07er-vs. gelbes Kurzkennzeichen
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- Registriert:Fr 19. Jul 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo, 04 ist das "07 und 06 für jedermann", mit dem man ohne TÜV (außer in Sachsen??) jegliche Art von Probe-, Verkaufs-, Überführungs- Fahrten vornehmen kann. Sicherlich sollte das Fahrzeug bremsen können, die Reifen Profil haben und die Lenkung reagieren und die Beleuchtung funktionieren. Eine Doppelversicherung mit 07 kann deshalb nicht vorliegen, da ein Fahrzeug immer nur dann versichert ist, wenn das 07er DORT angebracht ist, denn du könntest das 07 zur selben Zeit ja bei einem anderen Fahrzeug angebracht haben und dann ist das versichert. Ob du eine 07er-Fahrt riskieren willst (Begründung suchen), musst du selbst abwägen. Hast du evtl. einen weiteren Wohnsitz an Opas Adresse, geht das sowieso, da Fahrten zwischen 2 Wohnsitzen mit 07 stets erlaubt sind. Gruß. Rolf
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Zitat:Original erstellt von oldierolli:[...] Fahrten zwischen 2 Wohnsitzen mit 07 stets erlaubt [...] So nach dem Motto: die Ratsche habe ich in D'dorf , aber die Maulschlüssel liegen in F'furt ???Langsam blicke ich nicht mehr durch.Ich glaub', ich beantrage doch ein 07er, vielleicht kapier ich's dann...Maik.
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Zitat:Original erstellt von oldierolli:...da Fahrten zwischen 2 Wohnsitzen mit 07 stets erlaubt sind. Gruß. RolfDas ist mir allerdings auch neu !Viele Grüsse,Mario
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Na dann sollte ich mal meine Ferienwohnung in Monaco als Zweitwohnsitz anmelden - Mist hätt ich letztes WE mit der 07 zur F1 fahren können....Na ja der Jet musste auch ein paar Flugstunden runterreissen...Ich brech zam was ma in 07 alles reininterpretiert....... Helmut der immer noch den maserati vorm Fenster hat und träumt ~~~~~tsss
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Zitat:Original erstellt von Maik:Langsam blicke ich nicht mehr durch.Ich glaub', ich beantrage doch ein 07er, vielleicht kapier ich's dann...Maik.Mach das Maik,mir ging es so ähnlich. Die Regeln kann man nicht korrekt einhalten.Unmöglich!Aber was soll´s.Eine gesunde Opportunistische Einstellung muss man haben. Das ist inn! GrußJoachim
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@Henry : Schon richtig aber wir sind ja hier nicht bei der Bundeswehr. Reine Bewegungsfahrten sind nicht erlaubt ( leider... ). GrüßeTom
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Ich habe zu meiner Hochzeit im Oktober für meinen Rekord der auf 07er läuft Kurzzeitkennzeichen geholt.Allerdings darf man mit Kurzzeitkennzeichen keine Hochzeitsfahrt (Standesamt und so)machen, mit 07er jedoch auch nicht. Irgendwie bescheuert hier in D, aber was solls, hab mir gedacht im Notfall lieber ärger wegen nicht gerechter Nutzung des Kurzzeitkennzeichens als ärger mit meinem 07er wo doch einige Autos drauf laufen.Im falle zum 80ten übers Land fahren würde ich das mitm 07er machen, Werkzeugkoffer im Kofferraum, die richtung zu einem soeben stattfindenden Oldtimertreffen einschlagen, so bist Du entweder aufm weg zum Oldtimertreffen oder aufm weg nach Hause von einem Oldtimertreffen.
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Der Text hier ist bekannt?[Zitat] Rote Kennzeichen und SaisonkennzeichenSchon 1995 hatten wir in unseren Kontakten mit den Länderverkehrsministerien darauf hingewiesen, dass die Zuteilung roter Kennzeichen nach der 49.Ausnahmeverordnung keine ‘Zulassung’ eines Fahrzeuges ist. Daraus schlossen wir, dass es problemlos möglich sein muss, ein Fahrzeug, das in einen roten Kfz-Schein eingetragen ist, auch parallel mit schwarzen Kennzeichen zu bewegen, ohne dass dieses Fahrzeug für den Zeitraum der Nutzung schwarzer Kennzeichen aus dem roten Kfz-Schein-Heft ausgetragen werden muss.Wie vom DEUVET mitgeteilt wurde, scheinen die Ländervertreter sich inzwischen dieser Rechtsauffassung angeschlossen zu haben. So ist es möglich, ein mit roten Kennzeichen versehenes Fahrzeug parallel mit Saisonkennzeichen zuzulassen, damit eine Urlaubsfahrt möglich ist. Außerhalb des Zulassungszeitraumes wird dann wieder mit roter Nummer gefahren.Wir haben daraufhin einer Fragestellerin folgendes Schreiben zur Vorlage bei der Zulassungsstelle gegeben:"Sie haben bei uns angefragt, weil Ihre Zulassungsstelle Ihnen für Ihre Fahrzeuge kein rotes Kennzeichen nach der 49.Ausnahmeverordnung ausstellen möchte, da diese Fahrzeuge auch mit Saisonkennzeichen zugelassen seien.Diese Rechtsauffassung ist irrig.Im § 28 STVZO heißt es ‘An Fahrzeugen, denen gemäßt § 23 Abs..1 b ein Saisonkennzeichen zugeteiltist, dürfen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen angebracht werden, wenn diese Fahrten außerhalb des Zulassungszeitraumes erfolgen sollen. Die angebrachten Saisonkennzeichen müssen vollständig abgedeckt werden.’ Daraus ergibt sich, dass die gleichzeitige Nutzung von Saisonkennzeichen und roten Kennzeichen für ein und dasselbe Fahrzeug möglich ist. Denkbar ist der Fall, dass Sie einen Oldtimer in der Saison bewegen und außerhalb des Zulassungszeitraumes das Fahrzeug warten möchten, es in die Werkstatt zur Überholung bringen möchten oder - um das Festwerden von Teilen zu vermeiden - eine Bewegungsfahrt unternehmen. Ohne Nutzung eines roten Kennzeichens (oder eines Kurzzeitkennzeichens) wäre dies nicht möglich. Recht hätte Ihre Zulassungsstelle, wenn sie ein H-Kennzeichen nach § 21c StVZO beantragt hätten. Hier ist die Kombination von Saisonkennzeichen und H-Kennzeichen nach derzeitiger Rechtsauffassung nicht möglich (vgl. Begründung zur 25.VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22.7.1997 - VkBL S. 532).Unsere oben dargestellte Rechtsauffassung wird auch von den Vertretern der Ländermverkehrsministerien im Bund-Länder-Fachausschuss geteilt."Allerdings hat das bislang wenig genutzt, die Zulassungsstelle konnte sich mit unserer Auffassung nicht anfreunden. [/Zitat]Nachzulesen unter: http://home.t-online.de/home/caar-d/ro ... ennzeichen
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07er-vs. gelbes Kurzkennzeichen
Nur zur Info. In München kann man bei der Zulassungsstelle z.B. in Ergänzung zum 07er ein Sasionkennzeichen bekommen. Man muss nur darauf achten, dass jeweils nur ein Kennzeichen zu sehen ist - also keine Verwirrung auftritt. Das KVR München erkennt also die rote Nummer in unserem Sinne an und erlaubt die "Doppelzulassung", die keine ist... Mein Mitgefühl gilt allen, deren Zulassungsbehörde anders tickt
Um aber auf das Saisonkennzeichen zurückzukommen: Wenn man das Ding hernimmt, kann man z.B. seinen Sommerurlaub im August sorgenfrei gestalten. Der blöde Aufwand rentiert natürlich nur dann, wenn man ganz sicher gehen will, rein privat ohne Probleme cruisen zu können und auch im Ausland auf keine Unklarheiten zu stossen. Und es rentiert sich natürlich bei großhubigen Autos, die noch kein H-Kennzeichen kriegen können, aber hin und wieder (vor allem z.B. im Sommer) mal nur zum Spaß bewegt werden sollen. Kost halt bissi mehr, aber spart Nerven und Zeit für Gänge zur Zuslassung.Kann ich nur empfehlen.Grüße Uli[Diese Nachricht wurde von Ulrich Lehmann am 28. Juli 2004 editiert.]
