H-Zulassung: wer darf in NRW Gutachten zur Zulassung erstellen?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Gordini
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H-Zulassung: wer darf in NRW Gutachten zur Zulassung erstellen?

Beitrag von Gordini » Do 15. Sep 2005, 00:27

Hallo, der TÜV, leider.Christoph

TobiasM
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H-Zulassung: wer darf in NRW Gutachten zur Zulassung erstellen?

Beitrag von TobiasM » Do 15. Sep 2005, 00:37

Danke, Christoph...auch wenn mir eine andere Antwort natürlich lieber gewesen wäre ;-)Wünsche Dir allzeit knitterfreie Fahrt und wenig Rost!

TobiasM
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H-Zulassung: wer darf in NRW Gutachten zur Zulassung erstellen?

Beitrag von TobiasM » Do 15. Sep 2005, 11:59

Guten Tag!Habe einen schönen, über 30 Jahre alten Oldtimer erworben.Das Auto war bisher regülär über Saisonkennzeichen zugelassen, ich möchte es hingegen als Oldtimer mit H-Kennzeichen (das schwarze gem §§21c/23 Abs.1c StVZO) anmelden.Nun meine Frage: welche Person/Institution darf mein Auto denn in NRW amtlich als Oldtimer begutachten? Das es gem. StVZO per Gutachten als Oldtimer einzustufen ist, ist mir bekannt.Verwirrung wird dadurch erzeugt, daß die StVZO von einem "amtl. annerkannten Sachverständigen" spricht, der das Gutachten ausstellen muß.Bedeutet das für mich, daß ich in NRW auf den TÜV angewiesen bin oder kann das auch DEKRA, GTÜ, KÜS oder eine einzelner amtl. anerk. Sachverständiger machen?`Vielen Dank für Eure Hilfe!

oldierolli
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H-Zulassung: wer darf in NRW Gutachten zur Zulassung erstellen?

Beitrag von oldierolli » Do 15. Sep 2005, 17:33

Hallo, wie ist das denn rechtlich mit der Monopol-Stellung des TÜV und wie wurde die überhaupt gerechtfertigt? Gruß. Rolf

uwm121
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H-Zulassung: wer darf in NRW Gutachten zur Zulassung erstellen?

Beitrag von uwm121 » Do 15. Sep 2005, 19:05

Wieso "Monopol des TÜV"?In den neuen Bundesländern hat der Dekra dieses "Monopol"-Du kannst ja dahin fahren.In NRW gibts auch 2 Tüvs:TÜV Nord und TÜV Rheinland.Grüße

hallo-stege
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Beitrag von hallo-stege » Do 15. Sep 2005, 20:36

Hallo Oldierolli,das "Monopol" erklärt sich daraus, daß die Technische Prüfstelle (TP) und damit auch die § 21 Abnahme eigentlich eine staatliche Aufgabe ist (Landessache), und die Länder die Technische Prüfstelle an den TÜV bzw. die Dekra abgegeben haben. Im Gegenzug dazu müssen sich die Organisationen z.B. verpflichten, die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, es darf also für jeden Landesbürger (m/w) die nächste TP maximal 20 (25 ?) km entfernt sein, und die TP darf keine Begutachtung / Fahrzeuguntersuchung ablehnen. Hamburg z.B. hat bis vor kurzem diese Aufgabe selbst wahrgenommen - dort gab es den gefürchteten "Baurat", einen hanseatischen Landesbeamten, und der TÜV bzw. die Dekra durften dort nur "normale Hauptuntersuchungen" machen, keine TP - Untersuchungen. In Hessen gab es die Staatliche technische Überwachung Hessen, die hat aber meines Wissens mit dem TÜV Hessen seit längerem einen Kooperationsabkommen. Noch ganz kurz am Rande : es kann durchaus sein, daß in absehbarer Zeit die 21c Abnahme (H Kennzeichen) auch von anderen Organisationen durchgeführt werden darf, warten wir mal die "neue" StVZO ab. Ich hab da so Nachtigallen trapsen gehört Gruß von Frank[Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 15. September 2005 editiert.][Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 15. September 2005 editiert.]

RA-Wilke
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Beitrag von RA-Wilke » Fr 16. Sep 2005, 09:24

Falls es für Rolf interessant ist noch zwei Worte aus rechtlicher Sicht: Die TÜVler sind sogenannte "Beliehene" und damit Privatpersonen, die im staatlichen Auftrag hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Die Erteilung bzw. Nicht-Erteilung der TÜV-Plakette ist damit ein Verwaltungsakt. Eine juristisch ziemlich exotische Konstruktion, ich wüßte auf Anhieb nicht, wo es außer beim TÜV noch andere Beliehene gibt.Frank

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Mo 19. Sep 2005, 17:33

Hallo Frank, das mit den "Beliehenen" war mir schon bekannt, aber das könnten doch m.E. alle diese Organisationen sein. Ist denn da vorher eine Ausschreibung erfolgt, bei der die günstigste/beste Leistung zum Zuschlag geführt hat? Gruß. Rolf

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Mo 19. Sep 2005, 21:04

Ich glaube kaum,daß eine andere Organisation "aus dem Stand" heraus fähig oder willens wäre "flächendeckend" sowohl die Prüfstellen(einschließlich Führerscheinprüfungen!)zu ersetzen wenn nicht die aktuelle Gesetzgebung(begründet aus den 30er Jahren)radikal geändert wird.Mit einer Gesetzesänderung würde der Staat aber seine Einflussmöglichkeiten einschränken,die für gewisse Tätigkeiten immer noch erforderlich sind einschließlich einer Gebührenordnung,die privatwirtschaftlich nicht denkbar wäre.(deswegen "beliehen"weil eigentlich staatliche Aufgaben )Der Dekra,der unter dubiosen Umständen von der DDR Regierung diese Befugnisse bekam wäre übrigens daran beinahe "Pleite gegangen".Ausserdem:Was ist denn die "beste Leistung"? in jedem Fall dem Kundenwunsch zu entsprechen?Grüße

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