H-Kennzeichen / TÜV ohne Zulassung?
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Moment, da fällt mir was anderes ein.Wenn der Wagen keinen Brief mehr hat und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht, muß ich ihn dann innerhalb der Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung anmelden?Denn bei der Vollabnahme mit $21c bekomme ich ja keinen Blankobrief mehr.2000 war das bei meinem Käfer anders gelaufen.Da wurde gleichzeitig Wertgutachten und Vollabnahme bei einer Gutachterwerkstatt gemacht und ich bekam einen leeren Brief in die Hand
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H-Kennzeichen / TÜV ohne Zulassung?
Hallo,die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA kostet ca. 15 € und ist 4 Wochen gültig.GrußMike H.
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H-Kennzeichen / TÜV ohne Zulassung?
Zitat:Original erstellt von Rene E:..., muß ich ihn dann innerhalb der Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung anmelden?Ja, so ist das. Zur Zulassung muß die KBA-Bescheinigung gültig sein, ansonsten löhnst Du noch einmal (oder auch mehrmals, wenn es mit dem TÜV nicht sofort klappt - bei mir wurde es recht eng). Bekommt man aber recht fix, hat bei meinem 403 gerade mal drei Tage von Anforderung bis Posteingang gedauert.Wenn die Kiste tüv-bereit ist, mußt Du die Gültigkeitszeit der Kurzzeit-Nummer (falls kein Hänger genutzt wird), Gültigkeit der KBA-Auskunft, TÜV-Termin, Vollabnahme, §12c-GA, Doppelkarte und StVA-Termin koordinieren. Wenn dann noch ein keiner Einwand des Herren in Blau kommt (und Du eventuell exotische Ersatzteile brauchst), wirds schnell eng. Da hatte ich Glück, Resturlaub zu haben... .Dafür hat mir meine Versicherung mit dem Wertgutachten gute vier Monate Kulanz nach Zulassung eingeräumt.Gruß Martin
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Hallo, gibt es denn keinen TÜV/DEKRA etc., die zum Vorführen eines nicht angemeldeten Fahrzeugs 06er- Nummern ausleihen (gegen Pfand natürlich?). Wo bleibt da der viel gepriesene Service-Gedanke? Gruß. Rolf
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H-Kennzeichen / TÜV ohne Zulassung?
Das heißt in der von mir beschriebenen Konstellation, wäre aber nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 4 Wochen ungültig. Die Vollabnahme nach §21c wäre bezahlt und gültig.Anders ausgedrückt. Ich bekäme auf Kosten und Risiko des Noch-Besitzer ein TÜV und H komformes Auto. Außerdem, sollte es Schwierigkeiten mit der 1. Unbedenklichkeitsbescheinigung geben, weil man auf eine lückenlose Liste der Vorbesitzer pocht, Einfuhrbescheinigungen etc.pp. oder die Karre wirklich geklaut ist, ist das auch Problem des Noch-Besitzers.Wenn ich dann eine 2. beantragen muß, weil es länger dauert liegt der letzte Vorgang aber noch annähernd druckfrisch im KBA und es würde eventuell einfacher gehen.Also wären 15 EUR eigentlich nicht zu teuer für eine zusätzliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Bleibt noch die Kostenfrage andersrum. Um wieviel würdet ihr den Preis drücken, wenn ihr Zeit, Arbeit, Geld und Risiko übernehmen würdet, um ein Auto ohne Papiere zum H-Kennzeichen zu bringen?[Diese Nachricht wurde von Rene E am 12. Dezember 2005 editiert.]
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H-Kennzeichen / TÜV ohne Zulassung?
Zitat:Original erstellt von Rene E:...die Kostenfrage andersrum. Um wieviel würdet ihr den Preis drücken, wenn ihr Zeit, Arbeit, Geld und Risiko übernehmen würdet, um ein Auto ohne Papiere zum H-Kennzeichen zu bringen?Mahlzeit,die Kosten für die Verwaltungsmühen (Brief, KBA, VA, §21c, Kurzzeit-Nr.) sind ja noch recht gut kalkulierbar.Die Frage ist, was Dir grob gerechnet zwei Tage Urlaub wert sind, wieviel Baldrian Du fürs Amt brauchst und welche klar absehbaren Arbeiten für die Zulassung (z.B. Nachrüstung eines Warnblinkers, Scheinwerferumbau) zu welchen Kursen noch dazu kommen. Da bist Du sicherlich ganz schnell bei 500 Eus Verhandlungsmasse, die sich gut begründen lassen.Allerdings stellt sich noch die Frage, wo Du das Auto kaufst. Bei einem Kauf im Ausland wird es den Besitzer eines dort zugelassenen Fahrzeugs sicherlich nicht in dem Maße interessieren, was Du in D noch für Kopfstände machen mußt.Eine KBA-Auskunft würde ich in jedem Fall bei unklarer Eigentumslage vor irgend welchen Arbeiten einholen. Die rechnen sich bei 15 Eu sehr schnell. Allerdings reichen die Daten des KBA wohl nur noch 5 Jahre (oder waren´s 10) zurück, bei längerer "Dunkelzeit" gibt Dir das auch keine endgültige Sicherheit.Gruß Martin(by the way - gelten die CD-Preisvisionen für zugelassene KFZ eigentlich mit min. einem Jahr Tüv - und mit "H" oder nicht??)[Diese Nachricht wurde von mcoldie am 12. Dezember 2005 editiert.]