Danke EU: Alter Brief wird eingezogen!

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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ID19
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Beitrag von ID19 » Do 22. Sep 2005, 07:44

@ Wolfgang,natürlich ist das eine EU-verordnung (wie wohl alles künftig im Fahrzeugbereich auf EU-Verordnungen und Beschlüssen beruht), aber die Umstzung liegt in Deutschland und eben auch die Schaffung von landesspezifischen Ausnahmen. Insofern ist der Deuvet schon gefragt und in der Pflicht.Meines Wissens hat man sich aber tatsächlich rechtzeitig darum gekümmert. Nur - was sollte man erreichen? Dass bei Oldtimern die alten Dokumente weiter gültig bleiben? Schwierig! Eine Regelung, dass man zumindest die alten Dokumente behalten darf, ohne erst einen Aufstand bei der Zulassungsbehörde machen zu müssen - das wäre sicher ein guter Kompromiss gewesen. Schade, dass das nicht geklappt hat.Martin

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spitzerer
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Beitrag von spitzerer » Do 22. Sep 2005, 08:42

Tja - was haette man erreichen koennen ....Ich sehe das Hauptproblem schon im "Ansatz" dieser EU-Verordung. In Laendern, in denen es bisher keine oder doch recht simple Fahrzeugpapiere gab, mag das "jetzige" ja ein Fortschritt sein. Andererseits - wenn man schon auf Ausweispapieren jede Menge biometrischen Muell und sonstige Daten unterbringen kann und will - wieviele Daten lassen sich da wohl fuer ein Auto speichern ?? Alle Daten des Herstellers bis in Detail, alle jemals erteilten Genehmigungen zu Reifen, Anhaenge-Kupplung, alle Vorbesitzer bis 1896, und und ...Dann haette man wirklich "Unterlagen" zu dem Fahrzeug. Aber nein, lieber zwei Schritte zurueck: bei einigen meiner "historischen" darf ich jetzt 20 Seiten Papier mitschleppen, um zu belegen dass das Fahrzeug nicht nur in dieser Form vom Hersteller ausgeliefert wurde, sondern dass das alles auch genehmigt ist ....Und ohne Kopie des Orginal-Scheines keine Chance, das im kleinkarierten Deutschland zu belegen ....ECHT ein gigantischer Fortschritt !!!!!Wolfgang

goggo
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Beitrag von goggo » Do 22. Sep 2005, 10:37

Tja Wolfgang... da hilft nur noch der: hier kannst dann entspannt mit den Beamten alle Unterlagen in Ruhe durchgehen... HelmutHelmut in des Goggorollerbrief auch der OPA als Glasfacharbeiter eingetragen ist [Diese Nachricht wurde von goggo am 22. September 2005 editiert.]

jawolf30
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Beitrag von jawolf30 » Do 22. Sep 2005, 11:51

Zitat:Original erstellt von capri2600rs: ...der kollege dürfte nach auskunft seiner zulassungsstelle seinen alten kfz-brief gegen eine gebühr von 25 euro behalten (sehr wahrscheinlich entwertet,oder ungültig gemacht)das kann ja wohl nicht wahr sein oder ???geht abzocke noch offensichlicher ? Ja: von Kreisverwaltung Bad Kreuznach...Betr.: Erteilung einer Ausnahmegenehmigung und Aushändigung des OriginalbriefesGebührenbescheid:Sehr geehrter Herr xxx,am 08.06.2005 wurde eine Ausnahmegenehmigung gemäß §70 STVZO erteilt und Ihnen zusätzlich zum Ersatzbrief der Originalbrief zu dem Fahrzeug mit dem früheren Kennzeichen KH-JM 623 erteilt. Nach §1 Abs.1 und §4 der Gebührenordnung ...blabla...folgende Gebühren festgesetzt:Geb.Nr.2550 -> 30,70 EuroAuslagen -> 5,60 Euro (ist ok...das Teil wurde als Einschreiben geschickt...)also sind 25 Euro ein echtes SonderangebotGrussJürgenedith wg. html-befehls-probl. ;-)[Diese Nachricht wurde von jawolf30 am 22. September 2005 editiert.]

ID19
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Beitrag von ID19 » Do 22. Sep 2005, 13:12

Hallo Wolfgang!Meine Worte! Eine Scheckkarte hätte ich Verbesserung gesehen und verstanden. Aber nun machen wir erst mal einen Zwischenschritt zurück, denn die Scheckkarte wird ja noch kommen ...GrüßeMartin

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Beitrag von kindacool » Fr 23. Sep 2005, 08:39

Zitat:Original erstellt von jawolf30:[...]Geb.Nr.2550 -> 30,70 EuroAuslagen -> 5,60 Euro (ist ok...das Teil wurde als Einschreiben geschickt...)also sind 25 Euro ein echtes SonderangebotJaja: "Deutschland einig Vaterland".Winsen/Luhe berechnet 15,00 €ichels ! (Einschreibegebühren waren auch dabei, aber mit gleicher Post kamen auch noch weitere Ausnahmegenehmigungen und mein original TÜV-Gutachten für das "H".Schönes WochenendeKindacool

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Beitrag von Altopelfreak » So 25. Sep 2005, 15:31

Hallo Oldie-Freunde,neuster Stand, was ab 4. Oktober passieren soll, nach Auskunft meiner Zulassungsstelle:- Sieben Jahre Stillegungsfrist gibt es nicht, weder jetzt, noch in Zukunft.- Jeder Vorgang erfordert die neuen Papiere,- Ausnahme: Vorübergehende Stillegung, hier passiert zunächst noch nichts.- Findet ein Umzug bzw. Adressänderung im selben Bezirk statt, gibt es Adressaufkleber für den Schein bzw. Scheinersatz. Bleibt jedoch den Zulassungsstellen überlassen, ob sie davon Gebrauch machen, oder neue Papiere ausstellen.- Letzter HU-Bericht und ggf. AU muss bei jedem Meldevorgang vorgelegt werden.- Abmeldebescheinigung gibt es nicht mehr, stattdessen wird der als 'ungültig' gekennzeichnete Fz-Schein bzw. neue Scheinersatz dem Halter wieder ausgehändigt.- Serienmäßige Reifengröße soll auch weiterhin eingetragen werden. - Bei 'Oldtimern' (wie auch immer diese definiert werden) kann der alte Fz.-Brief wieder ausgehändigt werden. Wird nicht abgeschnitten, nur ungültig gestempelt. Dazu genügt formloser Antrag, von Gebühr war nicht die Rede (wird sicher örtlich differieren).Alles weitere wird die Praxis zeigen.TschüßKlaus

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Beitrag von hallo-stege » So 25. Sep 2005, 16:02

Komments dazu mit ***, Gruß von Frank- Sieben Jahre Stillegungsfrist gibt es nicht, weder jetzt, noch in Zukunft.*** Können die MitarbeiterInnen am Schalter auch noch nicht wissen, der Entwurf ist ja im Moment wieder bzw. noch in den Gremien zur Beratung. Ich hab den Entwurf vorgestern noch mal nachgelesen. ***- Jeder Vorgang erfordert die neuen Papiere,*** Im Prinzip ja, auch jede Änderung, die einen neuen Schein bzw. Brief erfordert, und die neuen Papiere dürfen (mit Ausnahme von Zulassungsfreien und Kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen) auch nur paarig ausgegeben werden. ***- Ausnahme: Vorübergehende Stillegung, hier passiert zunächst noch nichts.*** richtig ***- Findet ein Umzug bzw. Adressänderung im selben Bezirk statt, gibt es Adressaufkleber für den Schein bzw. Scheinersatz. Bleibt jedoch den Zulassungsstellen überlassen, ob sie davon Gebrauch machen, oder neue Papiere ausstellen.*** auch richtig, so lange kein neuer Schein/Brief erforderlich ist, s.o. ***- Letzter HU-Bericht und ggf. AU muss bei jedem Meldevorgang vorgelegt werden.*** Ist Ermessenssache der Zulassungsstelle ***- Abmeldebescheinigung gibt es nicht mehr, stattdessen wird der als 'ungültig' gekennzeichnete Fz-Schein bzw. neue Scheinersatz dem Halter wieder ausgehändigt.*** richtig ***- Serienmäßige Reifengröße soll auch weiterhin eingetragen werden. *** Als "Serienmäßig" wird dabei die Reifengröße angenommen, die bisher in Ziffer 20/21 des Fahrzeugscheines eingetragen waren. Der Rest fällt in den EG Papieren untern Tisch. Auf Wunsch darf die Zulassungsstelle auch eine andere genehmigte Größe eintragen ***- Bei 'Oldtimern' (wie auch immer diese definiert werden) kann der alte Fz.-Brief wieder ausgehändigt werden. Wird nicht abgeschnitten, nur ungültig gestempelt. Dazu genügt formloser Antrag, von Gebühr war nicht die Rede (wird sicher örtlich differieren).*** Ist Ermessenssache der Zulassungsstelle ***Alles weitere wird die Praxis zeigen.*** Das befürchte ich auch ***[Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 25. September 2005 editiert.]

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Beitrag von ID19 » Di 4. Okt 2005, 10:54

Hallo!Wie bereits angekündigt war ich heute auf unserer Zulassungsstelle (Marburg) mit der Ummeldung eines Geländegespannes.Dies war insofern für mich interessant, weil es da einige zusätzliche Eintragungen gab.Grundsätzlich war die Zulassungbehörde bestens vorbereitet, es gab nicht die Spur von Stau und die Bearbeitung verlief gewohnt flott. Wie ich erfuhr, hatte man sich schon am vergangenen Samstag insofern vorbereitet, als an diesem Tag ebenfalls geöffnet war und auch das KBA an diesem Tag besetzt war um für eventuelle Problemfälle zur Verfügung zu stehen.Eigentlich steht im Schein (jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 1) das Gleiche drin wie zuvor. Die "Hoffnung" oder Befürchtung, dass andere Reifengrößen nicht mehr erfasst werden, kann ich zerstreuen. Die Daten werden immer noch eingetragen, ebenso wie sämtliche Angaben zum Umbau etc. Es steht jetzt eher mehr statt weniger drin. Bei Polizeikontrollen kann also alles wie bisher nachgewiesen und/oder geprüft werden. Kopieen der alten Papiere mitzuführen ist nicht notwendig.Im Brief (jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 2) steht hingegen nichts Zusätzliches mehr drin. Hier sind die Daten auf das Notwendigste beschränkt. Dieser Teil 2 dient bestenfalls als Besitznachweis und kommt mir irgendwie zimlich überflüssig vor.Gestempelt wird mit kleinen Aufkleberchen, was in Marburg aber schon länger üblich ist.Und nun für viele das Wichtigste: der alte Brief wird ungültig gestempelt und ausgehändigt. Und das ohne Nachfrage, Aufforderung und Gebühren!!! Einfach so liegt er bei der Ausgabe der Papiere wieder mit dabei.Kurz und gut: Viel Aufregung um nichts!Beste GrüßeMartin

FREDDY
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Beitrag von FREDDY » Di 4. Okt 2005, 15:54

Wir haben doch schon geklärt, dass das ortsabhängig unterschiedlich sein kann. Vielleicht hat Marburg ja nur halb so viele Schwachmaten in den Ämtern sitzen wie andere Städte. Bin mal auf weitere Erfahrungen gespannt!Gruß,Freddy

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