Geänderte Zulassungsbestimmungen in Österreich
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Hallo Andrea,sowohl die Sache bezüglich histor. Anhänger, als die einheitliche 2-Jahresfrist bei der Überprüfung wurden in der 26. KFG-Novelle (gültig ab November 2005) gesetzlich geregelt (nicht in Erlaßform). Das von Dir gebrachte Zitat ist nur eine Feststellung des Istzustandes und eine Anregung, im Begleitschreiben oder der Einleitung zu diesem Protokollerlaß wird festgehalten, daß nur normative Bestandteile Rechtskraft (als Erlaß des BMVIT) haben, andere Textpassagen sind eben nur als Besprechungsprotokoll zu verstehen - genau das meinte ich auch im vorherigen Posting mit "im Zusammenhang betrachten...".Toleranzfristen (wortwörtlich aus den Erläuterungen des Mängelkataloges):Erstzulassung 17.8.frühest möglicher Termin 1.7.letzter Termin für die Begutachtung: 31.12."...bis zum Ablauf (letzter Tag) des vierten Kalendermonats nach dem Datum der Zulassung."Probleme gibt es allerdings z.B. in Ungarn, wenn man auch erst im 1. Monat der Toleranzfrist ist.Verlegung des Begutachtungstermines:wurde mit der 13. KFG Novelle geregelt - genauen § müßte man heraussuchen.Viele GrüßeKarl
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Geänderte Zulassungsbestimmungen in Österreich
Hallo Karl,die 26. Novelle zum Kraftfahrgesetz habe ich mir jetzt mal rausgesucht und darin Folgendes gefunden:75. § 57a Abs. 3 lautet:„(3) Die wiederkehrende Begutachtung ist jeweils zum Jahrestag der ersten Zulassung, auch wenn diese im Ausland erfolgte, oder zum Jahrestag des von der Behörde festgelegten Zeitpunktes vorzunehmen: 1. bei Kraftfahrzeugen, ausgenommen solche nach Z 3 und historische Kraftfahrzeuge gemäß Z 4, jährlich, 2. bei Anhängern, ausgenommen solche nach Z 3, jährlich, 3. bei Kraftfahrzeugen der Klasse M1, ausgenommen Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge und bei Zugmaschinen und Motorkarren jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, aber nicht mehr als 40 km/h, bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Transportkarren jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h aber nicht mehr als 40 km/h und bei Anhängern, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf und die a) ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3 500 kg aufweisen oder b) landwirtschaftliche Anhänger sind oder c) dazu bestimmt sind, mit Krafträdern, ausgenommen Motorfahrrädern, gezogen zu werden, drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und ein Jahr nach der zweiten und nach jeder weiteren Begutachtung, 4. bei historischen Fahrzeugen alle zwei Jahre. Über Antrag des Zulassungsbesitzers kann die Zulassungsbehörde einen anderen Tag als den Jahrestag der ersten Zulassung als Zeitpunkt für die wiederkehrende Begutachtung festsetzen. Die Begutachtung kann – ohne Wirkung für den Zeitpunkt der nächsten Begutachtung – auch in der Zeit vom Beginn des dem vorgesehenen Zeitpunkt vorausgehenden Kalendermonates bis zum Ablauf des vierten darauffolgenden Kalendermonates vorgenommen werden. Wurde der Nachweis über den Zeitpunkt der ersten Zulassung nicht erbracht, so hat die Behörde den Zeitpunkt der ersten Begutachtung festzusetzen. Als wiederkehrende Begutachtung gilt auch eine Einzelprüfung des Fahrzeuges gemäß § 31 Abs. 3 oder eine besondere Überprüfung gemäß § 56.“In diesem Text ist auch die Verlegung des Zeitpunktes für die jährliche Überprüfung enthalten. Ob es diesen auch schon in der 13. Novelle des KFG gab, kann ich nicht beurteilen, die Online-Datenbank endet bei der 14. Novelle.Was darin weiterhin enthalten ist, ist auch eine genaue Definition der Überziehungsfrist für die §57a-Überprüfung (allerdings erstmalig, dass ich zu diesem Punkt eine gesetzliche Regelung gefunden habe und auch die stammt erst von Ende 2005).Was ich in diesem Zusammenhang etwas traurig finde, ist, dass offensichtlich weder die Rechtsabteilung des ARBÖ, noch die zuständigen Mitarbeiter bei den Zulassungsbehörden (damit sind nicht generell alle gemeint, aber die, mit denen ich Kontakt hatte) die genaue Gesetzeslage bezüglich historischer Fahrzeuge kennen und auch ohne mit der Wimper zu zucken falsche Auskünfte erteilen. Hier wäre offensichtlich noch einiges an Informationsarbeit notwendig, um diese Anliegen ins Bewusstein der Zuständigen zu rücken.Liebe Grüsse,Andrea
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Hallo Andrea, glaubst es jetzt was ich als 1. geantwortet habe? Die ganzen Zusammenstellungen (z.B.für die ÖMVV-Homepage) mache ich ja nicht allein und aus dem Stegreif, sondern es wird alles hinterfragt, mit Juristen und anderen Fachleuten (z.B. BMVIT, Landesregierungen, WKO u.s.w.) besprochen und erst dann, die Punkte die für die Allgemeinheit interessant sind, veröffentlicht.Es ist allerdings ein allgemeines Problem bei Überprüfungsstellen und Zulassungsstellen (oder auch manchen Oldtimerclubs), daß kaum wer alle Ausnahmen, bzw. genauen Regelungen für Oldtimer kennt, oder oft auch nicht am letzten Stand der Dinge ist. Oldtimer sind eben oft ein verschwindend kleiner Teil des jeweiligen Geschäftsbereiches und daher würde ich das nicht unbedingt als Bösartigkeit oder Dummheit hinstellen - für die zuständigen Leute ist eben anderes wichtiger.Viele GrüßeKarl
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Hallo Karl,ich habe auch nicht bezweifelt, dass Du auf diesem Gebiet über grosse Sachkenntnis verfügst. Das liegt auch daran, dass Du Zugriff auf Unterlagen und Kontakte zu Behörden hast, die ich eben nicht habe.Erlaube mir aber trotzdem, zu hinterfragen, wie es tatsächlich rechtlich aussieht. Wie gesagt, die Informationen, die man hier bekommt, sind unvollständig bis teilweise sogar widersprüchlich. Ich gehöre nun mal nicht zu jenen, die Fakten kommentarlos hinnehmen, sondern hinterfrage sie. Wenn dann also jemand kommt, der "es besser weiss", lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen und freue mich, etwas dazugelernt zu haben.Man sieht sich in Tulln Liebe GrüsseAndrea
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Hallo Andrea,das Problem sind weniger Unwissende (z.B. bei der Zulassungsstelle, Werkstätte, Behörden auf unterer Ebene, Stützpunkt eines Autofahrerclubs), die einfach auf Grund ihrer üblichen Tätigkeit nicht alle gesetzlichen Feinheiten bezüglich Oldtimer kennen können. Die 26. KFG-Novelle war z.B. derartig umfangreich, daß selbst Fachleute beim "durchackern" des Entwurfes Dinge übersehen haben. Beim ÖMVV minimieren wir das Fehlerrisiko dadurch, daß zumindest 3 Leute unabhängig voneinander alles durchlesen, "oldtimerrelevante" Passagen notieren und dann gegenseitig vergleichen.Das eigentliche Problem habe ich aber schon angesprochen: manche Leute (leider auch aus der Oldtimerszene, oft um sich wichtig zu machen) veröffentlichen z.B. gesamte Texte ohne Vorbemerkungen, die aber eben in weiten Teilen nur ein Besprechungsprotokoll darstellen, oder (auch im Internet zu finden) gar keine gesetzliche Vorgabe darstellen (weil eben nur ein Entwurf).Speziell im Internet werden Sachen oft jahrelang nicht aktualisiert und längst ungültige Erlässe oder Gesetzespassagen geistern herum (mich krampft es immer ein, wenn viele Clubs noch immer ein "Baujahrslimit 1969"!! erwähnen, das seit etwa 1995 nicht mehr aktuell ist). Ein ganz wesentlicher Faktor ist auch die Unkenntnis der "Gesetzesebenen", ganz oben ist das KFG, dann folgt die KDV (KFG-Durchführungsverordnung) und dann Erlässe. Ein aktuelles Beispiel dazu (betrifft vorwiegend französ. Autos, und auch so eine Fehlinformation eines Wichtigmachers im Internet): prinzipiell steht irgendwo im KFG und der KDV "Scheinwerferlicht hat weiß zu sein" in einem weiteren Absatz des § der KDV steht aber dann, daß "Fahrzeuge die vor dem 1.8.1998 in Österreich genehmigt wurden" auch gelbes Scheinwerferlicht haben dürfen. Und solche Beispiele gibt es sehr viele, durch das lesen nur eines Gesetzesteiles entstehen die Fehlinformationen.Viele Informationen "versickern" leider auch, was hilft eine Aussendung an Clubs, wenn sie dann vom Clubvorstand archiviert wird - und nicht an die Clubmitglieder weitergeleitet.Zur Zeit arbeite ich gemeinsam mit der Wirtschaftskammer an einem Art Merkblatt für die § 57a Überprüfung bei historischen, aber auch hier wird es nichts helfen, wenn sich die betroffenen Leute das dann nicht durchlesen.Viele GrüßeKarl
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Hallo Karl,Das Engagement des ÖMVV in Ehren, es ist ja auch schön, dass alle Gesetzesänderungen in chronologischer Reihenfolge angeführt werden.Wenn ich mir die Seiten allerdings so durchsehe, ist in erster Linie eine chronologische Anordnung von Überschriften zu finden. Details gibt es zu den wenigsten Punkten.Was wiederum bedeutet, dass interessierte Leser, die auch wissen wollen, was hinter diesen Überschriften steht, die Suchfunktion im Internet benutzen. Und worauf stossen sie dann? Auf genau die Informationen, die teilweise unvollständig oder veraltet sind...Auch auf den Seiten der Wirtschaftskammer bin ich auf einige interessante Stellen gestossen, die ich gerne gelesen hätte. Diese waren allerdings durchwegs Passwort-geschützt und daher für den Normalverbraucher nicht zugänglich.Mir stellt sich jedenfalls in diesem Zusammenhang die Frage, ob das wirklich nur Unwissenheit und Desinteresse ist oder ob es bei dieser Verschleierungstaktik nicht hauptsächlich um finanzielle Interessen geht, frei nach dem Motto: werde Mitglied, dann kriegst Du Informationen.Ein gutes Beispiel dafür ist auch das Beiblatt zur Mängelliste, das Du im Zusammenhang mit der Überziehungsfrist erwähnt hast. Welcher normalsterbliche Autofahrer hat dieses Beiblatt zuhause liegen? Hätte ich den entsprechenden Passus nicht in der 26. Novelle zum KFG gefunden, würde ich immer noch vergeblich nach einer gesetzlichen Regelung dafür suchen.Meiner Meinung nach wäre es wünschenswert, derartige Informationen auch dem gemeinen Oldtimerfahrer leichter zugänglich zu machen, vorausgesetzt natürlich, dass es dabei tatsächlich um das Betreiben eines gemeinsamen Hobbies geht.Liebe GrüsseAndrea
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Hallo Andrea,also bei den § 57a Toleranzfristen war Dein 1. Posting hier das erste Mal seit langer Zeit,daß es hier Unklarheiten gegeben hat.Den Mängelkatalog mit Erläuterungen kann man kaufen, den muß eine Pickerlwerkstatt oder ich als Sachverständiger genauso bezahlen wie alle anderen die ihn haben wollen auch."Werde Mitglied dann kriegst Du Informationen":Genau so ist es, egal ob ÖMVV, WKO, ÖAMTC, ARBÖ oder allen anderen Interessensvertretungen, die Erfolge von Verhandlungen mit Behörden kommen sowieso allen zugute. Es gibt aber auch Dienstleistungen, die nur den Mitgliedern zur Verfügung stehen, wenn alles gratis und öffentlich zugänglich im Internet steht fragt sich ja jeder wieso er einen Mitgliedsbeitrag zur jeweiligen Organisation zahlt - oder weißt Du eine gerechte Alternative zur Finanzierung?Pannenhilfe bei ARBÖ oder ÖAMTC bekommst Du auch nur als Mitglied.Außerdem ist es bei den detaillierten ÖMVV-Infos so, daß die Clubs diese mit Quellenangabe veröffentlichen dürfen (auch im Internet, z.B. KMVC, AVCA, COVC, Vitiser Oldtimerverein u.s.w.). Es ist auch ehrlicher zu sagen: "da gibt es eine gute Dienstleistung - die kostet Geld" als irgendwelchen "ehrenamtlichen"-Sachen, die über Spesenabrechnungen die große Kohle machen (wie leider in der österr. Oldtimerszene teilweise üblich).Viele GrüßeKarl
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Hallo Karl,zu den Toleranzfristen: Wie ich bereits vorher schon einmal erwähnt habe, hatte ich die Debatte darüber bereits oft in meinem Bekanntenkreis. NIEMAND wusste mit Sicherheit, wie diese Regelung genau aussieht und das betraf Arbeiter genauso, wie Ärzte, Beamte, Angestellte usw. Ich spreche hier von mindestens 50 Personen, mit denen ich im Zeitraum von über 2 Jahren über dieses Thema gesprochen habe. Wie gesagt - auch die Antworten von Verkehrsamt und ARBÖ waren falsch.zum Mängelkatalog: Natürlich kann man den kaufen - sofern man weiss, dass man ihn braucht, was ja eigentlich nur bei Werkstätten und Sachverständigen der Fall ist. Jedenfalls hätte ich diesen Katalog nicht gekauft in der Hoffnung, darin Informationen zu den Toleranzfristen zu finden. Wenn Du Dich erinnerst, war aber die ursprüngliche Fragestellung, wo diese Fristen gesetztlich niedergeschrieben sind. Ein Ergänzungsblatt zu einem Mängelkatalog ist in dieser Hinsicht wohl kein Ersatz dazu.werde Mitglied, dann kriegst Du Informationen: Klar funktioniert es so. Nichts ist umsonst und ich bin auch gerne bereit, für eine Leistung zu bezahlen, die für mich erbracht wird. Allerdings nur dann, wenn ich auch wirklich Leistung sehe, die Selbstbeweihräucherung anderer finanziere ich nicht. Die WKO ist da übrigens ein schlechtes Beispiel, man ist zwar zur Zwangsmitgliedschaft verdonnert, über das Thema "Leistung" lässt sich in diesem Zusammenhang aber endlos diskutieren.Übrigens bin ich selbst Mitglied bei verschiedenen Clubs, wo ich auch meine Beiträge bezahle und dafür entsprechende Leistungen beziehe. Bei einem davon habe ich mich jedenfalls nicht vertreten gefühlt und bin daher auch vor Jahren wieder ausgetreten.zum Thema Spesenabrechnung: In wie vielen Clubs und Vereinen ist es üblich, Geld zu kassieren und sich trotzdem an übermässigen Spesenabrechnungen zu bereichern?Veröffentlichung von Gesetzesänderungen: Du beantwortest hier nur, dass detaillierte Informationen mit Quellenangabe von den Clubs veröffentlicht werden dürfen. Das ist zwar sicher gut, aber die detaillierten Informationen findet man ja auch auf der Homepage des ÖMVV. Was ist mit dem Rest, den ich vorhin angesprochen habe?Liebe GrüsseAndrea
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Hallo Andrea,für Clubs gibt es eben weit mehr als auf der ÖMVV-Homepage draufsteht, bzw. auch Erläuterungen wie manche Gesetzesstellen zu verstehen/anzuwenden sind, das bringt weit mehr als das 1:1 veröffentlichen von Gesetzestexten. Meistens wird aber aus konkretem Anlaß Hilfe geleistet. Sehr viel Info dazu gibt es auch im Jahrbuch, auch mit §-Bezug (unter anderem auch die Toleranzfrist) im A-Z. Die Themen ergeben sich aus den Anfragen an den ÖMVV.Die meisten Probleme wo ich "direkt" aktiv geworden bin (also in einem konkreten Fall z.B. mit einer Behörde Kontakt aufgenommen habe) haben sich eher als mangelnde Kommunikation zwischen Oldtimerbesitzer und Behörde entpuppt.Viele GrüßeKarl
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Zitat:Original erstellt von Karl Eder am/um 14.05.2006 21:10:45Die meisten Probleme wo ich "direkt" aktiv geworden bin (also in einem konkreten Fall z.B. mit einer Behörde Kontakt aufgenommen habe) haben sich eher als mangelnde Kommunikation zwischen Oldtimerbesitzer und Behörde entpuppt.Viele GrüßeKarlHallo Karl,Mangelnde Kommunikation? Von wem? Stehen bei den Behörden die Oldtimerbesitzer wortlos vor den Beamten? Oder liegt es daran, dass in Österreich immer noch viele Beamte ihre Kunden als Bittsteller von oben herab behandeln und erst springen, wenn eine Intervention von anderer Stelle kommt?Oder liegt es vielleicht doch nicht an der Kommunikation, sondern an mangelnder Kenntnis der Rechtslage beim Oldtimerbesitzer und / oder dem Beamten?Ich für meinen Teil klinke mich jetzt jedenfalls aus dieser Diskussion aus. Sie dreht sich im Kreis und führt zu nichts.Liebe Grüsse,Andrea