Karbidlampe
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- Registriert:So 30. Jan 2005, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo!StVZO § 72 zu §22a:"(Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile)gilt für Fahrzeugteile,die vor dem 1.1.54.....in Gebrauch genommen worden sind und an Fahrzeugen verwendet werden,die vor diesem Tag erstmals in den Verkehr gekommen sind."Eigentlich ziemlich eindeutig.. oder bin ich da im falschen § ?Grüße
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Karbidlampe
Ja, Du hast recht! De facto (und zum Glück) wird nur nach der Erstzulassung geschaut. Fahrzeugteile, die in Deutschland nach 54 in den Verkehr gekommen sind, haben ja auch alle ein Prüfzeichen. Streng und rein deutsch genommen, kann es den Fall also gar nicht geben.Natürlich sind Nachfertigungen nicht legal. Das ist bekannt. Für jedes Rückleuchtenglas, welches Du für einen Oldtimer nachfertigst müsstest Du, streng genommen, ein Gutachten beantragen und Dir ein Prüfzeichen zuteilen lassen.Aber mit der real existierenden und geduldeten Grauzone können wir alle ganz gut leben, denke ich.Es wird daher auch niemand was sagen, wenn Du an eimem Oldtimer aus der Kaiserzeit eine dem original entsprechend nachgefertigte Karbidbeleuchtung angebracht hast. Hundertprozent gesetzestreu ist das aber natürlich nicht. Und eigentlich darfst Du damit noch nicht mal fahren, denn die Beleuchtung muss jederzeit einsatzbereit sein - beim Motorrad sogar eingesetzt werden - , aber das hatten wir ja schon.All dies ist ein Thema, über das man endlos diskutieren kann und bei dem man immer wieder Fallbeispiele findet, die irgendwie und irgendwo und in irgendeiner Situation nicht passen.Was ein Glück, dass man 120 Jahre Fahrzeuggeschichte nicht in Paragrafen presen kann! So longMartin[Diese Nachricht wurde von ID19 am 30. Januar 2005 editiert.]
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Karbidlampe
Hi Oldsbastel,wir selber haben einen 1914 La Licorne mit Karbidbeleuchtung zugelassen. Das war kein Problem. Im Brief steht glaube ich drin "Fahrten sind bis zum Einbruch der Dämmerung zulässig".Auch in Ibbenbühren sehe ich immer wieder Fahrzeuge die das haben und normal zugelassen sind. Die Frage ist nur : Muß die Beleuchtung dann auch funtionieren ? Seit der RAF ist Karbid ja nicht mehr so einfach um die Ecke zu bekommen. Na ja, ganz ungefährlich ist der Spaß ja auch nicht, wie bekannt sein dürfte. Tom
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Karbidlampe
Hallo Tom,das sind Autos. Wie verfällt es sich aber bei Motorräder, die ja grundsätzlich am Tag mit Licht fahren müssen?
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Karbidlampe
HalloEin befreundeter Motorradfahrer mit einer Sunbeam Mod. 90 Bj.1930,mit 07er Nummer unterwegs,fährt OHNE SCHEINWERFER UND OHNE RÜCKLICHT ! /images/Forum2/HTML/004126.html Inden Papieren steht,Fahrten nur bei ausreichendem Tageslicht durchführen.schönes WochenendeHartmut
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Karbidlampe
Hallo Hartmut,das ist leider nicht mehr und nich weniger als ein schönes Beispiel dafür, dass es Ausnahmen gibt, die in Unkentnis oder Unwissenheit (oder Gutmütigkeit oder Vitamin-B)gegeben wurden. Leider ändert das nichts an der Gesetzeslage und hätte im Falle eines Falles auch keinen Bestand.So longMartin
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Zitat:Original erstellt von uwm121:Hallo!StVZO § 72 zu §22a:"(Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile)gilt für Fahrzeugteile,die vor dem 1.1.54.....in Gebrauch genommen worden sind und an Fahrzeugen verwendet werden,die vor diesem Tag erstmals in den Verkehr gekommen sind."Eigentlich ziemlich eindeutig.. oder bin ich da im falschen § ?GrüßeAuch wenn das bei den anstehenden Arbeiten noch lange hin ist.Mein Panhard ist von 1955. Allerdings habe ich keinerlei Unterlagen dazu. Ich denke mal man wird aber über die Fahrgestellnummer den Wagen irgendwie datieren können.Der Panhard hat nach hinten allerdings eine reichlich bizarre Anordnung der Leuchten, die selbstverständlich kein deutsches Prüfzeichen haben.Welche Freiheitsgrade habe ich denn bei diesem Baujahr bzw. Konstruktionsdatum und Herkunftsland um die Lichtanordnung zugelassen zu bekommen, bzw. gegenüber dem Originalzustand abzuändern um den nachfolgenden Verkehr nicht komplett zu verwirren?Zur Erklärung:Wie man auf der Heckansicht sieht, gibt es eine mittlere gelbe Bremsleuchte. Die länglichen roten Bereiche sind die Rückleuchten und die Blinker befinden sich unterhalb der C-Säule und sind rot. Ich würde wenigstens die roten Bereiche als Rücklicht/Bremslicht Kombination leuchten lassen. Ich wäre auch bereit zur besseren Sichtbarkeit LEDs einzubauen.Bei der Seltenheit des Wagens bin ich ausnahmsweise bereit vom Originalzustand so weit abzuweichen, daß ich Auffahrunfälle durch Fehlinterpretation meiner Lichtanlage unbedingt vermeiden kann.
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Hallo Rene,zu Deinem ebenso mutigen wie beneidenswertem Kauf zunächst meine herzlichen Glückwünsche.Mein Kenntnisstand: Auch bei Schlußleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahlern gilt, daß nur dann kein Prüfzeichen/Bauartgenehmigung erforderlich ist, wenn EZ vor 1.1.1954. Du brauchst also einen sehr verständnisvollen Prüfer, der Dir dann beim §21c das Auto mit originalen Schlußleuchten mit eingetragener "In-Etwa-Wirkung nachgewiesen" abnimmt. Das ist möglich und würde ich auch anstreben.Außerdem: Bei EZ vor 1.7.1961 reicht EINE Bremsleuchte, die rotes oder gelbes Licht ausstrahlen kann. Da gibt es schon mal keine Schwierigkeiten. Ob dies DIR ausreicht, ist eine andre Frage...Blinker: Bei EZ vor 1.1.1970 dürfen diese auch rot sein. Blinker dürfen in der Höhe maximal 1500 mm über der Fahrbahn liegen. Ist also beim Panhard kein Problem, sonst hätte ja nie eine DS/ID die deutsche Zulassung erhalten dürfen...Fazit: Mit einem verständnisvollen §21-Prüfer sehe ich (noch) kein Problem.Freundliche GrüßeMartin
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Hallo Rene,frage einfach mal formlos und in netter Form beim KBA an mit der Bitte um die ABE für Deinen Neuerwerb.Wenn Du diese ABE, bei Fahrzeugen meist eine vierstellige Nummer hast nimmst Du diese mit zur Vollabnahme, dann sollte es keine Probleme geben.Du kennst meinen roten, keiner hat geglaubt das es der einzige ist und selbst dafür habe ich die ABE Nummer ohne Schwierigkeiten bekommen. Bei der Vollabnahme meinte der Prüfer nur, super eine ABE Nummer hat der auch, dann ist es einfach.Achja, Prüfzeichen hat keiner meiner Oldis auf den Rückleuchten, blinken beim Abbiegen Rot und ich habe auch das Standlicht vorne in den Blinkern und das in Gelb, auch das ohne Prüfzeichen.Aber einen Eintrag vom TüV in der H-Abnahme dazu: Fahrzeug hat original schwedische Beleuchtung.Also fahre ich vorne gelb leuchtend und hinten rot blinkend, abgesegnet und abgestempelt.Ich fahre(Prüfzeichenfrei)freundlich grüssender ka
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Karbidlampe
Hallo Rene, das mit dem KBA kannst Du dir schenken, der Panhard hatte keine ABE. Falls überhaupt einer nach Deutschland kam, wurde er per Einzelabnahme zugelassen.Frag doch mal bei den "Keidensgenossen" im Forum des André Citroën Club nach, oder auch im Forum des DS-Club. In beiden finden sich Panhard-Besitzer http://www.dsclub.de/forum/ http://www.andre-citroen-club.de/forum/ Viel erfolg!martin