Zulassung nur noch am Hauptwohnsitz möglich
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- Wohnort:Fritzlar [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 03.12.07 22:40:25@ oldsbastel, das Gericht konnte keine "vernünftigen" Gründe nennen.Mag sein, dass dir die Begründung nicht gepasst hat, aber von einer begründungslosen Ablehnung bei Gerichten habe ich noch nie gehört. Das wäre ja ganz was Neues.Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 03.12.07 22:40:25Mein Anwalt (allerdings kein Fachanwalt für Verwaltungsrecht)Sorry, aber da kann ich nur sagen: "www.gelitten.de"! Sowas macht man einfach nicht! Ich gehe nicht zu einem Feld-, Wald- und Wiesen-Anwalt, wenn es um solche Verfahren geht! Nicht ohne Grund sitzt unser Anwalt, den wir für solche Dinge einspannen, 500 km von uns entfernt.Beitrag geändert:04.12.07 11:43:26
Zulassung nur noch am Hauptwohnsitz möglich
Es ist doch ganz klar, die Behörde geht erst einmal von einer OWi aus. Da die Menschen aber über einen Mund verfügen können sie die Sachlage schildern und dann passieren meistens nix. Arschlöcher gibt es überall, sowohl als auch.GrüßeChristoph
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Zitat:Original erstellt von Sierra am/um 04.12.07 11:28:49Es bleibt dabei: TÜV überziehen, auch wenn das Fahrzeug die Garage nicht verläßt, führt bei Ab- oder Ummeldung zu Bußgeld.Falsch. Das ist eine pauschale Fehlinformation.Chris.P.S. Nenne mir doch bitte die Zulassungsstelle, welche Dir eine Ummeldung mit abgelaufenem TÜV durchführt. Das würde ich zu gerne sehen. Beitrag geändert:04.12.07 13:03:15
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So, jetzt sind wir aber reichlich vom Thema abgekommen!Halten wir mal fest: Der Stadtsäckel braucht heutzutage jeden Cent, so daß manche Behörden versuchen, Bußgelder zu schröpfen, wo sie nur irgendwie können. Aber nicht überall ist das so.Zurück zur Anmeldung am Hauptwohnsitz:Mir erscheint diese neue Regelung in vielen Fällen praxisfremd, um nicht zu sagen inpraktikabel und hätte gerne Meinungen und Erfahrungsberichte dazu.Mein Beispiel mit den Feinsaubzonen war ja nur e i n mögliches Szenario, wo in diesem Punkt Konfliktpotential lauert.Klaus
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Zulassung nur noch am Hauptwohnsitz möglich
Was soll denn nun so schlimm sein wenn das Fzg auf den Hauptwohnsitz angemeldet werden muss und nicht auf den Zweitwohnsitz??Das mit der Feinstaubzone ist doch auch kein Grund, wenn ich in einer Verkehrsberuhigten Zone wohne, für LKW gesperrt, kann ich doch auch einen LKW auf mich zulassen, ja noch verrückter wird es wenn ich noch nicht mal einen passenden Führersschein habe. GrußNorbert
unnötiges Wissen: Trüffelschweine fressen wärend ihrer Ausbildung Trüffel im Wert von 15000€
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Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 04.12.07 13:10:43Zurück zur Anmeldung am Hauptwohnsitz:Mir erscheint diese neue Regelung in vielen Fällen praxisfremd, um nicht zu sagen inpraktikabel und hätte gerne Meinungen und Erfahrungsberichte dazu.Was willst Du eigentlich dazu hören ?Fakt ist, daß man seit geraumer Zeit nur noch am Hauptwohnsitz sein/e Fahrzeug/e zulassen darf. Damit die Flucht aus teuren Versicherungsgebieten/Regionalklassen unterbunden sowie die Kfz-Steuer am Hauptwohnsitz entrichtet wird.Was soll also berichtet werden? Egal, welches Mobil Du zulassen willst, geht nur noch am HW. Umweltzonen spielen bei der Zulassung keine Rolle.Chris.
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Das könnte aber problematisch sien, wenn z.B. ein Hamburger in Bayern am Wochenende einen Gebrauchtwagen für sein Ferienhaus im Allgäu kauft und das (wie allgemein üblich) innerhalb von einer Woche ummelden möchte.Das Auto stünde dann tagelang ohne Nummernschilder 'rum, weil er ja erst an einem Werktag nach HH und zurück muß.Ich sehe da auch jede Menge Probleme.
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Zitat:Was soll also berichtet werden? Egal, welches Mobil Du zulassen willst, geht nur noch am HW. Umweltzonen spielen bei der Zulassung keine Rolle.Chris.Hallo Chris, es wäre zu einfach, es muß doch irgendwie komplizierter gehen?! Nur wie? GrüßeChristoph
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Zitat:Original erstellt von ventilo am/um 04.12.07 15:09:19Das könnte aber problematisch sien, wenn z.B. ein Hamburger in Bayern am Wochenende einen Gebrauchtwagen für sein Ferienhaus im Allgäu kauft und das (wie allgemein üblich) innerhalb von einer Woche ummelden möchte.Das Auto stünde dann tagelang ohne Nummernschilder 'rum, weil er ja erst an einem Werktag nach HH und zurück muß.Ich sehe da auch jede Menge Probleme.Hi Christoph, ja, ja, immer diese Probleme....Ein Hamburger, der in Bayern ein Ferienhaus hat, wird dieses bestimmt nicht ohne eine Garage haben. So ist das üblich hier in Bayern, da wo man kleine, billige Ferienhäuser an so kleinen Wassertümpeln wie dem Starnberger- oder Ammersee hat. Und in einer Garage, da hat so ein Auto auch keine Angst, ohne die beschützenden Nummernschilder zu stehen. Selbst am Chiemsee ist es nicht anders...Übrigens: Es gibt auch sowas wie bundesweite Zulassungsdienste. Die lassen sogar einem Münchner Autoverkäufer ein Fahrzeug in Lübeck zu, ohne daß dieser Urlaub machen muß..... Es soll auch Leute geben, die haben für solche Nichtigkeiten Personal....Chris.Beitrag geändert:04.12.07 16:47:55
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Zitat:Fakt ist, daß man seit geraumer Zeit nur noch am Hauptwohnsitz sein/e Fahrzeug/e zulassen darf. Damit die Flucht aus teuren Versicherungsgebieten/Regionalklassen unterbunden sowie die Kfz-Steuer am Hauptwohnsitz entrichtet wird.Was soll also berichtet werden? Egal, welches Mobil Du zulassen willst, geht nur noch am HW. Umweltzonen spielen bei der Zulassung keine Rolle.Chris.Hallo Chris,bitte erklären.Firmen z.B. Autovermieter melden ihre Flotte nichtzwangsläufig am Stammsitz der Firma an, sondern dort,wo sie von den Kommunen Sonderkonditionen erhalten.GrußBJ43