Vergessenes Auto.... wie vorgehen ?

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Tripower
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Vergessenes Auto.... wie vorgehen ?

Beitrag von Tripower » Fr 21. Dez 2007, 22:16

Zitat:Original erstellt von arondeman am/um 21.12.07 19:44:43"Ihr Fahrzeug steht seit numehr XX Jahren immer noch auf unserem Stellplatz. Wir fordern Sie hiermit ultimativ auf, den Wagen bis ... zu entfernen, andernfalls werden wir ihn entfernen und entsorgen lassen."Wenn dann gar keine Antwort oder ein Antwort nach dem Motto "Mach doch! Mir doch egal!" kommt, dann weißt du, dass du freie Bahn hast.[/i]Ja genau - mach das so - und der Ärger ist vorprogrammiert!Das Schweigen des Eigentümers bedeutet keinesfalls Zustimmung!Also Vorsicht mit diesen Stammtischberatungen.GrußTripower
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arondeman
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Beitrag von arondeman » Fr 21. Dez 2007, 22:55

Na gut, dann streiche das "keine Antwort" - und warte ab, ob eine Antwort im Stil von "Mach mal, mir doch egal" kommt. Und DANN sieht man ja wohl hoffentlich klarer! Ohne geldmäßige Begehrlichkeiten zu wecken!Eigentlich hatte ich ja nämlich den von dir gesponnenen Faden mit der Fristsetzung weiterspinnen wollen, lieber Tripower!Oder soll diese Fristsetzung vielleicht bis zum St. Nimmerleinstag weitergehen? Irgendwann MUSS doch mal Ultimo sein! Oder wie lange soll der Schwebezustand anhalten (z.B. bis möglicherweise die unmöglichkeit der Beibringung einer ladungsfähigen Anschrift festgestellt wird!)Sehen wir die Sache also mal aus Sicht des Stellplatzbesitzers bzw. -mieters, der ja offensichtlich nicht mit dem Stellplatzbenutzer (= Wagenbesitzer) identisch ist.Soll der von einem, der sich einfach totstellt, etwa in vollem Recht an der Nutzung seines Eigentums bzw. Mietsache gehindert werden dürfen? Haben wir hier eine neue Variante des Mietnomadentums vor uns? Wenn ja, wundert es mich nicht, warum es um das Vertrauen ins deutsche Rechtssystem (spez. Mietrecht) so schlecht bestellt ist. Und zäumen wir die Sache doch mal ganz einfach auf:Mietsache wird von einem Unbefugten belegt, der einfach verschwindet und auch auf Aufforderung die Mietsache nicht freigibt. Was hindert den Vermieter dann daran, die Räumung selbst vorzunehmen und das Fahrzeug dann einfach an einen Ort außerhalb seines Eigentums abzuschleppen und dort zu deponieren (in diesem Fall fast im wahrsten Sinne des Wortes), z.B. auf einem öffentlichen Parkplatz, dessen Nutzung ZUNÄCHST und an sich (unabhängig vom Angemeldetsein des Fahrzeugs) eigentlich legal wäre. Sollen sich dann doch die öffentlichen Behörden darum kümmern, auf dass die Sache ihren amtlichen Weg nehme. Vermieter bzw. Hauptmieter weiß dann natürlich von nichts mehr. ("War da mal was?" )Und wenn doch, was bliebe dann? Sofortige Entfernung des abgemeldeten Fahrzeugs aus dem öffentlichen Verkehrsraum = Verschrottung? (Womit wir wieder bei Schritt 1 wären) Denn seit wann können Privatleute dazu gezwungen wären, FREMDER Leute Eigentum bei sich aufzubewahren (denn ab dem Zeitpunkt, an dem die Miete nicht mehr entrichtet wird, parkt das Fahrzeug dort UNBEFUGT!).Es kann ja doch wohl nicht sein, dass der Vermieter bzw. Hauptmieter gezwungen werden kann, das unbefugt doch stehende Objekt für den, der SEINEN Pflichten nicht nachkommt, auch noch treuhänderisch aufzubewahren! Sonst dürfte es ja wohl nicht passieren, dass bei "normalen" Mietsachen den säumigen Leuten die Bude unterm Hintern weg geräumt und gleich entrümpelt wird! Denn wenn dem doch so wäre, wäre ja z.B. jeder, der selbst einen Stellplatz anmietet, schön blöd! Einfach irgendwo auf fremdes Privatgelände abstellen und dann "Ätsch, nun findet mich mal! Ihr dürft das Auto nämlich nicht wegschaffen oder gar verschrotten, solange ihr mich nicht mit allen Fristen und sonstigem Pipapo zur Räumung offiziell aufgefordert habt!"Manchmal frage ich mich wirklich, welche Blüten die Perversion des deutschen Rechtssystems noch treiben soll!Schöne GrüßeS.PS: Warum ich mich hier so in Rage geschrieben habe? Habe z.Z. massiven Ärger mit strunzdummen, sackbequemen, zu jedem Schritt zu faulen Bauigeln, die nicht nur mir die angemieteten Privatparkplätze mit ihren Baufahrzeugen zuparken, sondern auch die übrigen dortigen Parkplätze - sehr zum Ärger der Vermieterin - nur weil das ganze Privatareal direkt gegenüber ihrer Baustelle liegt. Über mein Recht, die Fahrzeuge abschleppen zu lassen, bin ich polizeilich informiert worden, aber sowas macht nur Stress und geht ja bekanntlich aus wie das Hornberger Schießen, ist also eine stumpfe Waffe. Aber die Parallelen zum obigen Fall (bei dem der Parkplatz ja ab dem Zeitpunkt, an dem keine Miete mehr gezahlt wird, ebenfalls UNBEFUGT zugeparkt wird), sind offensichtlich. Daher die Abschlepp- bzw. Räumfrage.

Box156
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Beitrag von Box156 » Sa 22. Dez 2007, 21:52

Hey Steffen,ich weiss ja nicht ob du schon weiter gekommen bist. Aber vielleicht hilft dieser Link ja auch.http://web.public-records-now.comAnsonsten wird mir ein bisschen viel aus dem Kaffeesatz gelesen. Wenn dir am Ende der Preis fuer das Auto nicht passt, wirste ihn, wie unter "normalen Umstaenden", auch nicht kaufen. Viel Erfolg!

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Beitrag von StevieP2 » So 23. Dez 2007, 14:23

Sicher- ich muss jetzt erstmal das neue Jahr abwarten. Dann trete ich nochmal mit dem Besitzer des Stellplatzes und ehemaligen Arbeitgeber in Kontakt und versuche, den Namen und den jetzigen Wohnort des Eigentümers heraus zu bekommen... dann mit ihm in Kontakt zu treten- dann sehen wir mal weiter...Vielen Dank dennoch schonmal für die Hinweise. Ich werde hier später dann weiter berichten, was so passiert...Gruß,Steffen

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Beitrag von Altopelfreak » Do 27. Dez 2007, 13:43

Hallo zusammen,eure hier geschilderten rechtlichen Aspekte klingen ja sehr interessant, doch wenn dem so ist, dann scheint aber Theorie und Praxis hier sehr weit auseinanderzuklaffen.Bei welcher Zwangsräumung / Zwangsentrümpelung wurd denn jemals ein so komplizierter Instanzenweg eigehalten?Es gibt ja schliesslich Enrümplungsfirmen, die davon leben. Würde das hier geschilderte wochenlange gerichtliche Procedere jedes Mal strikt eingehalten, müssten die doch schnell Konkurs anmelden!Wie wäre es denn möglich gewesen, dass im Falle von Oldierolli einfach so mal zwei Oldtimer, die "irrtümlich" für eigentumsaufgegebenen Schrott gehalten, und im Falle meine Freundes eine komplette Antiquitätensammlung nur wegen einer verwechselten Kellertür unter die Räder kommt?Wären diese Gegenstände öffentlich zur Versteigerung angeboten worden, wäre es wahrscheilich gar nicht so weit gekommen.Hier bin ich wirklich mal auf den Ausgang des Rechtsstreits gespannt!Klaus

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Beitrag von Tripower » Do 27. Dez 2007, 17:06

Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 27.12.07 12:43:47Bei welcher Zwangsräumung / Zwangsentrümpelung wurd denn jemals ein so komplizierter Instanzenweg eigehalten?Bei nahezu jeder!Ohne einen vollstreckbaren Titel gibt es keine Zwangsräumung (durch den Gerichtsvollzieher). Den Titel bekommt man aber nur über den "Instanzenweg".GrußTripower
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Beitrag von rosti » Fr 4. Jan 2008, 17:18

Hallo,also ich habe im Sommer 2006 bei einer Werkstatt einen Wagen gekauft dessen Besitzer seit Jahren keine Miete mehr bezahlt hat und auch nicht mehr auffindbar war,Kfz Brief gab es auch nicht.Ich bin dann mit der Kaufquittung zur Zulassungstelle und habe ein Aufbietungsverfahren beantragt,nach ca 6 Wochen bekam ich von der Zulassungsstelle Bescheid das ich beim TÜV eine Vollabnahme machen kann und dann neue Papiere ausgestellt bekomme,seit 4/07 ist der Wagen jetzt angemeldet

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Beitrag von RA-Wilke » Fr 4. Jan 2008, 17:42

Wobei im Rahmen des Aufbietungsverfahrens hauptsächlich geprüft wird ob der Wagen als gestohlen gemeldet wurde.Hier mal ein passendes, aktuelles Urteil aus dem ADAJUR-Newsletter:Keine Dokumentation des Eigentums an einem Kfz durch Kfz-Brief man- gels öffentlichen Glaubens Die Eintragung im Kfz-Brief beweist nicht das Eigentum an einem Fahrzeug, da diesem als rein verwaltungsrechtlicher Urkunde kein öffentlicher Glaube innewohnt, sondern lediglich in Form eines Do- kuments festhält, auf wen die Zulassung eines Fahrzeugs bei der Zu- lassungsstelle läuft. (Aus den Gründen: ...Zutreffend hat das LG darauf hingewiesen, dass das Eigentum an einer beweglichen Sache nach § 929 BGB erworben wird und nach § 1006 BGB die Vermutung da- für spricht, dass der Besitzer der Sache auch deren Eigentümer ist. Die Auffassung, die Eigentümerstellung an einem Kfz ergäbe sich al- leine aus der Eintragung im KfZ-Brief, trifft nicht zu. Der Fahr- zeugbrief ist eine verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben, aus der weder zwingend auf den "Halter" des Kfz im Sinne von § 7 StVG noch auf den Eigentümer im Sinne von §§ 903, 929 BGB geschlossen werden kann. So hat auch die Zulassungsstelle nicht die privatrechtliche Rechtslage zu prüfen...). Fundstelle: VRS,113/07 209

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Beitrag von Tripower » Sa 5. Jan 2008, 11:43

So ist es!Es ist nämlich ein weit verbreiteter Irrglaube, daß der Inhaber des Fahrzeugbriefes, bzw. der eingetragene Halter, "automatisch" auch der Eigentümer ist. Dem ist aus vorstehend dargelegten Gründen eben nicht so!Wenn sich im von "rosti" beschriebenen Fall der ursprüngliche (und eigentliche) Eigentümer irgendwann mal meldet und die Herausgabe des Fahrzeugs verlangt, wird er wohl Erfolg haben, denn "rosti" fehlt nicht nur das Eigentum, sondern auch das sog. "Recht zum Besitz" an besagtem Fahrzeug.GrußTripower
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Beitrag von 1300VC » Sa 5. Jan 2008, 20:57

Zitat:Original erstellt von Tripower am/um 05.01.08 10:43:02So ist es!Es ist nämlich ein weit verbreiteter Irrglaube, daß der Inhaber des Fahrzeugbriefes, bzw. der eingetragene Halter, "automatisch" auch der Eigentümer ist. Dem ist aus vorstehend dargelegten Gründen eben nicht so!Genau, glauben nämlich in dem Beitrag hier "Habe Oldtimer ohne Papiere-wie gehts weiter?"http://forum.oldtimer-info.d...ssages.afp?xid=905668auch nicht alle.....

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