An unsere TÜVler
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- Registriert:Do 28. Mär 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo erstmal,der Stichtag für rote Blinkleuchten müsste irgendwann Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre sein (wenn ich mich nicht irre) denn alle Buckelvolvos habe rote Blinkleuchten, es hat niemals gelbe Blinkleuchten am buckligen Heck gegeben.Neuerdings gibt es sogar verständnissvolle AAS, die sogar die originale Beleuchtung vorne akzeptieren (Standlicht in den gelben Blinkern) und das sogar bei der H-Abnahme bestätigen (Beleuchtung Originalzustand: ja).Aber eine einheitliche Handhabung wird wohl immer ein Wunsch aller Oldibesitzer bleiben.Ich fahre(Wunder gibt es immer wieder)freundlich grüssend er ka
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- Registriert:Mi 25. Apr 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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So, zwei aaSachverständige haben mir nun den (ihrer Ansicht nach) entscheidenden Unterschied erklärt: Grundsätzlich darf vor EZ 1.1.1970 hinten rot geblinkt werden. Bei meinem Ford (Typ 18 V-8, EZ 3.9.1932) aber trotzdem nicht. Der hat zwar hinten nur die rote Lampen für Schluß- und Bremslichter, Blinker hatte das Auto aber ab Werk überhaupt keine, also auch keine roten ab Werk. Und nachgerüstete Blinker an Fahrzeugen, die ab Werk ohne Blinker ausgeliefert wurden, haben gelb zu sein. So jedenfalls die aaS. Deshalb habe ich auch hinten (kleine) Blinker (mit so einem verchromten Tropfengehäuse, das Übliche halt) nachgerüstet.@Old Cadillac: Ich habe Dir wie versprochen ein paar aktuelle Bilder (vom Wochenende) vom nunmehr fast fertigen Auto gemailt. Ich hoffe, Du kannst darauf etwas erkennen. Da sieht man auch die Blinker-Nachrüstlösung. Ich bin leider nicht der große Digital/PC-Champion und bitte im voraus um Pardon, wenn etwas nicht mit Bildgröße oder -auflösung etc. stimmt. Freundliche GrüßeMartin [Diese Nachricht wurde von der Braun am 02. Juni 2004 editiert.][Diese Nachricht wurde von der Braun am 04. Juni 2004 editiert.][Diese Nachricht wurde von der Braun am 04. Juni 2004 editiert.]
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- Registriert:Fr 5. Dez 2003, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Hallo!Der Text der Übergangsvorschrift ist eindeutig:Fahrzeuge,die vor dem 1.1.70 in den Verkehr gekommen sind dürfen hinten Blinkleuchten für rotes Licht haben.Einziges Kriterium ist also das Zulassungsdatum.Ich glaube nicht,daß die Auffassung "da Erstausrüstung gelb erforderlich" rechtlich haltbar ist.Grüße
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Hallo Oldie-Freunde,ganz nebenbei in diesem Zusammenhang historisch interessant, dass es den Autoherstellern bis 1969 offensichtlich freigestellt war, ob hintere Blinker sowie Bremslichter rot oder gelb sein sollten.Hing wohl auch damit zusammen, dass bis zu diesem Zeitpunkt auch ‚intermittierende' Bremslichter (d.h. Bremslichter u. Blinker ein- un dasselbe) zulässig waren.Nachdem in der 50ern Bremslichter-Blinker fast immer gelb (bei LKW noch länger) glaubte man wohl um 1959, dass sich hinten rote Blinker (wie in den USA) auch in Europa durchsetzen würden. Viele neue Modelle (Isabella, Opel P2, P2,6, Ford P3, MB-Heckflosse, BMW-Neue Klasse, etc.) waren serienmässig damit ausgerüstet, was dann auch meist bis zum nächsten Modellwechsel beibehalten wurde. Dagegen bei Neuerscheinungen ab Bj. 63 erfolgte dann mit der Trennung von Bremslicht und Blinkern (z.B. Rekord A, Ford P5) wieder die Rückkehr zu hinteren gelben Blinkern.Beim Simca 1300/1500 (Hallo arondeman!) muss es mal eine Serie gegeben haben, bei der Bremslichter gelb und Blinker rot waren. (Als Kind glaubte ich, dass hier immer das Signal gelb aufleuchtete, welches der Fahrer zuerst betätigt hatte, konnte aber nach heutigem Wissen nicht sein). Und beim Panhard PL 17 sollen sogar Bremslicht und Rückfahrscheinwerfer (in F gelb) ein- und dasselbe gewesen sein. Da würde wohl ein heutiger TÜV-Mann völlig durchdrehen! Unklar ist mir bis heute, wie sich das in D mit vorderen weissen Blinkern verhielt. Bekannt ist ja, dass zum 1. Jan. 1963, also gleichzeitig mit dem Verbot der Winker, alle vorderen Blinker gelb sein mussten und eine radikale Zwangsumrüstung durchgesetzt wurde. Ein alteingesessener Bosch-Dienst erzählte mir mal, dass das so überraschend kam, dass im Nu alle Nach- und Umrüstsätze vergriffen waren und viele Autobesitzer den Termin gar nicht einhalten konnten. In der Not sollen sich dann viele Werkstätten damit beholfen haben, die Blinkergläser mit Glühlampenlack gelb einzupinseln.Wie hoch aber in der Zeit davor der prozentuale Anteil vorne gelb gegen weiss war, habe ich leider nicht mehr miterlebt, würde mich aber interessieren. Offenbar erfolgte die Ausrüstung ganz nach Tageslaune am Fliessband, und nicht nach Kundenwunsch. Die wenigen Farbbilder aus der Zeit zeigen bei deutschen Autos beide Ausführungen.Welcher Zeitzeuge weiss hierüber evtl. mehr?TschüssKlaus
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- Registriert:Sa 19. Apr 2003, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Hallo Klaus,kurze Ergänzung zu deiner Niederschrift:Mein Taunus P4F EZ 3.64 führt jedoch auch noch die roten, in dem Bremslicht integrierten Blinker.Meines Wissens war dies bis zum Ende der Baureihe 1966 weiterhin gegeben.Gruß an alle Oldifans von Ralf
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Hallo Gelbe Bremsleuchten sind vor dem 1.1.83erlaubt genauso wie das sogenannte "intermittierende Bremslicht"(=Verwendung des Blinkers als Bremslicht) siehe §72 zu § 53(2) StVZO.Grüße
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Muß natürlich heißen:Bremslicht als Blinker
- Th. Dinter
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@AAS,da Du ja weißt, daß Deine Kollegen die Dinge teilweise selbst auslegen (siehe der thread in "Gasanlage") und man sich als Laie nicht dauernd mit den Texten und Ausführungsverordnungen herumschlagen kann: ist das mit den gelben Bremsleuchten jetzt auf das Erstzulassungs-/Baujahrsdatum bezogen oder bei z.B. Nachrüstung auf das Prüfdatum??dankegrußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Hallo!In D hat seit jeher das Stichtagprinzip (Tag der ersten Zulassung)in der StVZO Priorität.Dies gilt bis auf wenige Ausnahmen.Der Warnblinker ist in der Praxis die wichtigste.Wenn sich einige Sachverständige im Sinne der Durchsetzung eines Idealbildes der "Einheitlichen Signalwirkung" eigene Auslegungen machen kann ich das nicht nachvollziehen.Einen Kommentar in dieser Richtung habe ich jedenfalls nicht gefunden.Grüße
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Das Problem ist in solchen Fällen doch das folgende: Wie verhalte ich mich einem aaS gegenüber, der die Abnahme (z.B. der hinteren roten Blinker) verweigert?Selbst wenn ich ihn freundlich und höflich auf die geltende Ausnahmeregelung für Fz. vor EZ 1970 hinweise, werde ich trotzdem (oder vielleicht gerade deshalb) mit einem Konter-Argument konfrontiert. Und selbst wenn man dieses auch noch entkräften kann, wird dann vom aaS alternativ ein bislang nicht angesprochenes "Problem" hervorgeholt ("mit diesem abstehenden Fahrzeugteil kann ich das Fz. aber sowieso nicht abnehmen"), um doch noch eine Abnahme zu verweigern. Alles erlebt. Rüste ich dann die (eigentlich nicht erforderlichen) gelben Blinker nach, ist auf einmal auch das zuvor beanstandete "abstehende Fahrzeugteil" kein Grund mehr für eine Beanstandung.Daher ja meine Ansicht, bei Problemen mit aaS, zum nächsten aaS zu fahren. Siehst Du, lieber AAS, dies auch so?Freundliche GrüßeMartin