Wie kann ich verhindern, daß ein neuer Brief ausgestellt wird??
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Hallo KW,ich habe keine Lust, wegen eines 1000-Euro-Fahrzeuges von Augsburg nach Jena zu fahren. Bei einer höheren Summe hätte ich mich auf Ratenzahlung auch nicht eingelassen.GrußFRANK
Wie kann ich verhindern, daß ein neuer Brief ausgestellt wird??
Hallo Frank,der Tipp von KW ist zwar sehr praxisnah (ganz honorige Leasinggeber verfahren ähnlich, allerdings über "Subunternehmer"), nur leider rechtlich nicht ganz einwandfrei. Nach §858 BGB ist das nämlich verbotene Eigenmacht, dein Besitz am Fahrzeug ist dann fehlerhaft und wenn dich der Käufer beim Aufladen erwischt darf er das nach §859 BGB sogar mit Gewalt verhindern. Es bleiben also nur 2 Möglichkeiten: Immer treu den Rechtsweg beschreiten oder beim Aufladen nicht erwischen lassen!Frank
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Wie kann ich verhindern, daß ein neuer Brief ausgestellt wird??
und wenn er beim aufladen von dem 1000€ auto erwischt wird, kann ers ja falschrum wieder abladen.(Falschrum auf der vertikalachse gesehen, hat er wenigstens spass gehabt und dafür lohnt sich doch auch die fahrt)
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Wie kann ich verhindern, daß ein neuer Brief ausgestellt wird??
Hallo, Zitat:Original erstellt von Privra:Guten Abend,....Ansonsten mach doch mal die Zulassungsbehörde mit einem entsprechenden Info-Schreiben "bösgläubig", das dürfte für staatshaftungsansprüche reichen, wenn dann ein neuer Brief ohne Zahlungskontrolle ausgestellt wird.Zur Info:Dieser "Tip" ist kostenpflichtig und nennt sich "Anzeige zur Sicherungsübereignung". Das ist schon verrückt. Da will man die Zulassungstelle vor einem evtl. Schwindel warnen und muß dafür löhnen .Diese Antwort habe ich bekommen:>>Sehr geehrter Herr Liermann,die von Ihnen uns gelieferte Information ist als sogenannte "Anzeige zur Sicherungsübereignung" gebührenpflichtig. Sie wird nur dann im Fahrzeugregister eingetragen und beachtet, wenn diese Anzeige durch eine entsprechende und unterschriebene Willenserklärung des Fahrzeughalters untersetzt ist.Für eine Eintragung senden Sie mir deshalb bitte ein Schriftstück (Kaufvertrag o. ä.) zu, aus dem diese Willenserklärung hervorgeht. Die Gebühr beträgt für die Eintragung und die Aufhebung der Sicherungsverwahrung jeweils 5,10 Euro.Mit freundlichen Grüßen<<So schaut´s aus!!GrußFRANK