Versicherungsschutz bei Touristenfahrten auf Rennstrecken
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Eine aktuelle Meldung aus dem ADAJUR-Newsletter, bestimmt nicht nur für die Sportfahrer unter euch interessant:OLG KARLSRUHE vom 6.09.2007,12 U 107/07Versicherungsschutz bei "Touristenfahrt" auf dem HockenheimringDer Ausschluss in § 2 b III AKB betrifft nur Fahrten im Rahmen einer Veranstaltung, deren Charakter dadurch geprägt wird, dass eine möglichst hohe Geschwindigkeit erreicht wird und danach eine Platzierung der Teilnehmer erfolgt. (Aus den Gründen: ...Die Touristen-fahrt des Klägers auf dem Hockenheimring wird vom vereinbarten Risikoausschluss nicht erfasst. Zwar bestehen für den Senat keine Zweifel daran, dass bei einer solchen Veranstaltung trotz der angeordneten Geltung der StVO die eingesetzten, teilweise über eine Rennausstattung verfügenden Kfz einem gesteigerten Risiko unterlie-gen. Jedoch handelt es sich bei einer Touristenfahrt mangels Wertung, Platzierung und Zeitmessung nicht um eine Rennveranstaltung bzw. eine Fahrtveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dass es den Teilnehmern auch um die Erzielung möglichst hoher Geschwindigkeiten gehen kann, ist nichtausreichend...).
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Versicherungsschutz bei Touristenfahrten auf Rennstrecken
Hallo Frank,das ist aber auch nichts Neues.Solange es sich nicht um eine Rennveranstaltung (inkl. Training) handelt, bei denen es auf das Erzielen der Höchstgeschwindigkeit geht, besteht Versicherungsschutz(Unter Rennveranstaltung versteht man auch, wenn man möglichst in der kürzesten Zeit um den Ring kommt).Bei einem Sicherheitstraining oder bei einer touristischen Ausfahrt oder Gleichmäßigkeitsrallye (Bsp. ADAC-Nürburgring-Klassik) besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Kasko - zumindest bei der Württembergischen.GrußMarkus
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Versicherungsschutz bei Touristenfahrten auf Rennstrecken
.....auch wenn es nichts Neues ist, versuchen Versicherungen doch immer wieder, die Regulierung zu umgehen.Nebst o.a. Beispiel gibt es innerhalb eines Jahres mindestens zwei weitere OLG-Entscheidungen zum ähnlichen Thema "Rennstreckenbenutzung": OLG Nürnberg, Urteil vom 29.6.2007 - 8 U 158/07 OLG Köln, Urteil vom 21.11.2006 - 9 U 76/06Chris.
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Versicherungsschutz bei Touristenfahrten auf Rennstrecken
Zitat:Original erstellt von Markus Neser am/um 20.12.07 08:48:36Bei einem Sicherheitstraining oder bei einer touristischen Ausfahrt oder Gleichmäßigkeitsrallye (Bsp. ADAC-Nürburgring-Klassik) besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Kasko - zumindest bei der Württembergischen.GrußMarkusGenau, ich hab mir daß auch ausdrücklich bei Vetragsabschluß bei der Württ. bestätigen lassen, daß das mit drin ist - solange es als Gleichmäßigkeitswertung ausgeschrieben ist.Grüße,Ralf