Old/Youngtimerkauf beim Händler ... Fragen hierzu:
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- alteschätzchen
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- Registriert:Fr 14. Jan 2005, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo Old- und Youngtimerfreunde.Hat hier schon jemand Erfahrungen gemacht, wenn es beim Händlerkaufum Garantie bzw. Gewährleistugsansprüche geht ? Kann oder darf ein Händler einen Gewährleistungsanspruch im Kaufvertrag ausschließen - auch wenn es sich beispielsweise um ein 36 Jahre altes Auto handelt, welches mit Zustandsnote 2 bewertet ist ? Gruß
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Hallo,wenn ein Gewerbetreibender beim Verkauf eines Gebrauchtwagens die Gewährleistung vertraglich ausschließt, dann ist das unwirksam. Diese Regelung gilt auch für einen 36 Jahre alten Wagen und erst Recht in Zustandsnote 2. Im Streitfall wird das Gericht allerdings ziemlich genau prüfen, ob der aufgetretene Schaden auf einem Mangel beruht oder durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist.Frank
- alteschätzchen
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- Registriert:Fr 14. Jan 2005, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Danke für die Info. Natürlich
verkauft der Händler das Auto als Privatauto. Trotzdem steht es in einer Halle mit anderen Gebrauchtwagen gleicher Alters und Preisklasse. Gruss

- piksieben
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Der Ausschluß der Gewährleistung kann bei Verkauf durch einen Gewerbetreibenden nur dann rechtswirksam im Vertrag vermerkt werden, wenn:1. an einen Gewerbetreibenden (egal welcher Branche) verkauft wirdoder 2. er ein ausdrücklich mangelhaftes Bastler- oder Unfallfahrzeug verkauft, was sich auch im Verkaufspreis widerspiegeln muss.Ersteres erklärt sich selbst.Zweiteres schliesst ein Fahrzeug mit Zustands-Note 2 eindeutig aus--auch ein erkennbar unter Marktwert liegender Preis begründet da rechtlich kein 'Bastlerfahrzeug'.Etwas anders sieht das aus, wenn ein Verkauf 'im Kundenauftrag' stattfindet. Da ist der Händler nicht Vertragsgegner sondern nur Vermittler des Geschäfts, also kann wie im normalen Privatverkauf die Gewährleistung vom Verkäufer, soweit der Privatperson ist, ausgeschlossen werden. Ist allerdings der Inhaber des Autohandels der 'private Verkäufer', so kann man unterstellen, dass nur eine Umgehung des Gewährleistungsanspruches beabsichtigt ist--in dem Falle ist Vorsicht geboten: es ist in der Regel sehr schwierig, dem Händler nachzuweisen, dass das Fahrzeug vor dem Verkauf nicht zu seinem Privatvermögen gehört hat--dies genau müsste aber bewiesen werden damit spätere Ansprüche durchsetzbar wären, auch vor Gericht.Bei einem wirklichen 'Schätzchen' sollte die Kaufentscheidung aber bitte nicht an einem bestehenden Gewährleistungsanspruch festgemacht werden--da zählt doch eigentlich nur: Was kriege ich für mein Geld? Ist es mir das wert?Fairer Weise muss man als Oldiekenner auch sagen, dass eine Gewährleistung auf ein 36 Jahre altes Auto so eine Art betriebswirtschaftliches Roulette darstellen würde GrußPik7PS @ RA Wilke: Das ist einer der Fälle, die ihr im betreffenden Artikel des Oldtimer-Jahrbuches ignoriert habt--Infobedarf für 2006 notiert?
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- Registriert:Di 25. Dez 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Hallo, Zitat:Original erstellt von alteschätzchen:Hallo Old- und Youngtimerfreunde.Hat hier schon jemand Erfahrungen gemacht, wenn es beim Händlerkaufum Garantie bzw. Gewährleistugsansprüche geht ? wie Frank bereits erwähnt hat: Gewährleistung darf er (als Gewerbetreibender) nicht ausschließen. Im Streitfall stellt sich die Fragen, ob es ein echter Privatverkauf war oder nur als solcher getarnt war.Garantie muß er keine geben.GrußFRANK
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.... oder 3. nur für den Export verkauft. Letzteres heißt, daß der gewerbliche Verkäufer sorglos an jeden Katzelmacher, Eselstreiber oder Einbaumfahrer aus Takatukaland verkaufen kann, jedoch nicht an mich als "blöden" Deutschen. Ich bin der unmündige Trottel, dem die eigenen Politiker das Recht absprechen, auf Gewährleistung (die man auf ein altes Auto halt nicht geben kann und die ich auch gar nicht will !!!) zu verzichten. Ich habe meine Meinung an anderer Stelle dieses Forums bereits ausgedrückt: Die Politiker machen, besonders Kfz. betreffend, seit Jahren nur noch SCHEISSE!Gruß Joachim
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- Registriert:Di 3. Feb 2004, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Hallo,Joachim hat völlig Recht!Einem Händler, der sein Verkaufgut als privates Eigentum/seiner Fau/seiner Oma deklariert, wird man im Falle eines Falles kaum was anderes beweisen können. Alles wie bisher also.Anders sieht es bei den großen Werksvertretungen aus. Während man früher z. B. in der Mercedes-Suchmaschine noch wahre Schätzchen (z.B. 500 SEC, Bj. 84, 1. Hd., 67.000 tkm, Vollausst.) früherer Baujahre finden konnte, ist das seit der Gewährleistungspflicht nicht mehr möglich.Fahrzeuge vor Bj. 98/99 werden so gut wie nicht mehr angeboten und direkt für kleines Geld (oft als Sammelpool mehrer Inzahlungsnahmen) an den Exporteur verkauft.Ist mir vor 2 Jahren selber mit einem 92er 230 E (wie neu, erst 62.000 km) passiert. Ein unscheinbares Zettelchen 'Verkauft' wurde mir auf Nachfrage wie oben erklärt.Ich hätte gerne auf eine Gewährleistung verzichtet!GrußMike H.
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Meine Freundin wird sich jetzt eine Ente Bj.85 bei einem Händler kaufen.Ich gehe mal fest davon aus, daß man uns einen Kaufvertrag präsentieren wird, der irgendwie versucht die Gewährleistung zu umgehen.Eigentlich ist es auch nicht so wichtig, weil ich mir die Ente intensiv angeguckt und für gut befunden habe.Trotzdem, falls man uns doch irgendwie eine Gurke angedreht haben sollte. Gibt es Formulierungen durch die wir im Prinzip weniger Rechte hätten als bei der früheren Vertragsklauseln wo drin stand: "Gekauft wie besehen" man aber arglistig verschwiegene Mängel trotzdem reklamieren konnte. Wäre die Deklarierung als Bastlerfahrzeug zum Ausschlachten vielleicht eine solche?Wie sieht das aus, wenn die Ente im Kundenauftrag verkauft wird. Müßte dann nicht der "Kunde" den Kaufvertrag unterschreiben?
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Hallo René,wenn der Händler im Kundenauftrag verkauft, kommt der Kaufvertrag zwischen dir und dem (privaten) Eigentümer zustande, sodaß die Sachmängelhaftung wie bisher ausgeschlossen werden kann ("Gekauft wie gesehen"). Der Händler spielt dann nur die Rolle des Vermittlers bzw. beim Vertragsschluß die des Vertreters gem. §164 BGB. Zum Verkaufsgespräch möglichst einen Zeugen mitnehmen. Grund: Wenn der Händler aus der Rolle des reinen Vermittlers heraustritt und eigenmächtig Zusagen (unfallfrei, ungeschweißt etc.) macht, haftet er hierfür persönlich.Der Trick mit der Bezeichnung als Bastlerauto funktioniert nicht mehr, dazu gibt es schon einige Gerichtsurteile. Wenn ein Auto als Bastlerauto verkauft wird, muß sich das aus der Fahrzeugbeschreibung in Verbindung mit dem Kaufpreis ergeben und nachvollziehbar sein.Frank
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- Registriert:Mo 31. Okt 2005, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Ja, Erfahrungen schon.Wurde per Handschlag unter guten Bekannten ausgeschlossen, ansonsten wär die Karre in den Libanon gegangen...Bin mal gespannt, was sie demnächst verbieten...Jahresverträge für Handys, weil die Bürger nicht in der Lage sind, ein Jahr zu überbrücken??Dieses Gewährleistungsrecht halte ich für Verfassungswiedrig...Mfg, Mark