Auto Verkauf nach! Frankreich.

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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daggi5
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Beitrag von daggi5 » Di 28. Sep 2004, 12:05

Hallo,hatte vor kurzem schon einige Fragen bezüglich Kauf eines Wagens aus Frankreich gestellt.Nun ist es umgekehrt, ich möchte meinen Wagen nach Frankreich verkaufen.-geht das, dass ich den auf mich zugelassenen Wagen überführe und der Franzose den Wagen dann in Frankreich abmeldet? Wie ist das in diesem Fall mit der deutschen Zulassungsstelle?-wenn ich den Wagen hier bereits abmelde, könnte ich ihn mit roten Kennzeichen nach F überführen?-kann der Käufer irgendwelche Nummern mitbringen, mit denen er den Wagen überführen kann (ähnlich unseren roten Nummern)-im Moment ist der Wagen abgemeldet, möchte ihn auch nicht unbedingt in D anmelden, da er noch nicht auf mich zugelassen war (horrende kosten)Bin für einen Tipp dankbar, Suchfunktion hier im Forum hat mir leider nicht geholfen.Vielen Dank und schönen abend noch.

bib
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Beitrag von bib » Di 28. Sep 2004, 18:37

nach frankreich habe ich schon mehrere autos überführt und verkauft.es ist sogar sinnvoll das auto erst in frankreich abzumelden,(das geht beim deutschen konsulat)da man dann den brief und den schein behalten kann.(die werden beide entwertet)das ist wichtig für die ummeldung.sonst braucht man eine bestätigung vom kraftfahrtbundesamt,das der schein nicht mehr im umlauf ist.das dauert wieder und kostet geld...diese bestätigung wird nur direkt an die prefecture geschickt,bei der das auto neu zugelassen wird.auch wenn die kennzeichen entwertet sind, darf man weiterfahren,wenn das auto in frankreich versichert wird.sogar mit abgelaufenen export oder kurzzeitkennzeichen.die exportkennzeichen sind die beste möglichkeit,wenn das auto in deutschland abgemeldet wird. nicht jeder verkäufer ist begeistert davon, wenn ich auf seiner versicherungins ausland fahre...im falle das der käufer das auto abmeldet braucht es noch ein:(und auch sonst ist das empfehlenswert)certificat de cession d'un véhicule, das vom verkäufer unterschrieben werden muss.dieses kann ich gerne zumailen.das könnt ihr dann ausdrucken und ausfüllen, das wird auch so akzeptiert.der weitere weg ist dann hotel d'impots, drire, uswsollte der franzose eigentlich wissen.gruß, peter[Diese Nachricht wurde von bib am 28. September 2004 editiert.]

bib
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Beitrag von bib » Di 28. Sep 2004, 18:56

hier das certificat de cession d'un véhicule: http://www.cutlass.de/certificat%20cess ... hicule.jpg vielleicht kann es noch jemand gebrauchen.gruß, peter

daggi5
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Beitrag von daggi5 » Mi 29. Sep 2004, 23:47

Hallo Peter,herzlichen Dank für Deinen sehr informativen und ausführlichen Beitrag.Auf die Gefahr hin dass Du mich erschlägst:Sprichst Du französisch?Könntest Du mir Deine Anleitung ins Französische Übersetzen??????Ich sitze schon seit Stunden über dem Wörterbuch und fresse es gleich auf, weil ich nicht weiterkomme...Ich habe mehrere Käufer für mein Auto komme aber mit diesem verdammten Ummeldekrams nicht weiter und wäre Dir für eine Übersetzung, die ich den Interessenten zumailen könnte, außerordentlich dankbar.Falls ja, könntest Du hier posten oder mir per Email antworten.Viele GrüßeGerd

bib
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Beitrag von bib » So 3. Okt 2004, 20:09

hallo gerd,es wäre nicht schlecht zu wissen, was es für ein auto ist, das es von fall zu fall verschiedenevorgehensweisen gibt.wenn du den käufer nicht kennst oder vertraust, kann ich nur dringend davon abraten, ihnauf deiner zulassung und versicherung fahren zu lassen, da sich hier eine ummeldung ganzerheblich hinziehen kann. es hat für mein auto 9 monate gedauert.und die franzosen sind von der mentalität her eher träge, ein versprechen sofort einzuhalten.das exportkennzeichen ist auch sonst empfehlenswert.einfachster fall, neueres auto:es gibt eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (certificat de conformité (CEE))diese kann beim hersteller angefordert werden, nach möglichkeit in frankreich und auf französichauf deutsch wird das in der regel nicht akzeptiert (...grumpf, ich musste das dann ein zweites malanfordern und auch ein zweites mal bezahlen)wenn diese da ist kann man alle papiere bei der prefecture abgeben und bekommt die französichecarte grise.(beim service: mines)alle papiere sind: brief und schein, contrôle technique (frz tüv) abmeldebestätigung durch das konsulat,dieses ist dann auf französisch,das certificat de cession d'un véhiculesowie dascetificat d'acquisation d'un véhicule terrestre à moteur, welches es beim frz finanzamt (hôtel d'impots)gibt.dieses sollte in allen fällen als erstes besorgt werden, es ist kostenlos.alle anderen dokumente, die eventuell angefordert werden müssen, nicht.wenn der kfz-schein aufrund der abmeldung in deutschland nicht mehr da ist, muss beim kba in flensburg eineentsprechende bestätigung angefordert werden. diese wird vom kba nur direkt zur préfecture geschickt.beim exportkennzeichen oder abmeldung in frankreich beim deutschen konsulat entfällt das.beim exportkennzeichen ist die deutsche abmeldebestätigung nicht unbedingt notwendig, dieses ist derregelfall, und es macht am wenigsten probleme, da die behörden hier das schon kennen.2.fall älteres auto:es gibt ken CEE.wenn es das auto vom typ her schon in frankreich gibt, kann es von der drire identifiziert werden.dazu ist ein "attestation d'intification d'un véhicule importe conforme a un type national" auszufüllen.alle hierzu nötigen daten stehen im deutschen brief, bis auf den motortyp.dieser steht auf dem motor oder auf dem motortypenschild.(ausser bei amis... also im meinem fall... siehe schlechtester fall)wenn das auto identifiziert ist, kann man mit den papieren wie oben zur préfecture und es gibtdie frz carte grise.3.fall, die drire kann das auto nicht identifizieren:das war mal bei mir der fall, da es anscheinend in frankreich noch keinen 84er mercedes 190d mitautomatik getriebe gibt. dieser mercedes ist so gut im zustand, dass ich erstmal entschieden habeihn selber zu behalten, er hat mich in deutschland 300€ gekostet. hier sind die sind die um die 3000€ wert.meine frau fährt damit rum und ist begeistert. ich nicht. 190d mit ca70ps und automatik...uff...dann muss man eine identifizierungsbescheinigung bei der vertretung des hestellers in frankreich beantragen.mercedes hat für meinen 190er da 100€ genommen.ist das papier da kann man zur prefecture und gleich die frz carte grise mitnehmen.schlechtester fall:(mein auto, 1980 oldsmobile cutlass calais)die vertretung vom hersteller, gm france sagt: wissen wir auch nicht. sie haben mir aber einen schrieb ausgestellt,der so war:"für dieses auto gibts keine dokumente.er hat 5700ccm hubraumes ist ein oldsmobileer hat die fahrgestellnummer: xxxx...es ist ein personenwagen.da er in deutschland zugelassen war entspricht er deutschen gesetzen."ohne irgendein papier vom hersteller wollte die prefecture gar nichts machen.nach diesem schrieb für 50€ gings dann endlich weiter.papiere bei der prefecture abgegeben.dann habe ich 4 wochen später einen papiersatz bekommen um die technische dokumentationzu diesem auto zu erstellen.den habe ich ausgefüllt und zurückgeschickt.das ging über radstand, übersetzungsverhältis der einzelnen gänge, bis zum typ der hinterachse.das internet hat hier viel information hergegeben, was ich nicht wusste habe ich stumpf geschätzthauptsache es steht was drin...4 wochen später musste ich das auto bei der drire vorführen.fazit: rote blinker nicht erlaubt, gelbe anbauen.die fahrgestellnummer muss in den rahmen eingeschlagen werden.4 wochen später wieder vorführen.fahrgestellnummer habe ich mit schlagzahlen eingeschlagen, gelbe blinker in form von 2 rückwärtslampenmit gelben glühbirnen mit doppelseitigen klebeband unter die stosstange gepappt.(löcher bohren kam für mich nicht infrage)die kabel dafür flatterten aus dem kofferraumdeckel.es wurde so akzeptiert.einen tag später bin ich wieder im originalzustand gefahren.4 wochen später:sie können jetzt ihre carte grise bei der préfecture abholen.das kostet ca 27€ pro cv fiscale (steuer-ps), bei autos über 10 jahre die hälfte.bei bedarf kann ich gerne die passende vorgehensweise übersetzen, aber eigentlich sollte der franzosewissen, wie er vorzugehen hat.stichpunktmässig sollte eigentlich reichen, da er wenigstens alle dokumente lesen kann, und auch beimnachfragen und diskutieren entscheidende vorteile hat.gruß, peter

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Beitrag von arondeman » So 3. Okt 2004, 20:29

Hallo Peter/bib:Ohne jetzt irgendwen verwirren zu wollen, aber eins noch zu deinem letzten (sehr aufschlussreichen) Schrieb:Ich habe in Frankreich schon öfters Autos (teils Oldtimer, teils normale Gebrauchtwagen) rumfahren sehen (die hatten ein Kennzeichen mit den typischen französischen Lettern, aber einer Buchstaben-Zahlen-Kombination, die eindeutig auf Deutschland hinwies, aber sonst keine Plaketten auf dem Kennzeichen), also z.B. HD AA 120. Man sagte mir, das sei eine mit den Kennzeichen des letzten deutschen Halters provisorische französische Zulassung bzw. Fahrerlaubnis für die Franzosen, die ein Auto aus Deutschland eingeführt haben und die damit dann während der Zeit, die für die Abwicklung des ganzen französischen Zulassungs-Papierkrams draufgeht, fahren dürften (bis zu ein halbes Jahr oder so).Stimmt das und wo bzw. wie passt das in deine obige Beschreibung des Zulassungsablaufs rein? Könnte vielleicht auch für daggi5 interessant sein, wenn dies eine Möglichkeit für den französischen Käufer ist, dass er nicht ewig auf die Benutzung seines frisch erworbenen Wagens warten muss.GrußStephan

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Beitrag von bib » So 3. Okt 2004, 21:06

dazu dieser artikel aus dem V8-Magazine: http://www.cutlass.de./v8-mag.jpg wenn ich es richtig verstanden habe, darf man auf dem originalkennzeichensolange weiterfahren bis die ummeldung durch ist.eine (französische) versicherung vorrausgesetzt.allerdings darf man nicht mit einem im frz stil nachgeprägten kennzeichen fahren.obwohl: ich habe das gerade gemacht: http://www.cutlass.de./DSC00285.JPG um ein auto von einem schrottplatz nach hause zu überführen.(versicherung hatten wir)wenn man bei der polizei-kontrolle höflich und freundlich erklärt,wieso und warum ist das dann wieder kein thema.

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Beitrag von arondeman » So 3. Okt 2004, 21:35

HalloDas meinte ich nicht.Die Kennzeichen, die ich meinte, waren offensichtlich auf französischen Prägemaschinen mit den typischen französischen Buchstaben- und Zahlentypen, aber einer deutschen Kombination geprägt worden. Habe das sowohl im Landesinneren - Zentralmassiv - an Sammlerfahrzeugen als auch in Grenznähe - Lothringen - an typischen Gebrauchtwagen gesehen. Bei den in Lothringen gesichteten Schildern, die anscheinend in Frankreich geprägt worden waren, stammten die Landkreis-Buchstaben meist aus deutschen Nachbarkreisen direkt jenseits der Grenze, also war es wohl ein normaler Gebrauchtwagenverkauf? Vielleicht gilt das für jene Fälle, in denen die deutschen Kennzeichen nicht beim Fahrzeug verbleiben, da sie in Deutschland entstempelt werden mussten? Das mit dem Fahren - mit französischen Versicherung - bis zur Ausstellung der französischen Papiere stimmt mit den Erklärungen meiner informanten überein.GrußStephan

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Beitrag von bib » So 3. Okt 2004, 21:48

hallo stephan.genau das darf man eigentlich nicht.(eigentlich...)das sagte ich doch: Zitat:Original erstellt von bib:allerdings darf man nicht mit einem im frz stil nachgeprägten kennzeichen fahren.

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Beitrag von bib » Fr 8. Okt 2004, 18:03

hier kurz die vorgehensweise (für den normalfall) auf französisch:dans un premier temps, avec le «certificat de cession d'un véhicule», la «carte grise allemande» et«abmeldebestätigung» (=décleration de non utilisation du véhicule),allez à l'hôtel des impots pour faire un «certificat d'acquisation d'un véhicule terrestre à moteur».une fois en possession de ce document, préstentez vous à la drire avec tous les documentspour remplir une «attestation d'identification d'un véhicule importé conforme à un type national».quand la drire a identifié le véhicule, faire le contrôle technique.enfin, il vous reste plus qu'à fournir tous ces documents à la préfecture pour faire votrenouvelle carte grise française.tous les documents sont:- la carte grise allemande- certificat de cession d'un véhicule- abmeldebestätigung (=décleration de non utilisation du véhicule)- certificat d'acquisation d'un véhicule terrestre à moteur- l'attestation de la drire- contrôle techniquesalut, peter

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