EILT!! ! Frage zu Kennzeichen an Fahrradträger

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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GP700
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Beitrag von GP700 » Sa 28. Jul 2007, 07:43

Hallo allerseits,ich habe an meinen Alltagswagen eben einen Heckträger für 2 Fahrräder montiert. Nun ist das Kennzeichen durch die Fahrräder verdeckt und ich muss ein Drittkennzeichen am Fahrradträger anbauen. Darf ich das auf die Schnelle aus Holz und Farbe selbst herstellen oder muss ich vor der Abfahrt heute Früh noch zum Schildermacher???Vielen Dank für eine (schnelle) Antwort,herzliche Grüße aus der Eifel, RenéBeitrag geändert:28.07.07 07:51:33

er ka
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Beitrag von er ka » Sa 28. Jul 2007, 08:03

Hallo Rene,ich kann mich täuschen, aber nach meinem Wissen sind "selbstgemalte" Kennzeichen nicht zulässig, schraube oder klemme doch das originale einfach um solange der Träger montiert ist.Ich fahre(einfach)freundlich grüssender ka

GP700
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Beitrag von GP700 » Sa 28. Jul 2007, 08:06

Danke Ronald, aber dann ist doch kein Kennzeichen mehr am Fahrzeug, sondern nur noch am "Anhänger". Darf das denn?

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Gerrit
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Beitrag von Gerrit » Sa 28. Jul 2007, 08:39

§ 60 Abs. 5b StVZO:"Wird das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung - auch nur teilweise - verdeckt, so muß am Fahrzeug oder am Ladungsträger das amtliche Kennzeichen ungestempelt wiederholt werden. Für die Ausgestaltung, Anbringung und Beleuchtung gelten die Absätze 1, 1a, 2 und 4 entsprechend."§ 60 Abs. 1b StVZO:"Kennzeichen nach Absatz 1 müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registriernummer tragen. Ausgenommen sind Kennzeichen an Fahrzeugen der Bundeswehr."Viele GrüßeGerrit

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Beitrag von GP700 » Sa 28. Jul 2007, 08:57

Danke Gerrit,damit wäre die Sache dann wohl klar. Ich benötige auf jeden Fall DREI ordentliche Kennzeichen vom Schildermacher. Ronalds Vorschlag, das hintere Kennzeichen vom Fahrzeug an den Träger zu schrauben, ist dann ebenfalls nicht zulässig. Na ja, bis zur Grenze sind's nur 30 km, die Holländer sehen das hoffentlich liberaler.Ich werde das hintere Kennzeichen des Wagens umschrauben.Herzlichen Dank, René

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Th. Dinter
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Beitrag von Th. Dinter » Sa 28. Jul 2007, 22:31

....was auch viele übersehen: diese Fahrradträger auf der Ahk dürfen nur zum Transport von Fahrrädern montiert sein, leer is nich......Ebenso müssen abnehmbare Ahk abgenommen sein bei Solofahrt...grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

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Beitrag von 850spider » So 29. Jul 2007, 10:54

@ThomasWo kann ich irgendwas Rechtsverbindliches finden, daß ich meine abnehmbare AHK bei Nichtgebrauch abnehmen muß.Diese Aussage taucht meines Wissens immer mal wieder auf und wird dann mit Verweis auf §30 STVO oder Fahrzeuglänge o.ä beantwortet. Scheint mir aber alles nicht so klar definiert.Leere Fahrradträger würde ich da noch akzeptieren, aber eine AHK ?Gruß GottfriedBeitrag geändert:29.07.07 11:00:17

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Beitrag von Gerrit » So 29. Jul 2007, 12:52

Zitat:Original erstellt von 850spider am/um 29.07.07 10:54:54Wo kann ich irgendwas Rechtsverbindliches finden, daß ich meine abnehmbare AHK bei Nichtgebrauch abnehmen muß.Aus einem andereun Forum ( http://www.verkehrsportal.de...en.cgi?msg-23513!2002 ):Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss im Betrieb ohne Anhänger nur dann abgenommen werden, wenn dies als Auflage im Fahrzeugschein eingetragen ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Kupplungskopf das amtliche Kennzeichen verdeckt.[ ... ]Verdeckt die AHZV das amtliche Kennzeichen derart, dass es nicht mehr vollständig zu lesen ist, ist die Kupplung abzubauen bei Fahrten ohne Hänger abzubauen.Grundlage ist § 60(1) STVZO: ...Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein... GrußGerrit

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Beitrag von uwm121 » So 29. Jul 2007, 13:59

Hallo!Da eine Kupplung nicht mehr im Schein vermerkt wird ist die Auflage dort hinfällig und die Verantwortung für die Sichtbarkeit des Kennzeichens geht auf den Fahrer über.Es hat übrigens schon Probleme gegeben weil Fahrzeuge,die eine abnehmbare Kupplung haben müssen eine kostengünstigere starre montiert hatten.Dürfte bei der HU ein erheblicher Mangel sein.Grüße

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Beitrag von Altopelfreak » Mo 30. Jul 2007, 09:21

Da kommt noch mehr auf Dich zu:Du musst nicht nur zum Schildermacher, sondern vorher noch zu Deiner Zulassungsbehörde! Un die macht erst am nächsten Werktag wieder auf.Wenn Du Pech hast, wird ohne schriftliche Genehmigung für ein drittes Schild, Dein Schilderfritze die Presse gar nich erst anschalten.Viel Glück!Klaus

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