Kennzeichengröße für H-Zulassung

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Frank the Judge
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Kennzeichengröße für H-Zulassung

Beitrag von Frank the Judge » Do 6. Mai 2004, 17:57

Den Paragraphen 21c findest Du in der StVZO ---> http://www.stvzo.de/ Über Kennzeichengrößen ist da aber nichts geregelt. Das steht in den Anlage.Grüße

Box156
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Kennzeichengröße für H-Zulassung

Beitrag von Box156 » Do 6. Mai 2004, 19:25

hi,unser sva in bochum geht mit solchen "kleinigkeiten" recht kulant um, nach meiner erfahrung.ich such mir immer ne kurze nummer aus: xx-x yyh. die gibts bei uns noch ohne ausnahmegenehmigung und lassen sich ohne engschrift auf nen 460mm blech pressen.eingetragen werden müssen, nach meinem kenntnisstand auch nur die "echten sondergrößen", wei bei amis oder alpine a110 hinten (da muß sogar ein loch in kennzeichen um das haubenschloß zu betätigen).der alberne euro-balken braucht eh zuviel platz, weg damit !!!frank

Motorboy
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Kennzeichengröße für H-Zulassung

Beitrag von Motorboy » Fr 7. Mai 2004, 08:40

Hallo,bei meiner Zulassungsstelle in München war das so, daß die kleine Kennzeichengröße schon im Brief eingetragen war. Wollten aber nochmal ein TÜV-Gutachten daß es nicht anders geht. Schon mal daran gedacht, das alles einen Profi - also Zulassungsdienst erledigen zu lassen? Kennen die Leute vor Ort meistens und es klappt dann auch gut.Für mein gefordertes TÜV-Gutachten - Zuteilung der kleinen Schilder und Zulassung mußte mein Auto keinen Meter bewegt werden. Franz

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Dannoso
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Kennzeichengröße für H-Zulassung

Beitrag von Dannoso » Fr 7. Mai 2004, 15:03

Hallo,ein Tip dazu der mir bisher immer geholfen hat keinen BEAMTENMORD zu begehen! Warum soll ich zu Jemanden höflich sein der von mir dem Steuerzahler bezahlt wird und seine Arbeit zu machen hat! Warum eigentlich?Mein Tip: geht zu einem Zulassungsdienst und Ihr kriegt die Nummer die Ihr braucht. Denn diese machen täglich Anmeldungen, kennen "Ihren" Beamten hinter dem Schalter und geben vielleicht Weihnachten mal eine Flasche Wein and more" rüber. Geht auch ohne das Auto vorzufahren. Was hilfreich ist dem Menschen vom Zulassungsdienst ein Bild des Oldies mitzugeben. Und schon klappts mit der Nummer. Ok pro Zulassung ca. 30€, aber es hilft. Spart Nerven, Zeit, Ärger...Grüsse

em pee
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Kennzeichengröße für H-Zulassung

Beitrag von em pee » Fr 7. Mai 2004, 15:20

Moinder TÜV in Offenbach trägt das in das Gutachten ein, was in der Freigabe des Fahrzeugherstellers steht - also bspw. beim Volvo 544 "Kennzeichengrösse v+h max. 490 x 110 mm. Die Zulassungsstelle knurrt zwar darüber, kann aber dann nichts anderes machen.Hatte schon mal den Fall: hinten 490 x 110 mm, vorn 520 x 110 mm (..Schreibfehler..) - aber dafür gibt es ja Blechscheren.Und der Unsinn von wegen Urkundenfälschung zieht nicht....meintEm Pee

Altopelfreak
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Kennzeichengröße für H-Zulassung

Beitrag von Altopelfreak » Mo 10. Mai 2004, 00:41

Hallo Oldie-Freunde,hier muss ich Frank und Oliver doch ein wenig widersprechen! Die beschriebenen Prozeduren und Erfahrungen treffen für 'normale' Autos vollkommen zu, sind aber dennoch sehr ärgerlich.Es ist auch richtig, das der TÜV nur Empfehlungen aussprechen kann, die Entscheidung trifft letzten Endes immer die Zulassungsstelle. In manchen Bundesländern ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung des RP notwendig, Bearbeitungsdauer 6 Wochen.Anders aber sieht es bei der H-Zulassung aus: Hier hat ja der DEUVET seinerzeit dafür gesorgt, dass aufgrund Paragraph 21c dieses Problem vermieden wird und hier der Oldie-Fahrer ggfs. einen Rechtsanspruch auf ein passendes Kennzeichen hat.Das gilt wohlgemerkt aber nur bei H-Zulassung, nicht aber z.B. bei saison-zugelassenen Oldies. Es gibt Zulassungsstellen, die in solchen Fällen eine Saisonzulassung sogar verweigern.Nun sind aber auch hier Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Stiefel und damit noch ungeklärt, wer und wie die 'Bedürftigkeit' für solch ein kurzes H-Kennzeichen verbindlich festgestellt wird.TÜV-Eintrag und energischer Verweis auf die StVZO sollten aber hier ausreichen, um bei der Zulassungsstelle sein Recht zu bekommen.In diesem SinneKlaus

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Kennzeichengröße für H-Zulassung

Beitrag von ventilo » Mo 10. Mai 2004, 13:46

Zitat:Original erstellt von Altopelfreak:...TÜV-Eintrag und energischer Verweis auf die StVZO sollten aber hier ausreichen, um bei der Zulassungsstelle sein Recht zu bekommen...Leider nicht immer - ich mußte letztens zwei Tage auf der Zulassungsstelle in Bergheim verbringen, bis ich endlich die ersehnten kleinen Schilder für mein US-Car in Händen halten konnte.Und das trotz H-Kennzeichen, TÜV Eintrag und diversen Gesprächen der Frau am Schalter direkt mit dem TÜV Prüfer und dessen Vorgesetzten.Moral von der Geschicht': Hartnäckigkeit zahlt sich aus...

G4b´ler
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Kennzeichengröße für H-Zulassung

Beitrag von G4b´ler » Mi 12. Mai 2004, 13:23

Hallo,aufgrund der vielen intressanten Beiträge habe ich folgendes gefunden:Paragraph 23 cZuteilung amtlicher Kennzeichen1 c) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß § 21 c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat, ein amtliches Kennzeichen nach Anlage V c zugeteilt (Oldtimerkennzeichen). Paragraph 60 (1 d)Oldtimerkennzeichen (§ 23 Abs. 1 c) müssen reflektierend sein und nach Maßgabe der Anlage V c dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen. Anhang Vc :4. Ergänzungsbestimmungen Mehr als sieben Stellen (Buchstaben und Ziffern ohne Kennbuchstabe "H")auf einem Kennzeichen nach Abschnitt 2.1 und einem Kennzeichen für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge nach Abschnitt 2.2 oder mehr als acht Stellen auf einem Kennzeichen nach den Abschnitten 2.2 und 2.3 sind unzulässig. Für Kennzeichen nach den Abschnitten 2.1 und 2.2 ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen läßt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und für die Buchstaben der Erkennungsnummer und die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Der waagerechte Abstand der Beschriftung einschließlich der Plaketten zum schwarzen Rand bzw. zum Euro-Feld muß auf beiden Seiten gleich sein. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zuläßt. In keinem Fall dürfen die in Abschnitt 2 enthaltenen Größtmaße überschritten werden.Mit diesem Verweis und der Bestätigung des Tüv das meine Stoßstange ein Originalteil ist dürfte einer Änderung der Kennzeichengröße nicht mehr viel im Weg stehen.Grüße und vielen Dank G4b´ler

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