Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?
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Hallo Mi Lord,Unbedenklichkeitsbescheinigung dafür, dass das Auto nicht gestohlen ist oder sonstwie auf der Fahndungsliste steht. Das bekommt man vom KBA.Oh Gott, wenn ich ABEs für die Rennteile brauche, wird's schwierig!Gruß!Lemmi
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Lord Hesketh
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Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?
Hallo Frank,Zitat:Ich möchte noch zu bedenken geben, dass ein Aufbieten eines Briefes, den es gar nicht gibt, eine verdammt schwierige Sache ist/werden kann.Man muß nähmlich an Eides statt erklären, dass der alte Brief verlustig ist.ich kenne das Formular nicht, ich dachte das KBA bestätigt lediglich das das Fahrzeug nicht auf der Fahndungsliste steht, ich wusste nicht das ich explizit erkläen muss das der deutsche Originalbrief verlorengegangen ist.Aber die Situation ist bei Lemmi ja genau so.Etwas verunsichert grüsstL.A.H.
