telefon-Fernruf, alte Postleitzahl, noch besser ohne PLZ mit Angabe des Stadtteilnamens, usw).Hier in der Gegend fahren unter anderem mir bekannt, ein Malerbetrieb, ein Elektrobetrieb, eine Spedition, eine Schlosserei, eine Brauerei, zwei Autowerkstätten, ein Abschleppunternehmen und ein Entsorger für Altmetalle mit H Kennzeichen. Alle fahren mit dem Segen des Finanzamtes, nur um Umsatz in Form von Dienstleistung oder Transporten zu machen geht nicht. Selbst die Stadtwerke unterhalten ein solches Fahrzeug, sogar für den Personentransport, allerdings zu Werbezwecken und unentgeldlich.Ergo ganz so abwegig und verboten ist es nicht, kommt wohl immer auf den jeweiligen Fall an.Ich fahre(von Fall zu Fall)freundlich grüssender ka
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H-Kennzeichen und gewerbliche Nutzung ist nicht erlaubt!Was geduldet wird interessiert nicht, es geht hier um Gesetz.Viel wichtiger ist der Unterschied zwischen Geschäftswagen und der gewerblichen Nutzung! GrüßeChristoph
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Na dann ist ja wohl selbst nach er ka's Auslegung der (Frühsiebzigerjahre-) VW Käfer mit H-Kennzeichen, der hier mit auf den Türen aufgepappten Selbstklebefolien neuerer Machart als Werbeträger für einen Pizzaservice rumkutschiert (wobei ich übrigens hoffe, dass die dort ausgelieferten Pizzen in ihren Ecken weniger gammelig als der Werbeträger sind ), auf jeden Fall illegal.GrüßeS.
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Hallo Christoph,Deine Aussage ist falsch.Gerade eben habe ich mir die Mühe gemacht und mit TüV, SVA und Finanzamt diese Frage erörtert.Der TüV bescheinigt mit dem Gutachten das H Kennzeichen, die Zulassungsstelle interessiert die Form der Nutzung überhaupt nicht und übernimmt das Gutachten und erteilt die Zulassung, wenn diese beiden Stationen durch sind geht es zum Finanzamt und das Fahrzeug ist somit versteuert.Es kann jeder rechtliche Betrieb ein H Kennzeichen auf sein Gewerbe zulassen, eingeschränkt ist die Zulassung nur bei OHG und GbR, dort wird die Zulassung wie bei einer Einzel/Privat Person gehandhabt.Wichtig bei allem ist zum Beispiel die Beschriftung des Fahrzeuges, hier muss der TüV die zeitgenössische Ausführung bestätigen, Telefon/Fax/e-mail Angaben sind nicht zulässig, ebenso wenig wie Postleitzahl XXXXX und nur bedingt die alte Postleitzahl, erlaubt ist aber eine Bezeichnung wie Mühlheim a.d.Ruhr oder Halle in Westfalen. Es darf sogar mit diesen Fahrzeugen Ware geliefert werden, nur muss es passen, Pommes und Currywurst im Vorkriegsford könnte Probleme geben, Stephans Pizzafritze jedoch nicht.So lautete gerade die Auskunft.Ich fahre(erlaubt)freundlich grüssender ka
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Guter Tipp : Dann kann mein Nachbar ja seinen 30 Jahre alten Kipperzug(38T,Kies im Nahverkehr) auf H zulassen.Steuerersparnis mehrere 1000 Euro im Jahr.Ist keine Reklame dran.DankeBeitrag geändert:06.03.08 14:49:27
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kann mein Nachbar ja seinen 30 Jahre alten Kipperzug(38T,Kies im Nahverkehr) auf H zulassen.Steuerersparnis mehrere 1000 Euro im Jahr.Ist keine Reklame dran.Hallo,ich kann mir nicht vorstellen, daß da die Versicherungen so ohne weiteres mitmachenGrußAP
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Zitat:Original erstellt von er ka am/um 06.03.08 14:33:06Hallo Christoph,Deine Aussage ist falsch.Gerade eben habe ich mir die Mühe gemacht und mit TüV, SVA und Finanzamt diese Frage erörtert.Nein ist sie nicht, sie ist genauso schwammig wie deine auch, nicht mehr und nicht weniger. Oder hast Du es schriftlich bekommen? Nein? Dann gedulde dich bitte noch etwas. Bin gespannt was kommt, ich habe es schriftlich verlangt!Ich habe mir jetzt auch eben die Mühe gemacht.Das SVA sagt nein, eindeutig sogar! Das Finanzamt sagt:“uns is datt egal, wir sehen nich watt mit dem Auto passiert" Auch eine gute Einstellung!Der TÜV hat in der Sache nichts zu melden.GrüßeChristoph