Vergessenes Auto.... wie vorgehen ?

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Altopelfreak
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Vergessenes Auto.... wie vorgehen ?

Beitrag von Altopelfreak » Mi 19. Dez 2007, 13:36

Also hier geht doch einiges nicht mit rechten Dingen zu!Wie kommt Ihr überhaupt auf die verwegene Idee, dass der Eigentümer eine Autos, das seit Jahren auf einem Platz steht, für welchen ordnungsgemäss Miete gezahlt wird, kein Interesse mehr daran hätte?Ist ein längerer Auslandsaufenthalt schon ein Indiz für eine sog. "Eigentumsaufgabe"?Ich habe immer mehr den Eindruck, dass die Preussen bei solchen Zwangsmassnahmen immer schneller bereit sind zu schiessen, wie z.B. der Fall von Oldierolli gezeigt hat.Was steckt dahinter??Vor ein paar Wochen hat ein Freund von mir eine wertvolle Antiquitätensammlung verloren, weil seine Kellertür bei einer Zwangsräumung angeblich mit der des Nachbarn verwechselt wurde!Als der Irrtum bemerkt wurde, hatte die Entrümplungsfirma bereits alles verschrottet bzw. verhökert. Der Hauseigentümer verweist an seine Haftpflichtversicherung und mein Freund muss nun mühsam den Wert jedes einzelnen Teils nachweisen. Ob er seinen Verlust wenigstens in Geld je voll ersetzt bekommt, erscheint mir sehr ungwiss.Jedem von uns, der zb. Ersatzteile in gemieteten Räumen gelagert hat, kann dies passieren. Und niemand kann täglich nachschauen, ob noch alles da ist.Doch bedeutet das schon "Eigentumsaufgabe"?Ich werde in solchen Fällen den Verdacht nicht los, ob da nicht Absicht dahinter steckt!Klaus

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Beitrag von Tripower » Mi 19. Dez 2007, 13:42

Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 19.12.07 12:36:46Doch bedeutet das schon "Eigentumsaufgabe"?EigentumsaufgabeGibt der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz einer beweglichen Sache auf (z. B. bewusstes Liegenlassen), so verliert er das Eigentum; die Sache wird herrenlos und unterliegt dem Aneignungsrecht (§ 959 BGB, sog. Dereliktion). Die E. ist - anders als die Aneignung - ein Rechtsgeschäft, setzt also insbes. Geschäftsfähigkeit des Aufgebenden voraus. Auch das Eigentum an einem Grundstück kann - ohne Rücksicht auf die fortbestehenden, hieran begründeten Grundstücksrechte - durch Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt und Eintragung des Verzichts im Grundbuch aufgegeben werden (§ 928 BGB).(Quelle: Creifelds Rechtswörterbuch)
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Beitrag von Altopelfreak » Mi 19. Dez 2007, 14:11

@RKVWas hat jetzt Deine Frau und ihre Reaktion au Szenen in Arztserien mit diesem Thema zu tun? Klaus

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Beitrag von Gordini » Mi 19. Dez 2007, 14:17

Er wollte uns damit sagen, seine Frau ist Ärztin oder Patient. GrüßeChristoph

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Beitrag von StevieP2 » Mi 19. Dez 2007, 14:24

Hier wird einiges falsch verstanden:der Platz, auf dem das Auto seit Jahren steht, gehört dem ehemaligen Arbeitgeber des jetzt wohl in den USA lebenden Eiogentümers. Er bezahlt auch seit Jahren die Mietkosten und hat sich halt auch aus Faulheit ewig nicht darum gekümmert, dass sein ehemaliger Mitarbeiter auf dem Firmenparkplatz einfach den Wagen stehen gelassen hat...Der Fahrzeugeigentümer hat seit Jahren für diesen Stellplatz nichts bezahlt. Deshalb meine Frage, ob dadurch der ehemalige Arbeitgeber nicht jetzt auch in der Lage ist, mir das Auto zu verkaufen ?Gruß,Steffen

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Beitrag von Gordini » Mi 19. Dez 2007, 14:27

Ja natürlich ist er das, das war doch die ganze Zeit gemeint. GrüßeChristoph

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Beitrag von 1300VC » Mi 19. Dez 2007, 14:32

Zitat:Original erstellt von Tripower am/um 19.12.07 11:08:01Es ist schon immer mal wieder amüsant, was hier so für juristisches Habwissen, bzw. Unwissen verbreitet wird @ Tripower,es wäre schöner und für alle lehrreicher, wenn Du genauer präzisieren könntest, welche/durch wessen Aussagen Halb- oder Unwissen verbreiten(t)(werden). .....als Fachmann !So weiß ich nämlich nicht genau, ob Du auch meine Aussage zu dem Thema meinst, aber genau so ist es passiert in dem von mir geschilderten Fall.Vollstreckungsbescheid(nach Fristsetzung/Aufforderung zu Begleichung der säumigen Mietzinssumme), Zwangsvollstreckung(nach Titelerwerb bei Gericht) mittels Verwertung durch öffentl. Versteigerung, Erwerb bei Auktion.Die Urkunde, welche den ordnungsgemäßen Erwerb absicherte, ausgestellt durch den Auktionator, habe ich noch immer hier liegen als Kopie, nach dem ich das Auto mittlerweile selbst weiter verkauft habe. Chris.Beitrag geändert:19.12.07 13:47:37

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Beitrag von Tripower » Mi 19. Dez 2007, 14:38

Zitat:Original erstellt von StevieP2 am/um 19.12.07 13:24:18Der Fahrzeugeigentümer hat seit Jahren für diesen Stellplatz nichts bezahlt. Deshalb meine Frage, ob dadurch der ehemalige Arbeitgeber nicht jetzt auch in der Lage ist, mir das Auto zu verkaufen ?Wenn der Arbeitgeber (er ist wohl selbst Mieter des Stellplatzes und hat diesen dem Fahrzeugeigner überlassen) des Stellplatz an den Fahrzeugeigner vermietet hat und der Mieter mit den Mietzahlungen säumig ist, dann kann er wie vorstehend von mir ausgeführt verfahren.Hat er ihn unentgeltlich überlassen, dann muß er den Fahrzeugeigner zunächst unter Fristsetzung zur Räumung des Platzes auffordern. Nach fruchtlosem Fristablauf kann er auf Räumung klagen und ein ggf. erstrittenes Urteil im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen. Dabei kommt es u.U. auch wieder zur Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. Ein eigenmächtiges Verwerten des Fahrzeugs durch den Mieter oder Eigentümer des Stellplatzes ist grundsätzlich nicht zulässig.Tripower
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Beitrag von 1300VC » Mi 19. Dez 2007, 14:41

Zitat:Original erstellt von StevieP2 am/um 19.12.07 13:24:18Deshalb meine Frage, ob dadurch der ehemalige Arbeitgeber nicht jetzt auch in der Lage ist, mir das Auto zu verkaufen ?Nein, er müsste, wie im obigen Fall von mir beschrieben, erst dem Mietzinssäumigen eine Zahlungsfrist setzen, sofern nicht bereits andere, dadurch überfällige Fristen bereits versäumt worden sind und dann den von Tripower in Fachchinesisch und von mir in Kurzform verfassten Weg gehen:Vollstreckungstitel bei Gericht erreichen; Vollstreckung ankurbeln z.B. durch Auktion, bei dieser dann erwerben. Wobei natürlich bei Auktionen auch andere Personen mitbieten können.... . Ein direkter Verkauf geht wohl rechtlich sauber nicht, da der Vermieter nicht die Eigentumsrechte an der Pfandsache(Auto) selbst, sondern nur am Mietobjekt(Abstellplatz) besitzt. So habe ich das in fachchinesisch ausgedrückt verstanden.Chris.

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Beitrag von Tripower » Mi 19. Dez 2007, 14:48

Zitat:Original erstellt von 1300VC am/um 19.12.07 13:41:39Vollstreckungstitel bei Gericht erreichen (...) Aber genau das ist die größte Hürde und i.d.R. mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Zudem muß man mit ca. 12 Monaten Verfahrensdauer bis zur Vollstreckung rechnen.Übrigens: Das "Fachchinesisch" hilft dabei, sich exakt auszudrücken und Mißverständnisse wegen unpräziser Wortwahl oder Formulierung zu vermeiden (z.B. Besitz ./. Eigentum).Mit chinesischem GrußTripower
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