Geänderte Zulassungsbestimmungen in Österreich

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Arielle
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Geänderte Zulassungsbestimmungen in Österreich

Beitrag von Arielle » Do 11. Mai 2006, 21:30

Hallo zusammen,nachdem ich jetzt meinen Wohnwagen endlich wieder zusammenbaue und sich in der Zwischenzeit in Österreich auch die Zulassungsbestimmungen für Oldtimer geändert haben, habe ich eine Anfrage an den ÖGHK gemailt.Nicht ganz klar war mir im Zusammenhang mit den neuen Bestimmungen, dass einmal von einer einheitlichen 30 Jahres-Grenze die Rede war, im selben Text aber auch von einer Regelung für Nutzfahrzeuge und Sonstige bis Baujahr 1970.Nachdem dieses Thema vielleicht auch für andere interessant ist, hier die Antwort, die ich heute bekommen habe: In der letzten Sitzung des Beirates für historische Kraftfahrzeuge wurdedie Definition "historisches Kraftfahrzeug" auf "historisches Fahrzeug"geändert. Damit sind auch andere als Kraftfahrzeuge, also auch Anhänger imKFG so wie diese zu behandeln. Für alle gilt einheitlich nunmehr die 30Jahre Bestimmung. Somit steht einer Zulassung zum Straßenverkehr nachEinzelgenehmigung Ihres Anhängers zur Zeit nichts im Wege, der technischeZustand vorausgesetzt.MfG ÖGHK AdminLiebe Grüsse,Andrea

er ka
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Geänderte Zulassungsbestimmungen in Österreich

Beitrag von er ka » Fr 12. Mai 2006, 08:03

Hallo Andrea,wenn es um den Paradiso geht der sich so verloren auf meinem Anhänger vorkam, dann herzlichen Glückwunsch.Es scheinen wenigstens nicht alle Behörden so vernagelt zu sein wie in Deutschland.Mal am Rande bemerkt: kann ich eigentlich mit Wohnsitz in Deutschland bei euch einen Oldtimer zulassen? Wenn das möglich ist wie sieht es mit den Kosten wie Steuer und der Überprüfung (TüV) aus? Muss ich dafür einen Wohnsitz in Österreich haben und wenn, muss ich da auch wohnen oder reicht der vielzitierte "Briefkasten)?In Holland habe ich keine Chance mehr wenn ich nicht meinen Hauptwohnsitz dort habe.Ich fahre(fragend)freundlich grüssender ka

Arielle
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Beitrag von Arielle » Fr 12. Mai 2006, 12:43

Hallo Ronald,ja, es handelt sich um den Paradiso, der auf Deinem Anhänger so verloren ausgesehen hat. Wenn ich ihn hinten am Simca dran habe, ist es aber der Simca, der eher verloren wirkt, der Paradiso sieht dagegen fast schon protzig aus.Um Deine Fragen zu beantworten: Um ein Fahrzeug in Österreich zuzulassen, benötigst Du eine österreichische Meldeadresse, auf die dann auch das Fahrzeug angemeldet wird.Die Kosten für die Anmeldung belaufen sich derzeit bei ca. 167 Euro - kann um ein paar Euro differieren, das kommt auf die Versicherungsstelle an, bei der man anmeldet.Die Überprüfung ist jährlich fällig und richtet sich nach der Erstzulassung des Fahrzeugs. Das heisst, wenn ein Fahrzeug im Januar 1975 erstzugelassen wurde, ist die Überprüfung jährlich im Januar fällig, zuzüglich 3 Monate Überziehungsfrist. In diesem Fall wäre der späteste Zeitpunkt für die Überprüfung also der 30. April.Was die Kosten für Steuer und Versicherung anbelangt, findest Du hier einen Link zur Onlineberechnung:https://www.zueritel.at/berechnung/kfz/ ... 002828d344 Liebe Grüsse,AndreaPS: Die Kosten für die Typisierung belaufen sich lt. Auskunft der niederösterreichischen Landesregierung auf etwa 150 Euro. Solange Du dann eine Meldeadresse in Österreich hast, das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist und sich im Originalzustand befindet, sollte es keine Probleme mit einer Anmeldung geben. Für Fahrzeuge, die noch nicht 30 Jahre alt sind, gibt es noch Sondergenehmigungen durch den Beirat für historische Fahrzeuge, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Zu diesem Thema findest Du auch hier Informationen:http://www.austria-motor-veterans.at/

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Fr 12. Mai 2006, 13:18

Ronald,Ich könnte Dir einen Zweitwohnsitz in Gibraltar vermitteln.Vorteil:Der Oldie ist steuerfrei, die Versicherung äußerst günstig.Zudem bekommst Du formschöne Kennzeichen im alten britischen Stil mit einer max. fünfstelligen Zahl (ähnlich LUX).Den passenden GBZ Länderaufkleber gibt's gratis dazu.Kanalinseln sind auch immer wieder beliebt, zumal man da nicht nur Kfz-Steuerm spart ..... Nur zur jährlichen MOT müßtest Du dann nach Rheindahlen in die britische Kaserne fahren ...

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Beitrag von citroeni » Fr 12. Mai 2006, 13:59

wär das nich steuerhinterzieheung?

Panama
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Beitrag von Panama » Fr 12. Mai 2006, 14:42

@ Ventilo:Daran (Zweit - in meinem Falle Drittwohnsitz) hätte ich Interesse!Kannst Du mal genaueres (wenn besser, dann per Mail, zukommen lassen?Kosmopolitische GrüßePeter

Karl Eder
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Beitrag von Karl Eder » Fr 12. Mai 2006, 18:43

Hallo,@Andreabevor Verwirrung auftritt, ein paar Richtigstellungen:Das Baujahrslimit für "historische" in Österreich ist 1980 (einschließlich), eingefroren bis 2010 und soll dann in ein 30 Jahres Limit übergehen. Es gibt schon längere Zeit keine Unterscheidung mehr zwischen den Fahrzeugarten (also PKW, Motorrad oder Nutzfahrzeug).Jedes Fahrzeug bis einschließlich Baujahr 1980 kann man auf "historisch" umtypisieren und hat dann einen 2-Jahres Intervall bei der Überprüfung.Die Toleranzfristen bei der Überprüfung sind -1 und +4 Monate, d.h. mit einer Lochung Jänner kann man von Dezember bis Ende Mai zur Überprüfung fahren. Man kann sich auch den Monat der Überprüfung abändern lassen (unabhängig von der Erstzulassung), speziell für Oldtimer mit Termin im Winter interessant.Fahrzeuge mit einem Baujahr nach 1980 ohne Kat haben defacto keine Chance auf eine Genehmigung in Österreich (Ausnahme: Übersiedlungsgut) - siehe auch einschlägige Erlässe des BMVIT (insbesonders der aus 12/2005).Eine Übersicht über alle Erlässe findest Du auf www.oemvv.at > Rechtlich (auch schon den vom 2.5.2006).Viele GrüßeKarl

Arielle
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Beitrag von Arielle » Fr 12. Mai 2006, 19:21

Hallo Karl,hier mal der Auszug aus dem Protokoll zur Sitzung des Beirates für Historische Kraftfahrzeuge vom 03.12.2003:1.) Liste der Historischen Kraftfahrzeuge 2004:Die Liste für Historische Kraftfahrzeuge 2004 wird überarbeitet, vom Beirat diskutiert und schließlich verabschiedet. Sie beinhaltet nun Pkw, US-Fahrzeuge, Zweiräder, militärische Fahrzeuge und Sonstige.Es wird angeregt, die 25 Jahr Regelung hinkünftig nicht mehr auf Fahrzeuge mit einem Baujahr ab etwa 1980 anzuwenden. Für diese, wie auch für Großserienprodukte sollte die Grenze dann bei 30 Jahren liegen.Der Beirat beschließt auch, dass Lkw und Sonstige mit einem Baujahr vor 1970 generell als erhaltungswürdig gelten, weshalb diese Fahrzeuge nun auch entsprechend in der Liste als Historische Kraftfahrzeuge gekennzeichnet werden.Unimog`s sind derzeit sowohl bei Zugmaschinen als auch bei den Lastkraftwagen zu finden. Zur besseren Lesbarkeit werden diese nunmehr unter den Zugmaschinen zusammengefasst.Zu den Toleranzfristen: Diese habe ich bereits mehrmals bei verschiedenen Stellen hinterfragt, da die einen von 3 Monaten und die anderen von 4 Monaten reden. 4 Monate sind es lt. Auskunft von ARBÖ und Wiener Verkehrsamt inklusive des Monats, in dem das Pickerl abläuft. Macht also Fälligkeitsmonat + 3 Monate Überzug. Das Pickerl kann einen Monat vor der Fälligkeit bereits erneuert werden. Sollten diese Auskünfte falsch sein, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren, wäre ja nur ein Vorteil.Dass man den Monat der Überprüfung ändern kann, ist mir neu, da ich auch das schon mehrmals versucht habe. Wenn Du dazu nähere Informationen hast, wer dafür zuständig ist, wäre ich Dir dankbar, da dieser Umstand genau meinen Simca betrifft. Ist lt. Aussage von ARBÖ, Wiener Verkehrsamt und drei verschiedenen Zulassungsstellen ebenfalls nicht möglich.Liebe GrüsseAndrea

Karl Eder
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Geänderte Zulassungsbestimmungen in Österreich

Beitrag von Karl Eder » Sa 13. Mai 2006, 00:11

Hallo Andrea,1) Protokoll der Sitzung aus 2003:derartige Sitzungen + Protokolle gibt es durchschnittlich 2x pro Jahr, seit 1999 war ich bei allen dabei. Man muß immer alle (auf den Protokollen basierenden) Erlässe im Zusammenhang betrachten und nicht einzelne Passagen herausnehmen. Außerdem geistern im Internet teilweise Entwürfe als Erlässe herum...Bereits im Dezember 2004 hat man sich (erstaunlicherweise rasch und ohne lange Diskussionen) auf die jetzt gültige Regelung (keine Unterschiede, 1980 "einfrieren")im Prinzip geeinigt. Auch wurde schon früher das Thema Anhänger (auch auf Grund Deiner Anfrage) behandelt. Aber gerade in diesem Zusammenhang muß man darauf hinweisen, daß ein "historisches Fahrzeug" keinen Freibrief darstellt und eben gewisse Bremswerte (und beim Auto Abgaswerte) erreichen muß, leider werden hier von manchen Stellen in Österreich falsche Hoffnungen geweckt.2) Toleranzfristen § 57a:die von mir angeführten Fristen sind absolut "wasserdicht" und sind in den Erläuterungen zum Mängelkatalog sogar mit Beispielen angeführt. Man kann auch mit einem Prüfbefund, der nur mehr "in den 4 Monaten" ist noch anmelden. Es gilt jeweils der volle Kalendermonat (also nicht abhängig vom Tag der Erstzulassung)3) Verlegung § 57a Termin:das macht auf Antrag die Zulassungsbehörde (Verkehrsamt, BH, nicht die Versicherung = Zulassungsstelle). Der Antrag muß nicht begründet sein. Hier der Trick für Oldtimer (die nicht im Winter genutzt werden): Mit Überprüfungstermin Mai oder Juni kannst Du das Pickerl um 1 Jahr "verlängern":Du fährst im Mai 2006 überprüfen und bekommst ein Pickerl 6/2007, mit diesem kannst Du bis 31.10.2007 legal fahren, über den Winter garagierst Du das Auto, am 2.5.2008 fährst Du überprüfen (blaue Tafeln oder am Hänger weil kein gültiges Pickerl) und bekommst neu 6/2009, u.s.w.4) zu diversen Veröffentlichungen: auf der ÖMVV-Homepage ist alles in der richtigen Reihenfolge aufgelistet (es werden auch Themen die durch spätere Erlässe aufgehoben wurden nicht mehr angeführt) und es sind auch nur Dinge dort, die auch wirklich in Kraft sind (also keine Gesprächsprotokolle oder ähnliches).Viele GrüßeKarl

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Geänderte Zulassungsbestimmungen in Österreich

Beitrag von Arielle » Sa 13. Mai 2006, 10:34

Hallo Karl,erstmal danke für die ausführlichen Erläuterungen.1) Protokoll der Sitzung aus 2003:Das Thema Baujahrsgrenze 1980 war einer der Gründe für meine Anfrage beim ÖGHK. Im Internet existieren verschiedene Versionen der gültigen Bestimmungen, sodass nicht eindeutig feststellbar ist, welche Granzen jetzt wirklich gelten. Im Zusammenhang mit "Nutzfahrzeugen und Sonstigem" war von der Baujahrsgrenze 1970 die Rede, bei Kfz eben wie Du schon geschrieben hast, die Änderung von 25 Jahren und Eintragung in die Liste approbierter Fahrzeuge auf 30 Jahre generell mit Einfrieren der Baujahrsgrenze bei 1980.2) Toleranzfristen §57a: Zu diesem Thema dürfte kaum jemand wirklich Bescheid wissen und diese Diskussion habe ich auch innerhalb meines Bekanntenkreises schon oft geführt. Daher habe ich auch sowohl beim ARBÖ, als auch beim Verkehrsamt deswegen nachgefragt. Nachdem Du jetzt von einer definitiven 4 Monats-Toleranz schreibst, dürften das auch dort einige nicht so genau wissen. Da diese Toleranzfrist ja auch gesetzlich geregelt sein muss, zeige mir bitte den Paragraphen, wo sie festgelegt ist. Wie gesagt - in diversen Beiblättern, Erläuterungen und ähnlichem findet man zeitgleich immer wieder beide Versionen, weswegen ich aus reinem Selbstschutz im Zweifelsfall bei der 3 Monate-Frist bleibe.3) Verlegung § 57a Termin:Wie bereits erwähnt, habe ich auch hier bereits beim Verkehrsamt nachgefragt und eine negative Antwort erhalten. Es scheint also, als ob man sich auch im Verkehrsamt nicht einig wäre, welche Regelungen gelten und was lt. Gesetz möglich ist. In diesem Punkt werde ich demnächst einen neuen Anlauf starten.4) Jedes Fahrzeug bis einschließlich Baujahr 1980 kann man auf "historisch" umtypisieren und hat dann einen 2-Jahres Intervall bei der Überprüfung.GZ. BMVIT-179.340/0002-II/ST4/2005: Derzeit sind die Begutachtungsfristen für Historische Kraftfahrzeuge unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich sind solche Fahrzeuge gem. § 57a Abs. 3 Z. 4. KFG 1967 jährlich zu begutachten, ausgenommen Kraftfahrzeuge mit einem Baujahr vor 1960, für welche ein zweijähriges Begutachtungsintervall vorgesehen ist. Vom Beirat wird eine Änderung des KFG dahingehend vorgeschlagen, dass an Stelle des „Baujahres vor 1960“ der Passus „mit einem Alter von mehr als 40 Jahren“ aufgenommen wird. Der Beirat unterstützt auch den Vorschlag, Z 4. dahingehend zu ändern, dass für alle genehmigten Historischen Kraftfahrzeuge ein zweijähriges Begutachtungsintervall gilt. Dazu müsste lediglich der Passus „mit einem Baujahr vor 1960“ gestrichen werden.Was Du allerdings nicht dazugeschrieben hast, ist dass damit eine Beschränkung für Kraftfahrzeuge auf 120 Tage im Jahr vorliegt, bzw. für Krafträder auf 60 Tage im Jahr.Liebe GrüsseAndrea

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