Anhängekupplung nicht mehr eintragungspflichtig?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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hallo-stege
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Anhängekupplung nicht mehr eintragungspflichtig?

Beitrag von hallo-stege » Do 18. Mai 2006, 08:54

Zitat:Original erstellt von uwm121 am/um 17.05.2006 18:39:06Hallo StegeLeider geht m.E. der Verzicht auf die Anbauabnahme bei alten Anhängekupplungen nicht eindeutig aus dem Text hervor.Ich kann mir auch nicht vorstellen,daß ein Hersteller noch Nachträge dazu macht,die den Auflagen des KBA genügen.Oder hab ich da was "überlesen"? Hallo UWM,in der Praxis sieht das so aus, das die geforderte ausführliche Einbauanleitung schon seit Ewigkeiten bei der Nationalen Bauaartgenehmigung gefordert wird, und der Hersteller der AHK diese auch als Bestandteil der mitgelieferten Papiere mit aushändigt. Ausnahmen mag es geben, vor allem bei AHK mit Einzelgenehmigung.Zitat:Original erstellt von Rene E am/um 17.05.2006 22:40:09Trabbi: AZV (Ostdeutsch für AHK) war in der DDR schon Zubehör ohne Genehmigung. TÜV wollte Genehmigung. Woher nehmen? Hallo Rene, gggf. aus dem KTA Archiv. Liegt beim KBA im Keller Hallo Helmut,jep, genau. Seit 2001 ...Gruss von Frank

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Do 18. Mai 2006, 09:15

Zitat KBA:"Ob eine Anbauabnahme im Einzelfallerforderlich ist, ergibt sich aus dem Wortlaut der jeweiligen Allgemeinen Bauartgenehmigungen(ABG) bzw. der Nachträge dazu."Flensburg, 17.04.2001412-156.03Tut mir leid.Ich kann in diesem Satz keinen "Freibrief" entdecken,da in den alten Gutachten immer eine Anbauabnahme verlangt wird.Grüße

hallo-stege
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Beitrag von hallo-stege » Do 18. Mai 2006, 10:33

Zitat:Original erstellt von uwm121 am/um 18.05.2006 09:15:40Zitat KBA:"Ob eine Anbauabnahme im Einzelfallerforderlich ist, ergibt sich aus dem Wortlaut der jeweiligen Allgemeinen Bauartgenehmigungen(ABG) bzw. der Nachträge dazu."Flensburg, 17.04.2001412-156.03Tut mir leid.Ich kann in diesem Satz keinen "Freibrief" entdecken,da in den alten Gutachten immer eine Anbauabnahme verlangt wird.Grüße Hallo UWM,und genau diese Forderung nach einer Anbauabnahme ist rechtlich nicht mehr haltbar (hier schlägt EG Recht mal wieder Nationales Recht) und damit überflüssig, weil in der Praxis fast allen nationalen Bauartgenehmigungen (nach § 22a StVZO) eine ausführliche Einbauanleitung beiliegt, da diese Einbauanleitung und die Bilder eine Forderung sind, die "schon immer" zur Erteilung der nationalen Bauartgenehmigung erfüllt werden musste, und die "schon immer" den Papieren für die Endverbraucher der AHK´s beigelegt werden mussten. Aber ich denke, wir drehen uns da im Kreis. Guck Dir einfach mal die Papiere an, die bei einer AHK mit nationaler Bauartgenehmigung beiliegen. Gruss von Frank

commocruiser
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Beitrag von commocruiser » Do 18. Mai 2006, 10:43

Hallo zusammen,is zwar irgendwie schon nen "alter Hut", aber 1999 habe ich folgende Prozedur durchgeführt:Alte Westfalia-Kupplung mit "Schlangenlinien"-Prüfzeichen selbst nach vorhandener Anbauanleitung montiert.Beim TÜV Abnahme machen lassen (da die Vorführung in der Anbauanleitung explizit gefordert wurde).ABER, und jetzt kommt der Bezug zum Thema des Threads:Eine EINTRAGUNG (sprich Berichtigung der Fahrzeugpapiere) war schon damals NICHT nötig, sondern "freiwillig möglich".Dies steht so in der Abnahmebescheinigung des TÜVs, die man sinnvollerweise im Fahrzeug mitführt.Was den Inhalt des PDFs betrifft:Zitat:Bei Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen, die auf der Grundlage von § 22a StVZO inVerbindung mit der Fahrzeugteileverordnung und den Technischen Anforderungen bei der Bauartprüfungnach § 22a StVZO nach nationalem Recht bauartgenehmigt wurden, sind Überprüfungendes ordnungsgemäßen Anbaus entsprechend den Auflagen der jeweiligen Bauartgenehmigungenbisher fast ausschließlich gefordert worden. Da es sich bei den hierbei betroffenen Gerätearten um solche handelt, die direkt mit den nach internationalemRecht genehmigten Einrichtungen vergleichbar sind bzw. diesen entsprechen, wirdauf entsprechende Auflagen bei Erteilung der Genehmigungen künftig grundsätzlich verzichtet.Damit entfällt auch bei diesen Einrichtungen künftig grundsätzlich die Anbauabnahme (§ 19 Abs. 3Nr. 1 StVZO). Voraussetzung für einen solchen Verzicht ist wie im internationalen Bereich eineumfassende Montage- und Bedienungsanleitung mit allen erforderlichen Angaben. Einem Verzichtauf Anbauabnahmen bei früher erteilten Bauartgenehmigungen könnte im Wege von Nachträgenentsprochen werden, wenn nachgewiesenermaßen die Anleitungen den Anforderungen entsprechen.In einzelnen besonderen Fällen bleibt jedoch die Möglichkeit bestehen, im nationalen Genehmigungsverfahreneine Anbauuntersuchung zu fordern. Ob eine Anbauabnahme im Einzelfallerforderlich ist, ergibt sich aus dem Wortlaut der jeweiligen Allgemeinen Bauartgenehmigungen(ABG) bzw. der Nachträge dazu.Den Freibrief könnte man durchaus daraus ableiten, wenn man eine ausführliche Montage- und Bedienungsanleitung hat.Andererseits wird am Ende wieder darauf verwiesen, dass man eine Anbauabnahme machen muss, wenn im Wortlaut der ABG gefordert.Ist doch bekloppt wie die meisten amtlichen Schriftstücke... Es wird so kompliziert aufgebauscht, dass es keiner mehr versteht und es sich am Ende selbst widerspricht.Irgendwie bin ich jetzt verwirrter als vorher...Chris(der auch noch ne Kupplung liegen hat und sich fragt...)

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Do 18. Mai 2006, 14:50

Für mich geht aus dem Text eindeutig hervor,daß ein Nachtrag zur nationalen Bauartgenehmigung erstellt werden muß -dann "könnte" falls diese neue Einbauanleitung"nachgewiesenermaßen"den Anforderungen entspricht auf eine Anbauprüfung verzichtet werden.D.h. die neuen Papiere müssen beantragt und(natürlich KBA kostenpflichtig) abgesegnet werden.Warum sollte z.B. Westfalia das für eine Uraltkupplung tun?Grüße

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Beitrag von hallo-stege » Do 18. Mai 2006, 21:58

Hallo uwm,ich hatte irgenwie in Erinnerung, das Du bei einer Prüforganisation arbeitest ... wenn ja, dann gucke mal in Deine Unterlagen, dort findet sich eine Broschüre "Änderungsabnahmen" (Verbindliche Arbeitsanweisung, der letzte veröffentlichte Stand müsste 17.12.2003 sein), dort findest Du auf S. 27 f. das Vorgehen erläutert. Wenn Du die Broschüre nicht hast, frag Deinen Chef. Er sollte sie Dir eigentlich ausgehändigt haben ...(Auch) Dort ist die von mir beschriebene Vorgehensweise beschrieben. Die Vorgehensweise ist also nicht nur über das KBA abgesichert, sondern auch über die technischen Leiter aller TP und ÜO.Wenn Du nicht bei einer ÜO bzw. TP arbeitest, frag dort einfach mal nach.Gruss von FrankPS: es gibt ja in der nächsten Zeit ( ~ 2007 - 200 im Rahmen der StVZO Nachfolge Verordnungen sowieso eine komplette Überarbeitung des § 19/3 etc. Dann dürfte sich die Anbauabnahme für AHK endgültig und eindeutig erledigt haben ...

fliermann
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Anhängekupplung nicht mehr eintragungspflichtig?

Beitrag von fliermann » Mo 29. Mai 2006, 19:33

Hallo Michael,Zitat:Original erstellt von P2Welt am/um 17.05.2006 21:40:25Hallo,Die Frage, dass eine AHK nicht mehr eingetragen werden muss, ist ja jetzt geklärt. Aber ist die zusätzliche AHK-Blinkerkontrollleuchte neuerdings auch überflüssig geworden, oder noch erforderlich?MfG, Michaeleine Blinkerkontrolle ist nach wie vor erfoderlich.GrußFrank

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Anhängekupplung nicht mehr eintragungspflichtig?

Beitrag von Th. Dinter » Do 1. Jun 2006, 16:01

Hallo,gemeint ist doch wohl, ob eine extra Binkerkontrolle für Ahk. erforderlich ist:Das kommt auf das Auto an. Es gibt Autos, die haben ein vorinstalliertes Blinkrelais für Ahk-Betrieb aber trotzdem nur eine Kontrollleuchte.Weil die Elektronik unterscheiden kann, wieviel Birnen Strom brauchen. Ist also bei Anh.-Betrieb eine Blinkleuchte nicht in Funktion, brennt auch die Kontrollleuchte nicht.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

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Beitrag von oldsbastel » Do 8. Jun 2006, 16:16

Zitat aus dem Schreiben: Es wird darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit den Typgenehmigungen für Verbindungseinrichtungennach der Richtlinie 94/20/EG mitzuliefernde Montage- und Betriebanleitungenim Rahmen der Typprüfungen eine wesentlich anspruchsvollere Bewertung erfahren müssen alsbisher. Der Inhalt muss alle für die Montage und Verwendung erforderlichen Informationen enthaltenund insofern vollständig sein.Da lacht mein Herz (Rubel, ick hör dir rollen)!Werde gleich morgen noch jemanden einstellen.

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