Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Frank the Judge
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Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?

Beitrag von Frank the Judge » Do 17. Aug 2006, 11:45

Aber ist eine KBA Auskunft denn nichts weiteres, als eine Bestätigung, dass das Fahrzeug (mit der vom Antragsteller eingereichten aber vom KBA ungeprüften FIN) in den letzten fünf Jahren nicht als gestohlen gemeldet worden ist?

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Gordini
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Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?

Beitrag von Gordini » Fr 18. Aug 2006, 11:31

Richtig, genau so ist es. Aaaaber! Der Fahrzeugbesitzer hat mit diesem Wisch schon mal etwas schriftliches in der Hand, worauf immerhin die Fahrgestellnummer, das Baujahr und der Name des Besitzers steht. Geschickt in eine Geschichte "verpackt" klappt es sicherlich.GrüßeChristoph

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Beitrag von Gordini » Fr 18. Aug 2006, 11:31

Edit wegen doppelt gemoppelt.Beitrag geändert:18.08.2006 11:35:27

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Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?

Beitrag von Lemmi » Di 22. Aug 2006, 16:09

Ein Monat ist natürlich nicht sonderlich viel Zeit. Wenn dann noch weitere Unterlagen und Informationen für die Erstellung eines Briefes zusammengetragen werden müssen, wird das sicher eng.Ich war schon mal beim TÜV und die haben mir ganz nett und freundlich eine Art Datenblatt herausgefischt. Im Grunde ist das aber nichts weiter als eine Tabelle mit einer Unzahl verschiedener Modelle drauf. Der TÜV-Mann war aber ziemlich umgänglich, so dass ich langsam Hoffnung schöpfe, dass es vielleicht doch kein so bürokratischer Akt wird.Gruß!Lemmi

Lord Hesketh
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Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?

Beitrag von Lord Hesketh » Mi 23. Aug 2006, 00:13

Hallo,ich habe eine ähnliche Situation, Unterschied ist:Für den Mini gibt es sicher eine ABE oder zumindest ein Mustergutachten.Ich hab ein legal nach Deutschland importiertes Auto für das es nie eine ABE oder ein Mustergutachten gab.Das Modell wurde in Deutschland nie offiziell verkauft, lediglich in CH, F, USA etc.Der mir seinerzeit vom TÜV aufgezeigte Aufwand allein an zerstörenden Prüfungen war für eine Privatperson kaum zu finanzieren und auch die Teile sehr schwer zu beschaffen.Da das Fahrzeug für den Einsatz im Motorsport vorgesehen war wurde ein ONS(DMSB)/FIA-Zertifikat erstellt und das Auto auf dem Hänger oder mit Kurzzeit-Kennzeichen bewegt.Alos, den fehlende Brief über das KBA aufbieten zu lassen ist wohl nicht das Problem. Die Frage ist: Reicht für die Zulassung die Vorlage eines Briefs von einem bauartgleichen in Deutschland zugelassenem Fahrzeug und Dokumemtatioen wir Werkstatthandbuch, ET-Liste etc ?Hat jemand Erfahrung ?Neugierig grüsstL.A.H.@LemmiHabe bei Bedarf evtl noch einen alten, fabrikfrischen vorderen Rahmen.

Frank the Judge
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Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?

Beitrag von Frank the Judge » Mi 23. Aug 2006, 10:01

Hallo Lord,für die Zulassung eines Autos reicht eine Briefkopie nicht. Da muß schon das 21er Gutachten her. Und da wird beim TÜV erstellt (im Osten Dekra).Ob der Prüfer gewillt ist, aus einem Brief eines baugleichen Autos abzuschreiben, kommt immer auf den Prüfer an.Bei mir hat das bisher in 90% der Fälle geklappt.Ich möchte noch zu bedenken geben, dass ein Aufbieten eines Briefes, den es gar nicht gibt, eine verdammt schwierige Sache ist/werden kann.Man muß nähmlich an Eides statt erklären, dass der alte Brief verlustig ist.Auch wenn es kein Meineid ist (auf den übrigens immer Knast steht), so doch zumindest eine uneidliche Falschaussage. Da gibt es saftige Geldstrafen oder auch Gitter für.Wenn das jetzt nicht ganz den Gesetzen entsprechen sollte, bitte ich um Korrektur von kompetenter Seite.Fakt ist auf jeden Fall: Straftatbestand.

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Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?

Beitrag von uwm121 » Mi 23. Aug 2006, 17:44

Hallo!"Aufwand allein an zerstörenden Prüfungen"?Hat der etwa eine Kunststoffkarosse?Grüße

Lord Hesketh
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Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?

Beitrag von Lord Hesketh » Fr 25. Aug 2006, 01:21

Hallo,@Frankmit der Briefkopie sehe ich das auch so, es liegt im Ermessen des Sachverständigen.Mit der Bescheinigung vom KBA bin ich verunsichert. Ich denke es ist ok wenn ich dem KBA das Fahrzeug als Import melde und das KBA mir bestätigt das ein Fahrzeug mit diesen Ident-Daten nicht als gestohlen gemeldet ist. Ich will ja keine falschen Aussagen machen, warum sollte ich ? Den legalen Import kann ich ja dokumentieren.@UVMNein, kein Kunststoff. Bei manchen Teilen werden solche aufwendigen Prüfungen gefordert. Die Experten hier im Forum können da sicher mehr zu sagen.Es grüsst ( gerne auf übetriebenene Reglemtierungen verzichtend)L.A.H.

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Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?

Beitrag von Lemmi » Mo 28. Aug 2006, 16:37

Hallo Lord,vor ca. 3 Jahren hatte ich das Thema Zulassung bei meinem mini schon einmal angegangen. Aufgrund diverser Schwierigkeiten bei der Umrüstung vom Racer zum Straßenfahrzeug hat es dann aber doch nciht so schnell geklappt. Ich habe aber damals schon beim KBA die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt. Ich weiß zwar nicht mehr, was man da alles angeben musste, aber ich musste jedenfalls nicht lügen und sagen, dass der nicht existente Brief einmal verloren gegangen sein muss.Das Formular gab es damals im Internet zum Runterladen.GrußLemmi

Lord Hesketh
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Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?

Beitrag von Lord Hesketh » Mi 30. Aug 2006, 00:01

Hallo Lemmi,Unbedenklichkeitsbescheinigung für was?Für spezielle Rennteile ?Für die Cooper gab es meines Wissens eine ABE.GrussL.A.H.

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