Rotlichtsünde
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- Registriert:Mi 30. Jul 2003, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 19.07.07 12:09:10..eine ernsthafte Antwort auf die Frage, wie lange die Gelbphase andauern muss...Wikipedia machts möglich:http://de.wikipedia.org/wiki...dia.org/ ... --Folgende Werte sind in den „Richtlinien für die Anlage von Lichtsignalanlagen“ (RiLSA) vorgegeben:Übergangszeit 3 sec. bei 50 km/h Übergangszeit 4 sec. bei 60 km/h Übergangszeit 5 sec. bei 70 km/h Die Übergangszeit zwischen der Rotzeit und der Grünzeit muss 1 sec. betragen.----Steffen
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@BluesBrotherAuch ich mache bei Gelb keine Vollbremsung, als ich den Führerschein machte, erzählte man noch was von vorausschauendem Fahren. Ich kann Dir Fotos zeigen nicht Ampel, sondern Geschwindigkeit.Was ich nur sagen will, sowas kann heute jedem passieren, nur dann sollte ich auch die Konsequenzen ziehen - ganz einfach.Zum Wort Delikt - ich weiß auch nicht, ob dazu ein Vorsatz gehört, sollte aber jemand mit Vorsatz bei Rot über eine Ampel fahren (und er müßte den Vorsatz ja dann zugeben), sollte schon seine Tauglichkeit für den Straßenverkehr überprüft werden - oder er sollte als Fußgänger 50 x bei Rot über die Straße gehen @AltopelfreakIch möchte Deiner Frau keinen Vorsatz unterstellen - ist halt passiertGottfried
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- Registriert:Fr 19. Jul 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Hallo, es wäre höchstens sehr interessant zu recherchieren (ich schaffe das nicht), ob die Umschaltzeiten ausgerechnet bei Blitzer-Ampeln geringer (bis Mindestzeit) sind als an anderen Kreuzungen. Dann könnte man den Behörden eine Art Täuschung vorwerfen, was aber in der Praxis wohl rechtlich schwer anzugehen ist. Aber in solchem Fall könnten ADAC oder Autozeitschriften mal Wind machen. Gruß. Rolf
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Hallo also, ich bin da beruflich etwas vorbelastet. Die Gelb-Zeiten sind schon genannt worden (<=50-3", 60-4", 70-5")Soweit korrekt, das besagt die RiLsa (Richtlinien für Lichtsignalanlagen) in der aktuell gültigen Fassung, aber auch schon früher! Richtlinien heißt, daß dies kein Gesetzt ist, also Straßenbaulastträger nicht zwingend daran gebunden sind. Ich kenne allerdings keinen Kunden, der sich auf solch dünnes Eis begibt und sich über die RiLsa hinwegsetzt.Bei den modernen Prozessorgesteuerten Gerätetypen sind Zeitabweichungen nicht vorhanden, die Übergangszeiten werden exakt gebildet.Anders sieht das bei Schaltgeräten aus den 70er Jahren aus, die Tatsächlich noch im Feld vorhanden sind. Als Insider würde ich mal nachforschen, welcher Gerätetyp eingesetzt wird an der betreffenden Kreuzung. Bei den elektronischen Steuergeräten der ersten Generation werden diese Zeiten mit R/C-Gliedern gebildet, die altern aber auch temperaturabh. sind. Die Zeiten könne da schon mal differieren. Ebenso ist dies bei den noch älteren, rein mechanischen Geräten möglich.Nur hier ist ein Ansatzpunkt, alles andere kannst Du vergessen. Rot ist Rot, und wenn das ein Polizist beobachtet hat, hat der (leider oftmals auch fälschlicherweise) immer Recht, Basta. Ich habe genügend Prozessen als Zeuge beiwohnen dürfen, wenn es bei einem solchen Fehlverhalten zu einem Unfall gekommen ist. Technisches Versagen auf Seiten der LSA ist dabei NIE anerkannt worden. Bevor Du einen Prozess anstrengst, frage vorher, ob die Rechtsschutzversicherung das deckt, sonst wird's nur noch teurer. Alleine ein staatl. geprüfter und vereidigter Sachverständiger wird ein vielfaches der zu erwartenden Strafe nehmen.@oldierolli: Mit Verlaub, das ist Blödsinn.Herzliche Grüße aus der Eifel, RenéBeitrag geändert:19.07.07 21:37:19
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Die Frage ist doch nicht:Wielang muss die Gelbphase sein-sondern Wie lange darf ich nach Umschalten auf Gelb noch rüberfahren.Ich meine da mal was von 0,3 sek gelesen zu haben.Grüße
- spitzerer
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Da widerspricht sich dann aber der Gesetzgeber gewaltig. Anhalte-Zeit = Reaktionszeit Bremszeit.Reaktionszeit übliche Annahme 1 SekundeBremszeit = Geschwindigkeit(m/s) / Verzögerung(m/s*s) 3,6 s = 50km/h = 13,88 m/s / 3,86 m/s2die 3,86 m/s2 wedern üblicherweise in Fahrschulen zur Bremsweg-Berechnung benutzt. Ist in etwa das, was mit Trommelbremsen maximal machbar ist.Notfall-Verzögerung moderner Autos ca. 7,8 m/s2Mindest-Verzögerungsleistung 2,65 m/s2 (das ist das, was mit einer gebremsten Achse erreicht wird)Dann sind diese einegesellten Zeiten GRUNDLEGEND falschÜbergangszeit 3 sec. bei 50 km/h - Anhaltezeit 4,6 sÜbergangszeit 4 sec. bei 60 km/h 5,4 sÜbergangszeit 5 sec. bei 70 km/h 6.1 sund das optimistisch gerechnet mit 3,86 m/s2demzufolge dürfte es mit Oldies nie Rotlicht-Verstoss geben oder sind Sachverständige und Richer der Mathematik nicht mächtig ???Wolfgang
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Korrektur:Natürlich nach Umschalten auf Rot.Grüße
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Moin,seltsam, ich scheine ungemein effektive Trommelbremsen oder überirdisch gute Reflexe zu haben! Entweder ich kam vor dem Umschalten auf Rot über die Ampel oder ich konnte noch ohne Vollbremsung anhalten! Ausnahmen: ja....Ablenkung/zu schnell (mit 40 PS)/keine Lust anzuhalten .....Wenn es wirklich ein Rotlichtverstoß mit über einer Sekunde war sucht die Schuld nicht bei der Ampel!
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Hallo,inzwischen ist der Bescheid da: Vier Punkte in Flensburg, 148 EUR Bussgeld und 1 Monat Führerscheinentzug. Den Zeitraum darf sie sich innerhalb der nächsten vier Monate aussuchen.Was seltsam ist: Sie soll ihren Führerschein an die Bussgeldbehörde in einer fremden Stadt schicken, in der die rote Ampel gestanden hat.Darauf werden wir uns keinesfalls einlassen. Von der Unsicherheit des Postweges mal abgesehen, wie soll denn ohne schriftliche Bestätigung der Abgabe ein Nachweis über den einmonatigen Zeitraum geführt werden?Mir kommt das vor wie bei Fidel Castro auf Cuba!Haben wir einen Rechstanspruch, diese Angelegenheit mit der für uns zuständigen Führescheinstelle oder sonstigen Behörde unseres Wohnortes abzuwickeln?TschüssKlaus
Rotlichtsünde
Hallo Klaus,die Vollstreckung des Verwaltungsakts obliegt grundsätzlich der Behörde, die ihn erlassen hat. Es ist also schon richtig, wenn ihr den Führerschein dorthin schicken sollt. Am besten per Einschreiben, dann gilt der Schein nach 3 Tagen automatisch als zugegangen, geht er früher zu, so wird das durch die Unterschrift auf dem Rückschein nachgewiesen. In der Regel arbeiten die Behörden auch gewissenhaft und schicken den Schein so rechtzeitig ab, daß er exakt nach Fristablauf oder sogar früher bei euch im Postkasten liegt.Frank