Reifenfreigaben
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Wenn in der COC und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 keine Reifenbindung (Hersteller und/oder Typ) enthalten ist, aber vom Fahrzeughersteller selbst bzw. trotzdem eine Reifenfreigabe existiert, gibt es dann nun eine Reifenbindung für ein Fahrzeug oder nicht ?
Reifenfreigaben
Tom, der Eintrag in den Papieren gilt!!!. Auf meinem M5 (E28) waren laut Hersteller TRX Reifen vorgeschrieben, Später habe ich Freigaben von Dunlop und Yokohama erhalten, eingetragen und konnte diese problemlos fahren. Also?!ChristophPs. Och, jetzt kann man auch (E28) eingeben und der Cooopuuter übernimmt das auch so, ohne daraus "coole Smiles" zu machen, seht, seht! Beitrag geändert:27.02.08 12:01:01
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Es geht nicht darum irgendwelche Reifen eintragen zu lassen!In den Motorrad-Papieren ist bislang außer der Größe gar nichts mehr eingetragen! Damit gibt es für mich keine Marken- und Typenbindung mehr, oder sehe ich das falsch?Was mich ein wenig verwirrt, ist die Reifenfreigabe von Yamaha für genau dieses Fahrzeug (MT-01, Baujahr 2005, EZ 30.01.08 in den Niederlanden, EG-Zulassung). Die Reifenfreigabe ist doch mit der fehlenden Reifenbindung in den Papieren hinfällig, oder mache ich da einen Denkfehler?Beitrag geändert:27.02.08 12:52:34
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Zitat:Original erstellt von oldsbastel am/um 27.02.08 12:51:10Es geht nicht darum irgendwelche Reifen eintragen zu lassen!Ist schon klar, war ja nur ein Beispiel!In den Motorrad-Papieren ist bislang außer der Größe gar nichts mehr eingetragen! Damit gibt es für mich keine Marken- und Typenbindung mehr, oder sehe ich das falsch?Genau so ist es!Was mich ein wenig verwirrt, ist die Reifenfreigabe von Yamaha für genau dieses Fahrzeug (MT-01, Baujahr 2005, EZ 30.01.08 in den Niederlanden, EG-Zulassung). Die Reifenfreigabe ist doch mit der fehlenden Reifenbindung in den Papieren hinfällig, oder mache ich da einen Denkfehler?Yokohama will nur damit sagen, dass dieser Reifen auf einem bestimmten Modell auch gefahren werden darf! Vielleicht in anderen Ländern oder der Reifen liegt nur sehr knapp am Limit einer bestimmten Geschwindigkeit oder Gewichtsklasse.Och, ich habe Tom geschrieben, Entschuldigung habe dich mit Oldcadillac verwechselt. VerzeihungChristoph
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Hallo!Also die ewg e13*2002/24*0027*00 enthält durchaus eine Reifenbindung.(wenns die denn ist)Ist das die originale Zulassungsbescheinigung oder haben die Holländer die behalten?In der COC wirklich nix drin?)GrüßeBeitrag geändert:27.02.08 15:24:48
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Zitat:Original erstellt von uwm121 am/um 27.02.08 15:23:48Hallo!Also die ewg e13*2002/24*0027*00 enthält durchaus eine Reifenbindung.(wenns die denn ist)Ist das die originale Zulassungsbescheinigung oder haben die Holländer die behalten?In der COC wirklich nix drin?)GrüßeDie niederländischen Papiere hatte ich. Stand nix drin. Im COC steht auch nix.Im Grunde ist das auch bekannt. Für Autos wurde die Reifenbindung im Rahmen der EG-Zulassung ja aufgehoben. Ich dachte nur immer, bei Motorrädern wäre die Reifenbindung aufgrund des höheren Risikos erhalten geblieben. Jedenfalls war davon mal die Rede.Beitrag geändert:27.02.08 15:37:22
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Hier noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung:http://www.creativeaction.nl/yamreifen/Dann die MT-01 und den Typ RP12 anwählen. (Irgendwie funktioniert das hier mit dem Link nicht, weil er das "Prozent 20" im Link hier nicht nimmt [Peter, was ist denn das für ein Mist hier? ] )Ist nun eine dieser Paarungen zwingend vorgeschrieben, oder handelt es sich um freiwillige Empfehlungen?Falls die Reifenbindung noch existiert: Müssen die Reifen noch eingetragen werden? Meines Wissens doch nicht mehr, oder?Beitrag geändert:27.02.08 16:59:39
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Wenn das Straßenverkehrsamt die Betriebserlaubnis erteilt hat ohne Marken und Profilbindung kannst Du natürlich ohne Probleme so fahren(ich würde aber mindestens v u h die Paarung eines Herstellers montieren)Das Problem ist wohl eher die Prudukthaftung im Schadensfall-d.h. wenn Du Dich mit "falschen"Reifen auf die S...legst kannst Du bzw Deine Erben wohl kaum Yamaha oder den Reifenhersteller dafür verantwordentlich machen.Halt Dich an die vorliegenden Freigaben und gut ists.Grüße
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Ich habe es gestern mit dem TÜV geklärt. In den Papieren steht heute nichts mehr drin. Entscheidend ist/sind die Freigaben der Fahrzeug- und Reifenhersteller. Die Freigaben müssen mitgeführt werden. Es gibt also für Motorräder eine Reifenbindung. Bei Autos ist sie entfallen. Mir war auch so ...
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Wenn in deiner Zulassung nur Größe,Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex steht---warum solltest du dann noch spezielle Freigaben mitführen?Grüße