Aktuelle Lage: 07-er & Saisonkennzeichen für ein Fahrzeug

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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hope2cya
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Aktuelle Lage: 07-er & Saisonkennzeichen für ein Fahrzeug

Beitrag von hope2cya » Sa 15. Jan 2005, 18:42

Hallo zusammen,es ist hier schon viel geschrieben worden über das o.g. Thema (07-er-Kennzeichen während der "saison-freien" Zeit für 1 Fahrzeug).Habe in alten Threads gelesen, dass diese Möglichkeit in Bayern erlaubt sein soll. Ist das noch Stand der Dinge?Die Tante ähm Angestellte meiner Zulassungsstelle hat sich extra nochmals beim Regierungspräsidium (Mittelbehörde hier in BaWü zwischen Landratsamt und dem Landesministerium) erkundigt. Fazit:An der 1999 zwischen Ministerium und Regierungspräsidium geäußerten Meinung, dass diese Kombination aufgrund einer Doppelzulassung nicht möglich sei, hätte sich nichts geändert.Meine Frage nun:Bei der StVZO handelt es sich doch um ein Bundesgesetz. Hier darf es doch in einzelnen Bundesländern nicht zu unterschiedlichen Praktiken führen, oder!?Wie ist der aktuelle Stand!?Danke für Eure Hilfe im voraus.Freundliche GrüßeMarkus

Frank the Judge
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Aktuelle Lage: 07-er & Saisonkennzeichen für ein Fahrzeug

Beitrag von Frank the Judge » Sa 15. Jan 2005, 23:44

07er Kennzeichen in Verbindung mit Saisonkennzeichen gab es noch nie. Auch nicht in Bayern.

hope2cya
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Aktuelle Lage: 07-er & Saisonkennzeichen für ein Fahrzeug

Beitrag von hope2cya » So 16. Jan 2005, 03:59

Okay, nach weiteren Recherchen bin ich zu der Erkenntnis gekommen, dass es gerade in Bayern schwierig ist, den Trick mit Abmelden des Autos, Neuanmelden mit roter Nummer und anschließender Neuanmeldung mit Saisonkennzeichen durchzuführen, da die wohl auch die 07-er in ner Datenbank führen und die Einträge dort abchecken.Aber aus alten Threads meinte ich herauslesen zu können, dass es in manchen Ländern keine Probleme gab, 07-er und Saison-Kennzeichen zu kombinieren.Mal ne rechtliche Frage:Was passiert, wenn ich ne Doppelzulassung (07-er und Saison) arrangieren kann.Könnte ich Probleme mit dem Versicherungsschutz bekommen???Was gibt es sonst noch für Konsequenzen???Thanx für Eure Infos im voraus!GrüßeMarkus

ID19
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Aktuelle Lage: 07-er & Saisonkennzeichen für ein Fahrzeug

Beitrag von ID19 » Mo 17. Jan 2005, 20:32

Hallo!Das diese Kombination in Bayern aufgrund einer unterschiedlichen Kennzeichenerfassung nicht möglich ist, schrieb ich schon früher einmal.In anderen Bundesländern geht es manchmal ganz offiziell, manchmal nur mit Trick (abmelden - 07-Eintrag - wieder anmelden)Die zulassungsrechtliche Lage ist nicht ganz klar. Eine Doppelzulassung im Sinne der StVZO ist es jedenfalls nicht.Auf einem Versicherungsforum des DEUVET wurde das Thema mal angesprochen. Von Seiten der Versicherer bestanden keinerlei Bedenken - warum auch, sie kassieren doppelt.Zu meiner Zeit wurde beim DEUVET mal ein Brief an widerborstige Zulassungsstellen verfasst, der oft zum Ziel führte. Zumindest der Inhalt und das Wissen um die Paragraphen und Zusammenhänge kann weiterhelfen.Hier der Text des Briefes:Sehr geehrter Herr,die Zuteilung eines Saisonkennzeichens bei Fahrzeugen, die in einem roten Fahrzeugschein oder - –scheinheft eingetragen sind, ist in § 28 I StVZO ausdrücklich vorgesehen.Leider hat es eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen gegeben, die dies bestreitet. Eine von vielen Zulassungsbehörden seit längerem angewandte Praxis, die auf vernünftigen Argumenten beruht, soll gemäß Bundesministerium nun also nicht mehr möglich sein. Dieser Rechtsauffassung des Ministeriums können wir, wie z.B. auch das zuständige Landesministerium für Niedersachsen, nicht folgen.Es ist Fakt, daß das Gesetz in § 28 I StVZO die Anbringung von roten Kennzeichen an Fahrzeugen, denen ein Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraums eindeutig billigt und explizit vorsieht. § 28 I StVZO bezieht sich dabei ganz allgemein auf rote Kennzeichen. Was ein rotes Kennzeichen im Rechtssinne ist, vermittelt wiederum die Legaldefinition in § 28 II StVZO. Das rote 07-Kennzeichen gemäß 49. AusnahmeVO zur StVZO i.V.m. § 28 I, II StVZO ist mithin eindeutig rotes Kennzeichen im Rechtssinne und somit auch von § 28 I 5 StVZO erfaßt. Hinzu kommt, daß § 28 I 5, 6 StVZO erst am 22.07.1997 (Vkbl 1997, S. 533) an Absatz I angefügt wurde, während die 49. AusnahmeVO bereits am 15.9.1994 erlassen wurde (Vkbl 1994, S. 672). Der Gesetzgeber hat sich also bewußt lange nach Inkrafttreten der 49. AusnahmeVO für eine Regelung hinsichtlich der Saisonkennzeichen entschieden, die auch die roten 07-Kennzeichen mit erfaßt.Unserer Argumentation wurde von anderer Seite entgegengehalten, daß es sich bei der Eintragung eines Fahrzeuges, dem ein Saisonkennzeichen zugeteilt wurde, um eine verbotene Doppelzulassung handele. Eine eventuell verbotene Doppelzulassung können wir aber hierin nicht erblicken. Auch wenn das Fahrzeug in den roten Fahrzeugschein eingetragen ist, verfällt dennoch der Kfz-Brief, wie es eben nur bei nicht zugelassenen Fahrzeugen der Fall ist. Auch ist für die Fahrzeuge keine turnusmäßige Hauptuntersuchung vorgesehen, wie sie eben für zugelassene Fahrzeuge Pflicht ist.Selbst wenn man entgegen unserer Rechtsauffassung eine Doppelzulassung annimmt, so kommt man je nach Sichtweise zu dem Ergebnis, daß es sich hierbei entweder um eine gesetzlich normierte Ausnahme vom Doppelzulassungsverbot oder aber um eine Reduktion dessen Anwendungsbereichs handelt.Immer wieder wird auf irgendwie geartete Nachteile und Gefahren verwiesen, die in der Verwendung des roten 07-Kennzeichens außerhalb des Zulassungszeitraumes des Saisonkennzeichens bestehen sollen.Zusätzliche Gefahren können wir hierin nicht erblicken, im Gegenteil:Fahrzeuge, die auf ein Saisonkennzeichen zugelassen sind, haben gültigen „TÜV“ und sind somit verkehrssicher.Für die gleichzeitige rechtswidrige Montage von rotem 07-Kennzeichen und Saisonkennzeichen innerhalb der Saison müßte sich ein erstrebenswertes Ziel des Fahrzeughalters finden lassen. Ein solches können wir nicht erblicken. Für beide Kennzeichen werden Steuern entrichtet. Das Fahrzeug ist auf jeden Fall versichert. Welchen Grund sollte der Halter für einen solchen Rechtsmißbrauch haben?Zudem kann man im Ergebnis die gleiche Situation herbeiführen, wenn man ein Fahrzeug zu Beginn des Sommers jeweils zuläßt und am Ende der Saison dann jeweils „per Hand“ wieder abmeldet. Die Zulässigkeit dieser Verfahrensweise wird jedoch von keiner Seite bestritten.Auch können wir im Vergleich nicht nachvollziehen, warum das Risiko ein rotes 07-Kennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraums des Saisonkennzeichens zu montieren höher sein soll als bei einem 06-Kennzeichen (rotes Händlerkennzeichen) oder einem Kurzzeitkennzeichen.Die einzige Folge für den Staat, die wir bei weiterer Verwendung des roten 07-Kennzeichens außerhalb des Zulassungszeitraums erblicken können, sind zusätzliche Steuereinnahmen, nämlich einmal für das Saisonkennzeichen und ein zweites mal für das rotes 07-Kennzeichen.Wir hoffen mittelfristig auch im Bundesministerium die zuständigen Stellen von der zwingenden Logik unserer Betrachtungsweise überzeugen zu können.Mit freundlichen Grüßen ... usw. usw.Wegen weitere Auskünfte und der aktuellen Sachlage wendet Euch an den http://www.deuvet.de Frau Busch wird Euch hoffentlich weiterhelfen.Beste GrüßeMartin

hope2cya
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Beitrag von hope2cya » Fr 4. Feb 2005, 21:37

Hallo Martin,danke für Deine Ausführungen, welche ich schon in anderen Threads gelesen hatte.Leider haben meine Argumente bei der Dame im Landratsamt (Zulassungsbehörde) nichts gebracht. Sie hat sich für mich extra nochmal beim Regierungspräsidium (Mittelbehörde) erkundigt. Die Dame vom RP berief sich auf eine Besprechung mit dem Verkehrsministerium in Baden-Württemberg, in welchem dieses Thema besprochen wurde. Auch hier kam man zu der Feststellung, dass es sich um eine unzulässige Doppelzulassung handeln würde. Das war mir nicht genug. So habe ich noch mit der zuständigen Dame im Verkehrsministerium diskutiert. Ihr Argument war, dass der Hintergrund für das 07-er Kennzeichen das Steuerargument war, d.h. dass man Besitzern von über 20-jährigen Fahrzeugen eine Steuererleichterung verschaffen wollte. Das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen sei in der "Ruhezeit" gleichwohl zugelassen und könne von daher nicht mit einem 07-er Kennzeichen gefahren werden.Auch eine TÜV-Vollabnahme sei bei Wiederbeantragung einer "normalen schwarzen" Nummer nach dem Fahren mit einer 07-er Nummer nicht notwendig. Hierzu hatte ich von einem Bekannten etwas anderes darüber gehört ...Meine Frage nun:Hat jemand aus Baden-Württemberg hier im Forum andere Erfahrungen gemacht bzw. hat jemand aktuell die Verfahrensweise "PKW abmelden", "auf 07-er-Nummer anmelden" und auf "Saison-Kennzeichen" anmelden durchgespielt?Danke und GrußMarkus

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Aktuelle Lage: 07-er & Saisonkennzeichen für ein Fahrzeug

Beitrag von rofi-hh » Fr 4. Feb 2005, 23:21

Hallo,Beim Aufräumen ist mir die Motor-Klassik Ausgabe 1/1999 (die goldene Jubiläumsausgabe) in die Finger gekommen. Auf Seite 6 findet sich ein Artikel mit der Überschrift "Nummern-Kombination", der genau darum geht.Zitat: >>Ab sofort ist es möglich, einen Oldie gleichzeitig mit Saison- und 07er-Kennzeichen zu betreiben.<< Am Schluß: >>Rechtsgrundlage ist der §28 Abs. 1 der StVZO, wonach der Betrieb mit roter Nummer nicht als Zulassung im Rechtssinn gilt. Damit liegt trotz Verwendung beider Kennzeichen keine sog. Doppelzulassung vor...<<Soll das nur sechs Jahre später nicht mehr gelten? Oder gilt das nur in Niedersachsen, worauf sich der Artikel bezieht? Ich jedenfalls habe den Artikel so verstanden, daß es GENERELL möglich sein soll.Gruß rofi-hh (dessen Oldie mit H-Kennzeichen unterwegs ist)edit wegen Tastaturproblem[Diese Nachricht wurde von rofi-hh am 04. Februar 2005 editiert.]

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Aktuelle Lage: 07-er & Saisonkennzeichen für ein Fahrzeug

Beitrag von hope2cya » So 6. Feb 2005, 11:54

Ciao "rofi-HH",tja, so wollte man es wohl auch in diesem Zeitschriftenverlag sehen, bzw. so hat man es wohl von der "Nutzerseite" gesehen.Allerdings hat sich wohl aufgrund eines Schreibens des Bundesverkehrministeriums - wie ich das hier in diesem Forum recherchieren konnte - im Jahre 1999 diese Lage verändert bzw. dieser Fall wurde präzisiert. Das Schreiben des Bundesverkehrsministerium wurde wohl an alle Landesministerien versandt...LGMarkus

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