Neue H-Abnahme nach 18monatiger Stilllegung?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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er ka
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Neue H-Abnahme nach 18monatiger Stilllegung?

Beitrag von er ka » Mi 31. Mai 2006, 12:51

Hallo Uli,da sagt mein SVA aber etwas anderes.Die Zulassung erfolgt nach Schlüsselnummer und somit bei der 98er Schlüsselnummer als Historisches Fahrzeug.Die haben mir auch mal erzählt das ich, wenn ich das H nicht mehr haben will ich zum TüV muss um eine Schlüsseländerung durchzuführen, erst dann kann das SVA handeln.Nur mein Wissensstand und der muss auf Grund der Auskünfte nicht richtig sein, klingt aber für mich logisch und nachvollziehbar.Ich fahre(mit 98er)freundlich grüssender ka

ID19
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Neue H-Abnahme nach 18monatiger Stilllegung?

Beitrag von ID19 » Mi 31. Mai 2006, 15:11

Wenn ich das Durcheinander hier richtig verstanden habe, so ist das Auto länger als 18 Montae abgemeldet gewesen.Wenn ein Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet ist, musse eine sogennnte Vollabnahme nach §21 oder nach §21c (für Oldtimer) gemacht werden.Dabei werden nicht zwingend die Daten vom alten Brief übernommen.Wenn der Prüfer also nicht darauf hingewiesen wird (oder von selbst stutzig wird), dass das Fahrzeug vorher die Schlüsselnummer 98 mit H-Kennzeichen hatte, dann macht er einen normalen §21 und nicht den §21c für Oldtimer.Steht jetzt in den neuen Papieren aber wieder die Schlüsselnummer 98, dann hat das Fahrzeug vom Prüfer einen §21c erhalten. Der Fehler liegt also beim TÜV, wenn das entsprechende Gutachten nicht mitgegeben wurde.Deswegen beim TÜV mal freundlich anfragen, ob die das Gutachtenblatt nicht einfach noch nachreichen können.GrüßeMartin

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Vette58
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Neue H-Abnahme nach 18monatiger Stilllegung?

Beitrag von Vette58 » Do 1. Jun 2006, 08:10

Zitat:Original erstellt von ID19 am/um 31.05.2006 15:11:23Wenn ich das Durcheinander hier richtig verstanden habe, so ist das Auto länger als 18 Montae abgemeldet gewesen.Wenn ein Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet ist, musse eine sogennnte Vollabnahme nach §21 oder nach §21c (für Oldtimer) gemacht werden.Dabei werden nicht zwingend die Daten vom alten Brief übernommen.Wenn der Prüfer also nicht darauf hingewiesen wird (oder von selbst stutzig wird), dass das Fahrzeug vorher die Schlüsselnummer 98 mit H-Kennzeichen hatte, dann macht er einen normalen §21 und nicht den §21c für Oldtimer.Steht jetzt in den neuen Papieren aber wieder die Schlüsselnummer 98, dann hat das Fahrzeug vom Prüfer einen §21c erhalten. Der Fehler liegt also beim TÜV, wenn das entsprechende Gutachten nicht mitgegeben wurde.Deswegen beim TÜV mal freundlich anfragen, ob die das Gutachtenblatt nicht einfach noch nachreichen können.GrüßeMartinDu hast richtig verstanden.Jetzt wo du es erwähnst wird mir natürlich auch klar, dass ich den TÜV einfach nach der richtigen Seite des Gutachtens fragen muss dankenden GrußUli

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