Fahrzeug ersteigert ohne Fahrzeugbrief und was jetzt

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Klaus147
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Fahrzeug ersteigert ohne Fahrzeugbrief und was jetzt

Beitrag von Klaus147 » Sa 16. Dez 2006, 18:05

HalloNochmal Danke an alle.Habe nochmal mit dem Auktion Haus Telefoniert,die besorgen mir jetzt den Beschluß vom Insolvenzverwalter.So das keiner mehr anspruch an den Wagen hat.Ich hoffe das wird dem Straßenverkehrsamt reichen.Wenn nicht,werde ich entweder das Amt auf erteilung des Fahrzeugbriefes oder den letzten Halter auf Herausgabe verklagen.Weis noch nicht was besser ist.Willkommen in Deutschland!Gruss Klaus

uwm121
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Fahrzeug ersteigert ohne Fahrzeugbrief und was jetzt

Beitrag von uwm121 » Sa 16. Dez 2006, 18:56

Klagen geht so schnell nicht.Laß Dir die Entscheidung des Straßenverkehrsamtes schriftlich geben.Dann lenken die meist schon ein.Dagegen kannst Du Widerspruch einlegen.Grüße

Ponton180
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Beitrag von Ponton180 » Sa 16. Dez 2006, 21:26

Hallo Leute,verklagen ist gut, wenn es der Rechtschutz bezahlt. Sonst schmeißt man noch gutes Geld hinterher!Gerichtsvollzieher gehen m. e. auch erst nach Vorkasse auf Tour.Der bisherige Eigentümer wird nämlich auf einmal gar nicht mehr wissen, wohin er den KfZ-Brief denn verlegt hat bzw. ihn sicher mit dem Altpapier entsorgt haben...Evtl. sind solche Leute aufgeschlossener, wenn man ihnen 50,- € bietet.Viel Erfolg!GrußMike H.

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Mo 18. Dez 2006, 18:44

Hallo zusammen,interessante und doch unglaubliche Geschichte!Aber wenn das Auto schon 7 Jahre stillgelegt ist, ist der alte Brief nach noch geltemder StVZO ungültig und somit wertlos.Ausserdem lässt sich der letzte Zulassungsort sofern, in D, mit Angabe der FIN beim KBA erfragen.TschüssKlaus

Frankie
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Beitrag von Frankie » Mo 18. Dez 2006, 20:51

Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 18.12.06 17:44:58Aber wenn das Auto schon 7 Jahre stillgelegt ist, ist der alte Brief nach noch geltemder StVZO ungültig und somit wertlos.Nein. Die ABE für das Fahrzeug erlischt nach 18 Monaten bzw. zukünftig 7 Jahren.Zum Zwecke der Bestimmung der Eigentumsverhältnisse ist aber auch ein 'abgelaufener' Brief noch solange gültig, bis er offiziell entwertet ist oder als gestohlen oder verloren gegangen anerkannt ist.Gruß Frank

Altopelfreak
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Fahrzeug ersteigert ohne Fahrzeugbrief und was jetzt

Beitrag von Altopelfreak » Di 19. Dez 2006, 13:34

Hallo Frank,also da irrst Du Dich bestimmt!Noch nie war ein KFZ-Brief für die Bestimmung der Eigentumsverhältnisse massgeblich. Die Zulassungsstelle kann hier nur von einer Eigentumsvermutung ausgehen. Schon deshalb verstehe ich auch das Theater in dem geschildeten Fall nicht.Im Übrigen steht auf den alten grauen Pappbriefen noch drauf: "....der nach einem Jahr Stillegung unbrauchbar gewordene Brief....."Ich glaube das ist auch heute noch wörtlich zu nehmen, ganz abgesehen davon, wie oft alte Briefe auf der Veterama angeboten werden. Wenn ich die alle für ein paar Euro kaufe und nur einer davon zufällig zu einem Scheunenfund passt, hätte ich ja ein super-Schnäppchen, das automatisch mir gehört!TschüssKlaus

Frankie
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Beitrag von Frankie » Di 19. Dez 2006, 22:52

Tja, auf alle Fälle kann man lange über dieses Thema diskutieren, ohne zu einem Ergebnis zu gelangen.Für was gibt’s denn Google?? Wenn man nach Fahrzeugbrief Eigentumsnachweis sucht, dann werden irre viel Forumsbeiträge ausgespuckt. Die Meinungen ob Eigentumsnachweis oder kein Eigentumsnachweis halten sich etwa die Waage. Bringt also erst mal nix.Sehr schwer, offizielle Stellungnahmen zu finden.Aber wenn man welche findet, wie könnte es anders sein, widersprechen sich auch diese:Laut diesem Dokument der Freien Hansestadt Hamburg dient die Zulassungsbescheinigung Teil II (das ist der frühere Fahrzeugbrief) "auch weiterhin als Eigentumsnachweis".Grundlage für diese Behauptung könnte BGB § 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten sein, das ist hier ganz gut erklärt (etwas runterscrollen, 5. Beitrag von oben).Und laut Landratsamt Landsberg am Lech haben und hatten die Fahrzeugpapiere in der Eigentumsfrage keinerlei Bedeutung; "Der Nachweis über das Eigentum wird also wie bisher auch nur über Kaufverträge geführt werden, falls dies notwendig sein sollte."Untermauert wird dies durch die Tatsache, dass sowohl in Teil 1 als auch Teil 2 der neuen Fahrzeugpapiere der Satz aufgedruckt ist:DER INHABER DER ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG WIRD NICHT ALS EIGENTÜMER DES FAHRZEUGES AUSGEWIESEN.(jo, steht tatsächlich so drin, musste ich auch erst mal gucken)Also, Klaus147, verlege deinen Wohnsitz nach Landsberg am Lech, dann klappt das mit der Zulassung. Gruß Frank

Klaus147
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Beitrag von Klaus147 » Do 21. Dez 2006, 00:10

Ich merke das das hier doch schon ein komplexeres Thema ist.Also umziehen für ein Fahrzeugbrief hatte ich eingendlich nicht vor,ich glaube das wird von Strassenverkehrsamt zu Strassenverkehrsamt anders entschieden.Mein Hürdenlauf ist noch nicht überstanden,ich werde aber weiter berichten.Gruss und Frohe Weihnachten Klaus

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