Zulassung nur noch am Hauptwohnsitz möglich
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- Sierra
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Sicher? Sixt-Autos sind in München angemeldet. Wie schauen denn die Sonderkonditionen aus? Kann mir nicht vorstellen, daß Gemeinden Sonderrabatte für Autovermieter bei der Gewerbesteuer einräumen. Und wo könnten sie sonst?GrußMichael
- oldsbastel
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Zitat:Original erstellt von Sierra am/um 04.12.07 18:39:50Kann mir nicht vorstellen, daß Gemeinden Sonderrabatte für Autovermieter bei der Gewerbesteuer einräumen.Es gab hier vor 3 oder 4 Jahren in Deutschland ein Dorf, dass keinerlei Gewerbesteuer erhoben hat. Daraufhin haben dann etliche, auch namhafte Firmen, ihren Sitz dorthin verlegt. Allerdings sind die anderen Kommunen dagegen Sturm gelaufen, bis diese Steuerpolitik dann, glaube ich, gerichtlich verboten wurde. Das Ganze ging damals auch durch die Presse. Ich meine, der Ort würde irgendwo in Ossiland liegen (kann mich aber nicht erinnern).
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Das war Norderfriedrichskoog.Mittlerweile wurde aber der Hebesatz per Gesetz auf 200% angehoben (bundesweit, nicht nur dort).Ulli
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Zulassung nur noch am Hauptwohnsitz möglich
Zitat:Original erstellt von Sierra am/um 04.12.07 18:39:50Sicher? Sixt-Autos sind in München angemeldet.GrußMichaelGerade die Sixt-Autos waren lange Jahre nicht in München gemeldet.Ich hatte jahrelang immer eine dreistellige Buchstabenkombination (Anfang) auf den Autos.Letzten zwei Sixt (dieses Jahr)hatte einer eine M und einer ein holländisches Kennzeichen.GrußBJ43Beitrag geändert:04.12.07 20:42:27
- Sierra
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Ich bin letztes WE an einer Sixt-Vertretung in Garmisch vorbeigefahren und alle dort an der Straße sichtbaren Fahrzeuge hatten ein M-Kennzeichen.Auf was für einen Schmarrn man manchmal achtet. Okay, natürlich gibt es bei der Gewerbesteuer teurere und billigere Kommunen, aber Sonderkonditionen für bestimmte Branchen kann ich mir nicht vorstellen. Oder hab ich was verpaßt und sollte die Branche wechseln? GrußMichaelBeitrag geändert:05.12.07 08:48:42
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Ventilo hat es auf den punkt gebracht:Es muss ja nicht das Ferienhaus an der ordesee sen (klingt ja nach reich, höre schon wieder Euren ewigen Neid heraus!)Nein viel naheliegenders Beispiel: Du wohnst bei Deiner Familie in Stuttgart, arbeitest die Woche über in Berlin und kaufst Dir dort einen gebrauchten, aber angemedeten Alltags-Golf, um z.B. Freitagsabends zum Bahnhof oder Flughafen zu kommen.Ist doch Schwachsinn hoch drei, mit Papieren und Schildern im Flieger nach Stuttgart zu reisen, einen Tag Urlaub (oder zwei, weil auf der Doppelkarte der alte wohnsitz eingetragen war) zu opfern, nur damit in Berlin ein Auto mit Stuttgarter Kennzeichen rumfährt, das seine neue "Heimat" nie zu sehen bekommt!Ich möchte jetzt einfach mal wissen, ob es für solche Fälle Anspruch auf Sonderregelungen gibt!Klaus
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Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 05.12.07 09:09:30Nein viel naheliegenders Beispiel: Du wohnst bei Deiner Familie in Stuttgart, arbeitest die Woche über in Berlin ...Ist doch Schwachsinn hoch drei, mit Papieren und Schildern im Flieger nach Stuttgart zu reisen, Eigentlich ist das schon der Schwachsinn, denn in solchen Fällen zieht man um.
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Führt zwar weiter ins OT, aber heißt das, dass die Vorschrift, wonach ein Fachzeug an seinem "regelmäßigen Standort" (sprich: überwiegenden bis ständigen StandorT) zuzulassen ist, damit aufgehoben ist?Erstaunlich, wie schnell sich das Recht ins Gegenteil verkehrt, wenns um's liebe Geld geht ...
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Hallo erstmal,früher war es mal interessant für Vermieter ihre Flotte an einem Standort zu melden welcher Versicherungstechnisch günstig eingestuft war, KFZ Steuer ist eh überall gleich, Beispiel war Inter Rent mit Anmeldung auf SHG.Heute bekommen Gewerbetreibende, ergo auch Vermietfirmen bei den Versicherungen sogenannten Flottenrabatt und es ist völlig egal wo die Fahrzeuge gemeldet sind und dann so spielt es auch keine Rolle mehr zu welcher Risikoeinstufung die jeweilige Gegend gehört, denn auch die Tatsache die Autos nicht nur in dieser Gegend anzutreffen leuchtet auch einer Versicherung ein.Zur Anmeldung kenne ich die Variante beim SVA eine "Ortsfremde" Zulassung durchzuführen. Wenn ich in München überwiegend meinen Aufenthaltsort habe und meinen Wohnsitz in Hamburg ist es durchaus möglich die Hamburger Zulassung in München durchzuführen. Dazu wird das Kennzeichen nebst aller erforderlichen Unterlagen vom SVA München in Zusammenarbeit mit dem SVA Hamburg in Hamburg erstellt, Kennzeichen können durchaus auch in München geprägt werden und vor der Ausgabe in München fertiggestellt (z.B.: Plaketten kleben).Es dauert nur etwas länger und kostet einen Verwaltungskostenanteil (weiss derzeit nicht wieviel, kann auch unterschiedlich sein) und kann bei jedem SVA erfragt werden.Dieses funktioniert schon seit vielen Jahren und selbst habe ich es auch schon praktiziert, hat damals allerdings glatte 2 Wochen gedauert.Fragen beim SVA kostet keine Gebühren, noch nicht .Ich fahre(fragend beim SVA)freundlich grüssender ka
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Zulassung nur noch am Hauptwohnsitz möglich
Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 05.12.07 09:09:30Ist doch Schwachsinn hoch drei, mit Papieren und Schildern im Flieger nach Stuttgart zu reisen, einen Tag Urlaub (oder zwei, weil auf der Doppelkarte der alte wohnsitz eingetragen war) zu opfern, nur damit in Berlin ein Auto mit Stuttgarter Kennzeichen rumfährt, das seine neue "Heimat" nie zu sehen bekommt!Es ist Schwachsinn "hoch4", daran zu denken, sich selbst mittels Flieger auf den Weg zu machen. Für eine Servicegebühr von max. ca. 50,-- macht es Dir ein Zulassungsdienst ---> von Berlin aus !! Inklusive Postweg ist dann alles in spätestens 4 Tagen erledigt; im Gegensatz zum Amtshilfeverfahren, welches er ka erwähnt hat (14 Tage).Nein, es gibt keine Ausnahmen punkto (Haupt)Wohnsitz.Oder Du tauschst die Anmeldung von Haupt- und Zweitwohnsitz; falls sich Dein Lebensmittelpunkt eben örtlich verändert hat.Die Frage mit Sixt verstehe ich nicht: Was haben Privatwohnsitze mit Firmenstandorten zu tun ?Wenn Fa. X mit Stammsitz in Y am Ort Z einen Filialbetrieb angemeldet hat, kann sie natürlich in Z weiterhin zulassen.Vertauscht ihr hier etwa (Privat)Hauptwohnsitz mit Gewerbestandort ?? Chris.Beitrag geändert:05.12.07 09:50:07