"Oldtimer"-Erbrecht
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Hallo, ich werde sicher keine 40 Jahre mehr leben und muss immer an der Übelkeitsgrenze die Nachrichten von Hartz-IV-Anrechnungen und von Rückgriffen öffentlicher Institutionen als auch von Forderungen aus Schuldendiensten über mich ergehen lassen. Nun ist es ja so, dass ich nur den Pflichtteil vererben MUSS. Den Rest werde ich so amts/gläubigerfeindlich verfügen (Entwurf vielleicht später mal hier), dass sich Diejenigen an die Suizidgrenze bewegen. Denn was sollte ich "vererben", wenn das Geerbte vorher abgegriffen würde. ABER: kann ich bereits beim Pflichtteil verfügen, dass z.B. meine Oldtimer unverändert als Sache behalten/bestehen bleiben müssten und nicht durch Zwangsverkauf in Geld umgewandelt würden? Wäre hier schon eine "Erbunwürdigkeit" gegeben? Oder wie kann ich die Fahrzeuge an Diejenigen weiter retten, die diese auch behalten wollen/dürfen? Ist vielleicht auch für andere Oldiefahrer interessant. Gruß. Rolf
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Hallo Rolf,zwei Möglichkeiten:1. Du vererbst Deine Oldtimer mir, da ich in jedem Falle noch vorhabe über 40 Jahre zu leben oder2. Du vererbst Deine Oldtimer einem Museum.Viele Grüße,Mario[Diese Nachricht wurde von osbourne68 am 23. November 2005 editiert.]
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"Vererben" kannst Du nur (Bruch-)Teile Deines Gesamtvermögens. Die Zuwendung einzelner Nachlassgegenstände (z.B. Autos) an bestimmte Personen bezeichnet man als "Vermächtnis".Wenn Du kein Testament machst, dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein (bei Verheirateten z.B. der Ehegatte die Hälfte, der Rest zu gleichen Teilen an die Kinder).Ansonsten kannst Du durch Testament individuell verfügen, wer Erbe von welchem Bruchteil Deines Nachlasses werden soll und wer einzelne Gegenstände bekommen soll.Pflichtteilberechtigt sind grundsätzlich der Ehegatte und die Kinder. Das Pflichtteil ist dabei die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (Ehegatte 1/4, u.s.w.). Der Pflichtteil kann nur in Härtefällen entzogen werden.Du kannst also Deine Autos grundsätzlich einer beliebigen Person zuwenden. Diese hat dann gegenüber dem "Erben" einen Anspruch auf Herausgabe.Alles nähere erklärt Dir der Anwalt Deines Vertrauens.mit advokatischen GrüßenTripower
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Ich möchte hierbei mal anmerken, dass ich erst 32 bin... und absolut kein Problem damit habe, von fremden Leuten beerbt zu werden... Steffen
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Also wenn ich mir die Frage von Oldierolli nochmal ansehe will er eigentlich seinen Erben keine möglicherweise anfallenden Schulden vererben. Also falls irgendwelche Gläubiger noch Forderungen haben sollen die möglichen Erben das oder die Fahrzeuge nicht verkaufen müssen um diesen Forderungen nachzukommen. Man kann doch aber nur alles Erben oder garnichts, also nicht die Schulden ausschlagen und nur das Guthaben erben!Auch wenn man seine Erben enterbt, ihnen also nur den Pflichtteil zukommen lassen will wird die Gesamtsumme aller Güter in Euro umgerechnet/geschätzt und hiervon die Summe der Verpflichtungen abgezogen. Davon wird der Pflichtteil vererbt, ist diese Summe nun negativ kann man das Erbe ausschlagen.Aber die Fahrzeuge behalten und die Gläubiger leer ausgehen lassen geht wohl nur wenn man die Fzg 10Jahre vor dem Erbfall verschenkt.GrußNorbert
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Der Pflichtteil ist ein GELDanspruch eines enterbten Abkömmlings, Ehegatten oder Elternteils.Um gezielt Deine Oldies weiterzuleiten ist das Vermächtnis der richtige Weg (oder der Einsatz eines Universalerben mit der Auflage, die Oldies zu erhalten etc. und dies unter Strafandrohung durch eienn Testamentsverwalter sicherstellen zu lassen)Alternativ (bei größeren Vermögen) sollte über Stiftungsgründungen nachgedacht werden
, um aufgebaute Sammlungen etc. zu erhalten.Du kannst aber z.B. zu Lebzeiten Deine Oldies verschenken und Dir ein (alleiniges) Nutzungsrecht vorbehalten. Schaffst Du dann noch 10 Jahre ist der Zugriff Dritter ausgeschlossen.Die Schenkungsfreibeträge und Erbschaftssteuerfreibetäge sind im Übrigen identisch (Erben ist ja quasi Schenken auf den Tod) und können aller 10 Jahre ausgeschöpft werden. Unter diesen Umständen sind lebzeitige Schenkungen sehr reizvoll, um Steuern zu sparen und ev. Inanspruchnahme des Vermögens für Sozialleistungen zu umgehen.@fusca , die Erben können nicht drauf zugreifen, allerdings eventuelle Pflichtteilsberechtigte (siehe oben), da man ansonsten deren Pflichtteil auf Null bringen könnte, indem 10 min vor dem Tod alles verschenkt wird. Sind mehr als 10 Jahre vergangen, ist der Rückgriff ausgeschlossen.@ Tripower Achtung, der Erbteil des Ehegatten ist 1/4, das andere Vierttel kommt eventuell über den pauschalisierten Zugewinnausgleich, wenn kein anderer Güterstand vereinbart ist. Interessant, wenn man möglicherweise das Erbe ausschlägt, um über den realen Zugewinnausgleich zu größeren "Gewinnen" zu kommen.So mal ganz grob, ohne individuelle RechtsberatungJens[Diese Nachricht wurde von Privra am 24. November 2005 editiert.][Diese Nachricht wurde von Privra am 24. November 2005 editiert.]

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oi gente,zu dem Thema mal ne Frage an die Wissenden:Gilt die 10-Jahresfrist eigentlich für alle Teile ?Wenn ich in 10 Jahren in die Kiste springe, aber mein Oldie und die 20 Kofferradios, die 2 Musiktruhen, die Fernseher UND die Tonbandgeräte ( ups, wer kennt im MP3-Zeitalter noch Tonbandgeräte ? ) noch habe, aber vorher verschenke, ist es dann Erbmasse ?OK ok, hier ist keine Rechtsberatung möglich, aber die Frage stellte sich mir ebentchauUwe
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Hallo, war vielleicht missvertändlich: falls meine Kinder von Hartz IV betroffen sein sollten oder Gerichtsvollzieher bei ihnen lechzend auf ein Erbe warten sollten, möchte ich sicher stellen, dass die Fahrzeuge in jedem Falle nicht verwertbar sein sollen. Über den Pflichtteil hinaus wären Ämter nach den Ausführungen in meinem Testament/Vermächtnis sowieso "neese". Es geht aber darum, den Pflichtteil abzusichern. Aber "privra" sagt ja nun, dass dieser ein GELDanspruch ist. Gruß. Rolf
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Aha,du willst die eventuellen Gläubiger deiner Erben leer ausgehen lassen?! Ich denke mal das ist wohl kaum möglich, den Gläubigern/Gerichtsvollzieher ist es egal wie jemand zu Vermögen kommt, die machen ihre Vorderungen (berechtigt) geltend!GrußNorbert
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Hallo, die Gläubiger meiner Erben sind mir XXXegal, denn wer so doof ist und Kredite bewilligt, die unter mäßiger Bonität vergeben wurden, um aus Gewinnsucht Proll-Konsumprodukte loszuwerden, soll die volle Härte des Marktes zu spüren bekommen! Ich bin kein Sozialist! Und verfehlte Finanz/Wirtschaftspolitik will ich auch nicht sanieren. Den Nicht-Pflichtteil kriegt sowieso keiner der oben Genannten aufgrund meines Testamentes. Gruß. Rolf