Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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docford
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Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

Beitrag von docford » Fr 16. Nov 2007, 20:59

Im Rahmen von Sportveranstaltungen (z.B. Transporte von und zu Autorennen) dürfen LKW auch Sonntags fahren. Dies sollte im Rahmen eines Oldie-Meeting auch zutreffen, oder ?

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ventilo
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Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

Beitrag von ventilo » Fr 16. Nov 2007, 22:50

Diese Regelung ist mir neu - hast Du dafür eine Quelle?

docford
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Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

Beitrag von docford » Fr 16. Nov 2007, 23:47

nee, ist uralt oder hast du schon mal die Sattelschlepper von McLare, Ferrari und Konsorten brav am Sonntagabend in Hoggeheim warten sehen ?Mein Spediteur http://www.dasautoblog.com/2.../auto-transporte.html macht das immer so wenn wir am Sonntag vom Ring oder sonstwo nach Hause fahren, und der wird es würde es bestimmt nicht tun wenn er dafür Ärger bekäm.

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Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

Beitrag von uwm121 » Fr 16. Nov 2007, 23:52

Der sieht aber stark nach 7,5 t aus...Grüße

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ventilo
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Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

Beitrag von ventilo » Sa 17. Nov 2007, 00:05

Auszug aus §30 StVO:(3) 1An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. 2Das Verbot gilt nicht für1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,1a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),2. die Beförderung von a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,3. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,4. Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. 2Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.Von Sportveranstaltungen lese ich da nix.

Derby special
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Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

Beitrag von Derby special » Sa 17. Nov 2007, 10:19

Vor ein paar Wochen, nach dem Jochpassrennen (Sonntag Nachmittag) - hat die Allgäuer Polizei alle abfahrenden Gespanne (Sprinter, Transit, vor allem aber Geländewagen mit Anhänger) kontrolliert. Diejenigen, welche LKW-Zulassung für ihre Zugfahrzeuge hatten (besonders scharf waren die da auf Geländewagen), bekamen ein Ticket wegen Verstosses gegen das Sonntagsfahrverbot. Ich nehme also mal an, das es da keine Ausnahmen gibt. Der Laster oben ist sicherlich ein 7,5 Tonner - den Betrifft es nicht, solange er keinen Anhänger zieht.Was Mclaren etc. betrifft - da gibts vielleicht Sondegenehmigungen, keine Ahnung, ansonsten aber glaube ich nicht an die Sportveranstaltungsstory - sonst häät ich den Defender schon längst als LKW umgetypt.Da wir aber nach den Rennen etc. nicht erst bis Sonntag Nacht wartenwollen, ist das uninteressant.Wenn es da was an Ausnahmeregelung gibt - schreib doch mal, wo man sowas herbekommt.Grüße,Ralf

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Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

Beitrag von docford » Sa 17. Nov 2007, 11:40

und was ist mit alle den Pferde LKW's die nach den reitunieren am Sonntagabend unterwegs sind ? Fallen die unter §30 StVO Abz.2 ?Nee, ehrlich es gibt eine Ausnahmeregelung für Sportveranstaltungen.

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Sierra
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Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

Beitrag von Sierra » Sa 17. Nov 2007, 11:49

Soweit ich weiß, gibt es auch eine Ausnahme für Messegut. GrußMichael

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Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

Beitrag von 1300VC » Sa 17. Nov 2007, 11:53

Es gibt für solche Zwecke (Motorsport/Reitsport) Ausnahmegenemigungen, welche jährlich neu beantragt werden müssen. Wie sollten ansonsten legal z.B. Reitpferde nach Veranstaltungen wieder heimkönnen.Natürlich lassen die Ämter sich diese vergüten.....Chris.

Derby special
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Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

Beitrag von Derby special » Sa 17. Nov 2007, 14:05

Ist klar - genau das meinte ich, daß man wieder mal eine (natürlich kostenpflichtige) Ausnahmegenehmigung braucht und am Amt vorsprechen muß (=darf). Allerdings sind ja viele Pferdetransporte a) hinter PKW bzw. Geländewagen(dann halt nicht als LKW zugel.- meistens sinds ja welche mit hinteren Seitenfenstern, d.h. die können schon mal gar nicht als LKW laufen), oder b) in Spezialtransportern, z.t. auch nur 7,5t - dann ists ja kein Problem.Nur, wenn ich jetzt aufs Amt gehe und sage, ich will eine Ausnahmegenehmigung für meinen Geländewagen, welcher aus Steuergründen als LKW läuft, damit ich am Wochenende mein historisches Rennfahrzeug vom Event heimfahren darf - ich glaube, daß man da bestimmt amtsseitig viel Verständnis erntet... Grüße,Ralf

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