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Hab nie gesagt das ich mich nicht dagegen Wehre - wir Münchner haben das Thema Umweltzone für Youngtimer und Alltagskutschen nach wie vor aufn Programm..Ausserdem denke ich ohne die Aktionen zum Thema hätte es diese Ausnahmen gar ned gegeben...Beitrag geändert:03.12.07 16:08:50
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Also, ich bin doch einigermassen verwundert über eure Behörden- und Obrigkeitsgläubigkeit!!!Das von mir zitierte Beispiel mit dem abgelaufenen TÜV ist nun einmal Tatsache!Und es wurde auch schon mehrfach über solche Fälle berichtet, z.B "Dicker Hund" in OM und nicht zuletzt hier im Forum (stimmts, ID19?).Nebenbei: Schaut euch doch an, was oldierolli-Rolf passiert ist:"Wehret den Anfängen!" Das gilt auch hier!Klaus
- Sierra
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Natürlich ist das mit dem TÜV Tatsache. Hat das einer hier bestritten?
- oldsbastel
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Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 03.12.07 16:14:12Also, ich bin doch einigermassen verwundert über eure Behörden- und Obrigkeitsgläubigkeit!!!Das von mir zitierte Beispiel mit dem abgelaufenen TÜV ist nun einmal Tatsache!Und es wurde auch schon mehrfach über solche Fälle berichtet, z.B "Dicker Hund" in OM und nicht zuletzt hier im Forum (stimmts, ID19?).Nebenbei: Schaut euch doch an, was oldierolli-Rolf passiert ist:"Wehret den Anfängen!"Das gilt auch hier!KlausWenn ich natürlich schon beim Euro-Kennzeichen den Untergang des Abendlandes vermute, dann ist der Rest nicht weiter verwunderlich.Mit meiner strikten Ablehung des öffentlichen Dienstes und einer in weiten Bereichen anarchistischen Grundeinstellung bin ich mit Sicherheit nicht obrigkeitsgläubig. Allerdings muss man auch mal die Kirche im Dorf lassen.Politische Verwaltungsgerichte gibt es nicht. Wenn Rolf nicht klagt, weil er keine Rechtsschutzversicherung hat, dann ist das sein Problem. Er kann durchaus auch ohne RSV klagen. Das verbietet ihm niemand. Wenn er der Meinung ist, dass ihm das finanzielle Risiko ohne RSV zu hoch ist, dann ist das seine Entscheidung. Das Gericht wird ihm schon eine Begründung geliefert haben, warum es die Klage für aussichtslos hält. Wenn ich natürlich die Durchsetzung meiner Ansrüche davon abhängig mache, ob andere bereit sind, für mich das damit verbundene Risiko zu tragen, dann kann ich dazu nur sagen:Typisch DeutschBeitrag geändert:03.12.07 16:53:11
- Sierra
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Burkhard, Du weißt genau, daß auf hoher See und vor Gericht alles in Gottes Hand liegt. Auch wenn Dir der Spruch wegen Gott nicht gefällt, es ist einfach so. Tausch den Kerl halt gegen was anderes aus. Es werden täglich Urteile produziert, die kein vernünftig denkender Mensch nachvollziehen kann.
- oldsbastel
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Michael,soweit richtig. Nur haben wir öfter mit Verwaltungsgerichten zu tun und einen Juristen im Bunde, der sich ständig mit VGs rumschlägt. Wenn es eine neutrale Gerichtsbarkeit in diesem Lande gibt, dann sind es wohl die VGs.Aber abgesehen davon haben die Urteile nichts damit zu tun, dass Rolf nur klagen will, wenn ein anderer das Risiko trägt. Der Klageweg steht ihm grundsätzlich auch ohne Versicherung offen. Er muss dann im Zweifelsfall halt zahlen.Ich bin davon überzeugt, dass das VG Rolf schon mitgeteilt haben wird, warum es die Klage schon im Vorfeld für aussichtslos hält. Und dieser Grund wird mit Sicherheit keinen politischen Hintergrund haben.Beitrag geändert:03.12.07 17:51:31
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Zitat:Original erstellt von Sierra am/um 03.12.07 16:37:29Natürlich ist das mit dem TÜV Tatsache. Hat das einer hier bestritten?Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 03.12.07 16:14:12Also, ich bin doch einigermassen verwundert über eure Behörden- und Obrigkeitsgläubigkeit!!!Das von mir zitierte Beispiel mit dem abgelaufenen TÜV ist nun einmal Tatsache!Ja, ich. Denn wer nicht lesen kann, ist selbst schuld.Es ist Tatsache, daß nichts, gar nichts passiert, wenn niemand mein Auto mit abgelaufener Plakette zu Gesicht bekommt. Wie heißt es weiter oben so schön:"Wenn die HU abgelaufen ist und Dein Auto in der verschlossenen, nicht einsehbaren Garage steht, wirst Du auch keine Verwarnung/Bußgeld bekommen."Nur wenn mal ein Schupo oder sonst ein Denunziant Dein Auto augenschenlich zu Gesicht bekommt, kann er eine Verwarnung/Bußgeld anleiern. Sonst nicht.Sonst ist es nämlich nur Panikmache. Wenn ich soviel Schiß hätte, würd ich erst gar nicht morgens früh aufstehen. Weil vielleicht mein Nachbar mich wegen Falschpinkeln anzeigen könnte.Chris.Beitrag geändert:03.12.07 20:30:25
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Zitat:Es ist Tatsache, daß nichts, gar nichts passiert, wenn niemand mein Auto mit abgelaufener Plakette zu Gesicht bekommt. Wie heißt es weiter oben so schön:"Wenn die HU abgelaufen ist und Dein Auto in der verschlossenen, nicht einsehbaren Garage steht, wirst Du auch keine Verwarnung/Bußgeld bekommen."Nur wenn mal ein Schupo oder sonst ein Denunziant Dein Auto augenschenlich zu Gesicht bekommt, kann er eine Verwarnung/Bußgeld anleiern. Sonst nicht.Sonst ist es nämlich nur Panikmache. Wenn ich soviel Schiß hätte, würd ich erst gar nicht morgens früh aufstehen.Weil vielleicht mein Nachbar mich wegen Falschpinkeln anzeigen könnte.Chris.Genau so ist es, nix passiert! Mein Auto stand auf einem privaten Stellplatz fünf Jahre ohne TÜV normal zugelassen, ich wollte eben das alte Kennzeichen nicht verlieren. Einschließlich fuhr ich mit dem Wagen zur Halle, dort wurde er restauriert, es vergingen weitere zwei Jahre. Nach insgesamt sieben Jahren fuhr ich zum TÜV und machte eine neue HU.Alles halb so wild.GrüßeChristophPs. Wer von Euch ist schon mal zur Wache gegangen und hat nach einer Sondergenehmigung gefragt? Es geht tatsächlich, nur man darf den Bullen nicht zu blöd kommen und darf nicht um den heißen Brei reden. Sie können nämlich eine einmalige Sondergenehmigung für eine direkte Fahrt ausstellen. Das Fahrzeug ist versichert, die Steuer ist bezahlt, man muss nur als Halter eine Erklärung bezüglich der technischen Sicherheit abgeben. F-E-R-T-I-G!GrüßeChristoph
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@ oldsbastel, das Gericht konnte keine "vernünftigen" Gründe nennen. Hierzu werde ich unter dem Thema "WEHRET.." in den nächsten Tagen mehr schreiben. Mein Anwalt (allerdings kein Fachanwalt für Verwaltungsrecht) hatte mit derartiger "Amtsgerichts"-Mentalität nicht gerechnet. ABER AB JETZT GNADE GOTT ALLEN AMTSTYPEN, die nicht das rechtliche Niveau des BGH, BVerfG oder BVerwG besitzen in allen künftigen aktuellen Fragen. Jetzt muss ich NICHT MEHR DIPLOMATISCH sein. Und was das heißt, haben immer solche zu spüren bekommen, die mit einem arroganten Lächeln auf mich ZUkamen, denn es ist ihnen meist nicht gut BEkommen. (z.B. die TV-Sendungen, Zeitungsartikel oder reales Federnlassen). Kämpferischen Gruß. Rolf
- Sierra
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Sobald Du mit abgelaufenem TÜV Dein Auto oder Anhänger oder sonstwas stillegen willst, werden die von Amts wegen tätig und drücken Dir 'ne Strafe auf. Wenn Du die Karre jahrelang wegsperrst und schön Steuern zahlst (okay, nicht bei Sportanhänger) wird da natürlich niemand tätig. Da dieses Thema hier im Forum bereits genügend behandelt wurde und es sich bei allen Beiteiligten um ständige Mitleser handelt, konnte man wohl nicht von galoppierender Amnesie ausgehen. Es bleibt dabei: TÜV überziehen, auch wenn das Fahrzeug die Garage nicht verläßt, führt bei Ab- oder Ummeldung zu Bußgeld. Ebenso, wenn ein Behördi von der Straße aus erkennen kann, daß der TÜV abgelaufen ist (z.B. offenstehende Garage).GrußMichael