Prüfbescheinigung bei 07 Verlängerung
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- Registriert:Mo 29. Jan 2007, 14:05 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo, erst mal viele Grüße an alle Oldtimerfahrer.Mich plagt folgendes Problem. Seit 1998 habe ich eine 07er Nummer, auf die 15 alte Motorräder eingetragen sind. Das Kennzeichen wurde mir immer für 3 Jahre befristet zugeteilt und eine Verlängerung war immer problemlos. Jetzt steht die Verlängerung wieder an und die Zulassungsstelle will eine "Prüfbescheinigung über den vorschriftsmäßigen Zustand von einem amtlich anerkannten Sachverständigen" für jedes Fahrzeug. Das würde für mich bedeuten, alle 3 Jahre 15 Hauptuntersuchungen durchführen zu lassen. Ich habe bestimmt keine Bedenken wegen der Untersuchung selbst, die Fahrzeuge sind alle mindestens im Zustand 2, aber es fallen doch erhebliche Kosten an. Jetzt meine Frage, ist das Vorgehen der Zulassungsstelle rechtlich überhaupt in Ordnung, kann ich irgendwo den Wortlaut der Ausnahmeverordnung nachlesen? Wohlgemerkt, es geht hier nicht darum, ein neues Fahrzeug auf das Kennzeichen zuzulassen, es geht nur um die Verlängerung. Vielen Dank für Euere Antworten im Voraus.
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Prüfbescheinigung bei 07 Verlängerung
Zitat:Original erstellt von GSFrank am/um 29.01.07 13:23:16... Jetzt steht die Verlängerung wieder an und die Zulassungsstelle will eine "Prüfbescheinigung über den vorschriftsmäßigen Zustand von einem amtlich anerkannten Sachverständigen" für jedes Fahrzeug. ...Hallo,dieses Ansinnen der Behörde halte ich für mehr als fragwürdig!Zitat:"Nachweis der Verkehrssicherheit: Einige Straßenverkehrsämter verlangen zusätzlich, dass der Inhaber des 07-Kennzeichens bei einem Antrag der Fahrzeuge in den Sammelschein ihre Verkehrstüchtigkeit durch Vorlage eines Gutachtens nachweist. Auch das Erfordernis dieses Verkehrssicherheitsnachweises findet im Gesetz keine Grundlage, was aber nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass die Fahrzeuge selbstverständlich verkehrssicher sein müssen. Zu dieser Frage wurde jüngst in vorgenanntem Sinne ein Urteil gesprochen."Quelle: http://www.knoop.de/07-kennz...knoop.de ... z.htmWürde mal mit Herrn Knoop kontaktieren.GrußBJ43
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Prüfbescheinigung bei 07 Verlängerung
Hallo,die Ausführungen von Herrn Knoop sind m.E. nicht mehr das Allerneueste.Für die Vorgehensweise der Zul-stelle gibt es folgende Möglichkeit/Erklärung:soweit mir bekannt, müssen nach der Neuordnung der Vorschriften für 07 und H ab Inkrafttreten bei 07 dieselben Eingangsvoraussetzungen vorhanden sein wie bei H. Das heißt eine technische Abnahme beim TÜV.Bisher wurden 07 auch ohne diese Abnahme erteilt. Das möchte die Zul-stelle jetzt möglicherweise nachholen.Es ist davon auszugehen, daß das eine einmalige Sache ist. Überprüfungsintervalle wie beim Normalkfz sind nicht vorgesehen.grußthomasBeitrag geändert:29.01.07 15:12:36
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
Prüfbescheinigung bei 07 Verlängerung
Ein ähnliches Vorgehen ist mir auch aus Köln und den benachbarten linksrheinischen Landkreisen bekannt.Dort wurden sukzessive viele (nicht alle) Besitzer von 07er-Kennzeichen angeschrieben und eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit gefordert.Allerdings ließen die Behörden mit sich reden (z.B. bei Fahrzeugen, die derzeit restauriert werden). Zudem konnten auch Kfz-Betriebe eine Bescheinigung ausstellen, also nicht nur amtlich anerkannten Sachverständige.Es wurde auch angeboten, daß bei umfangreichen Sammlungen Vertreter der Zulassungstelle diese Untersuchung gegen Kostenerstattung selbst vor Ort vornehmen.Unser Club (www.fomcc.de) bietet hierzu bei Bedarf Sammeltermine an, die auch gerne von den Mitgliedern wahrgenommen werden.