Ford Taunus 12m P6 - Ablauf der Neuanmeldung
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Hallo,ich habe ein Anliegen organisatorischer Art, bei der Sie hier mir sicherlich behilflich sein könnten.Ich habe einen Ford 12m P6, Baujahr 1969 seit Sommer 2004 komplett eingemottet, teils aus privaten, teils aus finanziellen Gründen.Der TÜV für den Wagen ist im August 2004 abgelaufen. H-Kennzeichen ist vorhanden und so ist er auch immer gefahren.Nun, über 2 Jahre später soll es wieder soweit sein, das ich das gute Stück wieder fahren möchte. Jetzt habe ich folgende Probleme:1. Der KFZ-Brief, in dem die Stillegung eingetragen wurde, ist spurlos verschwunden. Alle anderen Unterlagen sind aber noch vorhanden, wie z.B. alte TÜV-Bescheinigungen und sogar die alte Pappe. Wie komme ich nun an einen neuen KFZ-Brief und wieviel kostet mich das?2. Der Wagen ist noch absolut fahrbereit (getestet), soll aber in der Werkstatt eines Bekannten überwintern. Wie komme ich aber an ein Kurzzeit-Kennzeichen ohne den verschollenen Brief?3. Da der Oldie ja über 2 Jahre stillgelegt war, wäre wohl in dem Fall eine Vollabnahme nach §21 fällig. Liege ich da richtig und wenn ja, welche Kosten und Voraussetzungen benötige ich dafür.Wäre nett, wenn jemand eine Idee hätte, wie ich das jetzt anpacken kann, damit auch nichts schief geht und ich vor allem auch den für mich günstigsten Weg nehme.Mit freundlichen GrüssenPeter Walter
- Sierra
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Hallo Peter, herzlich willkommen im Forum. Ich würd' erstmal auf dem kurzen Dienstweg beim Landratsamt anrufen und fragen, ob der Kfz-Schein noch bei denen liegt. Dann fragst Du, was Du tun mußt, weil der Brief weg ist. Vermutlich KBA-Anfrage und Unbedenklichkeitsbescheinigung. Vielleicht geht's so ohne die teure TÜV-Datenbeschaffung.Um die Abnahme kommste natürlich nicht rum. GrußMichael
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Das Kurzzeitkennzeichen kann man sich ganz einfach holen. Dafür braucht man keine Fahrzeugpapiere. Stell dir vor du wolltest auf einem großen privatn Gebrauchtwagenmarkt ein Auto kaufen und weißt noch gar nicht für welches Du dich entscheidest z.B.
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Hallo,schon mal danke für Ihre Antworten. Denke, wird wirklich das beste sein, auf dem alten LRA (bin mittlerweile umgezogen) mal anzurufen und zu fragen, ob die noch den alten Brief haben.Mit freundlichen GrüssenPeter Walter
- Sierra
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Nein, den Brief haben die sicher nicht. Du mußt nach dem Schein fragen!
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Bei deiner jetzigen Zulassungsbehörde den Verlust des Briefes melden. Dazu musst du eine eidesstattliche, kostenpflichtige Verlusterklärung abgeben. Unter Angabe des alte Kennzeichens können die die Daten vermutlich schon aus dem Computer holen.Falls nicht; bei der alten Zulassungsbehörde, wo das Fahrzeug zuletzt zugelassen war unter Angabe des Kennzeichens nach der Fahrzeugbriefnummer fragen. Das ist im Computer gespeichert. Die Daten können dort ausgedruckt werden. Oder sie geben dir eine Kopie des Scheines mit.Dann bei deiner jetzigen Zulassungsbehörde ein gelbes Kurzzeitkennzeichen geben lassen (Versicherungsbescheinigung nicht vergessen!).Damit fährst du zum TÜV und lässt einen §21C machen, das ist die Abnahme zum H-Kennzeichen. Die HU ist darin mit enthalten.Mit dem Untersuchungsbericht des TÜV gehst du wieder zu deiner Zulassungsstelle und lässt das Fahrzeug zu. Das Ganze wird dich so um die 200 Euro kosten.Eigentlich ist das alles kein großes Problem. Nur zu ... GrüßeMartin