Geplante Änderung bezüglich Stilllegung eines Fahrzeuges

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Frankie
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Geplante Änderung bezüglich Stilllegung eines Fahrzeuges

Beitrag von Frankie » Di 14. Feb 2006, 14:26

Nochmal zu diesem Bericht: http://www.oldtimer-info.de/aktuelles/h ... ericht.htm Mir ist noch nicht klar, wie das aussehen soll mit dem Wegfall der Unterscheidung vorübergehende/endgültige Stilllegung.Am 1.1.2007 soll das in Kraft treten; gilt die Regelung dann auch rückwirkend?Ich habe ein Auto, was ich eigentlich spätetestens im April diesen Jahres wieder zulassen müsste, weil danach der Zeitraum von 18 monatiger Stilllegung überschritten ist. Wenn ich dieses Auto nun aber doch nicht zulasse, sondern bis 2007 warte, ist dann die ABE bzw. der Fahrzeugbrief noch gültig, weil ja ab 1.1.2007 nicht mehr unterschieden wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung?

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Di 14. Feb 2006, 17:32

Hallo, yippie yeah! Endlich. Wenn nicht mehr unterschieden wird, müsste das -soweit ich das jetzt gelesen habe- auch rückwirkend gelten. Deutschland auf dem Weg zur Vernunft? Gruß. Rolf

Versi
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Geplante Änderung bezüglich Stilllegung eines Fahrzeuges

Beitrag von Versi » Di 14. Feb 2006, 17:52

Zitat:Original erstellt von oldierolli: Deutschland auf dem Weg zur Vernunft? Gruß. RolfHast du was geraucht oder wie kommst Du auf die blöde Idee? Es werden lediglich beknacknte Verordnungen durch neue (irgendwo anders) beknackte ersetzt...

hallo-stege
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Beitrag von hallo-stege » Di 14. Feb 2006, 19:38

Zitat:Original erstellt von Frankie:Ich habe ein Auto, was ich eigentlich spätetestens im April diesen Jahres wieder zulassen müsste, weil danach der Zeitraum von 18 monatiger Stilllegung überschritten ist. Wenn ich dieses Auto nun aber doch nicht zulasse, sondern bis 2007 warte, ist dann die ABE bzw. der Fahrzeugbrief noch gültig, weil ja ab 1.1.2007 nicht mehr unterschieden wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung?[/B]Hallo Frankie,das Problem ist, das Dein Auto dann wahrscheinlich schon aus der KBA Datenbank gelöscht wurde. Im Moment werden die Fahrzeuge dort 18 Monate gespeichert. Und wat wech is, is wech ...Wenn Dein Fahrzeug aber nicht mehr in der Datenbank ist, brauchst Du - wie bisher - eine § 21 Abnahme, da ja ein neuer Brief bzw. eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden muß.Wann die Datenbank auf die projektierten 7 Jahre Löschungsfrist umgestellt wird, konnte ich noch nicht herausfinden. Aber erst dann ist die technische Voraussetzung für die Verordnung da.Gruß von Frank

Altopelfreak
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Geplante Änderung bezüglich Stilllegung eines Fahrzeuges

Beitrag von Altopelfreak » Mi 15. Feb 2006, 01:48

Hallo Oldie-Freunde,das sind wieder einmal alles wilde Spekulationen, für die es bislang keine seriöse Quelle gibt.Das mit den 7 Jahren wird von offizieller Seite energisch bestritten. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendeine Zulassungsstelle oder sonstige Datenzentrale so lange Zeit alle Daten und Kennzeichen speichert, wenn der grösste Teil dieser Fahrzeuge eindeutig verschrottet wurde, z.B. nach Totalschaden.Es wäre natürlich sehr hilfreich, wenn sich einmal der deuvet über alle bisher zu erwartenden Planungen hins. der 'Neuregelung' der StVZO äussern würde, aber man hört nicht viel in dieser Richtung, auch nicht über die Club-internen Bulletins.Es hat aber keinen Sinn, sich hier ohne halbwegs gesicherte Erkenntnisse irgendwelchen Spekulationen hinzugeben.TschüssKlaus

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Mi 15. Feb 2006, 11:06

Die EU geht-wenn ich das bis jetzt richtig gelesen habe-von 7 Jahren aus.Das soll jetzt ja kommen.Allerdings wahrscheinlich nur für Fahrzeuge,die bei Abmeldung schon die neuen Zulassungspapiere hatten?Grüße

Nachtschwärmer
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Beitrag von Nachtschwärmer » Mi 15. Feb 2006, 13:09

Hallo, was, um Himmels willen, frage ich mich seit Jahren, kann so ein unschuldiges Auto mit seinem genauso unschuldigen Kfz.-Brief (oder wie immer das Ding jetzt heißen mag), dafür, daß es mal eine Zeit lang nicht gebraucht wurde? Alles ungültig!!! Warum???Wenn einer in England, z.B., seine Kiste vor 20 Jahren weggestellt hat und sie jetzt wieder in Betrieb nimmt, geht das m.W. ohne Probleme mit dem alten Kennzeichen etc. Warum wird sowas nicht hier übernommen. Jeden Scheiß aus der EU übernehmen die doch sonst auch!Gruß Joachim

hallo-stege
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Beitrag von hallo-stege » Mi 15. Feb 2006, 16:51

Zitat:Original erstellt von Altopelfreak:Hallo Oldie-Freunde,das sind wieder einmal alles wilde Spekulationen, für die es bislang keine seriöse Quelle gibt.Das mit den 7 Jahren wird von offizieller Seite energisch bestritten. ...Es hat aber keinen Sinn, sich hier ohne halbwegs gesicherte Erkenntnisse irgendwelchen Spekulationen hinzugeben.TschüssKlausHallo Klaus,von welcher offiziellen Seite wird das bestritten ?Ich habe es in den entsprechenden (leider nicht öffentlichen) Entwürfen zu den Nachfolgerichtlinien der StVZO und zur Fahrzeugregisterverordnung jedenfalls schon gelesen (ok, that´s my job)Natürlich kann es dort in dieser Beziehung noch Änderungen geben, aber, und hier muss ich uwm121 mal widersprechen, die EG Vorschriften gehen nicht von 7 Jahren aus, sondern die EG Vorschriften gehen davon aus, daß eine einmal erteilte EG Typgenehmigung für eine Fahrzeugserie als Betriebserlaubnis für alle Fahrzeuge dieser Serie in Europa bindend ist, und nicht einfach durch eine solche Banalität wie 18 Monate Abmelden erlöschen kann ... insofern führt die 18 Monate Praxis das EG Recht ad absurdum. Im Klartext: So lange ein Fahrzeughalter nachweisen kann, das sein Fahrzeug einer EG Typgenehmigung entspricht (und diesen Nachweis kann er z.B. mit einem CoC Papier führen), kann eine nationale Zulassungsstelle ihn nicht einfach zur § 21 Abnahme schicken ...Das gilt jetzt natürlich erstmal für neuere Fahrzeug, es spricht aber nichts wirklich dagegen, das auf nationale ABE´sen zu übertragen. Der bzw. ein Flaschenhals ist aber die Speicherkapazität der Fahrzeugregister - Datenbank im KBA. Wobei das wohl auch zu lösen sein sollte.Gruß von Frank[Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 15. Februar 2006 editiert.]

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Geplante Änderung bezüglich Stilllegung eines Fahrzeuges

Beitrag von don.qui.shot » Sa 4. Mär 2006, 12:31

Zitat:Original erstellt von Nachtschwärmer:Wenn einer in England, z.B., seine Kiste vor 20 Jahren weggestellt hat und sie jetzt wieder in Betrieb nimmt, geht das m.W. ohne Probleme mit dem alten Kennzeichen etc. Warum wird sowas nicht hier übernommen. Jeden Scheiß aus der EU übernehmen die doch sonst auch!Gruß Joachim Es gibt nur den kleine Unterschied, daß in England das Fahrzeug sein Kennzeichen sein "Leben" lang behält, in Deutschland das Kennzeichen am Ort beliebig gewecheselt werden kann und bei Zulassung in einem anderen gewechselt werden muß.Den bürokratischen Aufwand der lebenslangen Verfolgung der Zulassung wollte man sich früher bereist sparen (ganz früher konnte man die Geschichte des Fahrzeugs lückenlos zurückverfolgen) und hat die Daten gelöscht. Jetzt eben nach 18 Monaten.Im übrigen kann man bei der Abmeldung ankreuzen, ob man "vorübergehend" (18 Monate) oder endgültig stilllegen will. Also ändern sich die 18 Monate lediglich in 7 Jahre.Vorteil: dann müßte auch die bisherige Zulassungsnr. 7 Jahre reserviert bleiben, d.h. man kann seine alten Schilder wieder anschrauben bei Wiederzulassung in diesem Zeitraum und eine neue $21-Prüfung wird es nach 7 Jahren fällig und nicht schon nach 18 Monate.Für Sammler ist die neue Regelung also durchaus vorteilhaft. Z.B. habe ich Fahrzeuge von H- auf 07-Nr. umgemeldet während (jahrelanger) Phasen der Wenig-Nutzung bzw. Restauration, um sie dennoch bewegen zu können.

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Geplante Änderung bezüglich Stilllegung eines Fahrzeuges

Beitrag von ID19 » Sa 4. Mär 2006, 20:39

Andernorts war doch schon eindeutig geschrieben worden, dass die Nummer (Kennzeichen) regelmäßig NICHT erhalten bleibt! Ausnahme, du zahlst. Und dann wohl auch nur für einen kurzen Zeitraum. 3 Monate?GrüßeMartin

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